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Versicherungen
Bis zum Studium haben sich wohl die wenigsten schon mal ernsthaft mit Versicherungen beschäftigt und diese lästigen Dinge den lieben Eltern überlassen. Spätestens mit dem Studienbeginn wird es aber Zeit, dass ihr euch selber damit auseinandersetzt, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Die Sozialberatung der Universität Basel bietet zum Thema Versicherungen persönliche Beratung sowie ein hilfreiches Merkblatt «Tipps für Studierende» an. unibas.ch/sozialberatung
Grundsätzlich gilt, dass Versicherungen Sache der Studierenden sind. Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschliessen, sofern sie nicht vom Versicherungsobligatorium befreit werden können (Näheres dazu hier: kvg.org oder unibas.ch/sozialberatung). Dabei bleibt euch die Qual der Wahl, unter den vielen Anbietern auszuwählen. Auf comparis.ch könnt ihr die verschiedenen Prämien vergleichen. Ganz wichtig ist auch der Einschluss der Unfalldeckung in eurer Krankenversicherung – es sei denn, ihr arbeitet mehr als acht Stunden pro Woche und seid damit über den Arbeitgeber unfallversichert. Alle immatrikulierten Studierenden der Universität Basel sind automatisch und kostenlos gegen die Folgen eines Unfalls mit bleibendem Schaden versichert –dies beinhaltet jedoch keine Heilungskosten, sondern nur eine einmalige Kapitalzahlung bei unfallbedingter Invalidität.
Ahv
Als Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz untersteht ihr ab dem 1. Januar des Jahres, in dem ihr euren 21. Geburtstag feiert, der sogenannten AHVBeitragspflicht. Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 514 Franken (Stand 2023) und sollte unbedingt lückenlos einbezahlt werden. Seid also nicht überrascht, wenn eine Rechnung der Ausgleichskasse bei euch reinflattert. Vermeiden lässt sich das nur, wenn der Mindestbeitrag zum Beispiel aufgrund eines Nebenjobs bereits durch Lohnabzüge gedeckt wird.