UZH Magazin 4/16

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FORSCHUNG

Zeigen Juristen, wie man verständliche Gesetzestexte verfasst: der Rechtswissenschaftler Felix Uhlmann (links) und der Linguist Stefan Höfler.

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Gesetze und erordnungen sollen präzise formuliert sein. ft sind sie aber einfach unverständlich. Der Jurist Feli Uhlmann und der Linguist Stefan Höfler wollen sprachliche Klarheit schaffen. on Marita Fuchs Der Zutritt zum Damenbad ist nur Frauen gestattet – Frau im Sinne dieser Badeordnung ist auch der Bademeister. Dieser bemerkenswerte Satz ziert den Eingang einer deutschen Badeanstalt für Frauen. Die Besucherin lässt er konsterniert innehalten. Denn hier wird die Frau neu

de niert – nämlich als Bademeister. Juristisch gesehen gehört dieser Satz zu den so genannten De nitionen – Sprachregelungen in einem Gesetzeste t. Sprachliche Fallstricke gibt es bei solchen Legalde nitionen immer wieder, auch wenn sie meist nicht so krass sind wie das Beispiel aus dem

Website: www.rwi.uzh.ch

Bild: Jos Schmid

Damenbad, wo der Mann kurzerhand zur Frau erklärt wird. Tücken bei der Formulierung von Gesetzeste ten e istieren viele. Die Autoren – in der Regel Juristen – haben das Bedürfnis, alle Eventualitäten zu berücksichtigen und in einen Satz zu packen. Das Resultat: kompliziert verknotete Te te, die selbst nach mehrmaligem Durchlesen schwer verständlich sind. Gesetzeste te müssen Luft haben und atmen, nur so haben sie auch längere Gültigkeit , sagt Feli Uhlmann, Professor für Rechtsetzungslehre an der Universität Zürich. Er bedauert, dass Studierende der Rechtswissenschaften während ihres Studiums kaum lernen, Gesetzeste te einfach und verständlich zu schrei-

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