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Freitag, 19. Juni 2020 | Nr. 25 | 62. Jahrgang
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Eidgenössische Politik
Kanton Zürich
Das CO2-Gesetz – ein bürokratisches Monstergesetz
Rassismus und Sozialdetektive – aus dem Zürcher Kantonsrat
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Seite 3
noch 100 Tage bis zum SuperAbstimmungs-Sonntag am 27. September 2020
Städte Zürich und Winterthur
Veranstaltungs-Tipp
Stadtzürcher Finanzen stehen vor dem Crash
Sessionsbericht mit NR Therese Schläpfer
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STADT ZÜRICH DULDET ILLEGALE DEMONSTR ATIONEN
Bewusste Missachtung von Bundesrecht Auf Antrag von Sicherheits-Vorsteherin Karin Rykart (Grüne) weigert sich die Stadt Zürich bewusst, die Covid-19-Verordnung anzuwenden und toleriert unbewilligte Demonstrationen. Die SVP protestiert gegen dieses eigenmächtige Widerhandeln gegen Bundesrecht und hat die Aufsichtsbehörde eingeschaltet.
Die politische Führung der Stadt Zürich lässt Demonstrationen gewähren und ignoriert die Covid-19 -Verordnung des Bundes. Bildquelle: Olivier Chanson, SVP Urdorf
steherin Karin Rykart – mit Konsequenzen zu rechnen habe, falls sie ihren Pflichten nicht nachkommen werde. Die Sicherheitsvorsteherin ging nicht darauf ein, sie kündigte sogar öffentlich an, dass sie die Vorgabe des Bundes, nämlich Art. 6 der COVID -19-Verordnung betreffend Veranstaltungen, nicht umsetzen werde. Nach dieser Ankündigung wurde dann die unbewilligte Demonstration von Samstag, 6. Juni 2020 ohne Eingreifen der Polizei einfach laufen gelassen. Die SVP ist klar der Meinung, dass dieses Vorgehen unhaltbar ist und dass hier das Statthalteramt als Aufsichtsbehörde einschreiten muss. Die SVPEingabe verlangt, dass das Statthalteramt gegen die Weisung des Sicherheitsdepartements aufsichtsrechtlich vorzugehen hat. Unbelehrbar, wie die Sicherheitsvorsteherin offenbar ist, liess sie auch die unbewilligte Demonstration von Samstag, 13. Juni 2020 wieder ohne Polizeieinsatz unbehelligt durch Zürichs Strassen ziehen.
Unverantwortliches Risiko Am 6. Mai dieses Jahres lobte die SVP die Stadtpolizei und die grüne Sicherheitsvorsteherin für die Durchsetzung von Recht und Ordnung bei den unbewilligten Kundgebungen zum 1. Mai. Einen Monat später mussten wir feststellen, dass dieses Lob ungerechtfertigt war. Kleinere Ansammlungen werden weiterhin aufgelöst und Demonstranten vom Platz verwiesen. Wer sich nicht an die Anweisungen hält, wird entweder gebüsst oder verhaftet. Kritik gegen das BAG oder gegen die politische Führung wird im Keim erstickt und rigoros werden die Bundesvorgaben zum Versammlungsverbot umgesetzt.
Gleiches Recht für alle Aber diese Vorgaben gelten offensichtlich nicht für alle. Demonstrationen mit genehmer politischer Agenda lässt man gewähren. Die politische Gesinnung der Demonstranten scheint einen Einfluss zu haben. Die politische Führung und die zuständige Stadträtin sind in der Pflicht, die Gesetze und Vorschriften für alle gleichermassen durchzusetzen. Einmal mehr wird der Persilschein «Verhältnismässigkeit» als Etikette angewendet, um alles zu rechtfertigen. Die Covid19-Verordnung ist für jeden Bürger verständlich und klar, offenbar aber nicht für den Zürcher Stadtrat: Veranstaltun-
gen mit mehr als 30 Personen waren am 1. Juni 2020 verboten. Dennoch wurden unsere Polizistinnen und Polizisten trotz den massiven Verstössen zur Tatenlosigkeit gezwungen. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, warum bei kleinen Ansammlungen – die wahrscheinlich ideologisch weniger willkommen sind – jeweils Recht und Ordnung umgesetzt wird, bei illegalen Grossdemos aber nicht.
Statthalter muss einschreiten Die SVP-Gemeinderatsfraktion hat in ihrer Erklärung vom 3. Juni angekündigt, dass die Führung der Stadtpolizei – und allen voran Sicherheitsvor-
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Es geht nicht an, dass man Wirtschaft und Menschenleben wieder in Gefahr bringt, und zwar mit einem Anliegen, das nicht einmal die Schweiz betrifft. Es geht schlicht und einfach um das Einhalten der geltenden Gesetze. Zum Schutz der Gesundheit der Schweizer Bevölkerung wurde das öffentliche Leben in unserem Land stark gedrosselt. Geschäfte wurden zwangsgeschlossen. Viele Gewerbetreibende kämpfen um ihre Mitarbeiter und ihre Existenz. Diese zwar drastischen, unangenehmen und zum Teil einschneidenden Massnahmen haben geholfen, die gesundheitlichen Gefährdungen und Schäden einzudämmen.
Jetzt die Covid-19-Massnahmen zu ignorieren und das Risiko einer zweiten Welle einzugehen, ist unverantwortlich, sowohl von Seiten der Demonstranten wie auch von Seiten des Stadtrats. Wir alle kennen den Preis eines weiteren Shutdowns: Arbeitslosigkeit, Betriebsschliessungen und Milliardenverluste für Gewerbe und Wirtschaft, ganz zu schweigen von den unnötigen zusätzlichen Todesopfern und den psychischen Belastungen für unzählige Menschen. Eine weitere Welle und ein weiterer Shutdown würde die Schweiz nicht mehr verkraften!
Gesundheit vor Demonstrationsrecht Der Stadtrat sollte in dieser ausserordentlichen und schweren Zeit die Gesundheit der Bevölkerung stärker gewichten als das Demonstrationsrecht. Nur eine gesunde Gesellschaft und eine florierende und starke Wirtschaft können unseren Wirtschaftsstandort am Leben erhalten und so wieder Steuern generieren, um den hohen Lebensstandard in der Stadt zu erhalten. Der Zürcher Stadtrat hat sich an die geltenden Gesetze und Verordnungen zu halten! Und um dieser Forderung Nachachtung zu verschaffen, hat die SVP der Stadt Zürich die Eingabe an den Statthalter gerichtet, der kraft seiner Aufsichtspflicht das stadträtliche Handeln unter die Lupe nehmen soll.
Stephan Iten Gemeinderat SVP Zürich