ÄNDERUNGEN AN "DIE RECHTE VON KINDERN IN DER JUGENDHILFE" ‐ übersetzte Broschüre für Eltern und Erwachsene, die mit der Erziehung Minderjähriger betraut sind Lage: Seit dem 12. Juli 2013 ist in Belgien ein neuer Erlass bezüglich der Integralen Jugendhilfe in Kraft. Dieser Erlass hat auch Auswirkungen auf die Rechte von Minderjährigen und Eltern in der Jugendhilfe. Die übersetzten Broschüren werden derzeit neu aufgelegt. Um Ihnen als Eltern oder Erziehungsberechtigten dennoch aktuelle Informationen zukommen zu lassen, haben wir im Folgenden eine Übersicht über die wichtigsten Ergänzungen und Änderungen erstellt. Wir verweisen jeweils auf die Kapitel aus der Broschüre, in der die Änderungen vorgenommen werden müssen.
‐ "IHR KIND ODER IHRE FAMILIE BEKOMMT HILFE ‐ IHRE RECHTE ALS ELTERN ODER ERZIEHUNGSBERECHTIGTE" Zu diesem Kapitel wird der folgende Absatz hinzugefügt: "Laut dem neuen Erlass bezüglich der integralen Jugendhilfe haben Eltern und ggf. Erziehungsberechtigte als Partner in der Jugendhilfe auch das ausdrückliche Recht: um Hilfe zu bitten, ihren kulturellen Hintergrund, ihre wirtschaftliche und soziale Situation und eine eventuelle Behinderung zu berücksichtigen der außergerichtlichen Jugendhilfe zuzustimmen auf Mitsprache bei der konkreten Jugendhilfe und jeder Änderung dieser Jugendhilfe auf Einsichtnahme in die Akte des Minderjährigen auf eine regelmäßige Evaluierung der Jugendhilfe und auf Mitsprache bei dieser Evaluierung auf Datenschutz auf Beschwerde"
‐ "ELF RECHTE IM ÜBERBLICK“
2. "Recht auf Unterstützung" Dieser Punkt wird ersetzt durch: "Ein Minderjähriger, der Hilfe sucht oder erhält, darf jederzeit eine Person seines Vertrauens hinzuziehen (Vertrauensperson). Nicht jeder darf einem Minderjährigen Beistand leisten. Er darf sich nur für Personen entscheiden, die: volljährig sind und nicht in die Hilfsleistungen für den Minderjährigen einbezogen sind und die über einen Auszug aus dem belgischen Strafregister Formular 2 (auch bekannt als Polizeiliches Führungszeugnis, Formular 2) verfügen Beispiel: Ihr Sohn raucht regelmäßig einen Joint. Aus diesem Grund nehmen Sie Kontakt mit dem Centrum voor Levens en Gezinsvragen (Zentrum für Ehe‐, Familien‐ und Lebensberatung) auf. Der Psychologe spricht Ihren Sohn darauf an. Während des Gesprächs kann er sich von einer Vertrauensperson beistehen lassen.