Sales Lentz Busreesen Summer an Hierscht 2017

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Les conditions générales de voyage sont disponibles également en langue française sur le site internet Sales-Lentz: www.sales-lentz.lu Erscheinen (No-Show) zum Abreisetermin werden Annulierungskosten in Höhe von 100 % des Pauschalpreises verrechnet. 4. Bei Rücktritt von einer INDIVIDUELL GEBUCHTEN BEGLEITETEN RUNDREISE werden folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt: Bei Abmeldung bis zum 30. Tag vor der Abreise: 30 % des Pauschaulpreises. Bei Abmeldung zwischen dem 29. und dem 4. Tag vor Beginn der Reise: 75 % des Pauschalpreises. Bei Abmeldung zwischen dem 3. Tag und dem Abreisedatum sowie bei Nicht-Erscheinen (No-Show) zum Abreisetermin: 100 % des Pauschalpreises. 5. Beim Rücktritt von einer HOTELRESERVIERUNG AUS DER PRODUKTLINIE werden folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt: Bei Abmeldung bis zum 30. Tag vor der Abreise: 15 % des Pauschaulpreises. Bei Abmeldung zwischen dem 29. und dem 15. Tag vor Beginn der Reise: 30 % des Pauschalpreises. Bei Abmeldung zwischen dem 14. Tag und dem 6. Tag vor Beginn der Reise: 50 % des Pauschalpreises. Bei Abmeldung zwischen dem 5. Tag und Vortag der Abreise: 75 % des Pauschalpreises. Bei Abmeldung am Abreisetag oder bei Nicht-Erscheinen (No-Show) zum Abreisetermin werden Annullierungskosten in Höhe von 100 % des Pauschalpreises verrechnet. 6. Bei Rücktritt von einer KREUZFAHRT gelten die Bedingungen der jeweiligen Reederei. Informationen erhält der Käufer von seinem Reisebüro. 7. Bei individuellen Buchungen von Hotels und anderen Leistungen, welche nicht im Rahmen einer Sales-Lentz Reise erfolgen, gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters oder Hotels. Informationen erhält der Käufer von seinem Reisebüro. 8. Bei Buchungen von LINIENFLÜGEN gelten die entsprechenden Bedingungen und Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Informationen erhält der Käufer von seinem Reisebüro. 9. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

Über die genauen Einreisebestimmungen informiert Sie Ihr Reisebüro. Die evtl. zum Visa nötigen Anträge besorgt der Reiseveranstalter. Visumskosten werden mit dem Reisepreis erhoben. Der Kunde ist persönlich verantwortlich für das Einhalten der Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, die Reise nur im Besitz von gültigen Ausweisund Grenzüberschreitungspapieren anzutreten. Sollte dies nicht der Fall sein werden alle dem Reiseveranstalter hierdurch anfallenden Kosten dem Kunden verrechnet. Der Kunde wird gebeten auf die Gültigkeit seines Reisepasses bzw. Personalausweises zu achten! 2. Gepäck Jedem Reisenden steht bei Busreisen die Beförderung eines Reisekoffers und einer Gepäcktasche zu. Bei Flugreisen unterliegt die kostenlose und/oder kostenpflichtige Gepäckbeförderung den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. 3. Impfungen und Gesundheitsvorschriften Die Reiseteilnehmer werden gebeten sich bei ihrem Hausarzt oder bei den staatlichen Gesundheitsbehörden in Bezug auf vorgeschriebene bzw. zu empfehlende Gesundheitsmaßnahmen wie Impfungen und Prophylaxe zu erkundigen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für diesbezügliche Versäumnisse. Jeder Reiseteilnehmer sollte vor der Abreise seine Europäische Krankenversicherungskarte kontrollieren, da diese eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat. Wer einen Ausweis der «Caisse Médico-Chirurgicale Mutualiste» und/oder «Luxembourg Air Rescue» besitzt, sollte diesen während der Reise bei sich haben.

IX. Reiseversicherung Es ist keine Reiseversicherung in den Reisepreisen bei den Reisen aus diesem Katalog inbegriffen. Jeder Teilnehmer kann seine individuelle Reiseversicherung bei der Buchung abschließen. Informationen erhält der Käufer von seinem Reisebüro.

VII. Haftung des Reiseveranstalters

X. Finanzielle Absicherung und Haftpflichtversicherung des Reiseveranstalters

1. Die Haftung des Reiseveranstalters

Gemäß Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juni 1994 sind die Leistungen des Reiseveranstalters durch die

Der Reiseveranstalter haftet für die vertragsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen, ob diese durch ihn oder durch andere Leistungsträger zu erbringen sind. 2. Nichthaftung a) Die Haftung des Reiseveranstalters tritt nicht ein, insoweit er beweist, dass die Nicht- oder Schlechterfüllung der vertraglichen Leistung auf einem Umstand beruht, der vom Käufer zu vertreten ist, durch eine unvorhergesehene und unabwendbare Handlung eines Dritten gegenüber der vertraglichen Leistungserbringung herbeigeführt wurde oder im Falle höherer Gewalt. b) Gelten für eine vom Reiseveranstalter oder von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Käufer auf diese Vorschrift berufen.

MUTUALITE LUXEMBOURGEOISE DU TOURISME, société coopérative de caution mutuelle (Handelsregister B 63569), deren Gesellschaftssitz sich 7 rue Alcide de Gasperi, L-1615 Luxembourg, befindet, finanziell abgesichert. Die berufliche Haftpflicht des Reiseveranstalters ist gedeckt durch die Versicherungsgesellschaft AXA Assurances Luxembourg S.A. 1 Place de l‘Étoile, L-1479 Luxembourg.

c) Der Reiseveranstalter haftet nicht für widerrechtliche, schuldhafte und unzulässige Handlungen der Hoteliers und anderer Dienstleistungsbetriebe sowie deren Angestellten und Agenten, die zum Nachteil der Käufer, ihres Eigentums oder Vermögens gereichen.

XI. Allgemeines

d) Eventuelle Ansprüche der Käufer gegenüber Dienstleistungsbetrieben sind außerhalb des Haftungsbereichs des Reiseveranstalters.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Druckfehler.

e) In Schadensfällen, Annullierung der Reise oder des Aufenthalts infolge von nichtvorhersehbaren Umständen wie Krieg, inneren Unruhen, Epidemien, hoheitlicher Anordnung (Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften, Streik oder gleichgewichtigen Fällen haftet der Reiseveranstalter nicht. Die durch solche Fälle verursachten Mehrkosten sind zu Lasten des Käufers.

3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrags im Übrigen.

1. Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Dezember 2016. 2. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, die Preise, Leistungen und Programme zu ändern; das gleiche gilt bei Änderungen, die durch Druckfehler verursacht sind.

4. Der Reiseveranstalter ist nicht haftbar für Angaben, die in Broschüren von Dritten enthalten sind.

f) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Ausflüge, Rundreisen, Besichtigungen und Unterhaltung, die nicht Teil des Reiseprogrammes sind. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen geschieht auf eigenes Risiko des Käufers.

XII. Gerichtsstand

g) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Reservierungen von Hotels oder anderen Dienstleistungen, die direkt durch den Käufer gebucht wurden. Diese Reservierungen werden in keinem Fall vom Reiseveranstalter übernommen.

XIII. Veranstalter

3. Haftungsbeschränkungen

S.L.A. s.a.

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters beschränkt sich auf den Reisepreis, außer in Fällen von arglistiger Täuschung, bei schwerem Verschulden, das der arglistigen Täuschung gleichzustellen ist oder bei Körperschäden.

ZAE Robert Steichen 4, rue Laangwiss L-4940 Bascharage

4. Beschwerden

BP. 39 L-4901 Bascharage

Eventuelle Beschwerden sind direkt an den Reiseleiter oder lokalen Korrespondenten des Reiseveranstalters zu richten. Zusätzlich muss die Beschwerdeführung in Schriftform innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Rückkehr an den Reiseveranstalter gerichtet werden, ansonsten kann sie nicht wahrgenommen werden.

Tel.: 266 51 1 Fax: 266 51 4388 Internet: www.sales-lentz.lu

5. Ausschluss von Ansprüchen u. Verjährung 1. Alle Ansprüche sind innerhalb von 14 Tagen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich am Sitz des Reiseveranstalters geltend zu machen. 2. Ansprüche des Käufers wegen der Reservierung und dem Ablauf der Reise verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

VIII. Sonstiges 1. Devisen u. Grenzformalitäten Die Reiseteilnehmer werden gebeten, sich mit den verschiedenen Devisen der zu bereisenden Länder zu versehen.

Für Klagen sind ausschließlich die Luxemburger Gerichte zuständig.

Firmenregisternummer LU 16358907 Handelsregister Luxemburg B49878

Bildnach weis: Adobe stock im iStockphoto ages Thinkstock getty-imag es


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