Trauerratgeber Südthüringen 2012 und 2013

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Eine Magazin von 2012 / 2013

Ihr Trauer-Ratgeber f端r S端dth端ringen


INHALT 4-5 6-7 8 9 10 - 11 12 - 13 14 15 16 17 18 - 19 20 21 22 23

Selbstbestimmt den letzten Weg gehen Stätten der Erinnerung Trend zum Baumgrab Außergewöhnliche Bestattungsformen Die zarte Sprache der Blumen Verluste als Chance Wenn Kinder vor ihren Eltern sterben Ein ganz besonderes Grabmal Grabnutzer haften für kippende Steine Herbstlicher Farbenreigen Fragen zum Testamentsregister Freie Bestatterwahl nach Tod im Heim Bestatterkosten Abschied von Verstorbenen Das Hospiz – ein Ort des Lebens


Der letzte

W

er einen geliebten Menschen verliert, empfindet Momente großer Trauer und Verzweiflung.

Abschied

gemeinsame Weg Zugleich muss nun alles sehr schnell gehen. Adressen von Verwandten und Freunden sind zusammenzustellen, die Trauerkarten müssen geschrieben werden. Vor allem aber ist die Beerdigung zu organisieren. Sie soll zu etwas ganz Besonderem werden und dem Verstorbenen einen würdigen und einzigartigen Abschied geben. Immerhin begleitet man den Verstorbenen auf seinem letzten Weg, erfüllt dessen Wünsche und möchte sich selbst eine angemessene Erinnerung schaffen. Eine Annonce in der Zeitung, damit Bekannte den Tag der Trauerfeier erfahren. Der passende Blumenschmuck für das Grab. Die Kündigung von Verträgen. Die Erbschaftsregelungen. Die Suche nach einem Grabstein. Und nicht zuletzt der Umgang mit dem Bestatter. All das und noch vieles mehr will geplant und organisiert sein. Inzwischen ist auch die Wahl nach der Art der Bestattung zu einem wichtigen Thema geworden. Während immer weniger Menschen eine Erdbestattung wünschen, entscheiden sich viele inzwischen für die anonyme Grabform oder eine Baumbestattung. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Was für Außenstehende manchmal nicht nachvollziehbar ist, ergibt sich in den meisten Fällen aus einem konkreten Grund heraus. Voreiliges urteilen sollte daher gerade in einem Trauerfall tunlichst unterlassen werden. Bei allem Schmerz, den ein Abschied von einem geliebten Menschen mit sich bringt, darf dennoch die Kostenfrage nicht außer Acht gelassen werden. Schließlich sollen die Hinterbliebenen nicht auf einem Schuldenberg zurück bleiben.

Unser Leitbild 1. Unsere Werte Wir sind ein Unternehmen, das mit der Region Thüringer Wald und seinen Menschen aufs Engste verbunden ist. Ihr Leben ist auch unser Leben und ihre Trauer ist auch unsere Trauer. Alles was wir einbringen, tun wir so, als täten wir es für unsere Schwester oder unseren Bruder.

2. Unsere Mitarbeiter Unsere Mitarbeiter sind die Substanz unseres Unternehmens. Wir delegieren Verantwortung so, dass wir jedem Kunden jederzeit die gleiche Beratungs- und Leistungsqualität bieten können.

3. Mitarbeiterverhalten Die Werte der Bestattung Gerlof werden ohne Vorbehalte von den Mitarbeitern mitgetragen.

4. Führung Mit unseren Mitarbeitern haben wir zum Wohle unserer Kunden Qualitätsziele vereinbart.

Bestattungsinstitut

5. Qualitätsanspruch Die Sicherheit, eine mit den Kunden vereinbarte Leistung in hoher Qualität erbringen zu können, ergibt sich aus der Konzentration auf jedes Detail. Nur so, meinen wir, können wir unseren hohen Qualitätsanspruch immer wieder reproduzieren.

6. Gesellschaft Wir wollen unser Institut als integrierten Bestandteil unserer Gesellschaft sehen. Daher betrachten wir es als unsere Verpflichtung, außerhalb unserer Profession Beiträge von allgemeinem Interesse zu leisten.

7. Fairness Uns sind die Menschen wichtig. Deswegen wird jede Bestattung unabhängig von den finanziellen Mitteln der Betroffenen würdig und besonders sein.

8. Umwelt

98701 Altenfeld Remy & Geiser-Straße 2 Tag und Nacht

03 67 81 / 93 76 98646 Hildburghausen Obere Marktstraße 26 Tag und Nacht

0 36 85 / 70 18 80 07426 Königsee Schwarzburger Straße 30 Tag und Nacht

03 67 38 / 6 55 75

Unser Credo: Respekt vor den Menschen – Respekt vor der Einmaligkeit unserer Heimat.

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Selbstbestimmt den letzten Weg gehen Das Sterben lässt sich nicht totschweigen

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iemand macht sich gern über das Sterben Gedanken. Das Thema ist stark mit Ängsten besetzt – und wird von vielen kurzerhand totgeschwiegen. Doch ganz ausklammern sollte man das Thema Tod aus seinem Leben nicht. Denn Menschen, die sich mit dem Tod aktiv auseinandersetzen, haben meist weniger Ängste und können sich und ihren Angehörigen schon dadurch helfen, dass jeder weiß, welche Wünsche sie haben. Das ist besonders wichtig, wenn es um Themen wie Organspende und Patientenverfügung geht, um die Beisetzung und um den Nachlass. Die Hinterbliebenen sind bei solchen Themen meist froh über eine eindeutige Orientierung.

Foto: djd

Ist eine Patientenverfügung verbindlich?

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Gerade das Sterben wirft Fragen auf. Etwa die, wie verbindlich eine Patientenverfügung überhaupt ist. Dr. Markus Schuhmann, Rechtsanwalt in München, erklärt den Zusammenhang: „Im Grundsatz sind die Anordnungen in einer Patientenverfügung verbindlich. Die Angehörigen könnten jedoch vortragen, dass der Patient für genau diese Krankheitssituation eine künstliche Ernährung nicht habe verhindern wollen und deswegen künstlich ernährt werden soll. Der Arzt wird sich zunächst an die Patientenverfügung, aber auch an den mutmaßlichen Willen des Patienten halten. Sollte der Arzt Zweifel an der Anordnung der Patientenverfügung haben, wird er dann ohnehin das Betreuungsgericht einschalten. Bleiben am Ende Zweifel am mutmaßlichen Willen des Patienten und kann dessen Sterbewunsch nicht rechtssicher ermittelt werden, dann hat der Schutz des Lebens letztlich Vorrang.“


Das geht ins Geld Trauerfeiern sind oft teuer. „So ist für eine herkömmliche Erdbestattung mit Kosten für Sarg, Grabstein und Trauerfeier sowie für die Bestattungsgebühren der Friedhöfe je nach Ausführung schnell mit Kosten zwischen 2.500 und weit über 10.000 Euro zu rechnen“, erklärt Michaela Atsch, Münchener

Verein Versicherungsgruppe, die mit dem Thema vertraut ist. Sie ergänzt: „Wer seine Hinterbliebenen damit nicht belasten möchte, kann sich für eine Sterbegeldversicherung entscheiden. Die ausgezahlte Versicherungsleistung steht den Begünstigten zur freien Verfügung, wenngleich sie natürlich meist zur Absicherung der Beerdigungskosten abgeschlossen wurde.“ Solch eine Versicherung entlaste die Angehörigen finanziell und ermöglicht es, bereits zu Lebzeiten den eigenen Abschied würdevoll zu gestalten. Das Erbe ist in vielen Familien ein schwieriges Thema. Wer dafür sorgt, dass er ein eindeutiges Testament hinterlässt, kann den Familienfrieden retten. Doch das ist nicht immer einfach. Schon allein die Pflichtteilsregelungen machen das Erben kompliziert: „Es gibt keine Pflicht, Kinder auch in finanzieller Hinsicht gleich zu behandeln“, erklärt Bernhard Würzle, Fachanwalt für Erbrecht in München. „Allerdings sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichsund Anrechnungsansprüche sowie Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche vor. Diese Ansprüche können dazu führen, dass die übergangenen Abkömmlinge – abhängig vom sonstigen Nachlass – Ansprüche gegen die Erben oder die Beschenkten geltend machen können.“

Vorsorge

Nicht weniger wichtig ist vielen Menschen ihre Beisetzung. Die traditionelle Feuer- oder Erdbestattung mit dem gemeinsamen Essen im Anschluss wünschen sich allerdings längst nicht mehr alle. Andrea Maria Haller vom Stuttgarter Bestattungshaus Haller schlägt Alternativen vor: „Nichts ist schöner, als wenn Freunde, auch unter Tränen, Geschichten vom Verstorbenen erzählen. Trauerfeiern müssen auch nicht auf dem Friedhof stattfinden. Solange Sie die Erlaubnis des Eigentümers haben und kein öffentliches Ärgernis erregen, können Sie die Trauerfeier – sogar mit Sarg – im Garten machen, im Wohnzimmer oder in der Lieblingskneipe des Verstorbenen. Nur für die Beisetzung ist der Friedhof vorgeschrieben.“

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Als erfahrenes und kompetentes Fachunternehmen stehen wir Ihnen persönlich und mit einem einfühlsamen Mitarbeiterstab jederzeit bei einem Trauerfall zur Verfügung. In einem vertraulichen Gespräch klären wir mit Ihnen gemeinsam alle notwendigen Dinge, die bei einem Trauerfall erledigt werden müssen. Auch für die Bestattungsvorsorge sind wir Ihr zuverlässiger Partner.

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Grabmale

Stätten der Erinnerung G

rabmale spielen eine zentrale Rolle beim Gedenken und Erinnern. Ein Grabmal soll die Erinnerung an den Verstorbenen erhalten. Zunächst einmal sollte man sich fragen: Gibt es Wünsche des Verstorbenen hinsichtlich der Grabmalgestaltung? Zunächst sollten Sie nach den Wünschen und Vorstellungen des Verstorbenen forschen. Vielleicht hat er in seinem Testament oder einer Verfügung geäußert, wie das Grabmal gestaltet sein soll. Zu beachten ist weiterhin, dass jeder Friedhof eine Satzung mit Gestaltungsvorgaben besitzt. Daher sollte man sich im Vorfeld beim jeweiligen Friedhofsbetreiber über die örtlichen Vorschriften informieren und diese unbedingt an den Steinmetz der eigenen Wahl weiter leiten. Vor der endgültigen Auftragserteilung muss vom Friedhofsträger die schriftliche Genehmigung eingeholt werden. Die Genehmigung kann mit Auflagen erteilt werden. Mit der Durchführung dürfen i.d.R. nur zugelassene Bildhauer oder Steinmetze beauftragt werden. Der Wunsch nach Individualität und Abheben von der Masse findet sich auch auf unseren Friedhöfen wieder. Das individuelle Grabmal scheint die Steine von der Stange zu verdrängen und immer mehr Kunden möchten bei der Gestaltung des Grabsteins beteiligt sein. Steinmetze bieten dazu unterschiedliche Möglichkeiten an. Es gibt heute viele Möglichkeiten, ein Grabmal zu gestalten. Die Zeit der tristen Einheitsgrabmale ist vorbei. Die Formen reichen vom herkömmlichen Grabstein über kubische oder unregelmäßige Formen, stehende oder liegende Grabmale, hin zu Stelen und Installationen. Das gebräuchlichste Material ist Stein in vielen Sorten und Farben. Darüber hinaus lassen sich aber auch Holz, Metall, Glas oder Email verwenden. Ebenso können verschiedene Materialien miteinander kombiniert werden.

Bleibende Botschaften D

ie Grabstätte ist ein besonderer Platz. Man erinnert sich an gemeinsame Zeitabschnitte des Lebens, an Erlebnisse, Freuden und Probleme. So trägt die Begegnung mit dem Verstorbenen am Grab zur Trauerbewältigung bei. Ein Grabmal zu errichten ist das letzte Geschenk, eine Dankesbotschaft an den Verstorbenen. Ein Grabmal sagt viel über den Verstorbenen aus. Es teilt die Eckdaten des Lebens mit, manche geben Hinweise auf Beruf, Stand und Familie. Auch die Gestaltung ist so individuell wie die Persönlichkeit des Verstorbenen: Ob schlicht oder opulent, figürlich oder abstrakt, ob Stein, Holz oder Schmiedeeisen als Materialien zum Tragen kommen. Zunächst gilt es die grundsätzliche Frage zu klären, ob es sich um eine Feuer- oder eine Erdbestattung handelt. Bei einer Einäscherung gibt es diverse Varianten von der Mauernische bis zum Urnengrab in verschiedener Größe. Davon hängt die zu gestaltende Fläche und die damit verbundenen Möglichkeiten ab. Zudem muss jedes Grabmal zunächst von der Verwaltung genehmigt werden. Hierzu wird ein Entwurf mit den genauen Abmessungen bei der Behörde eingereicht.

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Grabmale

n der Antike legte man außerhalb von griechischen, griechisch-römischen und römischen Städten ganze Gräberstraßen an (Athen, Pompeji, Via Appia bei Rom), die neben kleinen Baulichkeiten, Tempeln und Monumenten mit zahlreichen Grabsteinen (Stelen) besetzt waren. Die Christen übernahmen die römische Sitte, Grabsteine und Steinsarkophage vor den Toren zu errichten. Mit der Suche nach dem Beistand der Heiligen entwickelte sich der Brauch, den geistlichen und weltlichen Adel, später auch entwickelte sich der Brauch, den geistlichen und weltlichen Adel, später auch um die Kirche verdiente Bürger in Gewölben unter dem Fußboden der Kirchen, Kapellen und Kreuzgänge zu bestatten. Als äußeres Zeichen des Bestattungsortes wurden oberhalb des Fußbodens Grabplatten mit Inschriften und den Relief- bildnissen der Verstorbenen eingelassen. Da Grabsteine aus Granit und anderen Gesteinen teuer waren, wurden vielfach auch Grabmäler oder Kreuze aus Holz verwendet. Auf den friesischen Inseln verwendeten die Walfänger Walknochen.

36456 Barchfeld ■ Am Eisberg 7a ■ Tel.: 03 69 61 / 47 30 Seit dem 1. Januar 1991 besteht das Bestattungsinstitut Schäfer in Barchfeld

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s hat sich von Anfang an bestätigt, dass Beistand und kompetente Hilfe für die Angehörigen eines Verstorbenen das Wichtigste sind. Vertrauen erwirbt man sich durch Kompetenz.

Seit Januar 1991 besteht das Bestattungsinstitut Schäfer in Barchfeld und seit vielen Jahren auch in den Orten Breitungen und Trusetal. Trauernden Angehörigen den Abschied von einem geliebten Menschen in liebevollem Gedenken und Würde zu ermöglichen, ist die vorrangigste Firmenphilosophie. Das ist der wichtigste Dienst, den wir einem Menschen erweisen möchten und können.

Zum Leistungsspektrum gehören unter anderem die Durchführung von Erd-, Feuer- und Seebestattungen, Überführungen und Rückholungen aus dem In- und Ausland, kompetente Beratung auch in allen Vorsorgefragen sowie ein Raum für die Abschiednahme. Auch ein moderner Fuhrpark, Kühlraum für die fachgerechte Einstellung und die Möglichkeit für Aufbahrungen sind selbstverständlich vorhanden. Das Team des Bestattungsinstitutes Schäfer steht hilfesuchenden Angehörigen 24 Stunden rund um die Uhr zur Verfügung.

Mit Respekt begegnen wir deshalb den Lebenden wie den Verstorbenen. In dem 1997 neu erbauten Firmensitz „Am Eisberg“ in Barchfeld, der den neusten und modernsten Anforderungen entspricht, werden Angehörige in allen Fragen der Bestattung beraten. Als Mitglied im Fachverband des Bestattungsgewerbes Thüringen und im Bundesverband sowie als von der Handwerkskammer geprüfter Bestatter fühlt sich das Bestattungsinstitut Schäfer den höchsten ethischen und humanen Standards verpflichtet. Die geschulten und freundlichen Mitarbeiter besorgen für die Hinterbliebenen mit Kompetenz und über 20-jähriger Erfahrung alle Wege und Formalitäten, die eine würdevolle Bestattung erfordet.

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Grabstätten

Trend zum Baumgrab hält an

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ohe Wipfel und stille Pfade, auf denen nur die Blätter des Herbstlaubs unter den Schritten rascheln: Dieses und viele weitere Bilder von Waldeinsamkeit haben die deutschen Romantiker im beginnenden 19. Jahrhundert geprägt. Spätestens seit den Gedichten Joseph von Eichendorffs ist der Wald ein Sehnsuchtsort für die Deutschen, der die Furcht vor dem Sterben auffängt. Das hat eine aktuelle Untersuchung des hessischen Friedhofsbetreibers FriedWald anlässlich des Trauermonats November ergeben. „In intensiven Gesprächen mit Menschen, die bereits jemanden im Friedwald bestattet haben oder für sich selbst einen Bestattungsplatz ausgesucht haben, zeigte sich, dass Angst vor dem Sterben ein zentrales Motiv für diesen Entschluss war“, sagt FriedWald-Geschäftsführerin Petra Bach. An den Wurzeln eines Baums die letzte Ruhestätte zu finden, das ist offensichtlich eine tröstliche Vorstellung, die weite Kreise zieht: 90.000 Menschen haben sich nach Angaben des Unternehmens schon zu Lebzeiten für eine solche Art der Bestattung entschieden. Der Baum, an dem das Namensschild des Verstorbenen angebracht wird, gibt auch der Trauer der Angehörigen eine Orientierung. Dort können sie in Ruhe der Toten gedenken.

 BERATUNG - Beratung  VORSORGE - Vorsorge  ERD, FEUER + SEEBESTATTUNG - Erd-, Feuer + Seebestattung  BLUMENSCHMUCK - Blumenschmuck  WELTLICHE TRAUERREDEN

Schmalkalden

Eichelbach 23 (0 36 83) 69 85 10 Hauptfriedhof Frau Trenkel (Johannesgasse 7, ab 16 Uhr u. Sonn- bzw. Feiertag)

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Schüllbach 11c Frau Schmauch

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Außergewöhnliche Bestattungsform Bestattungsformen

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ie Trauerkultur hat sich in den vergangenen Jahren enorm gewandelt, mittlerweile stehen viele unterschiedliche Bestattungsformen und auch Arten des Gedenkens zur Wahl. Eine ganz spezielle Form des Andenkens an einen Toten wurde beispielsweise vor neun Jahren in der Schweiz ins Leben gerufen. Die Firma Algordanza stellt aus der Asche der Verstorbenen Erinnerungsdiamanten her. „Etwa 80 Prozent unserer Kunden lassen diesen Diamanten in ein anderes Schmuckstück einarbeiten. Sehr oft wird aus dem Gold des Eherings des Verstorbenen ein neuer Ring hergestellt, den der hinterbliebene Partner immer bei sich tragen kann“, erläutert Geschäftsführer Andreas Wampl. So bleibe die Erinnerung an den Verstorbenen über Generationen erhalten. Jeder Erinnerungsdiamant, so Wampl, sei ein Unikat, Größe und Aussehen können frei gewählt werden. Den Diamanten gibt es als Einzelexemplar ab 3.800 Euro und als Familiendiamanten ab 2.200 Euro. Die Beauftragung für die Herstellung eines Erinnerungsdiamanten erfolgt immer über das lokale Bestattungsunternehmen. Zunächst wird der Verstorbene in Deutschland durch diesen lokalen Bestatter eingeäschert, danach geht die Urne in ein Labor in der Schweiz.

Bestattungsvorsorge? Dafür bleibt Ihnen leider keine Ewigkeit.

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Die zarte Calla-Lilien Als traditionelle Totenblume haben sie eine Symbolik fĂźr Bewunderung und Unsterblichkeit. Nicht zu verwechseln mit Drachenwurz.

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ImmergrĂźne, langsam wachsene Grabeinfassungen bieten den Vorteil, dass die Gräber nicht vernachlässigt wirken, selbst wenn saisonale Trauergestecke oder Friedhofsblumen im Herbst und Winter verwelkt sind. AuĂ&#x;erdem symbolisieren immergrĂźne Friedhofspflanzen gleichzeitig ewiges Leben und Unsterblichkeit. Die sommergrĂźne Grabbepflanzung mit ihrem Wechsel von BlĂźte, Wachstum und Verwelken in den verschiedenen Jahreszeiten symbolisiert dagegen die Kreislauf des Lebens von Geburt, Leben und Tod.


Rosen Sie drücken eine sehr starke Anteilnahme und enge Verbundenheit aus. Sie werden daher gerne von Angehörigen und sehr nahe stehenden Freunden als Trauerblumen für den Trauerstrauß ausgewählt. Verschiedene Rosenarten, wie die Beetrose, werden bei der Grabgestaltung oder als Trauerblumen gerne gewählt. Als Symbole haben Rosen, abhängig von ihrer Farbe, verschiedene Bedeutungen: während rote Rosen ein Sinnbild der Liebe darstellen, steht die weiße Rose für Reinheit, Tod und Vergänglichkeit.

Trauerfloristik

Sprache der Blumen

Nelken Nelken symbolisieren in weißer Farbe ewige Treue, außerdem sind sie für Gläubige ein Symbol für die Nägel bei der Kreuzigung und den Leidensweg Jesu Christi.

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Dem Leben einen würdigen Abschluss geben Helfer in schweren Stunden Seit 15 Jahren im Dienst am Menschen

Stiefmütterchen Sie symbolisieren Bescheidenheit, Unschuld, Demut, Erinnerung und Freidenkertum.

Am 13. September 1997 haben wir den Weg in die Selbstständigkeit gewagt und haben in all den letzten Jahren theoretische und auch praktische Erfahrungen gesammelt. Unserem Familienbetrieb ist es ein Bedürfnis, ständig – das heißt rund um die Uhr – für Menschen, die unsere Hilfe in schweren Stunden benötigen, da zu sein. Termintreue, fachliche Kompetenz und professionelle Beratungen – auch im Trauerhaus – sind bei uns das A und O.

Unsere Leistungen umfassen:

Chrysanthemen Sie sind traditionelle Totenblumem und stellen ein Symbol für Liebe, über den Tod hinaus, dar.

Erd-, Feuer- und Seebestattungen Beisetzung in Friedwäldern Erledigung aller Formalitäten z. B. Abmeldung der Krankenkasse, Abmeldung der Rente Beantragung der Witwenrentenvorschusszahlung Hilfe bei Versicherungsabmeldungen Organisation von kirchlichen und weltlichen Trauerfeiern musikalische Umrahmung weltliche Trauerrednerin

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Mit der Trauer reifen Trauernde können nach einem Verlust an den anfallenden Aufgaben reifen. Niedergeschlagenheit ist nur ein Aspekt der Trauer, die ebenso auch Chancen bietet. Zu warnen ist jedoch vor einer „Tyrannei des positiven Denkens“.

Foto: Aeternitas

Trauerbewältigung

Verluste als Chance


„Wer Trauer als Entwicklungsaufgabe begreift, hat gute Chancen, persönlich daran zu reifen. Hildegard Willmann

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as mich nicht umbringt, macht mich stärker“ hat einst der Philosoph Friedrich Nietzsche geschrieben. Menschen gehen in der Tat aus Krisen häufig gestärkt hervor. Aber gilt das auch im Trauerfall? Viele Hinterbliebene berichten, dass sie am Verlust und den zu erfüllenden Aufgaben persönlich gereift sind. Sie haben das Gefühl, dass sich ihre Persönlichkeit positiv entwickelt hat und sie innerlich gewachsen sind. Nichts spricht dagegen, dass Menschen sich nach einem Trauerfall positiv verändern. Wenn Trauernde persönlich reifen, ist das Folge der eigenen Bewältigungsbemühungen, nicht des erlittenen Verlustes. „Wer Trauer als Entwicklungsaufgabe begreift, hat gute Chancen, persönlich daran zu reifen“, sagt die Diplompsychologin Hildegard Willmann. Sie fungiert als Beiratsmitglied des Trauerportals www.gute-trauer.de, das von der Verbraucherinitiative Aeternitas unterstützt wird. Trauernde sollten sich eine „notwendige“ persönliche Reifung jedoch auf keinen Fall einreden oder auferlegen (lassen), warnt Willmann. Eine „Tyrannei des positiven Denkens“ werde dem Einzelfall nicht gerecht und setze Trauernde zusätzlich unter Druck. Zu Recht erleben Hinterbliebene „Denk-positiv“-Ratschläge häufig als Zumutung, auch wenn sie gut gemeint sind. „Hilfreich sind das wertschätzende und nicht-wertende Zuhören und das Anerkennen des Schmerzes und der Schwierigkeiten“, rät Willmann. Trauernden hilft es häufig auch, wenn Außenstehende wahrgenommene positive Veränderungen ansprechen, darauf eingehen und die Trauernden bestärken. Willmann hat für www.gute-trauer.de Texte zum Thema „Persönliche Reifung nach Verlusten“ erstellt, die den Besuchern dort kostenlos zur Verfügung stehen. Im Portal finden Internetnutzer darüber hinaus Informationen zum Thema Trauer und Anlaufstellen.

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Schmetterlingskinder

Wenn Kinder vor ihren Eltern sterben

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in Kind ist gestorben, eine Welt bricht zusammen, nichts ist mehr wie es einmal war. Egal, ob das Kind noch vor der Geburt oder erst als Erwachsener starb, ob durch Krankheit, Unfall, Suizid oder Gewaltverbrechen — in jedem Fall ist der Schmerz unermesslich. Die Beziehungen zu anderen Menschen, zu alten Freunden werden oft schwierig, da sich diese aus Hilflosigkeit im Umgang mit der Trauer zurĂźckziehen, das Thema vermeiden oder gar verdrängen. In den ersten Tagen und Wochen ist eine Begleitung durch Menschen, die Ă„hnliches erlebt haben, besonders wertvoll, die bei unwiederbringlichen Situationen wie Abschied, Vorbereitung der Trauerfeier und Bestattung zur Seite stehen und die Trauernden in ihrer Verlassenheit und Verzweiflung auffangen. Trauernde fragen sich in dieser Situation: Wie kann ich weiterleben? Wo finde ich jemanden, der vergleichbares erlebt hat? Wer sagt mir, dass meine Gedanken

und GefĂźhle noch normal sind? Und wie komme ich mit den entstehenden Problemen in der Partnerschaft zurecht, wie finde ich wieder Zugang zu den trauernden Geschwistern? Wie kann ich diesen Verlust als Teil meiner Lebensgeschichte annehmen? Gespräche und der Erfahrungsaustausch in der Gruppe fĂźhren aus der Isolation, bilden einen wichtigen Rahmen, um den Verlust, die Trauer, die GefĂźhle und Erfahrungen zu verarbeiten, und helfen, neue Kraft und Stärke zu finden. Vereine und Hilfsorganisationen wollen trauernden MĂźttern, Vätern, Geschwister und GroĂ&#x;eltern in ihrer besonderen Lebenssituation, von Abschied und Trauer, ganzheitlich begleiten und sie dabei unterstĂźtzen, den Verlust in ihr Leben zu integrieren, das Leben neu zu entdecken und zu gestalten, fĂźr sich persĂśnlich, fĂźr die Familie und in der Gesellschaft. Verwaiste Eltern e.V.

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„Und legt der Hauch des Tages am Abend sich zur Ruh`, send` ich als Stern vom Himmel Euch meine GrĂźĂ&#x;e zu.

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Ein ganz besonderes

Grabmal

Unsere

Fachgebiete

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ie Gestaltung der Grabmale für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene ist immer eine ganz besondere Aufgabe. Gerade der Umstand, dass der Verlust eines Kindes für die Eltern ein unbeschreiblich schmerzliches Ereignis darstellt, sollte aus dem Grabmal eine Stätte des Trostes machen. Kindergräber sollten keine neutralen Gräber sein, sondern besondere „Erinnerungsstätten“. Warme Farben, die spielerischen Elemente aus dem Leben, die Formgebung und die Proportionen sollen miteinander als Ganzes überzeugen. Bei der Gestaltung bietet es sich an, immer eng mit den Eltern zusammenzuwirken. Nur mit ihnen kann all das berücksichtigt werden, was wichtig war im Leben des Kindes. Nur im Gespräch zeigen sich Ansatzpunkte für die grundlegende Gestaltung der Grabstätte.

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Foto: Aeternitas

Gewerbegebiet »Im Horn 2«

Grabnutzer haften für kippende Grabsteine

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Steinmetzbetrieb

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Nur wenige Grabnutzer wissen, dass die Standsicherheit eines Grabmals regelmäßig geprüft werden muss. Auch kennt kaum jemand die Richtlinien für das Aufstellen. Die Verbraucherinitiative Aeternitas aus Königswinter erklärt, welche Rechte und Pflichten Grabnutzer haben und wer bei Unfällen und Mängeln haftet.


„Steinmetze Herbstlicher Farbenreigen

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rgeben sich Mängel bei der Standsicherheit oder kippt ein Grabstein sogar um, sollten Grabnutzer ihre Rechte und Pflichten kennen. Sowohl der Bundesinnungsverband der Steinmetze als auch die Deutsche Natursteinakademie haben für das Aufstellen und die Standsicherheit technische Vorschriften erstellt, auf die sich Friedhofsverwaltungen gewöhnlich berufen. Darüber hinaus können Grabnutzer bei Unfällen haftbar gemacht werden, wenn rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden.

Der Herbst verzaubert mit seiner verschwenderischen Farbenpracht nicht nur Gärten und Parks, sondern auch Friedhöfe. Dort verwandeln die Friedhofsgärtner jetzt so manches Grab in ein kleines Kunstwerk: Sie kombinieren Heidegewächse und Ziergräser mit Blattschmuckpflanzen wie Silberblatt und Purpurglöckchen. Und an den Totengedenktagen setzen sie mit kreativen Gestecken wirkungsvolle Akzente. Dabei wird die herbstliche Grabgestaltung jedes Jahr durch neue Trends belebt. „Eine immer größere Rolle spielen bei uns gemischte Bepflanzungen und sogenannte Waldbeete, die wir mit Koniferengrün, Moos und Wurzeln dekorieren“, erläutert Friedhofsgärtner Nicolas Rehner aus Bad Kreuznach, aktiv im Bund deutscher Friedhofsgärtner.

Grabpflege

haften, wenn sie beim Aufstellen eines Grabmals mangelhafte Arbeit abgeliefert haben.

Verkehrssicherungspflicht Die Verkehrssicherungspflicht verlangt, dass Grabnutzer ein Grabmal sicher aufstellen und sie selbst oder die Friedhofsverwalter die Standfestigkeit regelmäßig prüfen. In der Praxis übernehmen dies meist die Friedhofsverwaltungen, was Betroffene im Vorfeld klären sollten. Ist ein Grabmal locker, muss der Grabnutzer veranlassen, dass es wieder befestigt wird. Werden Personen durch ein umstürzendes Grabmal verletzt, haften sowohl Friedhofsträger als auch Grabnutzer gegenüber den Geschädigten. Die Standsicherheit regelmäßig zu prüfen, schützt so vor Schadensersatzansprüchen. Steinmetze haften, wenn sie beim Aufstellen eines Grabmals mangelhafte Arbeit abgeliefert haben. Das gilt nicht nur, wenn der Grabstein kippt, sondern zum Beispiel auch, wenn die Friedhofsverwaltung ein Grabmal wegen technischer Mängel nicht genehmigen will. Dem Kunden hilft eine Ablaufdokumentation zum Aufstellen des Grabmals. Auch wenn damit Mehrkosten verbunden sind, sichert es die Qualität der Arbeit und hilft, Unfälle zu vermeiden. Neben einem Infoblatt zum Thema stellt Aeternitas den Ratgeber „Die Standsicherheit des Grabmals“ mit allen relevanten Informationen unter www.aeternitas.de kostenlos zum Download zur Verfügung.

EHW Steinmetz GmbH Gibson Ilmenau Geschäftsführer: Wolfram Herbert Müller Ausführung von Grabdenkmalen Unterpörlitzer Straße 39 Natursteinverarbeitung 98693 Ilmenau und Vertrieb Telefon 0 36 77 / 89 36 22 Restaurationen Telefax 0 36 77 / 67 08 77 Denkmalpflege Admin@steinmetzilmenau.de

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Testament

Sieben Antworten zum neuen

Testamentsregister E

rben kommen kĂźnftig schneller und sicherer an den Nachlass. Damit der letzte Wille auch wirklich gefunden wird, gibt es seit 1. Januar 2012 in Deutschland das Zentrale Testamentsregister. Wer sein VermĂśgen auĂ&#x;erhalb der normalen gesetzlichen Erbfolge vererben mĂśchte, muss ein Testament errichten. Dieses ist meist auch bei mehreren mĂśglichen Erben sinnvoll, um so später konfliktbeladene Erbengemeinschaften zu vermeiden. Einzeltestamente und Ehegattentestamente kĂśnnen sowohl notariell als auch privatschriftlich errichtet werden. Ein privatschriftliches Testament kann man zu Hause oder bei Bekannten aufbewahren – besser jedoch gegen eine geringe GebĂźhr beim Amtsgericht oder Notar, denn dann ist man auf der sicheren Seite und die VerfĂźgung kann nicht verschwinden.

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Nach welchem System läuft es jetzt? Bislang musste bei einem Nachlassverfahren bei rund 5 000 deutschen Standesämtern nachgefragt werden, ob dort ein Verstorbener bei einem Notar oder einem Amtsgericht seinen letzten Willen hinterlegt hatte. Die Informationen sind dort in sogenannten Testamentsverzeichnissen auf insgesamt etwa 18 Millionen gelben Karteikarten aufgelistet. Stirbt jemand, so informiert das Standesamt am Sterbeort darĂźber zuerst das Standesamt am Geburtsort. Gibt es dort eine entsprechende Karteikarte, schickt das Geburtsstandesamt eine Nachricht an den Notar oder das Amtsgericht, bei dem der Erbvertrag oder das Testament liegt. Von dort aus wird das Nachlassgericht darĂźber informiert. Bei der Menge an unterschiedlichen Stellen, die sich bisher gegenseitig benachrichtigen mĂźssen, waren Fehlerquellen nicht immer auszuschlieĂ&#x;en. Im schlimmsten Fall konnte so der letzte Wille unter Umständen auch mal unberĂźcksichtigt bleiben.

Wie läuft es in Zukunft ab? Zum Jahresbeginn 2012 hat die Bundesnotarkammer das Zentrale Testamentsregister fĂźr Deutschland eingerichtet. KĂźnftig laufen in einem einzigen groĂ&#x;en Datenspeicher alle relevanten Informationen Ăźber alle Testamente zusammen, die bei einem Notar erstellt oder einem Amtsgericht hinterlegt wurden. Wird ein Testament oder ein Erbvertrag erstellt oder hinterlegt, benachrichtigen Notare und Amtsgerichte nun direkt auf elektronischem Weg das zentrale Register. Bei einer besonderen amtlichen Verwahrung beim Nachlassgericht kĂśnnen auch eigenhändig errichtete Testamente im Testamentsregister aufgenommen werden. Damit soll gewährleistet sein, dass ein Testament im Erbfall auchschnell gefunden wird. Die Bundesnotarkammer wird von den Standesämtern automatisch Ăźber alle inländischen Sterbefälle informiert. Sie benachrichtigt dann im Sterbefall das Nachlassgericht und, wenn Verwahrangaben vorhanden sind, ebenfalls die Verwahrstelle der entsprechenden Urkunde.

Welche Gebßhren fallen an? Die Eintragungen in das Zentrale Testamentsregister kosten 15 Euro je Registrierung. Die Gebßhr wird einmalig erhoben und deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventueller Berichtigungen, Ergänzungen und Folgeregistrierungen sowie der Benachrichtigungen im Sterbefall ab.


Welche Daten werden im Zentralregister aufgenommen? Erfasst werden Angaben zur Person des Erblassers, zum Verwahrort und zur Urkunde. Nicht gespeichert wird dagegen der Inhalt einer erbfolgerelevanten Urkunde. Niemand muss also befürchten, dass sein letzter Wille öffentlich werden könnte. Das eigentliche Testament verbleibt auch immer dort, wo es hinterlegt wurde, also beim Notar oder beim Amtsgericht. Zugelassen sind folgende Typen: Testament,Erbvertrag und sonstige Urkunde. Nicht registriert werden alle privat aufbewahrten Testamente – also etwa zuhause oder bei Bekannten.

Wer darf die Daten abfragen? Die Abfrage erfolgt ausschließlich elektronisch und nur durch Amtsträger wie Notare und Gerichte unter Angabe des Geschäftszeichens. Wichtig dabei: Sie setzt zu Lebzeiten des Erblassers immer dessen Einverständnis voraus!

Wo finde ich mehr Informationen dazu? Die Bundesnotarkammer hat eine informative Internetseite zum neuen Testamentsregister eingerichtet.

Woran sollten Erblasser jetzt denken? Niemand sollte das „Thema Erbschaft“ dem Zufall überlassen. Juristischer und steuerlicher Ratschlag ist immer anzuraten, wenn es um höhere Vermögenswerte geht. Ein Notar oder Anwalt sorgt für die richtige Formulierung in den Verträgen, der Steuerprofi kennt alle Varianten und Lücken. Fritz Himmel

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Freie Bestatterwahl nach Tod im Heim Bei der Bestatterwahl nach Sterbefällen in Heimen oder Krankenhäusern fühlen sich Hinterbliebene oft übergangen. Ohne ihr Wissen beauftragen die Einrichtungen einen Bestatter, um den Verstorbenen abzuholen. Die freie Wahl des Bestatters ist dabei erlaubt, wird aber immer wieder erschwert.

F BEGLEITUNG ZU HAUSE – BETREUUNG IM HOSPIZ

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Stationäres Hospiz „Dr.-Jahn-Haus“ stehen schwerstkranken Menschen und ihren Angehörigen zur Seite. Kontakt: Konrad Müller Tel.: 0 36 93 / 45 64 69 e-mail: ahpb@sozialwerk-meiningen.de Sozialwerk Meiningen

Ambulanter Hospizdienst Schmalkalden Eichelbach 1 - Ärztehaus am Solbad 98574 Schmalkalden

Andrea Schiel Koordinatorin für den Hospizdienst

Telefon: 03683/ 469 4457 Mobil: 0176/ 28 01 36 62 E E-mail: hospiz@diakonie-schmalkalden.de

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achleute schätzen, dass knapp 80 Prozent der Deutschen in Einrichtungen sterben – vor allem in Pflege- und Altenheimen oder Krankenhäusern. Das führt immer wieder zu Konflikten. Mitunter werden Verstorbene schon nach wenigen Stunden abgeholt, so dass die Hinterbliebenen sich übergangen fühlen. Derzeit häufen sich bei der Verbraucherinitiative Aeternitas die Beschwerden. Bestatter verlangen überzogene Summen nur für das Abholen von Verstorbenen oder verzögern die Herausgabe des Leichnams an einen von den Hinterbliebenen gewählten Bestatter. Es kommt sogar vor, dass Bestatter weitere Schritte bis hin zur Einäscherung einleiten, ohne die Hinterbliebenen gefragt zu haben. Die Einrichtung kann sich für das Abholen der Verstorbenen unter Umständen auf einen bestimmten Bestatter vertraglich festlegen. Die Hinterbliebenen dürfen aber unabhängig davon den Bestatter wählen, der alle weiteren Leistungen erbringt. Aeternitas empfiehlt Betroffenen und Einrichtungen, im Vorfeld zu vereinbaren, was nach dem Todesfall mit dem Verstorbenen geschehen soll. Das gilt insbesondere bei einem Umzug in ein Pflege- oder Altenheim ohne Zeitdruck. „Die Einzelheiten sollten dabei eindeutig und unmissverständlich sein und am besten schriftlich festgehalten werden“, erläutert der AeternitasGeschäftsführer Christoph Keldenich. Im Aeternitas-Ratgeber „Sterbefälle in Einrichtungen und die Wahl des Bestatters“ erfahren Betroffene, worauf sie achten müssen. Heimbetreiber und Bestatter werden über ihre Rechte und Pflichten und den rechtlichen Handlungsrahmen bei einem Todesfall in einer Einrichtung aufgeklärt. Der Ratgeber kann auf der Internetseite www.aeternitas.de kostenlos als PDF heruntergeladen werden.


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m Zahlungsausfällen vorzubeugen, wollen sich manche Bestatter gegenüber den Kunden absichern und verlangen einen Vorschuss. Ärgerlich wird dies, wenn der Bestatter bereits einen Teil seiner Arbeit erbracht hat und darüber hinaus im Vorfeld über einen Vorschuss nicht gesprochen wurde. Mitunter verzögert sich dann die Bestattung, weil der Bestatter sich weigert, die Arbeit ohne einen Vorschuss fortzuführen. Die Angehörigen könnten den Bestatter zwar immer noch wechseln, doch dies wäre mit Aufwand und Ärger verbunden. „Bestatterkunden sollten wissen, dass sie nur dann einen Vorschuss leisten müssen, wenn er im Vorfeld vereinbart wird“, sagt Christoph Keldenich, Vorsitzender der Verbraucherinitiative Aeternitas. Wie bei anderen Werkverträgen auch sei der Bestatter verpflichtet, in Vorleistung zu treten. Bestatterkunden empfiehlt er, vor einem Auftrag wegen möglicher Vorauszahlungen nachzu-

fragen und im Zweifelsfall einen anderen Anbieter zu wählen. Ausnahmen seien Fremdleistungen wie zum Beispiel eine Einäscherung im Krematorium, deren Kosten der Bestatter selbst nur weitergibt. Hier kann er eine Vorauszahlung verlangen, auch wenn dies unüblich ist. Wenn Bestatterkunden mit einer Vorauszahlung als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden sind, sollten sie bei der Höhe genau hinsehen. Der Vorschuss darf nicht übermäßig hoch sein und keinesfalls annähernd der Gesamtsumme entsprechen. Akzeptieren sollten Kunden höchstens 70 bis 80 Prozent der Bestatterkosten, rät Keldenich.

Bestatterwahl

Bestatterkosten: Vorschüsse nur nach Vereinbarung

„Bestatterkunden müssen nur einen Vorschuss leisten, wenn er im Vorfeld vereinbart wurde. Christoph Keldenich

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Foto: dpa

Fast die Hälfte der Bundesbßrger stirbt im Krankenhaus. Die Nachricht vom Tod kommt dann häufig nicht ßberraschend. Dennoch geraten Hinterbliebene in eine Situation, die sie schnell ßberfordern kann. Die Verbraucherinitiative Aeternitas hilft mit einem Leitfaden dabei, ßberlegt zu handeln und beim letzten Besuch im Krankenhaus nichts zu vergessen.

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n der Regel bleiben Verstorbene im Krankenhaus mindestens noch fĂźr zwei Stunden auf der jeweiligen Station. Danach werden sie in einen speziellen KĂźhlraum gebracht und bleiben dort, bis sie von einem Bestatter abgeholt werden. Nach Absprache mit dem Krankenhaus kĂśnnen Verstorbene oft auch länger im Zimmer bleiben, so dass AngehĂśrige Gelegenheit haben, sie noch einmal zu sehen und sich zu verabschieden. Viele Krankenhäuser verfĂźgen inzwischen auch Ăźber Aufbahrungs- oder Verabschiedungsräume, in denen sich die Hinterbliebenen angemessen verabschieden kĂśnnen. Dorthin kann der Verstorbene auf Wunsch der AngehĂśrigen gebracht werden, wenn das Krankenzimmer benĂśtigt wird. Aeternitas empfiehlt im Leitfaden „Abschied nehmen im Krankenhaus“, den Abschied gut vorzubereiten: Wer muss benachrichtigt werden, wer fährt mit, welche Fragen mĂźssen vor Ort geklärt werden und was soll man mitnehmen? Die im Leitfaden enthaltene Taschencheckliste hilft, die wichtigsten Dinge wie zum Beispiel notwendige Anrufe im Blick zu behalten. DarĂźber hinaus beschreibt der Leitfaden den Ablauf im Krankenhaus. Betroffene erfahren, was bei der Ankunft zu tun ist und an welche Dinge sie denken sollten, zum Beispiel Fragen nach Bescheinigungen oder Wertgegenständen. Den Leitfaden „Abschied nehmen im Krankenhaus“ stellt Aeternitas auf der Internetseite www.aeternitas.de zum kostenlosen Download zur VerfĂźgung.


Das Hospiz ein Ort des Lebens

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as Hospiz ist ein Zuhause, in dem die Gäste in Krankheit sowie im Sterben echte Geborgenheit, Zuwendung, fachlich kompetente und indviduelle Begleitung und Pflege erfahren. „Leben im Hospiz“, so formuliert es Konrad Müller vom Sozialwerk Meiningen, „heißt für uns, Lebensgewohnheiten und Lebensrhythmen der Gäste aufzunehmen und sich an ihren Wünschen und Bedürfnissen zu orientieren. Wichtigste Aufgabe ist es, Schmerzen zu lindern und somit ein selbstbestimmtes, möglichst beschwerdefreies Leben bis zuletzt zu ermöglichen.“ Dazu gehört es, dass Angehörige die Chance bekommen, in direkter Nähe zu ihren Lieben zu übernachten. Auch die persönliche Gestaltung der Zimmer ist durchaus erwünscht. Den Menschen soll der Aufenthalt so angenehm wie möglich gemacht werden. Am besten geschieht das mit Einzelzimmern, die mit Telefon, Fernseher, Bad und Dusche ausgestattet sind. Aber auch Wohn- und Aufenthaltsbereiche, gemeinsame Wohnzimmer und die Möglichkeit, sich jederzeit zurückziehen zu können – all das macht ein gutes Hospiz aus. Gäste, die gerne Luft und Sonne zum auftanken nutzen wollen, sollen diese Möglichkeit jederzeit erhalten. Der Weg ins Hospiz ist sicherlich nicht leicht. Denn Bedingung, um aufgenommen zu werden, ist ein unheilbares Krankheitsbild im fortgeschrittenen Stadium mit begrenzter Lebenswerwartung. Übrigens müssen sich weder Angehörige noch Gäste um die Finanzierung kümmern. 90 Prozent der Gesamtkosten werden von Pflege- und Krankenkassen gedeckt. Der Restbetrag wird in Form von Spenden, Sponsoring und Zuwendungen abgesichert. Diese können auch in Form von Zuwendungen durch Angehörige erfolgen. Das Meininger Hospiz bietet seinen Gästen und deren Angehörigen sowie Freunden übrigens die Möglichkeit, das Haus schon vorab kennen zu lernen. Es bietet Platz für zwölf Gäste. fis

Aufbrechen Keiner wird gefragt wann es ihm recht ist Abschied zu nehmen von Menschen Gewohnheiten sich selbst. Irgendwann plötzlich heißt es damit umzugehen ihn aushalten annehmen diesen Abschied diesen Schmerz des Sterbens dieses Zusammenbrechen um neu aufzubrechen. Margot Bickel

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IMPRESSUM Herausgeber: Suhler Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG, Schützenstr. 2, 98527 Suhl Verlagsleitung: Torsten Klose Anzeigen: Pierre Döring (verantwortlich) Phonewerk – Gesellschaft für Dialogmarketing mbH der Verlagsgruppe Hof/Coburg/Suhl Redaktion: Doreen Fischer, Kristin Albert Projektleitung: André Hofmann Druck: Suhler Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG, Schützenstr. 2, 98527 Suhl Download: www.insuedthueringen.de/magazine Mail: sonderthemen@suedthueringer-presse.de


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