UNSERE BERATER:
Silke Kurz
Eberhard Rockstroh
Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht
Steuerberater Dipl. Finanzwirt (FH)
in einer elektronisch auswertbaren Form für 10 Jahre aufbewahrt werden. Dem Betriebsprüfer sind diese Daten auf Verlangen in elektronisch auswertbarer Form zur Verfügung zu stellen. Sind die Daten nicht vorhanden, kann das Finanzamt ein Verzögerungsgeld von mind. 2.500 € auferlegen. Zudem öffnet dies Tür und Tor zu Hinzu-Schätzungen der Betriebseinnahmen von locker 10%!
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WER DIE PFLICHT HAT, STEUERN ZU ZAHLEN, HAT AUCH DAS RECHT, STEUERN ZU SPAREN.
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Kassen - Nachschau
Renate Lutz Steuerberaterin
Staatssekretär a. D.
Dieter Hillebrand Rechtsanwalt
Antje Löffelmann Steuerberaterin Fachberaterin für Heilberufe (IFU/ISM gGmbH) Dipl. Betriebswirtin (BA)
überprüfen kann. Empfehlenswert ist daher, die in Geld bestehende Gegenleistung, den Inhalt des Geschäftes (Lieferung, Art der Tätigkeit), Name des Käufers bzw. Verkäufers zu dokumentieren.
Möglichkeiten ab 01.01.2017 Registrierkassen mit Datenhaltung Vorab: Kassen ohne Journalfunktion, also Kassen, die kein elektronisches Journal speichern, dürfen nicht mehr verwendet werden! Möglich ist eine Registrierkasse mit Datenhaltung. Hierzu gibt es detaillierte Vorschriften, die einzuhalten sind. So müssen z.B. die Journaldaten gespeichert werden. Diese dürfen auch nicht mehr mit dem Tagesabschluss verdichtet und gelöscht werden. Sie müssen unveränderbar
Der Gesetzgeber hat im Dezember 2017 auch beschlossen, dass die sog. KassenNachschau auf den 01.01.2018 vorgezogen wird. Ohne Vorankündigung können Finanzbeamte dann zu den üblichen Geschäftszeiten die Geschäftsräume betreten, um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu prüfen. Dazu gehört u.a. auch die Übermittlung der elektronischen Daten. Doch wiegen sie sich für dieses Jahr nicht in falscher Sicherheit: Schon heute wird im Rahmen der bereits möglichen sog. „Umsatzsteuer-Nachschau“ die Vollständigkeit der Kasseneinnahmen auf derartige Weise kontrolliert!
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Frühjahr 2017 top magazin Reutlingen
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