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31 Gilt für Datenschützerinnen Social-Media-Verbot, Anne Riechert?
Anne Riechert ist Professorin für Datenschutz und IT-Recht an der Frankfurt University of Applied Sciences
Juristisch lässt sich diese Frage einfach beantworten – zumindest für Unternehmen und Behörden. Hierzu gibt es Urteile des Europäischen Gerichtshofs, Leitfäden und Stellungnahmen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Aus persönlicher Sicht regt die Frage allerdings zum Nachdenken an. Mit Ausnahme von Linked-in nutze ich keine Social-Media-Dienste. Für Twitter hatte ich mir irgendwann aus beruflichen Gründen einen Account zugelegt, um meinem Arbeitgeber zu folgen, habe aber nie getwittert und mich seit geraumer Zeit nicht mehr eingeloggt. Ich mag Briefpost, wobei mir nur eine Freundin noch „richtige“ Briefe schreibt und ich mich jedes Mal auf die handgeschriebenen Zeilen freue. In meiner Schulzeit war es üblich, Brieffreundschaften zu pflegen, sich durch die Übersetzung und Grammatik beim Briefwechsel mit der französischen Austauschschülerin zu quälen: Ohne die Hilfe von digitalen Assistenten und Übersetzungsprogrammen, ohne Abkürzungen wie LG, HG und mit persönlicher Anrede, da der Brief nur an mich und nicht an „alle“ gerichtet war. Andererseits gibt es Datenschützerinnen,
die twittern, Facebook nutzen oder Teil von WhatsApp-Gruppen sind. Es wäre doch langweilig, als einziger Mensch sein digitales Leben in einer datenschutzfreundlichen Alternative zu den gängigen Netzwerken zu fristen. Auch eine Datenschützerin hat Gefühle, ist ein soziales Wesen und möchte Einladungen anderer Eltern aus der Schule oder dem Sportverein über WhatsApp erhalten. Gibt es dennoch Zwei-KlassenDatenschützerinnen, weiße und schwarze Hutträger wie im Wilden Westen? Ist „Datenschützerin“ eine persönliche Charaktereigenschaft, die sowohl im Büro als auch zu Hause gleichermaßen konsequent gilt und die als Standard oder Gütesiegel das gesamte Familienleben beeinflusst? Spätestens die Pubertät der Kinder kann hier einen Strich durch die Rechnung machen. Schnell kann die Vorbildfunktion der Eltern an Bedeutung verlieren. Digitale Realität ist außerdem, dass nicht nur soziale Netzwerke persönliche Daten von uns verarbeiten, sondern viele Lebensbereiche davon betroffen sein können. Beispielhaft kann auf die faktische Kontrolle der Autohersteller über Daten hingewiesen werden: Mancher Autositz misst
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die Körpertemperatur der Fahrerin. Von der Nutzung von Social-Media-Diensten, sprachgesteuerten Assistenten oder Fitness-Trackern sehe ich persönlich nicht nur aus den oben genannten nostalgischen Gründen ab, sondern da ich nach wie vor bemüht bin, nicht unnötig Daten über mich preiszugeben und zu vermeiden, dass von mir unfreiwillig abgegebene Daten (man denke an Schwitzen, Müdigkeit, Ruhezeiten...) unkontrolliert in dritte Hände gelangen. Mein Zuhause ist nicht smart und ich schließe die Jalousien manuell. Dennoch bin ich kein weißer Hutträger, dafür ist meine Datenspur zu lang und irgendwann werde ich wahrscheinlich auch ein neues Auto kaufen müssen. Sensibilität für das Thema sollte aber bereits in der Schule beginnen. Akzeptanz und dauerhaftes Vertrauen funktioniert nicht ohne Datenschutz. Um aber die Ausgangsfrage abschließend mit einer Gegenfrage zu beantworten: Gilt denn für Ärztinnen ein Rauchverbot?