Sales-Lentz Busreesen

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Allgemeine Reisebedingungen / Summer an Hierscht  2016 I. Reisebedingungen Die Reisebedingungen sind die Grundlage des Vertrages, der zwischen dem Reiseveranstalter und dem Käufer bezüglich der in diesem Reisekatalog angebotenen Pauschalreisen abgeschlossen wird. Vertragsgegenstand des zwischen Reiseveranstalter und Käufer geschlossenen Reisevertrags sind auch die Angaben, Beschreibungen und Bestimmungen dieses Kataloges sowie mögliche Änderungen, die dem Käufer mitgeteilt werden. Der Reiseveranstalter ist nicht haftbar für Texte, Beschreibungen, Broschüren und Prospekte von Dritten, wie z. B. Hotelinhaber und/oder lokale Touristikorganisationen. Die Reisen, die in diesem Katalog mit dem Logo eines anderen Reiseveranstalters versehen sind, unterliegen den Allgemeinen Reisebedingungen dieses Reiseveranstalters. Die Anmeldung für eine Reise ist Teil des Vertrages und setzt die Annahme der Reisebedingungen voraus und die Verpflichtung, diesen Folge zu leisten. Nicht schriftlich bestätigte mündliche Abreden sind null und nichtig. Des weiteren finden die Reisebedingungen auch Anwendungen bei Spezialprogrammen, die nicht in dieser Broschüre enthalten sind, vorbehaltlich der diesbezüglichen besonderen Bestimmungen.

ll. Anmeldung, Reisebestätigung und Reisedokumente Die Anmeldung für eine Reise setzt die Annahme unserer Reisebedingungen voraus. 1. Die Anmeldung und die Anzahlung Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Internet geschehen und ist für den Reiseveranstalter und den Käufer erst dann verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Reisepreises ausgestellt ist. Bei einer Online-Buchung im Internet kommt der Reisevertrag sofort durch die Reservierung zustande. Bei Anmeldung für eine Reise muss eine Anzahlung erfolgen und zwar spätestens 7 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung. Die Anzahlung beträgt 30% des Reisepreises (min. 25 EURO). Für Tagesfahrten ist die Anzahlung der volle Reisepreis. Bei Sonderveranstaltungen (Konzerte, Ausstellungen u. ä.) wird der jeweilige Anzahlungsbetrag angepasst und voll auf der Bestätigung vermerkt. Bei einer kurzfristigen Anmeldung, d. h. weniger als 14 Tage vor Reisebeginn, muss der Gesamtbetrag sofort bezahlt werden.

veranstalter grundsätzlich bindend, so wie sie Grundlage des Reisevertrags geworden sind. Vor Vertragsabschluss können Änderungen vorgenommen werden, über die der Käufer vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Nebenabsprachen, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche sollen in die Reisebestätigung aufgenommen werden, andernfalls sind sie nicht bindend für den Reiseveranstalter.

V. Programmänderungen, Annullierung durch den Reiseveranstalter Geringfügige Programmänderungen sind dem Veranstalter vorbehalten. Vor Abreise a) Sollte durch ein unvorhergesehenes, dem Reiseveranstalter gegenüber äußeres Ereignis, eine wesentliche Vertragsleistung unmöglich werden, so muss dieser innerhalb von 3 Tagen den Käufer davon in Kenntnis setzen. Der Käufer muss innerhalb derselben Frist davon in Kenntnis gesetzt werden, dass er das Recht hat, den Vertrag innerhalb von 7 Tagen aufzulösen oder aber die vom Reiseveranstalter eventuell angebotene Ersatzleistung anzunehmen. b) Bei einer solchen Vertragsauflösung wird die vom Käufer bereits gezahlte Summe innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsauflösung zurückerstattet. Der Käufer kann sich ggf. auch für eine gleich- oder höherwertige (ohne Aufpreis) Ersatzleistung entscheiden, falls ihm eine solche vom Reiseveranstalter angeboten wird. Bei einer minderwertigen Ersatzleistung hat der Käufer Anspruch auf Erstattung des Preisunterschiedes. c) Im Falle einer Vertragsauflösung durch den Reiseveranstalter, die nicht vom Käufer verschuldet ist, sind alle geleisteten Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsauflösung dem Käufer zurückzuerstatten, ohne Beeinträchtigung der eventuellen Rechte des Käufers auf Schadenersatz. d) Der Käufer hat kein Recht auf Schadenersatz, wenn der Vertrag vor Abreise durch folgende Gründe aufgelöst wird: - Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag annullieren, eine solche Annullierung darf nicht später als 21 Tage vor dem Abreisedatum geschehen. Der Käufer muss von der Annullierung schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Der Kunde hat vor Abreise die Möglichkeit sich ohne Aufpreis für eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, welche ihm vom Reiseveranstalter angeboten wird, zu entscheiden.

Sollte der Anmelder für dieselbe Reise noch andere Teilnehmer mitanmelden, so haftet er sowohl für deren Vertragspflichten als auch für seine eigenen Verpflichtungen.

- Die Begleitung durch einen Reiseleiter bzw. Reisebegleiter wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen während der ganzen Fahrt für Mehrtagesfahrten und Tagesausflüge garantiert, Stadtbesichtigungen mit lokalen Fremdenführern wie vermerkt.

Sogenannte “Außer-Kontingent-Anfragen” (Anfragebuchung) sind auf Wunsch möglich und sind nach Bestätigung durch den Leistungsträger verbindlich.

- Bei einer Teilnehmerzahl von unter 15 Teilnehmern behalten wir uns vor, die Fahrzeug­größe anzupassen.

2. Die Reisebestätigung und die Reiseunterlagen

- Falls die Annullierung infolge höherer Gewalt erfolgt, d. h. infolge anormalen, unvorhersehbaren, dem sich darauf Berufenen gegenüber fremder Umstände, die trotz aller Gewissenhaftigkeit nicht verhindert werden konnten. Die Reservierung über Bedarf (overbooking) gilt nicht als höhere Gewalt. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 10 Tagen.

Nach der Anmeldung geht dem Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung mit Preisangabe und den zu leistenden Zahlungen zu. Weichen die in der Reisebestätigung genannten Angaben von den Angaben des Reiseanmelders ab (z.B. Reisedaten, Schreibweise der Namen, usw.), ist dieser verpflichtet, dies umgehend dem Reisebüro mitzuteilen. Der Reiseanmelder ist verpflichtet, alle Teilnehmernamen gemäß Reisepass oder Personalausweis mitzuteilen. Eine Namensänderung nach Buchungsbestätigung ist häufig kostenpflichtig. Ungefähr eine Woche, spätestens 4 Werktage vor Reiseantritt erhält jeder Teilnehmer eine Liste der Hotels, sowie einen genauen Zeitplan mit den jeweiligen Abfahrtsorten. Die Reise­ bestätigung dient als Reisedokument. Bei Flugreisen werden die Flugscheine prinzipiell durch den Reiseleiter am Flughafen ausgehändigt. Dem Einzelreisenden werden die Reisedokumente (Flugschein, Hotelgutscheine usw.) eine Woche vor Abreise nach Bezahlung des Restbetrages durch das Reisebüro ausgehändigt.

lll. Preis der Reise inkl. Zahlungsbedingungen 1. Die Preise beinhalten nur solche Leistungen, die im Katalog bei jeder Reise ausdrücklich als enthalten erwähnt sind. Alle nicht enthaltenen zusätzlichen Leistungen können entweder als Zuschlag im Reisebüro oder vor Ort gebucht und bezahlt werden. 2. Eventuell notwendig werdende PREISÄNDERUNGEN infolge von Änderungen von: a) Transportkosten, insbesondere Treibstoffkosten; b) Gebühren und Abgaben bezüglich der angebotenen Leistungen wie z. B. Flughafengebühren; c) Wechselkursen, die auf die jeweilige Reise, beziehungsweise Aufenthalt angewandt werden; bleiben vorbehalten. Ab dem 20. Tag vor der Abreise sind keine Preiserhöhungen mehr zulässig. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Käufer ein Rücktrittsrecht zu den gleichen Bedingungen wie unter V.a. GRUPPENERMÄßIGUNGEN werden auf Anfrage gewährt. KINDERERMÄßIGUNGEN, soweit nicht angegeben, ebenfalls auf Anfrage. Alle Zahlungen sind auf eines der Konten zu entrichten, die auf der Anmeldebestätigung abgedruckt sind. Die Restzahlung muss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn, spätestens bei Aushändigung der Reiseunterlagen beglichen werden. DER KUNDE WIRD GEBETEN BEI ÜBERWEISUNGEN UNBEDINGT DIE REFERENZNUMMER AUF DEM ZAHLSCHEIN (VIREMENT) ZU VERMERKEN.

IV. Leistungen Alle Angaben in dieser Reisebroschüre und im Internet entsprechen dem Stand bei Drucklegung (Dezember 2015). Eventuell notwendige Änderungen der Leistungen und Preise bleiben vorbehalten, ebenso die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungs­be­schrei­bung­­en im Katalog, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Katalog enthaltenen Preise sind für den Reise-

e) Sollte zum Zeitpunkt der festgelegten Kontingentrückgabe kein Teilnehmer auf einer Reise gebucht sein, hat der Reiseveranstalter das Recht, auch Reisen mit Durchführungsgarantie zu diesem Zeitpunkt zu stornieren, wodurch die Durchführungsgarantie entfällt. Nach Abreise - Sollte nach Abreise eine wesentliche Vertragsleistung nicht mehr erbracht werden können, hat der Reiseveranstalter die Verpflichtung, eine zumindest gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Diese Ersatzleistung ist nicht zu erbringen, falls sie für den Reiseveranstalter nachweislich unmöglich ist. - Im Falle einer höherwertigen Leistung wird diese dem Käufer ohne Aufpreis angeboten, im Falle einer Minderleistung wird die Preisdifferenz zwischen der vorgesehenen und der erbrachten Leistung erstattet. - Im Falle der Unmöglichkeit für den Reiseveranstalter, eine Ersatzleistung anzubieten oder falls der Käufer aus triftigen Gründen die angebotene Ersatzleistung nicht annimmt, hat der Reiseveranstalter die Verpflichtung dem Käufer auf Verlangen die für seine Rückkehr notwendigen Beförderungsunterlagen zu verschaffen, ohne Beeinträchtigung der eventuellen Rechte des Käufers auf Schadenersatz.

VI. Vertragsabtretung durch den Kunden, Rücktritt, Umänderungen Vertragsabtretung Der Käufer kann sich bis 8 Tage vor Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser allen besonderen Reiseerfordernissen genügt. Der Zedent und der Zessionar sind gegenüber dem Reisebüro solidarisch haftbar für die Zahlung des Restbetrags sowie der Mehrkosten, die durch die Abtretung entstehen und welche mit einer Bearbeitungsgebühr von mindestens 25 EURO pro Person berechnet werden. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Anforderungen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder wenn gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, sowie im Fall von Linienflügen. Stornobedingungen 1. Beim Rücktritt von einer Busreise werden folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt: Bei Abmeldung bis zum 30. Tag vor der Abreise: 15% des Pauschalpreises, mindestens 15 € pro Person. Bei Abmeldung zwischen dem 29. und dem 15. Tag vor Beginn der Reise: 30% des Pauschal­preises. Bei Abmeldung zwischen dem 14. Tag und dem 6. Tag vor Beginn der Reise: 50% des Pauschalpreises. Bei Abmeldung zwischen dem 5. Tag und Vortag der Abreise: 75% des Pauschalpreises. Bei Abmeldung am Abreisetag oder bei Nicht-Erscheinen (No-Show) zum Abreisetermin werden Annullierungskosten in Höhe von 100% des Pauschalpreises verrechnet. 2. Beim Rücktritt von einer Flugreise werden folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt: Bei Abmeldung bis volle 60 Tage vor der Abreise: 15% des Pauschalpreises.


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