TCS Info 1/2013

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TCS Info 1–2013

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Neuerungen bei Abgastest Für Fahrzeuge mit einem eingebauten Diagnosesystem entfällt ab diesem Jahr die obligatorische Abgaswartungspflicht. Die obligatorische Abgaswartung wurde im Jahr 1986 als Massnahme zur Verbesserung der Luftqualität eingeführt. Seither mussten Fahrzeuge alle zwei Jahre zum obligatorischen Abgastest in die Garage. Der TCS sprach sich schon lange für die Lockerung der Abgastests aus. Denn neuere Autos und Lastwagen – fast zwei Drittel aller Fahrzeuge – sind mit einem bordeigenen Diagnosesystem (On-Board-Diagnosesystem OBD) ausgerüstet. Dieses überwacht die Abgase und zeigt Fehler an. Nun ist es so weit: Solche Fahrzeuge müssen nur noch dann in die Werkstatt, wenn die Systemwarnlampe im Armaturenbrett eine Fehlfunktion anzeigt. Leuchtet die gelbe oder orange Kontrollleuchte dauernd auf, muss das Auto innerhalb eines Monats in die Garage gebracht werden, um den Mangel beheben zu lassen. Das Mitführen des Abgaswartungsdokuments und der Abgaskleber sind für Fahrzeuge mit OBD nicht mehr nötig. Fahrzeuge ohne Testpflicht Wie ist zu erkennen, ob ein Auto von der Abgaswartungspflicht befreit ist? ∞ Im Armaturenbrett muss beim Einschalten der Zündung die gelbe oder orange OBD-Kon­ trollleuchte aufleuchten, nach dem Starten des Motors jedoch erlöschen. Leuchtet diese Warn­lampe auf, während der Motor läuft, so muss das Fahrzeug überprüft werden. ∞ Im Fahrzeugausweis sind für leichte Motorfahrzeuge die Felder 33 und 72 zu beachten.

Der Fahrzeugausweis gibt Auskunft über das Vorhandensein eines eingebauten Diagnosesystems.

Im Feld 33 darf das Fahrzeuggewicht maximal 3500 kg betragen. Im Feld 72 muss einer der folgenden Emissionscodes eingetragen sein: B03, B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05 oder A07 bei Autos mit Benzin- oder Gasmotor; B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05 oder A07 bei Autos mit Dieselmotor. ∞ Im Fahrzeugausweis für schwere Motorfahrzeuge sind die Felder 33, 36 und 72 zu beachten. In Feld 33 muss das Fahrzeuggewicht über 3500 kg betragen. In Feld 36 muss ein Datum nach dem 30. September 2006 eingetragen sein. In Feld 72 muss einer der folgenden Emissionscodes eingetragen sein: E04, E05, E06, A13, A14, A15, A16, A17, A18, A19 oder A26.

(Fotos: Urs Huber)

Für alle Fahrzeuge ohne eingebautes Diagnosesystem und dementsprechend ohne obige Vermerke im Fahrzeugausweis ändert sich nichts: Sie müssen weiterhin regelmässig zur obligatorischen Abgaswartung in die Werkstatt gebracht werden, das Abgaswartungsdokument ist mitzuführen, und der Abgaswartungskleber muss angebracht sein. Eduard Müller

Die OBD-Warnleuchte muss nach dem Starten des Motors erlöschen.


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