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Investitionen in Photovoltaik

„Nichts ist von Wert, wenn es nicht sinnvoll ist“ Karl Marx

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Die Photovoltaik

Abhängig von der Dachbeschaffenheit und Dachneigung werden unterschiedliche Unterkonstruktionen verwendet. Die Anlage wird dabei entweder voll in die Dachhaut integriert, dachparallel verlegt oder bei Flachdächern aufgeständert. Die Kabelstärke und das Kabelmaterial werden der erwarteten Strommenge, den Modulen und den Wechselrichtern jeweils angepasst. So wird ein optimaler Wirkungsgrad der Anlage erreicht. Die Wechselrichter wandeln den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um. Damit kann die Einspeisung ins Stromnetz erfolgen. Die Solarmodule erzeugen den Strom. Hierfür werden unterschiedliche Modularten verwendet. Führend sind mono- und polykristalline Siliziummodule verschiedenster Hersteller. Diese Module zeichnen sich durch einen hohen Wirkungsgrad, geringe Degradation (Wirkungsverlust im Laufe der Zeit), lange Lebensdauer und gute Verfügbarkeit aus. Sie sind von direkter Sonneneinstrahlung abhängig und aufgrund der knappen Rohmaterialien recht teuer. Eingesetzt werden sie insbesondere bei südwärts ausgerichteten Dachflächen, weil aufgrund des hohen Wirkungsgrades eine vergleichsweise hohe Stromproduktion auf der begrenzten Fläche möglich ist. Eine Alternative sind die Dünnschichtmodule. Diese Module benötigen zur Erzeugung der gleichen Strommenge aufgrund ihrer geringeren Nennleistung mehr Fläche als kristalline Module und erfordern entsprechend mehr Unterkonstruktion. Dünnschichtmodule haben bessere Temperaturkoeffzienten und können zudem auch bei diffusem Licht Strom erzeugen. Auf Dächern werden solche Module insbesondere dann eingesetzt, wenn die Dachausrichtung für kristalline Module nicht gegeben ist. Dies ist zum Beispiel bei geringen Dachneigungen oder Dachflächen mit Ost-/Westausrichtung der Fall. Vor der Errichtung einer Dachanlage wird geprüft, mit welchem Modul das beste Preis-/ Leistungsverhältnis erreicht werden kann. Erst danach wird der Belegungsplan erstellt.

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Sicherheitsaspekte

1. Erprobte Technik Die Technik von Photovoltaikanlagen ist inzwischen voll ausgereift. Die Qualität der Module, der Wechselrichter und der Unterkonstruktion wurde über Jahre hinweg kontinuierlich verbessert. Strenge Zertifizierungsverfahren und Materialtests sind eingeführt worden und müssen durchgeführt werden, um am Markt bestehen zu können. Die Lebensdauer von Qualitätsmodulen beträgt inzwischen ca. 40 Jahre. Deshalb erfüllen neu errichtete Photovoltaikanlagen hohe Qualitätsansprüche und technische Probleme sind eher selten geworden. 2. Garantien Im Laufe der Jahre wurden die Herstellergarantien für Photovoltaikanlagen ständig erweitert. Aufgrund der verbesserten Qualität gewähren die Modulhersteller inzwischen weitreichende Garantien: - eine Produktgarantie für Fabrikations- und Materialfehler über 2-5 Jahre - eine Leistungszusage von mindestens 90 % der Nennleistung für die ersten 10 Jahre und mindestens 80 % der Nennleistung vom 11. bis zum 25. Jahr Die Hersteller der Wechselrichter gewähren folgende Garantien: - eine Produktgarantie für 5 bis 7 Jahre - Garantieverlängerungen bis zu 20 Jahren möglich

kristallines Modul SOVELLO X Serie Low Voltage

micromorphes Dünnschichtmodul INVENTUX X115

3. Umfassendes Versicherungspaket Photovoltaikanlagen können umfassend versichert werden. Die jährlichen Versicherungsprämien liegen zwischen 1,5 – 2 % der jährlichen Stromeinnahmen. Die Elektronikversicherung wird als Allgefahrenversicherung abgeschlossen und umfasst u. a. Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Vorsatz Dritter, Sabotage, Brand, Wasser, Blitzschlag, Vandalismus, Diebstahl, Naturereignisse. Mit einer Ertragsausfallversicherung werden finanzielle Verluste aufgefangen, die dadurch entstehen, dass die PV-Anlage vorübergehend keinen Strom produzieren kann. Dies kann z.B. durch Hagelschlag, Feuer etc. geschehen.

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Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert den Anlagenbetreiber gegen Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der PV-Anlage stehen, ab. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Anlage gegen Mindererträge abzusichern. Sofern sich der tatsächliche auf weniger als 90 Prozent des kalkulierten Ertrages beläuft, kommt der Versicherer für den Minderertrag auf. Getreu dem Motto „Es ist besser, eine Versicherung zu haben und nicht zu brauchen, als eine Versicherung zu brauchen und nicht zu haben.“ bieten wir über unsere Kooperationspartner das passende Versicherungskonzept.

Inbetriebnahme bis 31.12.2009 ab 01.01.2010 ab 01.07.2010 ab 01.10.2010 ab 01.01.2011

Bis 30 kW 43,01 39,14 34,05 33,03 28,74

Bis 100 kW 40,91 37,23 32,39 31,42 27,34

Bis 1.000 kW 39,58 35,23 30,65 29,73 25,87

4. Online-Überwachung Bei den meisten Photovoltaikanlagen wird eine Fernüberwachung installiert, die Ertragsstörungen sofort meldet. Dadurch werden Schäden sehr schnell erkannt und können somit umgehend behoben und größere Ertragsausfälle vermieden werden. Darüber hinaus kann sowohl der Investor als auch das mit der Betreuung beauftragte Solarunternehmen über das Internet die täglich produzierte Strommenge einsehen. 5. Geringe Betriebskosten Im Gegensatz zu Windparks, Biogasanlagen oder Blockheizkraftwerken etc. gibt es bei Photovoltaikanlagen praktisch keine beweglichen Teile. Dadurch hält sich der Wartungsaufwand sehr in Grenzen. In der Regel beschränkt sich dieser auf die Fernüberwachung und eine jährliche Inspektion. Die Betriebskosten inkl. Wartung, Versicherung und Buchführung belaufen sich im Schnitt auf 8 bis 10 Prozent der laufenden Einspeisevergütung. 6. Gesicherte Einspeisevergütung für 20 Jahre Trotz deutlicher Senkungen der gesetzlich geregelten Einspeisevergütung in den letzten 12 Monaten bleibt die Photovoltaik ein äußerst rentables Investment. Durch günstigere Einkaufskonditionen und optimierte Kostenstrukturen lassen sich große Teile der Vergütungskürzungen kompensieren.

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Diese gesetzlich geregelte Einspeisevergütung wird vom Stromversorger direkt an den Eigentümer der Anlage 20 Jahre lang gezahlt. Dem Anlagenbetreiber steht ein einseitiges Kündigungsrecht des mit dem Energieversorger geschlossenen Energieversorgungsvertrages zu. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn der Strompreis am freien Markt höher ist als die staatlich geregelte Einspeisevergütung. 7. Langjähriger Pachtvertrag Für die Dachflächen wird ein Nutzungsüberlassungsvertrag mit dem jeweiligen Immobilienbesitzer abgeschlossen und in den meisten Fällen eine entsprechende Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Üblich ist ein fixer Pachtbetrag pro Jahr, der sich in der Regel nach der installierbaren Leistung bemisst. Allerdings wird immer vereinbart, dass das Nutzungsentgelt für die Vertragslaufzeit ganz oder teilweise im Voraus bezahlt wird. Es erfolgt dann eine Abzinsung und der Betrag muss entsprechend mitfinanziert werden. Diese Zahlungsweise wird häufig dann vereinbart, wenn vor dem Bau der PV-Anlage noch Dachsanierungen vorgenommen werden müssen. Der Pachtvertrag wird in der Regel für 20 Jahre geschlossen und mit Optionen für weitere Perioden von 5 bis 10 Jahren versehen. 8. Konservative Ertragsrechnung Neu zu entwickelnde PV-Anlagen werden in unserem Hause nach festen Grundsätzen kalkuliert. Das bedeutet, dass alle Ertragskalkulationen ohne mögliche steuerliche Abschreibungen berechnet werden. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass die PV-Anlagen nach 20 Jahren vom Netz gehen und dann auch keinerlei Restwert haben. Mögliche Verlängerungsoptionen des Nutzungsvertrages bleiben somit komplett unberücksichtigt. Unsere Projekte sollen ihren Betreibern eine standortunabhängige Eigenkapitalrendite von 7 bis 9 Prozent erwirtschaften. Hierbei gehen wir davon aus, dass der Investor ca. 20 Prozent Eigenkapital in das Projekt einbringt.

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Die Finanzierung von Photovoltaikanlagen Aufgrund der Einspeisevergütung reichen viele Banken für Photovoltaikanlagen Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren aus. Nahezu alle Banken sind mit diesem Thema vertraut. Es gibt unterschiedliche Darlehensarten mit sehr unterschiedlichen Auswirkungen auf die Liquidität des Investors.

„Der Reichtum eines Menschen bemisst sich an der Menge der Dinge, um die er sich nicht kümmern muss“ (Henry David Thoreau)

Häufig werden sogenannte KfW-Darlehen über die jeweilige Hausbank eingesetzt. Diese zinsgünstigen Darlehen sind neben der langjährig garantierten Einspeisevergütung eine weitere Förderung von Photovoltaikanlagen durch den Staat. Die KfWDarlehen sind Ratenkredite, wobei der jährliche Tilgungsbetrag konstant ist und die Zinsbelastung sich mit jeder Rate verringert. Die Gesamtbelastung aus Zins- und Tilgung ist somit am Anfang am höchsten und nimmt dann kontinuierlich ab. Der Liquiditätsüberschuss ist am Anfang geringer und steigt dann im Laufe der Jahre. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Neben dem KfW-Förderdarlehen bieten Banken auch eigene Kreditprogramme an. Besonders die Umweltbank, die Volksbanken und die GLS Bank sind hier mit attraktiven Konditionen am Markt. Am Ende muss wie bei jeder Finanzierung ein individuelles Konzept mit dem Betreiber erstellt werden.

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Die Abschreibung von Photovoltaikanlagen Grundsätzlich gilt, dass die geeignete Abschreibungsvariante vom Investor in Absprache mit seinem Steuerberater ausgewählt werden muss. Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, eine PV-Anlage abzuschreiben. a) Lineare Abschreibung Bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahre ergibt sich ein linearer Abschreibungssatz von 5 Prozent p.a.

Es gibt unzählige Möglichkeiten, sein Geld zu investieren. Aber kaum ein Investment bieten eine bessere Kombination aus Ertrag, Sicherheit und Nachhaltigkeit.

b) Sonderabschreibung Im Jahr der Inbetriebnahme kann nach § 7g EStG eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 Prozent beansprucht werden. Diese Sonderabschreibung kann alternativ auch beliebig auf die nach der Inbetriebnahme folgenden fünf Jahre verteilt werden. Jahr 1: 20% Sonder-AfA + 5% lineare AfA Jahr 2 – 20: lineare Verteilung des Restbuchwertes auf 19 Jahre c) Investitionsabzugsbetrag (IAB) + Sonder AfA Der § 7 g EStG sieht für in 2011 verbindlich bestellte Anlagen, die in den drei darauffolgenden Jahren in Betrieb gehen bzw. erworben werden, die Möglichkeit vor, einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) zu bilden. 2011: max. 40% des Kaufpreises als IAB, höchstens 200.000 EUR 2012 bzw. Inbetriebnahme: 20 % Sonder-AfA vom Restbuchwert (= Kaufpreis abzgl. IAB) + 5% lineare AfA

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