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20.2 Gebrauchsmuster
Dahinter folgten Zumtobel, Tridonic und austriamicrosystems (AMS) mit jeweils zwischen 50 und 60 Patentanmeldungen.
International gesehen hat Philips die meisten Patente angemeldet - 2.568 und damit mehr als alle österreichischen Firmen zusammen. Das gleiche gilt auch für Huawei, Samsung, LG und United Technologies, die auf den Plätzen folgen.
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China holt auf
In Summe gingen beim Europäischen Patentamt im Vorjahr knapp 160.000 Patentanmeldungen ein (159.353). Ein Viertel davon (40.076) kam aus den USA, ein Siebentel (25.086) aus Deutschland. Dahinter rangieren Japan, Frankreich und die Schweiz. China verzeichnete unter den wichtigen Patentanmeldern mit knapp 25 Prozent (auf 7.125) das deutlichste Wachstum und schob sich damit auf den 6. Rang vor. Südkorea (plus 6,5 Prozent auf 6.825) lag hinter den Niederlanden auf Rang 8. Insgesamt kam rund die Hälfte aller Anmeldungen von den 38 Mitgliedstaaten des Europäischen Patentamtes.
Das Europäische Patentamt hat seine Arbeit deutlich beschleunigt und im Vorjahr rund 96.000 Patente erteilt. Das waren um 40 Prozent mehr als im Jahr davor. An österreichische Firmen
gingen 1.370 Patente (plus 31,7 Prozent).
"Die Ergebnisse von 2016 unterstreichen die Rolle Europas als attraktiver und weltweit führender Innovationsstandort", sagte EPA-Präsident Benoît Battistelli. "Auch in Zeiten rapider politischer und wirtschaftlicher Veränderungen halten Unternehmen aus der ganzen Welt ihre große Nachfrage nach Patentschutz in Europa aufrecht."
Quelle: https://www.diepresse.com/5179583/osterreich-bei-patenten-weltweit-auf-rang-13
20.2 Gebrauchsmuster
Gebrauchsmuster können zum Schutz von neuen und gewerblich anwendbaren Erfindungen herangezogen werden, die nicht eine nach Patentrecht erforderliche Erfindungshöhe aufweisen. Es genügt ein erfinderischer Schritt. Der Gebrauchsmusterschutz beginnt mit dem Tag der amtlichen Veröffentlichung des Gebrauchsmusters im Gebrauchsmusterblatt. Er endet bei
rechtzeitiger Einzahlung der jährlich fälligen Verlängerungsgebühren nach spätestens zehn Jahren.
Ein Gebrauchsmuster schützt eine Erfindung in Österreich genauso wie das Patent. Man benötigt dieselben Anmeldeunterlagen wie bei einer Patentanmeldung, aber es gibt Unterschiede im Verfahren, in der Schutzdauer, bei den Kosten etc.
Nicht patentierbare Erfindungen (z.B. ästhetische Formschöpfungen, Programme für Datenverarbeitungsanlagen etc.) können auch nicht mittels Gebrauchsmuster geschützt werden.
Beim Gebrauchsmuster wird nicht wie beim Patent so lange geprüft, bis schützbare Ansprüche vorliegen. Ist ein Gebrauchsmuster formal in Ordnung, wird bezüglich der Neuheit und Erfindungseigenschaft ein Recherchenbericht zugestellt. Wenn die Registrierungsgebühr bezahlt wird, wird ein Gebrauchsmuster auch dann registriert, wenn es laut Recherchenbericht nicht neu und erfinderisch ist. Der Vorteil ist, dass man so schneller zu einem Schutz gelangt. Der Nachteil ist, dass das Gebrauchsmuster auf Antrag Dritter nichtig erklärt werden kann.
Der Gebrauchsmusterschutz beginnt mit der vom Prüfer verfügten Registrierung im Gebrauchsmusterregister und der Veröffentlichung im Gebrauchsmusterblatt. Bis zur Registrierung vergehen durchschnittlich elf Monate. Gegen eine Zuschlagszahlung kann eine beschleunigte Registrierung erreicht werden. Die Gebrauchsmustersschrift wird am Publikationsserver bereitgestellt und eine Gebrauchsmusterurkunde ausgestellt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen Patent und Gebrauchsmuster auf.
Abbildung 54: Patent vs. Gebrauchsmuster
Wiederholungsfragen zu Kap. 21
1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Technologie patentieren lassen zu können?
2. Wodurch unterscheidet sich das Gebrauchsmuster vom Patent?
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