jusreport_2004_mai

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JUSreport Ausgabe 03 | 2004

politics 4

Viel getan, viel erreicht …

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FAQ zur Anfechtung

7

Keine Ausreden, sondern Erfolge – ÖH erneuern

9

GRAS/KSV/VSStÖ schmeißen 20.000 Euro beim Fenster raus

service 12

HOW TO DO ZGV

15

Soziales - Vorsicht, nicht stolpern …

16

Antrag auf Änderung des Studienplans der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien

27

Der österreichische Verfassungskonvent – Interview mit Professor Bernhard Raschauer

21

Rezension

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Rätsel Strafrecht

Impressum: JUSREPORT Nr. 03/04 • Medieninhaber: Studenten für Bildung und Politik, Piaristengasse 16/6, 1080 Wien Herausgeber: Aktionsgemeinschaft Jus, Piaristengasse 16/6, 1080 Wien Chefredakteur: Andrei Bodis Anzeigen: Judith Jauk • Layout: Conny Zelinka • Fotos: Redaktion Mitarbeit: Daniela Urban, Judith Jauk, Hanni Pilz, Carmen Kainz, Flo Liehr, Christoph Marx, Christina Ratz, Julian Unger, Bernhard Wallisch Druck: MANZ Crossmedia, 1050 Wien

3


JUSreport

Vorworte Viel getan, viel erreicht … Ferien diese Frist hemmen, kann es in ungünstigen Fällen passieren (z. B. im Juni), dass der/die Studierende bis

Julian Unger Obmann der Aktionsgemeinschaft Jus julian.unger@aktionsgemeinschaft.at

zu ein Semester (!) verliert. Zum Preis von 363,63 Euro pro Semester ein untragbarer Zustand! Und was tut die AktionsGemeinschaft Jus? Als gewählte Studierendenvertretung am Juridicum stehen wir in

Zum ersten Mal melde ich mich im JusReport an dieser

Verhandlung mit allen relevanten Entscheidungsträgern,

Stelle zu Wort. Der Sommer hat noch nicht begonnen,

die an der Umsetzung der Sperrfrist beteiligt sind und

aber am Juridicum geht es was die Studienbedingungen

haben bereits unsere massiven Bedenken gegenüber der

für Jusstudierende betrifft heiß her. Lies im Folgenden,

Sperrfrist geäußert. Bei der Erreichung unserer Ziele

worauf Du Dich nach dem Sommer gefasst machen soll-

hängt aber auch viel von den Studierenden ab. Bitte

test und was wir tun, um Dir das Studieren trotzdem so

meldet euch trotz der Verschiebung auf den Herbst

angenehm wie möglich zu machen …

rechtzeitig von Prüfungen ab, so können wir noch entschiedener

gegen

Sperrfristen

Sperrfrist

Außerdem

Nach wir vor ein ebenso leidiges wie viel besprochenes,

Informationsveranstaltung

aber auch brisantes Thema, das vielen Studierenden – zu

Studienrecht” abzuhalten.

planen

wir,

nach

argumentieren.

dem

zum

Sommer

Thema

eine

“Neues

Recht – Sorge bereitet. Die sogenannte “Sperrfrist”, deren Einführung seit Jänner geplant ist aber durch Gespräche

Kodex erlaubt!

mittlerweile auf Oktober verschoben werden konnte, wird

Ob Du bei einer schriftlichen Prüfung einen Gesetzestext

nun im nächsten Semester traurige Realität. Allen

verwenden darfst, ist nirgends ausdrücklich geregelt. Da

Einwendungen zum Trotz wurde das neue Studienrecht

werdende JuristInnen aber in ihrem Berufsleben um die

zu Beginn des Jahres mitsamt dem unsäglichen §9

Arbeit mit dem Gesetz nie und nimmer herumkommen

beschlossen. Dieser regelt, dass alle Studierenden, die

werden, sollte auch bei Prüfungen klar sein, dass ein

sich

dem

Blick ins Gesetz erlaubt ist. Um den Missstand der feh-

Prüfungstermin am Dekanat abmelden, bis zu acht (!)

lenden Regelung zu beheben hat die AktionsGemein-

Wochen von der Anmeldung gesperrt werden. Über die

schaft Jus (vorbehaltlich der Genehmigung durch den

Dauer

Senat) eine Studienplanänderung für dich erreicht. Geht

nicht

der

mindestens

Sperre

eine

Woche

entscheidet

der

vor

Studien-

programmleiter.

der Antrag “durch” – was sehr wahrscheinlich ist – darfst du in Zukunft bei allen Prüfungen deinen Kodex

Hintergründe

mitnehmen – und Dir auch Verweise und Markierungen

Es ist verständlich, dass sich prüfende ProfessorInnen

anlegen.

ärgern, wenn zum Prüfungstermin keine KandidatInnen erscheinen. Die in dieser Form getroffene Regelung wird

Sommeruni

diesen Missstand aller Voraussicht nach nicht beseitigen

Auch dieses Jahr werden wieder zahlreiche Lehrveranstal-

können, dafür aber eine deutliche Steigerung des büro-

tungen aus verschiedenen Abschnitten im September an-

kratischen Aufwands und eine extrem unfaire Ver-

geboten werden. Die genauen Termine veröffentlichen

schlechterung der Situation der Studierenden bringen.

wir ab Bekanntgabe wie gewohnt auf der Homepage der

Denn: Dass die eingelangten Abmeldungen auch wirk-

fakulätsvertretung.jus www.fvjus.at.

lich immer vom Dekanat weitergeleitet werden, ist zu bezweifeln. Auch die technische Durchführung ist kom-

Neue Website online

pliziert: Für jeden Studierenden gelten individuelle

Seit wenigen Wochen präsentiert sich unsere Homepage

Fristen. Findet man keine adäquate Lösung zur

www.agjus.at im neuen Gewand! Schau vorbei und infor-

Administrierung der An- und Abmeldungen, droht im

mier Dich über alles, was Dir die AktionsGemeinschaft Jus

Oktober Chaos – und der/die ProfessorIn sitzt wiederum

am Juridicum bietet. Neben Informationen zum Jusstu-

trotz Anmeldungen allein im Zimmer.

dium können wir Dir auch sämtliche Prüferfolder und Publikationen (z. B. das aktuelle Vorlesungsverzeichnis und

4

Die Regelung enthält außerdem ihre Tücken: Die Sperr-

unsere Zeitschrift “JusReport”) zum Download anbieten.

frist kann mit bis zu 8 Wochen festgesetzt werden. Da

Außerdem informieren wir Dich über aktuelle Events, wie


POLITICSreport

FAQ zur Anfechtung 5 Was ist ein “schwerer Mangel”? Daniela Urban

Das ist die wohl schwierigste Frage, aber auch die wich-

daniela.urban@aktionsgemeinschaft.at

tigste, da sich durch sie entscheidet, welche Anfechtung

Vorsitzende der fakultätsvertretung.jus

erfolgsversprechend ist und welche eher nicht. Eine Grundlage ist das neue Universitätsgesetz: Im § 79 geht

Hier findest Du die meistgestellten Fragen und die am häufigsten genannten Irrtümer zum Thema Anfechtung.

es um den Rechtsschutz bei Prüfungen: Im Absatz 1 steht, dass die Berufung gegen die Beurteilung einer Prüfung unzulässig ist. Das bedeutet, dass eine inhaltliche Anfechtung nicht möglich ist! Nur wenn die

1 Die Anfechtungen kann ich doch erst am Ende meines Studiums durchführen!

Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung einen schweren Mangel aufweist, ist die Anfechtung möglich.

Nein! Es gibt eine Anfechtungsfrist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Note. Das heißt, dass bei mündlichen

Ein wichtiger Punkt ist das Prüfungsprotokoll, das die ge-

Prüfungen die Frist ab dem Tag Deiner Prüfung zu laufen

stellten Fragen, die erteilten Beurteilungen, die Gründe

beginnt und bei schriftlichen Prüfungen ab dem Tag, an

für die negative Beurteilung sowie allfällige besondere

dem Du Deine Note erfährst. Du kannst also nicht am

Vorkommnisse beinhalten muss. Wenn nicht erkennbar

Ende Deines Studiums alle Prüfungen anfechten, bei

ist, weswegen Du durchgefallen bist, ist die Prüfung

denen Du ungerecht behandelt wurdest!

schwer mangelhaft. Wichtig ist, dass Du Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle

2 Über die Anfechtung entscheidet doch der Prüfer oder die Prüferin selbst. Was bringt das also?

bekommen musst, wenn Du das innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangt. Du darfst die Unterlagen auch kopieren.

Über die Anfechtungen entscheidet seit Jänner 2004 der Studienpräses der Universität Wien. Dieses Amt hat im

Weitere Anhaltspunkte findest Du im Studienrecht: Im §

Moment Prof. Mettinger inne. Davor hat Prof. Pieler als

10 steht im Absatz 2, dass bei schriftlichen Prüfungen

unser Studiendekan entschieden.

den Studierenden geeignete Arbeitsplätze und Räumlichkeiten zuzuweisen sind, die eine ordnungsgemäße,

3 An wen soll ich die Anfechtung richten? Der Briefkopf sollte so aussehen:

unbeeinträchtigte und zweckmäßige Durchführung der Prüfung gewährleisten. Außerdem bist Du berechtigt, bei Deiner Prüfung eine Vertrauensperson mitzunehmen, da

An den Studienpräses

die Prüfung öffentlich sein muss.

Referat für Studienrecht Zu Handen DDr. Gerhold

Der Prüfer hat die Prüfung auf faire Weise durchzuführen

Dr. Karl- Lueger Ring 1

und alles zu unterlassen, was die Studierenden diskredi-

1010 Wien

tieren oder in ihrer oder seiner persönlichen Würde verletzen kann. Bei kommissionellen Prüfungen müssen

Es ist an Dr. Gerhold gerichtet, da er der Leiter des Re-

drei Prüfer anwesend sein!

ferates für Studienrecht ist, und Prof. Mettinger die Anfechtungen an ihn delegiert hat.

Die letzten Hinweise bietet unser Studienplan: Im 2. Anhang (Begrenzung des Prüfungsstoffes und Durch-

4 Was ist die rechtliche Grundlage?

führung von Prüfungen) findest Du im § 4 alles über die

Alles zur Anfechtung findest Du im § 79 (1) Universitäts-

Studienbehelfe. Im Absatz 5 steht, dass Prüfungen, die

gesetz 2002. Deswegen sollte der Betreff in Deinem An-

deshalb zu einem negativen Ergebnis führen, weil der

trag in etwa so aussehen:

Kandidat Fragen nicht beantworten konnte, die weder dem begrenzten Prüfungsstoff entstammen noch zum für

Betreff: Antrag auf Aufhebung der schriftlichen/mündli-

das Verständnis des Prüfungsstoffes notwendigen Grund-

chen Teildiplomprüfung aus “Fach” bei Professor “Name”

lagenwissen gehören, einen schweren Mangel aufweisen.

vom “Datum” gemäß § 79 (1) Universitätsgesetz 2002.

5


JUSreport

schiedliche Teilgebiete beziehungsweise Themenkreise

6 Ich habe Angst, dass mein Prüfer mir dann beim nächsten Mal erst recht einen Fünfer gibt!

des Prüfungsfaches betreffen. Dabei ist darauf Bedacht

Diese Angst ist unbegründet, weil Du aufgrund einer

zu nehmen, daß die Fragen nicht ausschließlich aus

Anfechtung freie Prüferwahl hast. Der Antrag dafür geht

Rand- und Grenzbereichen des Prüfungsstoffes stammen.

an Prof. Pieler, und die rechtliche Grundlage ist § 59 Abs

Wenn du aber zu den ersten zwei Fragen gar nichts

1 Z 13 UG2002.

Im § 5 (3) steht, dass der Prüfer dem Kandidaten mindestens drei Fragen zu stellen hat, die jeweils unter-

gesagt hast, geht die Anfechtung nicht durch, da dir auch eine dritte Frage nichts gebracht hätte.

Auch, wenn die Anfechtung nicht durchgeht, ist die Prüferwahl erfolgsversprechend, weil im Zuge des Verfahrens

Die Befragung des einzelnen Kandidaten soll im Allge-

Dein Prüfer kontaktiert werden muss. Dadurch ist es Dir

meinen nicht länger als eine halbe Stunde dauern. Treten

nicht mehr zumutbar, dass Du bei ihm antrittst. Nur, wenn

mehrere Kandidaten zum selben Termin an, sollen nach

die Anfechtung sofort abgewiesen wird, weil sie etwa zu

Tunlichkeit nicht mehr als vier Kandidaten zugleich ge-

spät eingereicht wurde oder inhaltlich Anfechtungs-

prüft werden. In solchen Fällen soll die gemeinsame

gründe enthält, dann hast Du keine freie Prüferwahl, da

Prüfung nicht länger als zwei Stunden dauern. Jeder

in diesen Fällen Dein Prüfer nicht kontaktiert wurde.

Kandidat soll nur solche Fragen erhalten, die nicht bereits von anderen Kandidaten im Wesentlichen oder auch

Natürlich stehen wir Dir immer für Fragen und Hilfe-

nur teilweise richtig beantwortet wurden.

stellungen zur Verfügung! Deine

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POLITICSreport

Keine Ausreden, sondern Erfolge – ÖH erneuern Universitätsgesetz, Organisationspläne, Tortenwürfe und so manches mehr “geistert” seit einigen Monaten durch Medien und vor allem ÖH-Zeitschriften. “Was ist also das Fazit aus alle dem”, werden sich viele von Euch zu Recht fragen.

Christoph Marx christoph.marx@aktionsgemeinschaft.at Bundesobmann der AktionsGemeinschaft

Veränderungen – was nun? Das neue Universitätsgesetz brachte grundlegende Veränderungen mit sich, die Universitätslandschaft steht

Sinkendes Interesse an der ÖH

vor vollkommen geänderten Bedingungen: die einzelnen Unis sind jetzt eigenständig, entscheiden innerhalb rudi-

Seit einigen Jahren ist die ÖH mit einem sinkenden

mentärer Vorgaben durch das Gesetz selbst über ihre

Interesse seitens der Studierenden konfrontiert, was

Struktur, Budget und Profil. “Wen interessiert’s? Wir kön-

sich vor allem durch die drastisch sinkende Wahlbe-

nen sowieso nix mitentscheiden!” So die gängige An-

teiligung äußert. Für uns als AktionsGemeinschaft stand

sicht unter vielen Studierenden.

und stehen die Studentinnen und Studenten im Mittelpunkt unseres Engagements, deshalb ist es Zeit,

Seitens der Bundes-ÖH (Gras und VSStÖ) hört man

dass wir, als Mitarbeiter in der ÖH uns nach Gründen

immer wieder nur Gründe, die diese Haltung aus Resig-

fragen, warum viele von Euch das Interesse an ihrer

nation bestätigen – man könne nichts tun, das Gesetz

Vertretung verloren haben.

binde der Studierendenvertretung eben die Hände.

Moderner, transparenter, erfolgesorientierter Zwei Optionen für die Zukunft Wir fordern daher eine Erneuerung der ÖH. Die ÖH muss Grundsätzlich stehen wir als Studierendenvertretung nun

sich in Zukunft transparenter, moderner und – vor allem

vor zwei Optionen: Eine Möglichkeit ist unsere Augen

– erfolgsorientierter präsentieren. Folgende Maßnahmen

vor der Realität zu verschließen, Veränderungen nicht zu

schlägt die AktionsGemeinschaft vor um die ÖH für die

akzeptieren, sondern vielmehr weiter gegen sie an an-

Zukunft wieder fit zu machen:

zukämpfen und jegliche Gespräche zu verweigern. Nachteil dieser Haltung: Wir verpassen so die Gelegenheit, uns als Studierende in diesen neuen Bedingungen unse-

1. Offenlegung der Verwendung von Studiengebühren

ren Platz zu sichern und somit in Zukunft Erfolge in unser aller Interesse zu erzielen!

Alle Studierenden sind verpflichtet, Studiengebühren zu zahlen. Bei Einführung dieser wurde zugesichert, dass

Ständige Ausreden sind zu wenig

die Gelder den Universitäten und somit letztlich uns Studierenden zugute kommen sollen. Das neue Gesetz

Die Berechtigung einer Vertretung wird an ihren Er-

sieht in diesem Zusammenhang zwar eine Abstimmung

folgen gemessen, ständige Ausreden sind eindeutig zu

der Studierenden über die Mittelverwendung vor, aller-

wenig. Meine Option ist daher Veränderungen als Chance

dings gibt es bislang keine Regelung, wie dieses Ab-

für eine grundlegende Neugestaltung der ÖH zu sehen.

stimmungsergebnis konkret umzusetzen ist.

Das bedeute für mich einerseits Möglichkeiten zu finden, Studierende optimal in diesen geänderten Rahmenbe-

Wir fordern daher die Offenlegung des Budgetteiles, der

dingung zu vertreten, andererseits aber auch diese Ver-

aus den Studiengebühren resultiert. Umgesetzt werden

änderungen als Ausgangspunkt zu nehmen, an den

soll dies durch eine Informationsplicht des jeweiligen

Schwächen der ÖH zu arbeiten.

Rektors gegenüber dem Vorsitz der Universitätsvertretung. Jeder/Jede von uns soll wissen wofür wir zahlen.

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JUSreport

2. Mehr Geld für deine direkte Studierendenvertretung

Umfrage zur derzeitigen Situation der ÖH Aus diesem Grund veranstalten wir vom 26. April bis 18.

Das UG2002 sieht eine Eigenständigkeit der einzelnen

Mai eine Umfrage, in der wir Dich um Deine Beteiligung

Universitäten vor, wobei sich die Kompetenz bei den

bitten! Die Umfrage findet an Deiner Unis statt und wird

Rektoraten konzentriert. Um ein positives Kräftever-

von den dortigen AGlern durchgeführt.

hältnis gewährleisten zu können, muss die Studierendenvertretung vor Ort, d. h. direkt an den Universi-

Sag uns was Du denkst

täten, gestärkt werden. Die unmittelbaren Vertreter brauchen mehr Möglichkeiten und somit mehr finanziel-

Wir laden Dich ein, mit unseren Mitarbeiterinnen und

le Mittel, daher soll ein größerer Teil der ÖH-Beiträge

Mitarbeitern am AG-Standes zu diskutieren. Außerdem

weiter nach unten verteilt werden. Im Klartext: mehr

würden wir uns sehr freuen, wenn Du das auf unserer

Geld für deine direkte Vertretung an den Universitäten.

Homepage www.aktionsgemeinschaft.at/keine_ausreden eingerichtete Forum besuchst und uns Deine Ideen

3. Transparenz innerhalb der ÖH Wie bereits erwähnt leidet die ÖH unter chronischem Desinteresse bei ihrer Wählerschaft. Bei den letzten ÖHWahlen lag die Wahlbeteiligung bei etwa 30 %, was wir als deutliches Zeichen sehen, eine Erneuerung der ÖH anzuregen. Die Studierenden sollen wieder wissen, was ihre Vertretung für sie leistet. Deshalb muss sich die ÖH transparenter gegenüber ihrer Wählerschaft präsentieren. Konkret wollen wir einen Leistungsbericht, der einmal pro Jahr die Arbeit der Studierendenvertretung aufschlüsselt: jeder/jede soll genau wissen, wofür er/sie zahlt und was dafür geleistet wird!

4. Studienrichtungsvertretung als Studierenden-Lobby Die Studienrichtungsvertretung soll unmittelbar für ihr Klientel arbeiten und als ihre Lobby agieren. Die AG steht für eine Vertretung, in der die Studierenden im Mittelpunkt ihres Engagements stehen. Wir sind der Meinung die Studierendenvertretung der Zukunft muss eine Lobby sein, die sich als direkter Mittler zwischen Studierenden und Universität versteht. So eine neue ÖH muss natürlich weitgehend von Euch allen getragen werden. Daher wünschen wir uns eine breite öffentliche Diskussion über die Erneuerung Deiner ÖH. Als ersten Schritt sehen wir – neben der Bekanntmachung unsere Forderungen – Euch nach dem derzeitigen Stand der ÖH zu befragen und gegebenenfalls Gründe herauszufinden, warum das Interesse in den letzten Jahren an der österreichweiten Studierendenvertretung stark gesunken ist.

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und Vorschläge für eine neue, verbesserte ÖH mitteilst!


POLITICSreport

GRAS/KSV/VSStÖ schmeißen 20.000 Euro beim Fenster raus Die ÖH Exekutive beschließt 20.000 Euro Deiner ÖH Beiträge freizugeben um gegen einen bereits beschlossenen Organisationsplan “zu kämpfen”. Unsere Forderung nach Transparenz der Verwendung wurde niedergeschmettert!

Florian Liehr florian.liehr@aktionsgemeinschaft.at Obmann der AktionsGemeinschaft uni.wien

Dein Geld geht flöten Du zahlst jedes Semester etwa 14 Euro ÖH Beitrag. Mit

GRAS/KSV und VSStÖ haben mit dem Geld jedoch

diesem Beitrag sollten Broschüren gedruckt, Zeitungen

etwas völlig anderes vor. Es soll damit der sogenannte

gemacht und das laufende Geschäft der ÖH finanziert

“Kampf” gegen den Organisationsplan wieder aufge-

werden. Seit jeher hat die österreichische Hochschü-

nommen werden. Kampfmaßnahmen wie das Campen

lerschaft Interessensvertretung im Sinne der Studieren-

vor dem Rektorat sollen damit sichtlich bezahlt wer-

den betrieben und ihre Mitglieder umfassend über ihr

den...

Studium und neue Gesetze informiert. Dafür war der ÖH

ÖH Exekutive gegen Transparenz und Demokratie

Beitrag gedacht. GRAS/KSV und VSStÖ denken offenbar, dass Dein Geld für etwas anderes gedacht ist. Einerseits geben sie Un-

Man mag es kaum glauben, aber GRAS/KSV und VSStÖ

summen für den “Kampf” gegen den Organisationsplan

mutieren zu autokratischen und autoritären Parteien!

aus, der für Studierende schlechter hätte sein können,

Die AktionsGemeinschaft hat zusammen mit der Fa-

andererseits stellen sie sich selbst Honorare aus.

kultätsvertretung Jus und einigen Studienrichtungsvertretungen einen Antrag eingebracht, der die völlige

ÖH Funktionäre verdienen gut?

Transparenz bei der Verwendung der 20.000 Euro sicherstellen soll. Wir wollten damit erreichen, dass Stu-

Es kann nicht gerade gesagt werden, dass man durch die

dierende Einblick haben, wie ihr Geld genutzt wird.

ÖH Arbeit reich wird. Aber man bekommt immerhin eine Aufwandsentschädigung, so zumindest Referenten der

Ein Anliegen, dass die ÖH immer wieder von der Re-

Universitätsvertretung. Jedoch werden jetzt auch für das

gierung einfordert, selbst aber nicht gewillt ist umzuset-

Verfassen von Artikeln in der Zeitung der ÖH uni.wien

zen. Unser Anliegen wurde niedergeschmettert – selbst

zusätzliche Honorare ausbezahlt – und zwar an Leute,

die Debatte über dieses Thema wurde undemokratisch

die

unterbunden!

bereits

eine

Aufwandsentschädigung

für

ihre

Tätigkeit beziehen! Eine zusätzliche Verschwendung Deines Geldes.

Durch dieses Vorgehen hat die ÖH Exekutive einmal mehr gezeigt, dass sie ein zweites – ein hässliches,

Wieviel sind 20.000 Euro?

nämlich autoritäres und undemokratisches – Gesicht hat.

Jeder von uns kennt seinen persönlich Kontostand und der sieht in den meisten Fällen nicht so toll aus. Aber

Für eine Interessensvertretung in Deinem Sinn –

nehmen wir als Beispiel das Budget der Studien-

AktionsGemeinschaft!

richtungsvertretung Jus: 20.000 Euro sind in etwa das 10-fache des Studienrichtungsvertretungsbudgets. Mit dem Unterschied, dass die Studienrichtungsvertretung Jus damit tatsächliche Interessensvertretung finanziert.

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JUSreport

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finanziell gut planen. Denn auch im Studienalltag

Es ist kein großes Geheimnis, dass bei der Bewerbung für

gilt: Wer keine Finanzsorgen hat, kommt schneller

gute Jobs starke Konkurrenz unter den Uni-Absolventen

an sein Ziel. Deswegen ist es als Student vorteil-

herrscht. Im Zweifel entscheiden sich Personalabtei-

haft, wenn man ein Konto besitzt, das keinen Cent

lungen für Absolventen mit dem besseren Studienerfolg,

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der kürzeren Studiendauer und den meisten Zusatzquali-

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digen sich ab sofort Ihre Geldgeschäfte beson-

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SERVICEreport

Summer Colleges 2004 Zunehmend werden von Studenten die Sommerferien dafür genützt praxisorientierte Zusatzqualifikationen durch gezielte Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Sommerkursen zu erwerben. Die Erste Bank unterstützt diesen Weg der Fortbildung und bietet exklusiv in Kooperation mit dem Banken Kolleg an der Wirtschaftsuniversität Wien von 23. bis 27. August 2004 zwei attraktive Summer Colleges. Im Rahmen des Banking Summer Colleges können Studenten einschlägige Wissensgrundlagen rund um die Welt der Finanzund Kreditwirtschaft erlangen. Beim Business Summer College haben Studenten, die noch über kein wirtschaftliches Know-how verfügen, in einem 5tägige Crash Kurs die Möglichkeit sich die wichtigsten Wirtschaftsgrundlagen anzueignen. Die Ausbildungsinhalte der beiden Colleges werden von Experten aus Wirtschaft und Finanzwelt zusammengestellt und vorgetragen. Die beiden Colleges können von Studenten aller Studienrichtungen besucht werden. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Absolvierung des Colleges ein Zertifikat überreicht, welches eine wertvolle Ergänzung ihrer zukünftigen

Bewerbungsunterlagen

darstellt. Vorteil für jene mit ErsteStudentenkonto: Die Kursgebühr für ein Summer College beträgt statt EUR 150,- nur EUR 120,-. Infos und Anmeldung zum Business bzw. Banking Summer College unter www.bankenkolleg.at Alle Informationen zum Erste-Studentenservice bekommen Sie in Ihrer Erste

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JUSreport

HOW TO DO ZGV ZGV im 2.Abschnitt Leni Stabler Der zweite Abschnitt besteht aus Arbeitsrecht, Bürger-

leni.stabler@aktionsgemeinschaft.at

lichem Recht, Handelsrecht und Zivilgerichtlichem Verfahren. Bürgerliches muss – entweder mündlich oder schriftlich – spätestens als zweite Prüfung abgelegt werden, die restliche Reihenfolge ist nicht vorgegeben: Es ist nur sehr empfehlenswert Handelrecht erst nach Bürgerlichem zu machen, weil ein enger Zusammenhang gegeben ist und oft schon ein gewisses Grundwissen des Zivilrechts vorausgesetzt wird. Aber bezüglich Arbeits-

europäische Zivilprozessrecht an. Für das Außerstreit-

recht und ZGV gibt es verschiedene Meinungen, welches

verfahren ist bei den meisten der allgemeine Teil rele-

vorgezogen werden soll: Mein Argument gegen das

vant, allerdings ist zu beachten, dass das neue Gesetz

Vorziehen von ZGV ist, dass dieses Fach wohl interes-

Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt, jetzt aber schon

santer erscheint, wenn man von Privatrecht schon etwas

Gesetzeslage ist, also schadet es nicht, wenn man schon

Ahnung hat, weil die prozessrechtliche Seite vom Zivil-,

etwas hineinschaut.

Handels- und Arbeitsrecht behandelt wird. Es gibt aber auch genug Leute, die ZGV problemlos vorgezogen haben,

Für etwaige Details zu den einzelnen Prüfern möchte ich

also ist es vielleicht wirklich nur Geschmackssache …

auf die Homepage des Institutes verweisen: www.univie.ac.at/zgv

Die Prüfung aus Zivilgerichtlichem Verfahren ist mündlich und umfasst das Erkenntnisverfahren, das Exekutions- und Insolvenzrecht sowie das Außerstreitver-

Literatur

fahren in 7 Semesterwochenstunden. Erkenntnisverfahren

Die Prüferzuteilung erfolgt nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens und gilt seit März 2004 für drei

Rechberger/Simotta, Grundriss des österreichischen Zivilprozessrechts (Manz 2003, 6.Auflage)

Semester (sollte sich etwas ändern informieren wir Dich

zum Einstieg:

sofort auf unserer Homepage)

Deixler-Hübner/Klicka, Zivilverfahren, Erkenntnisverfahren, Grundzüge des Exekutions und Insolvenzverfahren (3.Auflage)

Bajons:

A, C, D, E, I, J, ST

Konecny:

B , G, SCH

Kodek:

F, R, S

Böhm:

H, L, M

Ballon, Einführung in das österreichische Zivilprozeßrecht – Streitiges Verfahren (10. Auflage)

Rechberger: K, W, X, Y, Z

Exekutionsrecht

Klicka:

Rechberger/Oberhammer, Exekutionsrecht (WUV 2002, 3.Auflage).

N, O, P, Q, T, U ,V

Allgemeines zur Prüfung Insolvenzrecht

Die Prüfung dauert in der Regel 20–40 Minuten. Die Prüfungen werden als Einzelprüfungen abgehalten, mit Ausnahme von Prof. Klicka, der in Gruppen prüft. Es müs-

Rechberger/Thurner, Insolvenzrecht (WUV 2001);

sen mindestens drei Fragen gestellt werden, die manch-

Fink, Insolvenzrecht (Orac 2002, 3.Auflage)

mal

mit

kleinen

Fällen

verbunden

werden.

Der

Schwerpunkt liegt beim Erkenntnisverfahren. In Grund-

Außerstreitrecht

zügen werden in der Regel die besonderen Verfahrens-

Klicka/Oberhammer, Außerstreitverfahren (2000, Manz, 3.Auflage)

arten geprüft. Das europäische Zivilverfahrensrecht ist an sich im Rechberger/Simotta bereits enthalten, für eine Vertiefung bietet sich Mayr/Czernich, Das neue

12

Dellinger/Oberhammer, Insolvenzrecht (Manz 2002, 3. Auflage)

Gesetzestext


SERVICEreport Für die optimale Prüfungsvorbereitung empfiehlt es sich auf jeden Fall in die Pflichtübung deines Prüfers zu gehen und bei Prüfungen zuzuhören. Fragen, die KollegInnen mitgeschrieben haben findest Du auf unserer Homepage www.fvjus.at unter dem link “Fragensammlung”. Sonst kann ich Euch nur viel Erfolg wünschen!!

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JUSreport

Moot Court: Jus-Studenten üben den Ernstfall vor Gericht DORDA BRUGGER JORDIS verbindet Studentenbetreuung und Recruiting Das von der Wirtschaftskanzlei DORDA BRUGGER JORDIS

Studententeam im Rahmen des Moot-Court-Wettbe-

betreute Studententeam (bestehend aus den Studenten

werbs. Vier Wochen lang standen wir in intensivem Kon-

Mag Magdalena Lindemayr, Günther Jochum sowie Anna

takt mit unseren Schützlingen, halfen ihnen beim Auf-

Wallner) hat die Vorrunde der so genannten “Austrian

bau des Schriftsatzes, gaben Literaturtipps und verrie-

Moot Court Competition” an der Universität Wien ge-

ten Taktiken, die sich dann auch bei der mündlichen

wonnen und sich für den bundesweiten Wettbewerb

Präsentation vor Gericht – dem Plädoyer – bewährten.

qualifiziert, der im Sommer 2004 stattfinden wird. Wir sehen das Coaching bei diesem Wettbewerb auch als Der “Moot Court” ist eine Art simulierte Gerichtsver-

sportliche Herausforderung. Ein Team zu betreuen und

handlung, in der Jus-Studenten einen Fall vor Gericht

für einen Wettkampf fit zu machen, kann spannender

verhandeln. Dieses Gericht setzt sich aus Richtern, An-

sein, als selbst um den Sieg zu kämpfen!

wälten und Professoren zusammen. Verhandelt werden “echte” Fälle, die bereits vom Obersten Gerichtshof (OGH)

Angenehmer Nebeneffekt für DORDA BRUGGER JORDIS:

entschieden wurden. Beim “Moot Court” ficht ein Stu-

Neben der sportlichen Freude bietet der Moot-Court-

denten-Team das Urteil zweiter Instanz an, das andere

Wettbewerb unserer Kanzlei auch die Gelegenheit, gute

Team verteidigt diese Entscheidung. Die Studenten kön-

Kontakte zu potenziellen Konzipienten zu knüpfen und

nen so juristische Arbeitstechniken in der Praxis erpro-

sie schon im Vorfeld einer möglichen Zusammenarbeit

ben – wie z. B. das Verfassen erfolgreicher Schriftsätze

bei der Arbeit zu beobachten. Und den Studenten bietet

oder der Auftritt vor Gericht. Um weitestgehende Praxis-

der Wettbewerb neben Karrierechancen auch eine will-

bezogenheit zu gewährleisten, werden die Studenten-

kommene, praxisbezogene Abwechslung zum akademi-

teams kontinuierlich von Vertretern bedeutender An-

schen Alltag.

waltskanzleien betreut. Dr Alexandra Knell

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Die Betreuung ist für Rechtsanwälte eine sehr zeitinten-

Rechtsanwältin

sive, aber spannende und überaus lohnende Angelegen-

DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte GmbH

heit. Unsere Kanzlei betreute schon das zweite Jahr ein

Tel: 01-533 4795-101, E-Mail: alexandra.knell@dbj.at


SERVICEreport

Vorsicht, nicht stolpern … Hürdenlauf Leistungsnachweis Genug Stunden gesammelt?

Carmen Kainz Sozialsprecherin

Das Sommersemester neigt sich dem Ende zu und lang-

carmen.kainz@aktionsgemeinschaft.at

sam solltest Du darauf schauen, dass Du alles beisammen hast, um einen glatten Start ins nächste Semester hinzulegen. Hier kurz noch mal im Überblick die wichtigsten Sachen, die Du beachten solltest:

Familienbeihilfe: Du musst nach dem ersten Studienjahr acht Stunden

Achtung: Solltest Du bei einem Abschnitt länger als 2x

nachweisen, damit Du weiterhin bezugsberechtigt bist.

Mindestzeit + ein Toleranzsemester brauchen, verlierst

Zeit dazu hast Du bis zum 31. Oktober, um den Nach-

Du den Anspruch für immer!

weis ans Finanzamt zu schicken. Ab dem ersten Studienjahr musst Du in Mindestzeit plus Toleranzsemester

Sowohl Familienbeihilfe als auch Studienbeihilfe kann

bleiben, um den Anspruch nicht zu verlieren. Nicht ver-

maximal bis zum 26. Lebensjahr bezogen werden, bis

brauchte Toleranzsemester nimmst Du in den nächsten

zum 27. bei Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes

Abschnitt mit. Solltest Du deinen Anspruch verlieren,

oder bei Schwangerschaft.

ruht er, bis Du den jeweiligen Abschnitt beendet hast. Danach kannst du wieder FBH beantragen.

Krankenversicherung:

Studienbeihilfe:

Solltest Du bei deinen Eltern mitversichert sein, musst Du solange acht Stunden pro Jahr nachweisen, solange

Um die Studienbeihilfe weiter zu beziehen, musst du nach

Du dich im ersten Abschnitt befindest. Nach Absolvieren

2 Semestern 14 Stunden nachweisen und innerhalb der

des

Mindestzeit plus eines Toleranzsemesters sein. Jedoch

bestätigung des Studiums. Mitversicherung ist möglich

solltest Du auf jeden Fall sieben Stunden haben, denn

bis zum 27. Lebensjahr.

ersten

Abschnittes

reicht

die

Fortsetzungs-

sonst musst Du die komplette bezogene Beihilfe zurückzahlen. Einreichen kannst Du deine Stunden bis zum 15.

Noch ein letzter Hinweis:

Dezember bzw. bis zum 15. Mai, abhängig davon, wann du beantragt hast.

Anrechenbar sind alle Stunden, die innerhalb des Studienplans absolviert werden. Sollte also eine Übung,

Auch bei der Studienbeihilfe ruht der Anspruch, bis Du

ein Seminar oder sonst eine Lehrveranstaltung, die nicht

den jeweiligen Abschnitt beendet hast, danach kannst

pflichtmäßig vorgesehen ist, nicht anerkannt werden,

Du neu beantragen.

lass sie Dir als freies Wahlfach anrechnen. Dann ist es nämlich innerhalb des Studienplans vorgesehen.

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JUSreport

Antrag auf Änderung des Studienplans der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien Wir sind der Meinung, dass es für die Ausbildung eines Juristen oder einer Juristin unerlässlich ist, das Umgehen mit Gesetzestexten zu erlernen. Gerade im Berufsleben wird ständig mit dem Gesetzestext gearbeitet. Im Vordergrund der juristischen Ausbildung sollte unserer Ansicht nach das Verständnis für ein Fach, seine Strukturen und Zusammenhänge stehen, nicht aber Paragraphen auswendig zu können. Natürlich ist es auch für den Großteil der Professoren und Professorinnen selbstverständlich, dass bei schriftlichen

Prüfungen

aus

oben

genannten

Gründen

Gesetzestexte verwendet werden dürfen. In der letzten Zeit

bestand

Studierenden

aber ein

Uneinigkeit Recht

darüber,

darauf

ob

haben

die

einen

Gesetzestext zu verwenden und ob bzw. wie weit der Gesetzestext

beschriftet

Paragraphenverweise,

sein

Markierungen

darf oder

(z. B. sogar

Stichwörter). Aus diesem Anlaß stellen wir unten genannten Antrag, um den Studierenden und Lehrenden Klarheit zu verschaffen. Wir stellen den Antrag die Prüfungsordung des Studienplans der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (erschienen im MBl der Universität, Stück XXII, Nr 108, am 19.07.1999, im Studienjahr 1998/99) wie folgt zu ergänzen:

Anhang II: Begrenzung des Prüfungsstoffes und Durchführung von Prüfungen Eingefügt wird § 4a: Erlaubte Hilfsmittel bei schriftlichen Prüfungen (1) Bei allen schriftlichen Teildiplomprüfungen außer der schriftlichen Teildiplomprüfung aus Römischem Recht dürfen die Studierenden unkommentierte Gesetzestexte verwenden. (2) Paragraphenverweise, Unterstreichungen und Markierungen in den Gesetzestexten gelten nicht als

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Kommentierung.


SERVICEreport

Der österreichische Verfassungskonvent Interview mit Professor Bernhard Raschauer Am 2. Mai des Vorjahres fand die Konstituierende

nicht etwa bei jeder dieser Regulierungsbehörden Ver-

Sitzung des Österreichkonvents statt. Dieses Gremium

fassungsbestimmungen benötigen. Daher sind auf die

berät die Reform der (derzeit sehr zersplitterten) öster-

Verwaltungsorganisation bezogene Bestimmungen ab-

reichischen Bundesverfassung, welche immerhin eine

zubauen, etwa bis hin zum Weisungsprinzip. Auch bin ich

der ältesten noch existierenden Verfassungen der Welt

für einen Entwurf, der im Ausschuss 6 diskutiert wurde, in

ist. Nun, ein Jahr nach Beginn der Arbeit, ist es Zeit eine

Richtung Verwaltungstransparenz, eingeschränkt nur

Zwischenbilanz zu ziehen. Daher sprachen wir mit

nach Maßgabe der Europäischen Menschenrechtskon-

Konventsmitglied Bernhard Raschauer, Ordinarius für

vention. Und eine der wesentlichen Herausforderungen

Öffentliches Wirtschaftsrecht am Institut für Staats- &

der nächsten Zeit ist Verwaltungstransparenz im Inter-

Verwaltungsrecht.

netzeitalter, dass heißt direkter Zugang zu Verwaltungsunterlagen.

Herr Professor Raschauer, in welchen Ausschüssen des Konvents sind Sie Mitglied, und welche

Was werden aus jetziger Sicht die wesentlichen

Themenbereiche

Verfassungsänderungen sein?

liegen

Ihnen

besonders

am

Herzen? Auffällig wäre es, wenn wir wirklich einen GrundrechteDer Konvent ist in 10 Ausschüsse gegliedert. Auf

katalog bekämen, denn bekanntlich hat den noch keine

Wunsch des Konventspräsidenten Fiedler bin ich Mitglied

Verfassungsperiode zu Wege gebracht; es wird sehr

in Ausschuss 1, das ist der Ausschuss für Staats-

intensiv daran gearbeitet. Realistischer sehe ich eher,

aufgaben und Staatsziele. Selber hineingedrängt habe ich mich in den Ausschuss 6, der die Verwaltungsreform zum Gegenstand hat. Mein Hauptanliegen ist, dass wir in Zukunft mehr Spielraum für die Gestaltung der Verwaltung haben, das ist Gegenstand des Ausschusses für Verwaltungsreform. Was für Änderungen im Bereich der Verwaltungsprinzipien würden Sie denn anstreben? Umkehr des Amtsgeheimnisprinzips? Auch; für mich ist es aber erstmal wichtig, den status quo festzuhalten, man muss sich bewusst werden, dass wir im internationalen Vergleich die Verfassung mit den eingehendsten

Bestimmungen

für

die

Verwaltung

haben, bis runter zu den erstinstanzlichen Behörden, das ist international völlig untypisch. Wir haben bis hinab zu den Bezirksverwaltungsbehörden, Bundespolizeidirektionen, Bundessozialämtern usw. in der Verfassung Regelungen. Daher glaube ich, ist es einmal dringend angebracht, dass wir wieder mehr Spielraum für die einfache Gesetzgebung schaffen, damit wir zeitgemäße Verwaltungsorganisationsmodelle, man denke nur an die Regulierungsbehörden, möglich machen, sodass wir

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JUSreport dass wir vielleicht eine Neuordnung im Bereich der

In der österreichischen Verfassungstradition spie-

Kompetenzverteilung erhalten und dass viel sogenann-

len Präambeln keine Rolle, warum wird jetzt die

tes fugitives Verfassungsrecht zurückgeholt wird in den

Forderung nach einer Präambel so oft erhoben?

Text des Bundesverfassungsgesetzes. Es ist der Versuch einen Kompromiss zu erzielen. Ein Teil Wir sind jetzt davor, dass von den Verfassungssprechern

des Konvents fordert vehement einen Ausbau der

der Parteien politische Entscheidungen getroffen werden

Staatsziele, Staatsaufgaben und sozialen Grundrechte.

müssen, denn jetzt liegt viel Material auf dem Tisch, die

Das bedeutet natürlich eine Intensivierung des staatli-

Experten sind an den Grenzen ihrer Möglichkeiten, jetzt

chen Bereichs – mehr Gesetze und Verwaltungsein-

müssen sich die politischen Parteien darüber einigen,

richtungen werden nötig. Das ist genau der Grund

was sie zu tragen bereit sind. Zurzeit gibt es zum

warum die andere Hälfte des Konvents strikt dagegen ist.

Beispiel keine Mehrheit für die Abschaffung der mittel-

Wir sind angetreten um zu sparen und eine schlanke

baren Bundesverwaltung, was mich besonders über-

Verfassung zu haben. Daher kam die Idee, dass man

rascht hat.

diese Staatsziele zwar anerkennt, aber nicht in der Weise, dass morgen jemand die Errichtung einer neuen

Glauben Sie, dass es tatsächlich zu Änderungen bei

Behörde oder neue Budgetposten verlangen kann. Es

den Befugnissen des Bundespräsidenten kommen

wäre ein Kompromiss, aber ich unterstütze diese

wird?

Forderung nicht, da ich auch nicht für die Erschaffung neuer Staatsaufgaben bin.

Das erwarte ich nicht. Im Konvent ist das einmal andiskutiert worden. Man hat festgestellt, dass das nur weni-

Bestehen im Konvent eigentlich viele interne

ge wollen – andere sind strikt dagegen. Auch in den

Konflikte. Wie beweglich und konsensorientiert sind

Vorbereitungen zum Konvent war der Bundespräsident

die anderen Konventsmitglieder?

kein Thema. Die große Masse der Gespräche ist sehr amikal. Einzig fällt auf, dass sich ÖVP und SPÖ in einer ganz gezielten Pattsituation halten: egal wer was vorschlägt, die andere Seite sagt einmal strikt das Gegenteil, damit in den Ausschussberichten kein Konsens festgehalten werden kann. Man ist als Experte einigermaßen frustriert, weil man ahnt es wird ein Konsenspunkt, aber es darf aus politischen Gründen kein Konsenspunkt sein. Davon abgesehen verlaufen die Gespräche sehr aufschlussreich und interessant. Ist der Konvent überhaupt richtig besetzt? Ich sehe nicht viel was man anders besetzen könnte, aber die Mitgliederzahl ist mit 70 zu groß. Das führt zu einer Parzellierung in Ausschüsse und dass nirgends eine Gesamtsache behandelt werden kann. Ärgerlich ist, mit welchem Nachdruck sich die Landeshauptleute hineinreklamiert haben, aber mit Ausnahme von Pühringer – Oberösterreich – praktisch nie anwesend sind. Was gibt es sonst für Schwierigkeiten in der Konventsarbeit? Das Zeitlimit, wir haben ja alle auch noch einen anderen Beruf. Sowie die Schwierigkeit des Informationsflusses zwischen den einzelnen Ausschüssen. Man muss also auf der persönlichen Ebene Informationsnetzwerke aufbauen.

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SERVICEreport Wie beurteilen Sie die Gefahr dass der Konvent politisch – oder sogar juristisch – scheitert? Politisch scheitern ist immer möglich. Es hängt von den nächsten Monaten ab, ob sich die politischen Parteien irgendwie auf Grundsätze einigen, die man dann im Herbst im Detail diskutieren kann. Aber ich bin für mich persönlich sogar noch optimistisch. Abschließend gefragt, wie beurteilen Sie die Darstellung der Konventsarbeit in der Öffentlichkeit? Ich kann mir vorstellen, dass sich die Öffentlichkeit mehr Information wünschen würde, aber da müsste es als nächste Stufe Ausschussprotokolle geben; das wäre im Interesse einer offenen Beratung jedoch nicht wünschenswert. Umgekehrt wird die Input-Möglichkeit der Öffentlichkeit sehr unterschiedlich genutzt: es gibt Profis wie ÖGB, AK und Wirtschaftskammer, die die Ausschüsse mit ihren speziellen Anliegen bombardieren. Viele andere Interessensvertretungen haben sich noch nie mit einer Eingabe an den Konvent gewandt. So entsteht eine gewisse Inbalance der Perzeption von Interessen, um’s neuhochdeutsch zu formulieren.

Vielen Dank für das Gespräch.

Mag. Bernhard Wallisch bernhard.wallisch@aktionsgemeinschaft.at

Das Interview führte Bernhard Wallisch

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JUSreport

Binder Grösswang Fellowship Herausragende Juristen bekommen auch heuer wieder die

waltlichen Laufbahn stehen, entsprechende Kenntnisse voraus",

Möglichkeit, sich mit dem “Binder Grösswang Fellowship” in der

so Dr. Florian Khol, der projektverantwortliche Anwalt.

Höhe von 10.000 Euro im Ausland weiterzubilden. Das Stipendium wird heuer bereits zum dritten Mal von der Rechtsanwalts-

Binder Grösswang Rechtsanwälte wurde 1962 in Wien gegründet

kanzlei Binder Grösswang an Juristen mit einem abgeschlosse-

und zählt heute zu den führenden Wirtschaftskanzleien Öster-

nen Diplomstudium vergeben, diesmal in Kooperation mit dem

reichs mit starker internationaler Ausrichtung. Wesentliche Grund-

Wirtschaftsblatt.

lage des hohen Qualitätsstandards der Großkanzlei war und ist die fundierte und professionelle Ausbildung des juristischen Nach-

Wer jünger als 30 Jahre alt ist und ein Master- oder Postgra-

wuchses. Mit dem "Binder Grösswang Fellowship soll interes-

duate-Studium auf dem Gebiet des nationalen oder internatio-

sierten Talenten das Berufsbild des hochqualifizierten Wirt-

nalen Wirtschaftsrecht absolvieren möchte, kann sich bis zum

schaftsanwaltes näher gebracht und Kontakte zu jungen

25. Juni 2004 um das “Binder Grösswang Fellowship” bewerben.

Hoffnungsträgern hergestellt werden.

Über die finanzielle Unterstützung hinaus erhalten die Begünstigten die Gelegenheit zum Gedankenaustausch mit erfahrenen

Nähere Informationen zu diesem Privatstipendium erhaltet ihr

Juristen der Kanzlei. Bewerbungen sind auf dem Postweg (1010

unter www.bgnet.at oder via e-mail an fellowship@bgnet.at

Wien, Sterngasse 13) oder via e-mail (fellowship@bgnet.at) an die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte, z.H. Dr. Florian Khol zu richten. Mit dem Förderpreis möchte Binder Grösswang hervorragende Juristen zur weiterführenden Ausbildung motivieren und mit der Arbeitsweise einer international tätigen Großkanzlei vertraut machen. Binder Grösswang beschäftigt an den Standorten Wien und Innsbruck rund 50 Juristen und ist für ein in- und ausländisches Klientel in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts tätig. "Dieses rasch wachsende Fachgebiet gilt es unter Einbeziehung der internationalen Materie und Praxis bestmöglich abzudecken. Das setzt schon bei jungen Juristen, die am Anfang ihrer an-

BGR Fellowship 2003 - Die Vorjahresgewinner und die prominente Jury.

Rezension Doralt/Ruppe

“Steuerrecht I” Manz Verlag Die neue, mittlerweile achte Auflage berücksichtigt das Budgetbegleitungsgesetz 2003, die Abgabenänderungsgesetze 2002 und das Konjunkturbelebungsgesetz. Mit Stand August 2003 ist der Doralt/Ruppe die optimale Ergänzung zum kurzen “Steuerrecht 2004” für jene Studierenden, die keine Lehrveranstaltungen besuchen können oder denen das Buch “Steuerrecht 2004” von Doralt alleine zu kurz geraten ist. Auf 613 Seiten (Vergleich: Doralt, Steuerrecht 2004: 220 Seiten) werden die Themen Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Umgründungssteuer, Umsatzsteuer und Kommunalsteuer ausführlichst, gut verständlich und mit zahlreichen Beispielen abgehandelt. Die Themen Bewertungsrecht und die Verkehrssteuern sind dem Band II vorbehalten. Durch die Seitenverweise im Doralt auf den Doralt/Ruppe kann man hervorragend aus den zwei Büchern parallel lernen.

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SERVICEreport

Sicher mit dem Computer unterwegs - ECDL Das Jusstudium ist eine gute Ausbildung für die ver-

Christina Ratz

schiedensten Arbeitsbereiche und viele studieren Jus,

christina.ratz@fvjus.at

weil sie noch nicht genau sagen können, was sie später einmal machen wollen. In diesem Fall ist es ratsam, sich nebenbei Zusatzqualifikationen wie Berufserfahrung, Sprachkenntnisse oder auch Computerkenntnisse anzueignen. Ein mittlerweile international anerkanntes Computerzertifikat ist der ECDL - European Computer Driving Licence. Dieses Zertifikat wurde 1994 in Finnland erstellt und ist seit 1997 in

Eine Besonderheit des ECDL ist auch, dass das Zertifikat nicht

Österreich anerkannt. Inzwischen ist der ECDL den Arbeit-

nur europaweit anerkannt ist, sondern auch standardisiert

gebern in ganz Europa und darüber hinaus durchaus ein Begriff.

abläuft. Das heißt, dass du mit einer SkillsCard, die Du Dir in Wien in einem Testcenter gekauft hast, in allen Testcentern in

Um dieses Zertifikat zu erwerben, musst Du Prüfungen zu

Europa Prüfungen ablegen kannst. Besonders praktisch wird

sieben

der

das für Studierende aus den Bundesländern sein. Du kannst

Informationstechnologie, Computerbenutzung und Datei-

Dir also hier in Wien eine SkillsCard kaufen und dann sowohl

management (Windows), Textverarbeitung (Word), Tabellen-

hier als auch in Deiner Heimatstadt die Prüfungen ablegen

kalkulation (Excel), Datenbank (Access), Präsentation (Power

(soweit sich dort ein Testcenter befindet).

einzelnen

Modulen

bestehen:

Grundlagen

Point), Informationen und Kommunikation (Internet). Die Prüfung selbst läuft so ab, dass Du Dich in einem Die ganze Sache läuft folgendermaßen ab: Als erstes musst

Testcenter für ein Modul anmeldest und dann an einem

Du Dir in einem Testcenter für 47 Euro eine SkillsCard kau-

Computer verschiedene Aufgaben zu diesem Programm löst.

fen. Die europaweit standardisierten Testcenter befinden sich

Je nachdem, wo Du die Prüfung ablegst, musst Du entweder

in ziemlich allen Volkshochschulen oder aber auch bei uns im

multiple-choice Fragen beantworten, oder im Programm sel-

Juridicum im Seminarraum 54.

ber Aufgaben lösen. Ob Du die Prüfung bestanden hast, kannst Du dann selber in der ECDL-Datenbank nachschauen

Wenn Du eine SkillsCard gekauft hast, kann es losgehen: In

und Dir das positive Ergebnis in der Skills Card eintragen las-

welcher Reihenfolge Du die Prüfungen ablegst, ist vollkom-

sen.

men egal, Du kannst Dich also ganz nach Interesse und Vorkenntnissen richten - empfehlenswert ist es aber schon,

Wenn Du vier Module absolviert hast, hast Du den "Kleinen

die ersten beiden Module am Anfang zu absolvieren, da in

ECDL" und mit allen 7 Prüfungen den "Großen ECDL". Du

den folgenden Prüfungen diese Kenntnisse vorausgesetzt

musst Deine ausgefüllte Skills Card mit den eingetragenen

werden. Die einzelnen Prüfungsantritte sind ebenfalls kosten-

Prüfungen im Testcenter abgeben und bekommst dann nach

pflichtig. Dabei ist es ratsam, die verschiedenen Preise zu

kurzer Zeit einen international anerkannten Nachweis, dass

vergleichen.

Du sämtliche gängigen Programme im Griff hast. Dieser Nachweis macht sich in jedem Lebenslauf gut und ist bei

Zur Vorbereitung kannst Du in einem Testcenter eine

jedem Arbeitgeber gern gesehen, natürlich nicht nur in

Schulung besuchen. Wenn Du allerdings zumindest durch-

Österreich, sondern auch in anderen EU-Ländern.

schnittliche Vorkenntnisse hast, kannst Du Dir die Kenntnisse auch einfach im Selbststudium deutlich billiger mit einem der zahlreichen Lehrbücher selbst aneignen. Empfehlungen bekommst Du entweder in

einem Testcenter, im Buch-

geschäft oder auch im Internet auf den verschiedensten ECDL-Seiten, wie zum Beispiel www.ecdl.at, www.ecdl.com, www.juridicum.at, www.ecdladvanced.at

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JUSreport

Rätsel Strafrecht 5

7 4 2

10

5

7

6

3

2

4

1 3

9

8

9

8

6

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1

Lösungswort: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

1.

Alternative Verfahrenserledigung

2.

Sind am Prozess beteiligt

3.

gesetzliche Beschreibung eines strafrechtlich verbotenen Handelns

4.

Rechtfertigungsgrund

5.

persönliche Vorwerfbarkeit

6.

Gegenteil von tun

7.

Sollte von jederman an den Tag gelegt werden

8.

nicht subjektiv

9.

Strafverschärfungsgrund

Gewinnspiel

10. Hat im Prozess einiges zu tun

Wir verlosen 3 Exemplare Koziol/Welser - Bürgerliches Recht Band II, zur Verfügung gestellt von MANZ. Schick uns die richtige Lösung unseres Rätsels bis zum 14.06.2004 an zeitung@fvjus.at - Die Gewinner werden per Email verständigt. 22


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