TITELSTORY
Die Sicherheitsexperten Der Bereich Arbeitssicherheit umfasst die Beratung und Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften anhand von Gefährdungsbeurteilungen. Maschinensicherheit, Verkehrssicherheit, Hygienevorschriften und Ergonomie am Arbeitsplatz: Das Ziel sind sichere Arbeitsplätze und gesunde Mitarbeiter. Im Bereich Brandschutz beglei-
ten die Sicherheitsprofis den gesamten Prozess von der Entwicklung kompletter Brandschutzkonzepte bis zu deren Umsetzung und übernehmen zudem Aufgaben im Bereich des organisatorischen Brandschutzes. Mit dem 17-köpfigen Mitarbeiterteam betreut das Ingenieurbüro Anwander viele mittelständische Betriebe aller Branchen in der Region und bis über die Grenzen Schwabens hinaus. Auch zahlreiche Architekturbüros und Bauunternehmen zählen zu den Kunden. Seit 2008 ist der 33-jährige Daniel Anwander, Sohn des Firmengründers Ludwig Anwander, gleichberechtigter Geschäftsführer und hat die Geschäfte sukzessive vom Vater übernommen.
Ingenieurbüro Anwander GmbH & Co. KG Arbeitssicherheit & Brandschutz Am Fichtenholz 5 | 87477 Sulzberg Tel. 0 83 76 / 92 18 18 – 0 E-Mail info@fasi-brandschutz.de www.fasi-brandschutz.de
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Seit 30 Jahren steht beim Ingenieurbüro Anwander das Thema Sicherheit im Mittelpunkt. In den zwei Bereichen Arbeitssicherheit und Brandschutz bietet das Unternehmen mit Sitz in Sulzberg kundenorientierte, individuelle Lösungen, die Sicherheit und Kosteneffizienz verbinden.
Schon umgesetzt in Ihrem Unternehmen?
Neue Vorschrift für Arbeitssicherheit Arbeitssicherheitsexpertin Stephanie Hafenmayer, Ingenieurbüro Anwander
Stephanie Hafenmayer ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagerin, Umweltbeauftragte und Hygienemanagerin für Heime und Krankenhäuser. Beim Ingenieurbüro Anwander leitet sie den Bereich Arbeitssicherheit mit sieben Mitarbeitern.
Ob Chemie- oder Maschinenbauunternehmen, ob Handwerksbetrieb oder Büro – nicht nur in vermeintlich „gefährlichen Berufen“ passieren Arbeitsunfälle. Seit 01.01.2011 regelt die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 in flexiblerer Form als zuvor, was Unternehmen tun müssen, um Unfallrisiken zu vermeiden und Gefährdungen zu minimieren. Die Vorschrift wurde erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vereinheitlicht, so dass für Betriebe, Bildungseinrichtungen und öffentliche Verwaltungen nun die gleichen Regeln gelten.
Zwei Komponenten: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung Der Betreuungsumfang in der Arbeitssicherheit für Unternehmen ab zehn Beschäftigten setzt sich nach dem neuen Konzept der Regelbetreuung aus zwei Komponenten zusammen, der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung auf Basis der Gefährdungsbeurteilung, die bisherige starre Einsatzzeiten ersetzt. Für die Grundbetreuung gibt die Vorschrift einheitliche Einsatzzeiten für Betriebe gleicher Art und Größe vor. Die betriebsspezifische Betreuung hingegen, die den anderen Teil des betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuungsaufwands ausmacht, wird von jedem Betrieb individuell ermittelt. Diese Aufgabe obliegt, auf Basis detaillierter Kataloge, dem Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und der entsprechend ausgebildeten internen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem externen Dienstleister. Ziel der neuen Vorschrift ist ein
bedarfsorientierter Arbeitsschutz, der die Betreuungsanforderungen jedem einzelnen Betrieb möglichst praxisnah anpasst.
Praktische Auswirkungen für Unternehmer Für Sie als Arbeitgeber bedeutet diese neue Vorschrift wesentlich mehr Flexibilität! Verbunden damit ist natürlich auch eine höhere Verantwortung, sich aktiv mit der Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen auseinanderzusetzen, aber das sollte ohnehin im Interesse jedes Unternehmers liegen. Gemeinsam mit dem Betriebsarzt und dem Arbeitssicherheitsspezialisten können Sie nun die Betreuungsleistungen also in hohem Maße individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre praktischen Anforderungen definieren und ausgestalten. Die von der Vorschrift geforderte Nachweis- und Dokumentationspflicht stellt sicher, dass alles nachvollziehbar ist.
Externer Dienstleister als kompetenter Partner Ein externer Dienstleister für Arbeitssicherheit wie das Ingenieurbüro Anwander ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2. Die Arbeitssicherheitsexperten verfügen über aktuelles Knowhow und viel Praxiserfahrung aus ihrer täglichen Arbeit in unterschiedlichsten Betrieben und sind so in der Lage, die Anforderungen gemeinsam mit Ihnen kosteneffizient und mit optimalem Nutzen für Ihren Betrieb umzusetzen.
wirtschaft-dienstleistungen.de
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