Hilfe in größter Verzweiflung

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Drei Fragen an…

Der Sterntalerhof und das Kinderhospiz MOMO kümmern sich um schwerkranke Kinder und deren Familien

Wie MOMO und der Sterntalerhof schwerstkranken Kindern und ihren Familien beistehen.

„W

enn ein Kind erkrankt, erkrankt die ganze Familie“, weiß Dr. Gustav Herincs, Vorstand am Kinderhospiz Sterntalerhof und Hospizarzt. Der Sterntalerhof kümmert sich seit über 20 Jahren um Familien mit schwer-, chronisch und sterbenskranken Kindern in ganz Österreich, auch - und gerade wenn - auf dem Weg dieser Familien der Abschied von einem geliebten Menschen steht. Therapeuten und Pädagogen, Psychologen, Sozialarbeiter und Seelsorgerbegleiten gemeinsam - unterstützt von Therapie-Pferden und vom ersten Tag an ausschließlich privat finanziert.

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Wege aus der Ohnmacht

Die Lebensqualität von schwerstkranken Kindern und ihren Angehörigen zu steigern – das will auch das Mobile Kinderhospiz und Kinderpalliativteam „MOMO“. 386 Familien im Großraum Wien hat das ebenfalls multiprofessionelle Team seit der Gründung vor acht Jahren medizinisch, pflegerisch und psychosozial begleitet – und das völlig kostenlos: „Jede Familie, in der ein schwerst-

krankes Kind lebt, hat das Recht auf eine professionelle, erreichbare und leistbare Hospiz- und Palliativversorgung“, ist Martina Kronberger-Vollnhofer, Kinderärztin und MOMO Geschäftsführerin überzeugt.

Durchatmen und Kraft tanken

Ob in den eigenen vier Wänden oder am Sterntalerhof: Da wie dort macht die Hilfe einen entscheidenden Unterschied: Die Eltern tanken Kraft, das kranke Kind schöpft neue Zuversicht, die Geschwister erhalten die ihnen zustehende Aufmerksamkeit. Möglich ist dies nur durch die Unterstützung von privaten Spendern und mit Hilfe von Testamentsspenden.

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Wann raten Sie zum Testament? Immer dann, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht passt. Laut Erbfolge erbt bei Verheirateten ein Drittel der Ehepartner, zwei Drittel die Kinder. Bei nicht Verheirateten kommen die Kinder, danach Eltern bzw. Geschwister zum Zug. Welche Möglichkeiten gibt es? Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Von einem Computertext ohne juristische Unterstützung rate ich ab, denn da gelten komplizierte Regeln. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt das Testament vom Notar oder Rechtsanwalt verfassen und lässt es dort registrieren und verwahren. Und wenn ich eine gemeinnützige Organisation bedenken will? Dann ist jedenfalls ein Testament nötig. Man kann einer gemeinnützigen Organisation einen Geldbetrag oder eine Sache vermachen oder als Erbin einsetzen. Wichtig ist immer die genaue Bezeichnung. Nehmen Sie kostenlos und anonym online an einem unserer 4 Notargespräche am 3., 10., 17. oder 26. Mai teil! Anmeldung und Zoom Anleitung zur Teilnahme: www.vergissmeinnicht.at/aktuelles

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Hilfe in größter Verzweiflung

Mag. Harald Stockinger, Notar in Wien


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