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CORONA: Allgemeinverfügung des Kreis Bergstraße tritt am Samstag in Kraft / Appell an Bürgerinnen und Bürger
Besuchseinschränkungen in Krankenhäusern und neue Maßnahmen an Schulen
KREIS BERGSTRASSE – Es ist eine ernste Situation: Die Anzahl der aktuell an Corona Infizierten steigt derzeit sprunghaft an, am Donnerstag lag der Wert bei mehr als 35 Infizierten pro 100.000 Einwohnern. Diese Entwicklung bereitet auch der Kreisspitze zunehmen Sorgen, die an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, ihr persönliches Verhalten an die derzeitige Entwicklung anzupassen. Darüber hinaus gilt ab Samstag eine neue Allgemeinverfügung, die Landrat Christian Engelhardt erläuterte. Für den Kreis Bergstraße gibt es gleich mehrere neue Maßnahmen, einerseits im Rahmen einer Allgemeinverfügung und andererseits auch aufgrund der gemeinsamen Damit das Virus keine Chance hat: In Krankenhäusern gilt aufgrund einer AllgeBeratung mit den Bürgermeiste- meinverfügung des Kreis Bergstraße ab Samstag eine strengere Besuchsregem w / d ) rinnen und/ Bürgermeistern, die lung. Foto: www.pixabay.com folgende Punkte als Empfehlungen der Städte und Gemeinden richtungen und Gebäuden Mas„Darüber hinaus erlassen wir beschlossen haben: So führen die kenpf licht auch auf den Fluren. eine Gemeinverfügung, die ab dieKommunen keine eigenen Veran- Und es werden keine Jubilare wie sem Samstag für alle Bürgerinstaltungen mehr durch, die mehr bei runden Geburtstagen oder Gol- nern und Bürger gilt”, so Landrat denen Hochzeiten mehr besucht, Engelhardt. als 50 Teilnehmer haben. In dieser wird eine MaskenZudem gilt für Mitarbeiter der aus Rücksicht auf diese Personenpflicht in Gastronomie- und ÜberVerwaltungen in städtischen Ein- gruppe.
nachtungsbetrieben beim Betreten und Verlassen der Einrichtungen festgesetzt, diese gilt nicht für Menschen, die aufgrund von Erkrankungen keine Maske tragen können sowie für Kinder unter sechs Jahren. In Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sollen Besuche stärker gesteuert werden. Das Gleiche gilt für Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen Aufgrund der steigenden Fälle in Flüchtlingsunterkünften wird in den entsprechenden Einrichtungen der Besuch ab sofort untersagt. „Die Bewohner dürfen die Einrichtungen verlassen, aber es wird keine externen Besucher mehr geben”, so Landrat Engelhardt. „Darüber hinaus wird zum jetzigen Sachstand die Anzahl von zulässigen Besuchern bei Veranstaltungen nicht eingrenzt. Derzeit sind 250 Personen möglich und Fortsetzung auf Seite 2
MAGISTRATSPRESSEGESPRÄCH I: Grabsteine werden überprüft / Corona: „Es geht nur gemeinsam“
Neue Blitzer werden installiert LAMPERTHEIM – Grabsteine können sich aus den verschiedensten Gründen lockern und im schlimmsten Fall umstürzen, einen Friedhofsbesucher verletzen oder zu Tode bringen. Ein Gefahrenpotenzial, das durch die gesetzlich vorgeschriebene mindestens jährliche Überprüfung der Standfestigkeit so weit wie möglich ausgeschlossen werden soll. Daher wird die Stadt Lampertheim ab Montag die Standfestigkeit der Grabmäler auf allen fünf Lampertheimer Friedhöfen durch eine beauftragte Fachfirma überprüfen lassen. Ein Warnauf kleber weist die Nutzungsberechtigten für die Grabpflege darauf hin, wenn das Grabmal nicht den Vorschriften entspricht. Bei absehbarer Gefähr-
dung wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. In diesen Fällen werden die Nutzungsberechtigten per Post aufgefordert die Standsicherheit durch eine Fachfirma wieder herstellen zu lassen.
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Samstag, 17. Oktober 2020 · KW 42 · Auflage 26.400 · 44. Jahrgang
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