New Governance
März 2011
Die HSG erhält
Struktur der Universität St.Gallen
einen neuen Namen – und einiges mehr
Universitätsleitung
Das neue Universitätsstatut bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Nachstehend eine Auswahl der wichtigsten.
Organisation
Verwaltung Geschäftsfelder Produkte
Finanzierung
Schools Lehre • B.A. HSG • M.A. HSG • Dr./Ph.D. HSG
Forschung • Forschungsprojekte • Publikationen
öffentliche Hand
Dienstleistungen • Forschungs-, Berater- und Gutachtertätigkeit
Weiterbildung • MBA • EMBA • Diplome • Zertifikate • Custom Programmes • Seminare
• Institute • Forschungsstellen • Centers
wettbewerbliche Mittel
Fit für die Zukunft HSG trimmt Struktur, um Position als eine führende Wirtschaftsuniversität in Europa zu stärken Die HSG hat sich neu strukturiert und organisiert, um den steigenden Ansprüchen in Lehre und Forschung, aber auch um dem Wachstum der Universität gerecht zu werden.
tende Profile zu entwickeln, ist eine der grössten Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft der HSG. Dazu werden Zielvereinbarungen zwischen dem Rektorat und den einzelnen Schools abgeschlossen, in denen auch die Bereiche festgesetzt werden, welche der besonderen Profilbildung dienen.
te, Forschungsstellen und Centers (siehe Seite 6) behalten neben den Schools ihre wichtige und starke Funktion an der Universität St.Gallen. Sie arbeiten in Lehre, Forschung sowie Weiterbildung und sind als Dienstleister in Forschungs-, Berater- und Gutachtertätigkeit aktiv.
Das revidierte Universitätsstatut, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, bildet die Grundlage für die neue Führungsorganisation der HSG, insbesondere auf Ebene der fünf neuen Schools (siehe Seite 6) und der Lehrprogramme. Die «New Governance» soll die Universität St.Gallen strategiefähiger machen, damit sie sich auch international stärker profilieren kann. International bedeu-
Schools mit viel Selbstverantwortung
Halbes Budget selbst erwirtschaftet
Die fünf Schools, die aus den bisherigen vier Abteilungen entstanden sind, betreiben unter anderem eigene Aufgaben- und Finanzplanungen, richten sich aber an einem Grundauftrag in Lehre, Forschung und Weiterbildung aus. Sie sind nicht nur handlungs- und strategiefähiger als die Abteilungen, sondern auch selbstverantwortlicher. Die Institu-
Die HSG erarbeitet über Weiterbildung und Dienstleistungen, aber auch über Drittmittelbeiträge an die Forschung gut die Hälfte ihrer Mittel. Die andere knappe Hälfte wird mit Geldern der öffentlichen Hand finanziert, die der Grundfinanzierung des Kernbereiches mit Lehre und Forschung dienen. Der Anteil des Kantons St.Gallen an dieser
Grundfinanzierung macht rund 20 Prozent des gesamten HSG-Haushalts aus.
«Richtige, notwendige Reaktion» «Die neue Organisation ist die richtige und notwendige Reaktion auf die neuen Herausforderungen des internationalen Wettbewerbes im Universitätsbereich», sagt Rektor Prof. Dr. Thomas Bieger. «Sie ermöglicht eine marktnähere Steuerung aller Leistungsbereiche – insbesondere der Programme und Schools – durch die verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen. Dabei baut die neue Organisation auf der Tradition der Dezentralität und Subsidiarität auf, die die Grundsteine des Unternehmertums der HSG sind.» (jro) www.unisg.ch/UeberUns/PortraetUndStruktur
Neu ist zunächst einmal der Name: Die bisherige «Universität St.Gallen – Hochschule für Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften (HSG)» ist nun die «Universität St.Gallen – Hochschule für Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften sowie Internationale Beziehungen (HSG)». Damit soll ein neuer, starker Fach- und Studienbereich auch im Namen zur Geltung kommen. Aus den bisherigen vier Abteilungen Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechtswissenschaft und Kulturwissenschaft werden fünf Schools (siehe Seite 6): die School of Management (SoMHSG), die School of Finance (SoF-HSG), die School of Economics and Political Science (SEPS-HSG), die Law School (LS-HSG) und die School of Humanities and Social Sciences (SHSS-HSG). Im neuen Universitätsstatut wird die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung aller Tätigkeiten der Universität St.Gallen festgeschrieben. Im Weiteren ist der Grundsatz der gesamtschweizerischen Koordination und der Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Institutionen im Statut verankert. Die Dozierendenkategorien wurden neu definiert: die Kategorien der Ausserordentlichen Professoren und der Nachwuchsdozenten entfallen. Die Dozierenden setzen sich aus Ordentlichen Professorinnen und Ordentlichen Professoren, Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren sowie Ständigen Dozentinnen und Ständigen Dozenten zusammen. Damit werden auch die Stellung des Mittelbaus und die Entwicklungsperspektiven in demselben gestärkt. Neu wird zudem eine Ombudsstelle für die Universität St.Gallen aufgebaut. Sie wird vom Senat gewählt und wird vermittelnde, aber keine sachentscheidenden Funktionen wahrnehmen. (TJ/jro)
Wie die Universität St.Gallen geführt wird Universitätsrat, Senat, Senatsausschuss und Rektorat bilden die Leitung der HSG Die Universiät St.Gallen wird vom Kanton St.Gallen getragen. Kantonsrat und Regierung üben Aufsichtsfunktionen aus. Der Universitätsrat ist das oberste Organ der HSG-Führung. Der Universitätsrat besteht aus elf Mitgliedern, die vom Kantonsrat (Legislative) gewählt werden. Präsident ist der Vorsteher des kantonalen Bildungsdepartements. Der Universitätsrat bestimmt die strategische Ausrichtung der HSG. Er erlässt die Prüfungsvorschriften und wählt auf Antrag des Senats unter anderem Rektor, Prorektoren, Professoren und Verwaltungsdirektor. Der Rat erstellt auch Budget und Jahresrechnung der Universität und berichtet dem Kantonsrat über die Geschäftsführung.
Statut bestimmt Aufgaben des Rektors Der Senat ist das oberste akademische Organ der Universität St.Gallen. Er setzt sich aus den Ordentlichen Professorinnen und Professoren, Vertretern des Mittelbaus und der Studentenschaft sowie beratenden Mitgliedern zusammen.
Governance
Universitätsrat
Mittelbau
Senat Delegierte des Rektors • für Informationstechnologie • für Qualitätsentwicklung • für das Öffentliche Programm • für Verantwortung und Nachhaltigkeit
Kommissionen • Weiterbildungskommission • Forschungskommission • Internationalisierungskommission • Kommission für Gleichstellung von Frauen und Männern • Disziplinarkommission • Rekurskommission • Berufungskommission • Programmkommission
Qualitätsentwicklung Fachstelle für Gleichstellung ForschungsDienstleistungen Internationaler Austausch
Senatsausschuss Rektorat
Rektor Generalsekretariat
Prorektor Lehre Prorektor Forschung
Leiter Marketing & Kommunikation
Prorektor International
Studiensekretär Verwaltungsdirektor
Körperschaften
Studentenschaft
Der Senatsausschuss setzt sich aus Rektor, Prorektoren, Deans, Verwaltungsdirektor sowie Präsidenten von Mittelbau und Studentenschaft zusammen. Er unterstützt zum Beispiel den Rektor in der Vorbereitung von Geschäften von gesamtuniversitärer Bedeutung. Der Rektor erfüllt die ihm durch Unistatut und weitere Erlasse übertragenen Aufgaben, insbesondere den Vorsitz in Senat und Senatsausschuss, die Leitung der HSG, die Einleitung und Koordination von Planungsmassnahmen, die Vertretung der Universität nach aussen sowie die Aufsicht über die Verwaltung.
Vom Studiensekretär bis Delegierten Der Rektor bildet gemeinsam mit den drei Prorektorinnen oder Prorektoren sowie dem Verwaltungsdirektor, der Generalsekretärin, dem Studiensekretär und dem Leiter des Bereichs Marketing und Kommunikation das Rektorat der HSG. Zudem gibt es Delegierte des Rektors, Kommissionen und Fachstellen, welche alle direkt dem Rektorat angegliedert sind (siehe Grafik). (jro) www.unisg.ch/UeberUns/PortraetUnd Struktur/StrukturDerHSG