6. März 2014
TCS Aargau AG 1
touring 4
sektion aargau Griff in die Strassenkasse geplant
GM-Rückzieher mit Folgen?
» Wir Schweizer bauen bekanntlich nicht
serienmässig Autos und sind dem Markt somit gnadenlos ausgeliefert. Viele Modelle, welche in aller Welt produziert werden, gelangen gar nie in die Schweiz. Die grossen Marken diktieren den Markt wie sie wollen. Jüngstes Beispiel ist die Marke Chevrolet. General Motors hat einst die koreanische Marke Daewoo erworben, diese einige Zeit unter diesem Namen laufen lassen und sie dann in den besser bekannten Namen Chevrolet umgetauft. Der Marke Chevrolet wurde durch die neue Fahrzeuglinie wieder neuen Schwung verliehen, obschon diese wenig mit den einstigen Chevrolets gemeinsam hat. Chevrolet verkaufte in Europa und in der Schweiz sehr gut – aber auf Kosten der GM-Marke Opel. Opel ist bekanntlich teurer als die Chevrolet-Modelle und deshalb harzte es bei den Verkäufen. GM hat nun die Notbremse gezogen, indem Chevrolet nur noch bis Ende 2015 auf den europäischen Markt gelangt. Das hat vor allem die Camaro-Fans stark gekränkt. Man muss wissen, dass in Europa einige Camaro-Clubs bestehen. Man vermutet nun, dass auf Druck der CamaroLiebhaber eine Lösung gefunden wird, dass zumindest der beliebte Chevi Camaro doch noch nach Europa und damit in die Schweiz kommt. Ansonsten würde ein Kultauto nur wegen markenstrategischen Ansichten verschwinden und das wäre doch jammerschade. MS
Der Regierungsrat will einen Teil seiner Entlastungsbemühungen auf dem Buckel der Strassenbenützer austragen. Mit einem Griff in die Strassenkasse soll der Staatshaushalt um 5,5 Millionen Franken entlastet werden. Dafür gibt es aber weder eine sachliche noch rechtliche Grundlage. Der TCS Aargau wehrt sich gegen diese weitere Zweckentfremdung von Strassengeldern. Der Kanton Aargau muss seinen Finanzhaushalt in den Griff bekommen. Im Rahmen einer Leistungsanalyse schlägt der Regierungsrat rund 200 Massnahmen vor, die zu einer substanziellen Entlastung des Staatshaushalts führen sollen. Eine dieser Massnahmen betrifft die mobilen Patrouillen der Kantonspolizei. Sie sollen nicht mehr zu zwei Dritteln sondern künftig vollumfänglich aus der Strassenkasse finanziert werden. Die ordentliche Rechnung würde so jährlich um rund 5,5 Millionen Franken entlastet.
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Weder sachliche noch rechtliche Grundlage | Der Regierungsrat stellt sich dabei auf den Standpunkt, dass die Leistungen der mobilen Patrouillen vollumfänglich zugunsten der Strassenbenützer und der Verkehrssicherheit erbracht werden. Diese Haltung lässt sich jedoch sachlich nicht rechtfertigen. Mit der Patrouillentätigkeit erfüllt die Kantonspolizei auch sicherheitspolizeiliche Aufgaben, zum Beispiel die Überwachung des öffentlichen Raums. Die Massnahme hat somit auch keine gesetzliche Grundlage. In § 7 des Gesetzes über die National- und Kantonsstrassen und ihre Finanzierung werden die Ausgaben zulasten der Strassenrechnung abschliessend festgelegt. Leistungen zugunsten sicherheitspolizeilicher Aufgaben sind darin nicht aufgeführt.
Griff in die Strassenkasse statt Sparen | Bei der vorgesehenen Massnahme handelt es sich auch nicht um eine echte Sparmassnahme, sondern um eine Umverteilung durch den Staat von den Strassenbenützern eingenommenen Abgaben. Diese fliessen statt in die Strassenkasse ins Departement Volkswirtschaft und Inneres. Damit werden nicht nur dem Strassenbau und -unterhalt Mittel entzogen. Es sind auch weitere von der Strassenkasse zu finanzierende Aufgaben wie der Öffentliche Verkehr, der Bau und Unterhalt von Radund Wanderwegen sowie Wildtierkorridoren und Massnahmen zugunsten des Lärmschutzes betroffen.
TCS Aargau wehrt sich gegen die Zweckentfremdung | Einmal mehr
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Thierry Burkart, Baden, Grossratspräsident, Präsident TCS Aargau
sieht sich die Strassenkasse fiskalpolitischen Angriffen ausgesetzt. Der TCS Aargau wehrt sich, dass die Strassenbenützer für die Sanierung des Staatshaushaltes bezahlen sollen, und fordert, dass der Regierungsrat auf die als «Sparmassnahme» geplante Zweckentfremdung von Strassengeldern verzichtet.
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