Meine_Rechte_Jugendhilfe_wijziging.pdf

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Änderungen in „Meine Rechte in der Jugendhilfe“ Seit dieses Büchlein gedruckt wurde, haben sich einige Dinge geändert bei Deinen Rechten in Sachen Jugendhilfe. Da wir noch viele dieser Büchlein in Deiner Sprache haben, zählen wir hier die wichtigsten Änderungen auf, die sich vom Stand der Dinge in der Broschüre unterscheiden. * Ein „Beistand“ wird nun „Vertrauensperson“ genannt. Deshalb kannst Du „Beistand“ in dieser Broschüre überall ersetzen durch „Vertrauensperson“. Eine Vertrauensperson ist jemand, dem Du vertraust und der Dich bei der Hilfe unterstützt, die Du bekommst. Nur eine volljährige Person kann Deine Vertrauensperson sein. Sie braucht nicht dem Berufsgeheimnis zu unterstehen. (Die Erklärung auf Seite 18 in der Broschüre ist also nicht mehr korrekt.) * Das „Kinder- und Jugendtelefon“ heißt jetzt „AWEL“ (deutsch: „Also …“) und Du kannst es erreichen unter der Nummer 102 (S. 6, S. 29) * Beim Taschengeld haben sich die Beträge geändert (S. 21). In den Einrichtungen erhalten Kinder zwischen 6 und 8 Jahren nun jeden Monat etwa 6 Euro Taschengeld. Kinder zwischen 8 und 12 Jahren erhalten jeden Monat etwa 12 Euro. * Die „Kommission für besonderen Jugendschutz“ (S. 28) gibt es nicht mehr. Stattdessen gibt es nun ein „Unterstützungszentrum Jugendhilfe“. * Beim Kinderrechtsladen kannst Du Dich unter dieser E-Mail-Adresse melden: info@kinderrechtswinkel.be


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