Fazit Einreiseantrag

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Erfahrungsbericht

Antrag auf Einreisegenehmigung nach Hamburg Am 6. Januar 2014 stellte ich einen Antrag zur Einreise von Köln nach Hamburg in das durch die Polizei Hamburg am 4. Januar 2014 errichtete Gefahrengebiet (Pressemitteilung Nr. 140103-­‐3). In diesem Zuge bat ich um umfangreiches Informationsmaterial, um mich auf die Reise besser vorbereiten zu können. Der Antrag wurde verschickt an 1. Auswärtiges Amt (AA) am 6. Januar 2014. Mit der Begründung von Unzuständigkeit verwies mich der Bürgerservice am 7. Januar 2014 an das 2. Bundesministerium des Innern (BMI). Nach dem zweiten Schreiben verwies mich der Bürgerservice am 8. Januar 2014 mit gleicher Begründung an die Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg. Vom Ministerium für Inneres und Kommunales, NRW wurde bestätigt, dass die Polizei Hamburg auch für Bürger des Bundeslandes Nordrhein-­‐ Westfalen zuständig ist. Also richtete ich meinen Antrag an die 3. Polizei Hamburg am 10. Januar 2014. Sie ist der Behörde für Inneres und Sport unterstellt. Eine Antwort erhielt ich nicht. Tatsächlich haben die Behörden in meinen Augen versagt und waren zu keinem Zeitpunkt Unterstützer oder Informationsgeber. Es wurde sich hinter vermeintlich nicht vorhandenen Zuständigkeiten (AA, BMI) versteckt oder sich dreister Weise mit nicht im E-­‐Mail-­‐Eingang zu findenden Mails herauszureden versucht. Anliegen Die Verletzung demokratischer Freiheitsrechte ist keine lokale Angelegenheit, sondern betrifft alle Menschen. Als deutscher Staatsbürger waren Bundesbehörden deshalb geeignete Adressaten für mein Anliegen, Informationen zu erhalten und meinen Antrag auf Einreise ins Gefahrengebiet bewilligen zu können. Konkret ging ich dabei folgenden Fragen nach: 1. Mich interessierte insbesondere, wie Behörden auf einen bis dato nicht bekannten Vorgang reagieren: Eine Polizei erklärt einen Teil einer Metropole zur Sonderzone. Welche Informationen liegen deutschen Behörden vor? 2. In meinen Erklärungen wies ich stets auf die Bedrohung für mich als Staatsbürger hin. Die Freie-­‐ und Hansestadt Hamburg bezeichnete ich stets als Stadtstaat. Ich wollte die Situation in die Nähe zu Vorgängen wie etwa denen


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