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NEU: KUGELBERGNACHRICHTEN ONLINE

Die Kugelbergnachrichten gibt es seit über 30 Jahren. Seitdem hat sich vieles verändert – auch bei den Medien. Deshalb bieten wir die Kugelbergnachrichten nun zusätzlich in einer digitalen Online-Ausgabe an. Die Kugelbergnachrichten online sind komplett neu gestaltet, kommen in Farbe, haben mehr Bilder und können an jedem Endgerät bequem durchgeblättert und gelesen werden.

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Die Neue Geb Hrenordnung F R

TIERÄRZTE – ODER: WER SOLL DAS BEZAHLEN?

Am 22. November 2022 ist die neue Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft getreten. Die Kombination von „neu“ und „Gebühren“ verheißt selten Gutes, auch nicht bei der GOT. Die Preissteigerungen sind teilweise enorm und betreffen nicht nur jeden Tierhalter, sondern auch Tierheime. Wir machen immer öfter die Erfahrung: Tierbesitzer kommen zunehmend in die Situation, dass sie sich die Behandlung ihres Tieres nicht mehr leisten können oder wollen.

Leistung kostet. Auch beim Tierarzt. Oder sollten wir sagen: Gerade beim Tierarzt? Mit der neuen Gebührenordnung für Tierärzte ist der Preis für so manche Leistung regelrecht nach oben geschossen. In der GOT von 2017 waren für eine Impfbescheinigung über eine Tollwutimpfung beim Hund 3,85 Euro fällig. Die Impfbescheinigung ist nicht die Impfung selbst, sondern nur die Bestätigung dafür im Impfpass. Mit der neuen GOT von 2022 ist die Gebühr für diese Leistung mal kurz auf 6,16 Euro gehüpft – die Umsatzsteuer kommt noch obendrauf. Ein lässiges Netto-Plus von rund 60 Prozent.

Preisanstieg von bis zu 60 %

Ein weiteres Beispiel, die laufende Nummer 2 im Teil A, Grundleistungen: „Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung das gewöhnliche Maß übersteigend einschließlich eingehender Vorbereitung, beispielsweise bei Verhaltensstörungen, Physikalischer Therapie und im Rahmen von Naturheilverfahren, z.B. Akupunktur, Homöopathie etc.“

Bisheriger Kostenpunkt 19,24 Euro: Seit dem 22.11.2022 darf der Tierhalter dafür mindestens 30,78 Euro berappen. Preisanstieg: Fast 60 Prozent.

Noch ein kurzer Blick in den Bereich Diagnostik. Bislang kostete eine Diagnostik per Ultraschall (außer zur Untersuchung der Trächtigkeit) 42,34 Euro. Inzwischen verlangt die Praxis mindestens 58,92 Euro. Beruhigend für alle Tierhalter: Der Preisanstieg bleibt mit 39 Prozent vergleichsweise moderat und stoppt knapp unter der 40-Prozent-Schwelle.

Hohe Kosten für Tierbehandlungen

Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass wir immer öfter von Fällen erfahren, in denen Tierbesitzer nicht mehr wissen, wie sie anstehende Tierarztkosten begleichen sollen. Die Operation eines 7 Jahre alten Chihuahua, der viele Blasensteine hatte, war auf knapp 2000 Euro angesetzt worden. Die Kastration einer Hündin kostet mittlerweile zwischen 800 und 1000 Euro. Die Operation einer Hündin, die unter einer Gebärmuttervereiterung litt, hat rund 2000 Euro gekostet. Für die Kastration einer weiblichen Katze werden zirka 200 Euro veranschlagt und für die Kastration eines weiblichen Kaninchens liegt uns tatsächlich ein Kostenvoranschlag von über 600 Euro vor. Womöglich hat die Praxis den Wert dieser Kaninchendame sehr hoch angesetzt. Denn die GOT kann damit den Spielraum nach oben öffnen – bis hin zum dreifachen Satz.

Feste Basisgebühren mit hinreichend Flexibilität nach oben

Die Gebühren sind nur nach unten in Stein gemeißelt. Nach oben lässt die GOT Flexibilität erkennen, denn der einfache Basissatz kann verdoppelt oder verdreifacht werden. Oder in Ausnahmefällen noch mehr.

Unter Paragraf 2 der GOT heißt es:

„Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, insbesondere unter Berücksichtigung

1. Der Schwierigkeit der Leistungen,

2. Des Zeitaufwandes,

3. Des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen,

4. Des Wertes des Tieres und

5. Der örtlichen Verhältnisse.

Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben.“

Wer also an seinem seltenen und deshalb wertvollen Rassekaninchen einen schwierigen Eingriff mit hohem Zeitaufwand vornehmen lässt, das gerne am Wochenende durchgeführt haben will und die örtlichen Verhältnisse wie Praxismieten ungünstig für den Tierarzt sind, der kann schon mal einen kleinen Bausparvertrag einplanen.

Suky: ins Tierheim wegen aufwändiger Zahnsanierung

Kürzlich wurde die 16 Jahre alte Malteserhündin Suky ins Tierheim abgegeben. Sie hatte einen kleinen Hauttumor und sehr schlechte Zähnen. Bereits die Zahnsanierung wäre sehr teuer geworden. Ihre beiden Besitzer gaben an, sie seien krank und könnten sich nicht mehr um den Hund kümmern. Tatsächlich machten sie aber einen recht fitten Eindruck. Wir vermuten eher, dass die drohenden Operationskosten den Besitzern zu hoch waren. Suky wurde bei uns behandelt. Es geht ihr gut und die freundliche Hundeseniorin sucht nun einen Platz – entweder erstmal zur Pflege oder fest..

Schwierige Entschediung für Tierheime

Diese Situation ist schwierig für uns als Tierschutzverein. Wir können nicht einfach Privatrechnungen für tierärztliche Behandlungen übernehmen, denn das widerspricht unserem Vereinszweck. Und: Wo würde man anfangen und wo aufhören? Andererseits: Unsere Aufgabe ist, Not leidenden Tieren zu helfen. Kommt das Tier ins Tierheim, müssen wir die Kosten. dennoch tragen. Eine Lösung zeichnet sich nicht ab und die gestiegenen Gebührensätze verschärfen das Problem zunehmend.

Zudem könnten sich weitere Probleme dazugesellen. Wenn die Halter von Freigängerkatzen die Kosten für die Kastration nicht aufbringen wollen oder können, wird das der Vermehrung der Katzen Vorschub leisten. Viele der Jungkatzen werden im Tierheim landen.

Die Katzenschutzverordnung lässt grüßen. Ludwigsburg hat sie abgelehnt.

Bestimmte Tiere sind anfälliger für Krankheiten

Wer ein Tier hat, das anfällig für Krankheiten ist, für den können die Behandlungen zur Kostenfalle werden. Die Erfahrung zeigt, dass bei den Hunden manche Rassen deutlich öfter tierärztliche Hilfe brauchen. Dazu zählen alle so genannten Qualzuchten wie Möpse, Bulldoggen, Chihuahuas, viele Zwergrassen sowie sehr große und schwere Hunde.

Bei Zwergrassen fällt auf, dass ihre Zähne schneller als bei anderen Hunden schlecht werden. Somit werden schon früh regelmäßige und teure Zahnbehandlungen unabdingbar. Die Schnauzen vieler Qualzuchtrassen sind so sehr verkürzt, dass die Tiere ein Leben lang mit Problemen beim Atmen zu kämpfen haben und immer wieder in Behandlung müssen. Manche der sehr großen Hunderassen haben eine Lebenserwartung von nur noch sieben bis acht Jahren. Gerade im letzten Lebensabschnitt fallen sehr hohe Kosten an und machen die tierärztliche Versorgung inzwischen sehr kostenintensiv, weil Operationen, Schmerzmittel, Herzmedikamente und weiteres notwendig werden. Ähnliches bei bestimmten Katzenrassen: Perserkatzen, die wegen ihren platten Nasen schlecht Luft bekommen. Scotch Fold, die manchmal keine fünf Jahre alt werden, weil die Gelenke deformiert sind.

Nur wenige Auswege für Tierhalter

Es gibt keine sichere Strategie, um hohe Tierarztkosten zu vermeiden. Aber man kann die Wahrscheinlichkeit senken, ständig mit seinem Tier eine Praxis aufsuchen zu müssen. So sollte man bei Hunden eher dem mittelgroßen Mix den Vorzug gegenüber dem überzüchteten Zwerg oder dem schwergewichtigen Riesen geben. Auch die Haltung ist mitentscheidend für eine anhaltende Tiergesundheit. Hochwertige, ausgewogene Ernährung ist immer eine gute Basis. Bei Hunden spielen zudem ausreichend Bewegung und Beschäftigung eine Schlüsselrolle – ohne den Hund jedoch zu überlasten. Stimmt das Körpergewicht des Tieres, ist die Muskulatur gut entwickelt und werden auch ausreichend Ruhephasen gewährt, neigen Hunde und Katzen deutlich weniger zu Erkrankungen. Vergleichbares gilt auch für Kleintiere. Auch bei ihnen sind Futter, Bewegung, Beschäftigung und Rückzugsmöglichkeiten Faktoren, die die Tiergesundheit fördern. Ebenfalls zu empfehlen: eine Tierkrankenversicherung abschließen – zumindest für Operationen.

Zurück zur GOT. Sie war offenbar der Rettungsanker einer darbenden Branche. Anders ist nachstehender Satz aus der GOT nicht zu interpretieren: „Die Novelle von 2022 verfolgte das Ziel, den einfachen Satz endlich wieder kostendeckend zu gestalten.“

Ja, richtig gelesen. Mindestens zwischen 2017, dem Inkrafttreten der vorherigen GOT, und Herbst 2022, konnte ein Tierarzt mit dem einfachen Satz seine Kosten nicht decken. Anders gesagt: Wer als Veterinärmediziner Tiere nach dem einfachen Satz behandelt hat, musste drauflegen. Heißt das im Umkehrschluss, dass nie nach dem einfachen Satz behandelt wurde? Wir wissen es nicht. Was wir aber wissen ist, dass schon vor dem 22.11.2022 geschäftstüchtige Unternehmen das Geschäftsmodell „Tierklinik“ entdeckt haben. Und das, obwohl dort kaum Kostendeckung zu erzielen war? Es beschleicht einen das Gefühl, dass in der Argumentation der GOT eine gewisse Unschärfe stecken muss.

Wettbewerb ganz ohne Preis

Auch an anderer Stelle stolpert man über die Rechtfertigungen der Tierärzteschaft zur neuen GOT. Der Bundestierärztekammer e.V. hat anlässlich der Gebührenordnungsnovelle ein Begleitschreiben herausgegeben, eine „Information für Patientenbesitzer:Innen“. Dort heißt es: „Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden.“

Halten wir fest: Wettbewerb finden die TierärztevertreterInnen gut. Schlecht finden sie, wenn der Preis vorrangiger Teil des Wettbewerbs ist. Oder anders gesagt: Wettbewerb ja, aber bitte ohne einen der maßgeblichen Wettbewerbsfaktoren im allgemeinen Marktgeschehen – denn das ist der Preis schließlich.

Wie erkennt man Leistung?

Der Kunde soll sich also bitte auf die Leistung beschränken, wenn er im Wettbewerb unter Tierärzten differenzieren will. Aber genau hier liegt für jeden Tierhalter das Problem – oder der Hund begraben. Es ist fast nicht möglich, die Leistung vorab zu beurteilen. Eine Hündin wird eben genau einmal kastriert. Sich vor der Terminvereinbarung ein Bild von der Leistung des potenziellen Tierbehandlungsdienstleisters zu machen, geht fast nicht. Es gibt nur eine Option: Sich bei anderen Tierhaltern zu informieren. Um es auf den Punkt zu bringen: Die GOT erschwert den Wettbewerb, weil sie den Preis als Differenzierungsmerkmal bewusst außen vor lässt.

Maßvoll wie selten

Apropos Preis: Der Bundestierärztekammer e.V. hält die Höhe der Anpassungen für „äußerst maßvoll“. Sie würde noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entsprechen. Wir erinnern uns: Der Preisanstieg für eine „eingehende Anamneseerhebung“ liegt bei fast 60 %. Äußerst maßvoll.

Gekonnte Preispolitik made in Berlin

Den Tierärztinnen und Tierärzten will man zu den neuen Gebühren keinen Vorwurf machen. Sie haben die GOT nicht verabschiedet. Laut § 12 Abs. 1 der Bundes-Tierärzteordnung ist das Sache der Bundesregierung. Insbesondere des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft. Als Wähler muss man das Ergebnis nicht gut finden. Aber Leistung kostet eben.

Der Gartenschläfer stammt aus der gleichen Familie wie der Siebenschläfer und kommt vermehrt in Südwestdeutschland vor. Eine traurige Gemeinsamkeit hat der Gartenschläfer zudem unter anderem mit dem Feldhasen – sie stehen auf der sogenannten Roten Liste, sie gelten als eine gefährdete Art. Der Tierschutzverein Ludwigsburg e. V. sorgt und kümmert sich auch um sie, egal ob uns ein verletzter Igel, Feldhase oder Marder gebracht wird – wir kümmern uns um sie und versorgen sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Versorgung ist jedoch sehr kostenintensiv, eine Förderung vom Land gibt es für Wildtiere nicht – damit muss der Verein die hohen Kosten selbst tragen. Und dennoch werden wir weiter für die Wildtiere einstehen und sie versorgen, solange uns dies nur möglich ist. Wenn ihr könnt, bitte unterstützt uns dabei, damit die Wildtiere auch weiterhin bei uns Hilfe finden. Wir suchen daher dringend Paten für Wildtiere. Übrigens: Im vergangenen Jahr haben wir wieder über 800 Wildtieren geholfen.

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