Wijzigingen tZitemzo_vertaling_DE.pdf

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Änderungen Broschüre So läuft’s … in der integralen Jugendhilfe Seit dieses Büchlein gedruckt wurde, haben sich einige Dinge geändert bei Deinen Rechten in Sachen Jugendhilfe. Da wir noch viele dieser Büchlein in Deiner Sprache haben, zählen wir hier die wichtigsten Änderungen auf, die sich vom Stand der Dinge in der Broschüre unterscheiden. Deine Vertrauensperson Wir reden nicht länger von einem „Beistand“, sondern von einer „Vertrauensperson“. Deshalb kannst Du „Beistand“ in dieser Broschüre überall ersetzen durch „Vertrauensperson“. Die Beschreibung auf Seite 30 im blauen Rahmen ist also nicht mehr korrekt. Im Folgenden findest Du die richtige Beschreibung über Deine „Vertrauensperson“: Was ist eine Vertrauensperson? Wenn Du Kontakt mit Deinem Helfer hast, darfst Du immer jemanden mitbringen, dem Du vertraust und bei dem Du Dich wohl fühlst. Diese Person ist Deine „Vertrauensperson“ und sie wird Dich unterstützen, wo es geht. Du kannst Deine Vertrauensperson selbst auswählen. Diese Person muss volljährig sein und muss einen Auszug aus dem Strafregister (Modell 2) vorlegen können. Es handelt sich um ein offizielles Dokument, das für die Arbeit mit Minderjährigen benötigt wird. Deine Vertrauensperson kann dieses Dokument bei ihrer Gemeinde beantragen. Deine Vertrauensperson darf auch nichts mit der Hilfe zu tun haben, die Du gerade bekommst. Deine Mutter oder einer Deiner Betreuer können demnach keine Vertrauensperson sein. Wenn Du eine Vertrauensperson hast, werden dieser alle neuen Entscheidungen über Deine Hilfe mitgeteilt. Auch Deine Eltern haben, falls sie dies wünschen, ein Recht auf eine eigene Vertrauensperson.

Das Eintrittstor Auf S. 9 steht in der Broschüre die Beschreibung des „Eintrittstors“. Die Erklärung in de Broschüre stimmt nicht ganz. Deshalb kannst Du den blauen Rahmen ersetzen durch „Du kannst nicht ohne Weiteres jede Art von Hilfe in Anspruch nehmen. Für sehr spezielle Hilfe muss ein Helfer gemeinsam mit Dir und Deinen Eltern einen Antrag beim Eintrittstor stellen. Das Eintrittstor wird ermitteln, welche Hilfe für Dich am geeignetsten ist. Du oder Deine Eltern können also nicht selbst zu einer Hilfsorganisation gehen.

Selbst entscheiden, ob Du Hilfe bekommst oder nicht Auch hier hat sich etwas geändert. Daher kannst Du den Text auf S. 20 ersetzen durch: „Wenn Du fähig bist, darfst Du selbst entscheiden, ob Du Hilfe in Anspruch nehmen möchtest oder nicht. Wenn Du nicht fähig bist, entscheiden Deine Eltern für Dich. Es kann sein, dass Du es zwar gut findest, dass Du Hilfe bekommst, aber mit einigen Vorschlägen Deines Helfers nicht einverstanden bist. Du kannst diese Vorschläge ablehnen. Deine Eltern können ebenfalls bestimmte Vorschläge ablehnen. Es kann sein, dass Du oder Deine Eltern nicht mit der Hilfe einverstanden sind, aber Deine Situation trotzdem nicht sicher ist. Helfer können dies bei einer bevollmächtigten Einrichtung melden. Dieser Dienst untersucht die Situation, und wenn man sich dort Sorgen macht um Deine Sicherheit, kann dieser Dienst weiterverweisen an den Prokurator. Der Prokurator kann den Jugendrichter darum bitten, zur Hilfe zu verpflichten. Nur der Jugendrichter kann Hilfe für Dich und für Deine Eltern anordnen!


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