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TROTZ VERBOT: DAS KÜKENTÖTEN GEHT WEITER

Die Freude war groß, als das Bundesverwaltungsgericht im September 2019 letztinstanzlich entschied, dass das Töten männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt.

Tierschutzorganisationen hatten schon lange so argumentiert und angeführt, dass es nicht rechtmäßig ist, die Brüder der Legehennen auszusortieren und zu töten (die Brüder haben keinen wirtschaftlichen Wert, weil sie keine Eier legen und nur langsam wachsen). Doch Politik, Wirtschaft und Vollzug sahen es anders oder blieben untätig. Zumindest bis der damalige Landwirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen, Johannes Remmel, seine Behörden im Jahr 2013 anwies, das Kükentöten zu unterbinden. Daraus entstand ein Rechtsstreit, der durch alle Instanzen ging und sechs Jahre später ein gutes Ende hatte – eigentlich.

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Zögern in der Politik, Tierleid in der Praxis

Die ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ließ sich viel Zeit, um den Gerichtsentscheid in einen Gesetzestext zu gießen. Das Verbot des Kükentötens ist erst seit dem 1. Januar 2022 in Kraft. Wer in Deutschland Legehennen züchtet, hat jetzt zwei Alternativen: Entweder wird das Geschlecht im Ei festgestellt und Eier mit männlichen Embryonen werden vernichtet, oder alle Küken werden ausgebrütet und die männlichen Küken werden gemästet. Letzteres geschieht meist unter schlechten Bedingungen im Ausland und führt zu zusätzlichen Tiertransporten. Unsere Einschätzung ist, dass es für diese Tiere besser wäre, direkt als Küken getötet zu werden.

Erst 2024 tritt Regulierung für Geschlechtsfrüherkennung in Kraft

Noch gibt es für die Geschlechtsbestimmung im Ei keine Beschränkungen. Theoretisch (und teilweise auch praktisch) kann das Geschlecht also erst kurz vor Schlupf bestimmt werden, wenn die Küken schon fast voll ausgebildet sind. Sie empfinden mit Sicherheit Schmerzen, wenn die Eier in einen Häcksler geworfen werden. Aus den Eiern samt der ungeschlüpften Küken wird dann Tierfutter. Erst ab dem 1. Januar 2024 wird die Geschlechtsfrüherkennung so reguliert, dass sie vor dem siebten Bebrütungstag stattfinden muss. Die Embryonen spüren dann sehr wahrscheinlich noch keinen Schmerz. Allerdings gibt es bislang noch kein marktreifes Verfahren, das das Geschlecht so früh bestimmen kann.

Die Tricks zur Umgehung des Kükentöten-Verbots

Für Eier, die in Lebensmitteln wie Nudeln und Gebäck verarbeitet werden (man spricht von Eiprodukten), können einfach Eier aus dem Ausland importiert werden. Vereinzelt kommen dafür sogar noch Käfigeier zum Einsatz. Ob Käfig oder nicht: Die Eier stammen – mangels Verboten in anderen Ländern – in der Regel von Hennen, deren Brüder direkt nach dem Schlüpfen getötet wurden. Das gilt für fast alle verarbeiteten Lebensmittel. Auch in der Gastronomie werden in der Regel Eiprodukte (z. B. Flüssigei im Tetrapack) verwendet, die mit Kükentöten in Verbindung stehen. Das spart Kosten und ist weder verboten noch fragen viele Kund:innen danach.

13 Milliarden Eier pro Jahr – allein in Deutschland

Die Kosten der Geschlechtsfrühbestimmung liegen bei zirka 1 Cent pro Ei. Der Engpass ist derzeit die Verfügbarkeit von Geräten zur Geschlechtsbestimmung im Ei. Werden die männlichen Küken aufgezogen, verursacht das Mehrkosten in Höhe von rund 2,5 Cent pro Ei. Bei 13 Milliarden Eiern, die jedes Jahr in Deutschland produziert werden, ist der Anreiz hoch, das Verbot des Kükentötens zu umgehen und dadurch viele Millionen Euro einzusparen.

Die Hintertür der Brütereien im Ausland

Auch für Schaleneier, wie man sie im Supermarkt, auf dem Wochenmarkt oder beim Landwirt seines Vertrauens kauft, kommt das Kükentöten zum Teil zum Einsatz. Und das gilt sogar für Eier mit DE-Aufdruck, der anzeigt, dass das Ei in Deutschland gelegt wurde. Der Trick dahinter: Das Verbot des Kükentötens gilt nur auf der Ebene der Brütereien. Landwirt:innen sind aber nicht dazu gezwungen, ihre Hennen von deutschen Brütereien zu kaufen. Sie können die Hennen einfach aus dem Ausland beziehen, wo die Brüder der Hennen nach dem Schlüpfen getötet wurden.

Supermarktketten nur mit Teilausstieg aus dem Kükentöten EINLADUNG

Im Sommer haben wir die Supermarktketten und Discounter befragt, wie sie mit dem Verbot des Kükentötens umgehen. Auf den ersten Blick lesen sich die Antworten erfreulich: Die Händler setzen bei Schaleneiern vor allem auf das KAT-System, welches das Kükentöten durch Regelungen, eine Datenbank zur Rückverfolgbarkeit und Kontrollen ausschließt – auch dann, wenn die Eier aus einem Land ohne Kükentöten-Verbot stammen.

Der Teufel steckt allerdings im Detail: Zum einen verwenden die Ketten das KAT-System für Eiprodukte in Eigenmarken nur teilweise oder gar nicht und können (bzw. wollen) daher keine Auskunft zum Ausstieg aus dem Kükentöten geben.

Zum anderen haben wir im Rahmen unserer eigenen Erhebungen insbesondere bei Edeka mehrfach DE-Eier ohne KAT-Kontrollen gefunden. Hier setzen die Einkäufer offenbar auf den oben beschriebenen Trick: Die Legehennen stammen aus dem Ausland, wo ihre Brüder getötet wurden. Die Hennen selbst wurden aber nach Deutschland exportiert und legen so Eier »aus der Region« der Edeka-Märkte.

Auf seiner Webseite wirbt Edeka mit Kükenbildern unter denen »Schützt mich!« und »Initiative Lebenswert« steht. Edeka behauptet auf dieser Seite, sich vom Wettbewerb zu unterscheiden und Vorreiter im Lebensmitteleinzelhandel zu sein. Das ist irreführend, denn Edeka hat sich ein Schlupfloch gebaut, das für Laien kaum erkennbar ist: Das Unternehmen beschränkt sich mit seinen Aussagen auf Eigenmarken. Dass auch Eier von anderen Marken verkauft werden und dass man es in diesem Fall mit dem Kükenschutz auf einmal nicht mehr so ernst nimmt, erwähnt Edeka lieber nicht. Kein Wunder: das würde auch nicht zur heilen Welt passen, die Edeka seinen Kund:innen so gut und gerne vorspielt.

Wirklich ausgeschlossen wird das Kükentöten für Schaleneier dagegen von Aldi Nord & Süd, Norma, Lidl, Kaufland und Netto Marken-Discount. Hier wurde uns von den Unternehmen bestätigt, dass alle Eier aus dem KAT-System stammen, wovon wir uns auch stichprobenartig überzeugt haben.

Am besten ist es allerdings, gar keine Eier zu kaufen, denn ob mit oder ohne Kükentöten: Den Legehennen ergeht es auch in Freiland- und Biohaltung deutlich schlechter als man denken würde. Wie man sich einfach und gesund ohne Eier ernährt – darüber erfährt man mehr auf der Webseite der Albert Schweitzer Stiftung. Dort läuft die Vegan Taste Week.

Quelle: Dieser Beitrag stammt von der Albert Schweitzer Stiftung

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

Zur Mitgliederversammlung 2023

Datum: Samstag, 17. Juni 2023

Beginn: 18.00 Uhr

Ort: Tierheim Franz von Assisi, Kugelberg 20 71642 Ludwigsburg-Hoheneck

3. Wahl des Versammlungsleiters

4. Bericht des Vorstands

5. Bericht der Schatzmeisterin

6. Bericht der Revisoren

7. Aussprache

8. Entlastung des Vorstands

9. Wahlen

Vorstand Ressort Technik

1. Vorsitzende/r

10. Anträge

11. Sonstiges

Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind bis zum 10. Juni 2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Christoph Bächtle an die Adresse des Tierschutzvereins Kugelberg 20, 71642 Ludwigsburg, einzureichen. Die Sitzung ist nicht öffentlich.

Christoph Bächtle, 1. Vorsitzender

Hinweis zur Einladung: Gemäß der neuesten Satzungsänderung, beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 26.08.2022 und eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart am 31.01.2023, erfolgt die Einladung zur Mitgliederversammlung nun in den Kugelbergnachrichten und auf der Internetseite des Tierschutzvereins Ludwigsburg e.V. Eine Einladung über eine Anzeige in der Ludwigsburger Kreiszeitung ist nicht mehr erforderlich.