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Freitag, 28. August 2020 | Nr. 35 | 62. Jahrgang
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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MIT TELSTAND PUBLIK ATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES K ANTONS ZÜRICH
Eidgenössische Politik
Kanton Zürich
Spannende Podien zu den Abstimmungsvorlagen
Lehrerweiterbildung zu Lasten der Schüler
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noch
30
Tage
bis zum Super-Abstimmungs-Sonntag am 27. September 2020
Städte Zürich und Winterthur
Veranstaltungs-Tipp
Spannende Projekte im Grossen Gemeinderat Winterthur
Öffentliches Podium mit Roger Köppel
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NEIN ZUR ÄNDERUNG DES STR ASSENGESETZES
Umverteilung auf Kosten der Automobilisten Die Öko-Allianz des Kantonsrates will mit der Verteilung von zweckgebundenen Strassengeldern an die Gemeinden den Strassenfonds plündern, um künftige Infrastrukturprojekte zu verhindern und den Automobilsten das Geld aus der Tasche ziehen.
amortisiert daraus die Investitionen in die Strasseninfrastruktur. Strassenbau projekte werden so über einen Zeitraum von 40 Jahren vom Strassenfonds abbezahlt. Zusätzlich finanziert der Strassenfonds auch den Betrieb und den Unterhalt der Kantonsstrassen. Resultierend aus bereits getätigten Investitionen (Amortisation, Betrieb und Unterhalt) bestehen daher Verpflichtungen von 1,8 Mrd. Franken – Tendenz steigend. Der Strassenfonds weist daher gegenüber dem Kanton eine Nettoverschuldung von über 500 Mio. Franken aus. Mit den aktuellen Einnahmeüberschüssen kann die Nettoverschuldung des Fonds abgebaut werden, wird das Geld abgezweigt, ist die Verschuldung nicht aufzuholen. Es fehlt dann zum Betrieb und Unterhalt des für die überkommunale und überregionale Verbin dung des ganzen Kantons wichtigen Strassennetzes.
Ausschüttung an Gemeinden unabhängig vom Bedarf
Beispiel einer sanierungsbedürftigen Strasse.
Im Schatten der für die Sicherheit und Unabhängigkeit unseres Landes zentralen Vorlagen am Super-Abstimmungs wochenende vom 27. September haben wir über zwei kantonale Gesetzesänderungen zu befinden. Bei beiden geht es um die Umverteilung von Geldern vom Kanton zu den Gemeinden. Wie beim Zusatzleistungsgesetz (ZB vom 21. August) geht es also auch bei der Änderung des Strassengesetzes um die berühmte linke oder rechte Hosentasche. Doch auch beim Strassenfonds hat die Sache einen Haken – die Zeche bezahlt
Bild: SVP Kanton Zürich
schliesslich der Bürger und Automobilist. Deshalb verdienen auch diese kantonalen Vorlagen unsere Aufmerksamkeit. Der kantonale Strassenfonds ist mit rund 1.3 Milliarden Franken scheinbar gut gefüllt und weckt Begehrlichkeiten. Das Ziel der Vorlage ist, dass jährlich mindestens 20 Prozent der Einlagen, was zwischen 70–80 Millionen entspricht, den Gemeinden für den Bau und Unterhalt der Gemeindestrassen zukommen soll. Gute Sache, denkt sich da manch ein Lokalpolitiker ange-
sichts der klammen Gemeindekasse, doch diese Sicht ist kurzsichtig.
Zweckgebundene Einlagen aus dem Strassenverkehr Der Strassenfonds wird vollständig durch Verkehrsabgaben, der LSVA, der Mineralölsteuer und der Autobahnvignette gespiesen. Diese Abgaben sind zweckgebunden und dürfen nur für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur ausgegeben werden. Der Kanton finanziert die Strassenprojekte nicht direkt aus dem Fonds, sondern
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Die Gemeindestrassen werden hingegen aus dem ordentlichen Gemeindehaushalt finanziert. Mit dem innerkantonalen Finanzausgleich erhalten jedoch finanzschwächere Gemeinden, welche über ein besonders aufwändiges Gemeindestrassennetz verfügen, be reits heute finanzielle Unterstützung. Mit diesem geografisch-topografischen Sonderlastenausgleich besteht ein bewährtes und austariertes Instrument, um die unterschiedlichen Finanzstärken der Gemeinden auszugleichen. Das zusätzlich aus dem Fonds verteilte Geld würde hingegen mit der Giesskanne über die Gemeinden ausgeschüttet. Massgebend wäre einzig die Anzahl Kilometer Gemeindestrassen, unabhängig davon ob es die Gemeinde
wirklich nötig hat oder nicht. Überflüssig zu erwähnen, dass vor allem die Städte Zürich und Winterthur profitieren würden. Wirklich problematisch ist vor diesem Hintergrund, dass die ursprünglich von den Automobilisten einkassierten und zweckgebunden Gelder bei den Gemeinden in den normalen Haushalt fliessen. Es ist also schwer zu bezweifeln, dass das Geld dann auch tatsächlich in den Strassenbau und Unterhalt fliesst oder, gerade in den Städten, wohl eher in Verkehrsberuhigungsmassnahmen oder gänzlich zweckfremde Projekte.
Grüne Mogelpackung Der verlockende Geldsegen für die Gemeinden ist eine Mogelpackung. Wen Zweifel beschleichen, lohnt ein Blick auf den Absender. Die Vorlage geht auf eine Parlamentarische Initiative von alt Kantonsrat Robert Brunner (Grüne) zurück. Der schlaue Fuchs hat den Gemeinden einen Köder gelegt, mit dem Ziel, dem kantonalen Strassenfonds die Mit tel zu entziehen. Die Absicht ist klar, es geht um das Verhindern von neuen Strassenprojekten und das Schröpfen der Automobilsten mit höheren Abgaben. Als Nebenwirkung wird in Kauf genommen, dass der bewährte Finanzausgleich aus dem Gleichgewicht gerät und die Kantonsfinanzen weiter unter Druck geraten. Daher am 27. September Nein zur Plünderung des Strassenfonds.
Christian Lucek Kantonsrat/Gemeinderat SVP Dänikon