PP 9000 St. Gallen
Universität St.Gallen Hochschule für Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften sowie Internationale Beziehungen (HSG)
Nr. 2 16. April 2012
HSGBlatt
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AUS DEM INHALT 2000 Gäste in St.Gallen: Die «CEMS Annual Events» 2012 bringen Ende Jahr hunderte ausländische Besucher in die Ostschweiz.
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Abschied von der HSG: Die Professoren Klaus Spremann (Finance) und Peter Sieferle (Geschichte) werden emeritiert.
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Sport und Wissenschaft: Martin Engeler, Captain des TSV St.Otmar, beendet seine Handballkarriere – und arbeitet weiter an der HSG. Seite 6 Ausgezeichneter Campus: Die Schweizer Stiftung Natur & Wirtschaft lobt das naturnahe Gelände der Universität St.Gallen.
Bild: Hannes Thalmann
Ombudsmann Christoph Leuenberger: «Lösungen finden, bevor noch mehr Geschirr zerschlagen wird.»
«Wir sind kein Gericht»
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42. St. Gallen Symposium zum Thema «Facing Risk» «Facing Risk» ist das Thema des 42. St. Gallen Symposium am 3. und 4. Mai 2012 auf dem Campus der HSG. Rund 600 Entscheidungsträger aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sowie etwa 200 Studierende diskutieren über verschiedene Perspektiven des Risikos, das zu jeder Entscheidung gehört. Bundesrat Ueli Maurer eröffnet das Symposium. Unter den Referierenden, die ihre Teilnahme zugesichert haben, sind Yukiya Amano, Generaldirektor der Internationalen AtomenergieAgentur, Soziologie-Professor Ulrich Beck aus München, Greenpeace-International-Vorsitzender Kumi Naidoo sowie Philosophie-Professor Peter Sloterdijk aus Karlsruhe. Auch FIFA-Präsident Joseph Blatter und Deutschlands ehemaliger Finanzminister, Peer Steinbrück, sind angekündigt. Das Symposium entstand Ende der 1960er-Jahre aus einer studentischen Initiative und wird seither von HSGStudierenden organisiert. Es soll den Dialog zwischen den Führungskräften von heute und morgen fördern. Sogenannte Topic Leaders moderieren den Dialog zwischen den «Leaders of Today» und den «Leaders of Tomorrow». (red.) www.stgallen-symposium.org
Universität St.Gallen wählt Ombudsmann und setzt Reglement über Schlichtungsverfahren in Kraft Der ehemalige Präsident des St.Galler Handelsgerichts, Prof. Dr. Christoph Leuenberger, ist der erste Ombudsmann der HSG. Er soll unabhängig in schwierigen Arbeitskonflikten vermitteln und wo möglich gangbare Lösungen erreichen. Christoph Leuenberger ist alles andere als ein Hitzkopf. Der ehemalige Präsident des St.Galler Handelsgerichts, Kantonsrichter und emeritierter Titular professor an der HSG wirkt ruhig, überlegt und konziliant im Gespräch. Und dennoch ist hinter dem freundlichen Gesicht des 67-Jährigen Autorität, Gradlinigkeit und eine gute Portion Hartnäckigkeit zu spüren.
Reglement als Grundlage Dies alles sind ideale Voraussetzungen für das an der Universität neu geschaffene Amt des Ombudsmanns, in das Leuenberger auf den 1. Januar 2012 durch den Senat gewählt wurde. Grundlage für diese Aufgabe bildet das am 1. März 2012 in Kraft getretene «Reglement über die Schlichtungsverfahren an der Universität St.Gallen» (siehe Kasten). Seit
Anfang März hat auch die Ombudsstelle mit einer Geschäftsführerin in Teilzeit ihre Arbeit aufgenommen. Noch ausstehend ist die Wahl der Stellvertreterin des Ombudsmanns.
Organisation mit über 2200 Mitarbeitenden, wie sie die Universität aufweist, üblich. Auch die Stadt St.Gallen oder andere Universitäten hätten eine solche Stelle, sagt Leuenberger.
Auch St.Gallen hat Ombudsstelle
Auskunftspflicht auf allen Stufen
Warum braucht die HSG denn einen Ombudsmann? Zunächst hat dies der Universitätsrat im Unistatut festgelegt. Zudem ist eine Ombudsstelle für eine
Vor Leuenberger liegt keine einfache Aufgabe, soll er doch in schwierigen Arbeitskonflikten vom Ausschliessen von Informationen über Mobbing bis
Reglement über Schlichtungsverfahren Auszüge aus dem «Reglement über die Schlichtungsverfahren an der Universität St.Gallen»:
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessene Massnahmen zu ergreifen.»
«Die Universität St.Gallen stellt sicher, dass an der Universität das geltende Recht eingehalten und insbesondere die persönliche Integrität aller Universitätsangehörigen geschützt wird.»
«Die Ombudsstelle ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängig und erbringt ihre Leistungen unentgeltlich. Sie hat bezüglich konkreter Einzelfälle keinerlei Auskunfts- und Rechenschaftspflicht. Sie untersteht der administrativen Aufsicht des Universitätsrates. Diesem erstattet sie alle zwei Jahre Bericht über ihre Tätigkeit.»
«Jegliche Handlungen, die die Persönlichkeitsrechte und Würde der betroffenen Personen verletzen, sind zu unterlassen. Dazu zählen insbesondere Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, und die Universitätsleitung verpflichtet sich, zum Schutze
Kontakt zur Ombudsstelle: Guisanstrasse 7, 9000 St.Gallen. Am besten per E-Mail: ombudsstelle@unisg.ch, Tel.: 071 224 39 54
hin zu sexueller Belästigung vermitteln. Wer sich als Universitätsangehöriger in seiner persönlichen Integrität verletzt sieht, soll sich zunächst an die Leitung des Ressorts Personal und Sport oder das Servicezentrum Chancengleichheit wenden. Wenn bei diesen Stellen keine Lösung gefunden wird, besteht die Möglichkeit, den Fall an den Ombudsmann weiterzuleiten. Dieser kann auf allen Hierarchiestufen weitere Informationen zum Fall verlangen, mit den Betroffenen Gespräche führen und auch externe Spezialisten beiziehen.
Einige wenige Fälle pro Jahr «Wir sind kein Gericht, das Urteile fällt», hält Leuenberger fest. Ziel sei es, in einer Art Mediation mit allen Beteiligten «gangbare Lösungen zu finden, bevor noch mehr Geschirr zerschlagen wird oder der Rechtsweg beschritten werden muss». Wieviele Fälle es pro Jahr sein werden, werde sich weisen. Er rechne jedoch mit einigen wenigen. Persönlich möchte Christoph Leuenberger, der auf zwei Jahre gewählt ist, seine langjährige Erfahrung und sein Wissen als Richter einbringen. Und er möchte dafür sorgen, dass die Fälle «nach einer oft langen Leidenszeit der Betroffenen rasch und akzeptabel» gelöst werden können. Marius Hasenböhler