«Volkswirtschaft» mit Aufgaben und Fragen

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4. Geld und Konjunktur

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Der Landesindex der Konsumentenpreise Landesindex der Konsumentenpreise (LIK): Ist ein Massstab, der die allgemeine Preisentwicklung von all jenen Sachgütern und Dienstleistungen aufzeigt, welche für die privaten Haushalte von Bedeutung sind. Preisstatistik

Der Landesindex ist eine Preisstatistik. Mit diesem Index werden die Preise für Konsumausgaben gemessen. Deshalb werden z.B. für die Ermittlung der Teuerung im Gesundheitswesen nicht die Krankenkassenprämien berücksichtigt, sondern die Arzt-, Zahnarzt- und Spitaltarife sowie die Preise für Medikamente.

Ermittlung der Preisstatistik

Zur Ermittlung eines Preisindexes braucht es drei Elemente: – den Warenkorb (die Verbrauchsgewohnheiten der Konsumenten müssen zunächst ermittelt werden.) – die Preiserhebung (jemand muss die Preisentwicklung mitverfolgen und festhalten.) – den Berechnungsmodus (die Preisänderungen müssen gewichtet werden.) Es werden aber nicht alle Ausgaben, welche die privaten Haushalte tätigen, vom Index der Konsumentenpreise direkt erfasst. So fehlen die Ausgaben für Versicherungen (u.a. Krankenkassenprämien usw.), für Unterhaltsbeiträge, für Geldspenden und für die Steuern.

Der Warenkorb Warenkorb: Beinhaltet sämtliche Sachgüter und Dienstleistungen, die der Berechnung des Index der Konsumentenpreise dienen, z.B. Nahrungsmittel, Kleider, Wohnungsmiete. Ein Warenkorb ist das Abbild von Waren und Dienstleistungen, die ein Schweizer Durchschnittshaushalt konsumiert. Verbrauchserhebung

Es ist das Ziel, den privaten Konsum möglichst genau in einem Warenkorb abzubilden. Um den Warenkorb zusammenzustellen und zu gewichten, wird eine Verbrauchserhebung vorgenommen. Die Verbrauchserhebung gibt Auskunft, wie ein durchschnittlicher Schweizer Haushalt sein Einkommen in einem Jahr verwendet.

N I C E

T O

K N O W

Wettbewerbskommission (WEKO)/Preisüberwacher

Wettbewerbskommission

Preisüberwacher

Gewählt durch

Bundesrat

Bundesrat

Tätigkeitsgebiet

– Schutz des Wettbewerbs – Bekämpfung von schädlichen Kartellen und Preisabsprachen – Fusionskontrolle – Verhinderung staatlicher Wettbewerbsbeschränkungen

– Überwachung der Preise von marktmächtigen Unternehmen und Monopolen sowie administrierter Preise und Gebühren von öffentlichen Unternehmen – schreitet ein bei missbräuchlichen Preisen

Sanktionen

– verfügt gegen Firmen, die Wettbewerb unzulässig beschränken – Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden – kann Bussen aussprechen

– unterbreitet Preis- und Politikempfehlungen – kann Preissenkung verfügen Quelle: WEKO, Preisüberwacher, NZZ am Sonntag, 18.2.07


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