Touring 02 / 2011 deutsch

Page 19

19

Anzeige

27. Januar 2011 | touring 2 | Mensch und Mobilität

Tierunfall – was nun? Jedes Jahr werden in der Schweiz Tausende von Wildtieren bei Verkehrsunfällen getötet. Was zu tun ist, wenn man plötzlich ein Reh oder einen Fuchs überfährt. nicht als Gefahr, wenn sie Strassen überqueren. Sie suchen nach Futter oder Partnern, vor allem am frühen Morgen, in der Dämmerung und nachts – insbesondere bei Vollmond. Auf Strassen in Waldnähe oder durch Wälder herrscht zu gewissen Zeiten reger Wildwechsel. Hier sind Warnschilder angebracht und Geschwindigkeitsbeschränkungen signalisiert. Wer auf einer sehr gut ausgebauten Wald-Strasse fährt, denkt kaum daran. Und dann passiert es eben doch: Ein Reh oder ein Dachs steht plötzlich auf der Strasse, ein Hase hoppelt im Scheinwerferlicht. In einem solchen Fall gilt als Faustregel: Befindet sich ein Tier bereits auf der Fahrbahn, sollte man hupen und sofort auf Abblendlicht umschalten, weil geblendete Tiere wie angewurzelt stehen bleiben. Zudem ist es wichtig, die Warnblinker einzuschalten und – wenn es nicht zu gefährlich ist – anzuhalten. Häufig folgt dem ersten Reh übrigens ein zweites und drittes.

Gefahr Auffahrunfall | Immer wieder kommt es vor, dass Autofahrende trotz angepasster Geschwindigkeit keine Chance haben, rechtzeitig abzubremsen oder dem Tier auszuweichen. Falsch liegt, wer glaubt, das Tier überfahren zu müssen, weil ein anderes Auto nachfolgt und eine Vollbremsung zu einem Auffahrunfall führen könnte. Das Bundesgericht hat bereits 1989 entschieden, dass von einem Lenker nicht erwartet werden kann, einfach zuzufahren, wenn ein Tier plötzlich auf die Strasse tritt. Das Fehlverhalten liege vielmehr beim nachfolgenden Fahrer, der den nötigen Mindestabstand nicht eingehalten habe, fanden die Bundesrichter. Wichtig ist rasches Handeln nach einem Unfall. Nach dem Strassenverkehrsgesetz ist man verpflichtet, sofort anzuhalten und die Unfallstelle mit dem Pannendreieck zu sichern. Priorität haben die eigene Sicherheit und jene der anderen Verkehrsteilnehmer. Anschliessend muss man unverzüglich den Wildhüter beziehungsweise Jagdaufseher oder die Polizei unter der Nummer 117 verständigen und am Unfallort warten, bis diese eintrifft. Ein totes Tier sollte, wenn möglich, von der Strasse entfernt werden. Lebt es noch und ist verletzt, darf man sich ihm auf keinen Fall nähern, weil es sonst noch mehr verängstigt wird. Ein Unfall muss aber auch dann gemeldet wer-

den, wenn das verletzte Tier geflohen ist, weil es sich sonst in ein Versteck schleppen und dort unter Qualen verenden könnte. Wichtig ist, dass die Stelle des Zusammenstosses markiert wird, um dem Wildhüter die Suche mit einem sogenannten Schweisshund zu erleichtern.

Werde ich bestraft? | Wird ein Wildtier bei einer Kollision getötet, hat dies in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen für die Fahrerin oder den Fahrer. Wer seiner Meldepflicht nachkommt, muss deshalb keine Busse befürchten und auch keinen Schadenersatz für das verletzte oder tote Tier leisten. Einfach weiterfahren und sich nicht um das Tier kümmern ist aber strafbar. Immer wieder gibt es Verkehrsteilnehmer, die das angefahrene Tier selber wieder aufpäppeln oder tote Rehe gar in der Küche verwerten. Das ist verboten: Fallwild, das heisst tote und je nach kantonaler Regelung auch kranke oder verletzte Wildtiere, gehört in Kantonen mit Revierjagd dem Pächter des Jagdreviers. Wo Patentjagd betrieben wird, fällt das Tier hingegen ins Eigentum des Kantons. Kurt Venner

Touring-Info Literatur: Tier im Recht transparent [Goetschel/Bolliger/Richner/Spring, Schulthess Verlag, 2008].

SV SparkassenVersicherung

› Die Tiere erkennen Fahrzeuge in der Regel

Wenn plötzlich ein Hirsch vor dem Auto steht, ist richtiges Reagieren angesagt.


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.