Zürcher Bote Nr. 46

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Freitag, 17. November 2017 | Nr. 46 | 59. Jahrgang

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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MIT TELSTAND PUBLIK ATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES K ANTONS ZÜRICH

WIR SOLLTEN AUFHÖREN, DIE BIL ATER ALEN VERTR ÄGE HEILIG ZU SPRECHEN.

Die Fehlkonstruktion Personenfreizügigkeit Sie kennen den Text: Die Wirtschaftsverbände und gewisse Parteien jammern von morgens bis abends: «Ohne bilaterale Verträge mit der EU, ohne Personenfreizügigkeit bricht unsere Wirtschaft zusammen.» Wir hören das nicht zum ersten Mal. Schon 1992 im EWR-Abstimmungskampf hat es gleich geklungen.

Thomas Matter Nationalrat SVP Meilen

Schon 1992 hat der Verband Schweizer Maschinenindustrieller – die heutige Swissmem – ein Inserat veröffentlicht, auf dem Christoph Blocher als Rattenfänger mit vielen angeblich blinden Nachläufern in den Abgrund stürzt. Und heute? Heute will kaum ein Wirtschaftsvertreter noch zugeben, dass er 1992 für den EWR und damit letztlich für den EU-Beitritt gewesen ist. Auch tun die Wirtschaftsverbände und viele Politiker so, als stünden bei einer allfälligen Kündigung der Personenfreizügigkeit sämtliche bilateralen Verträge mit der EU auf dem Spiel. In Wirklichkeit wären in einem «worst case»-Szenario nur gerade sechs Verträge betroffen. Zur Klärung: Es gibt weit über 100 bilaterale Abkommen mit der EU.

Wachstum auch ohne Personenfreizügigkeit Wir hören täglich, dass wir unseren Wohlstand der Personenfreizügigkeit verdanken. Stimmt das wirklich? Hier einige Fakten: Von 1945 bis und mit 2001 – also vor Einführung der Bilateralen I – hat das jährliche Wachstum des BIP pro Kopf in der Schweiz durchschnittlich 2 Prozent betragen. Notabene ohne Personenfreizügigkeit! Seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit Mitte 2007 hat sich dieses Wachstum pro Kopf nicht positiv, sondern tendenziell negativ entwickelt. Das Wirtschaftswachstum pro Kopf ist entscheidend, wenn es um den Wohlstand einer Volkswirtschaft geht, und nicht das absolute Wirtschaftswachstum. Tatsache ist auch: Der prozentuale Anteil der Schweizer Exporte in den EU-Raum ist seit Einfüh-

rung der Bilateralen I und noch deutlicher seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit markant zurückgegangen, nämlich von 64 Prozent im Jahr 2001 auf knapp über 50 Prozent im Jahr 2016. Nach dem Brexit wären es sogar nur noch ca. 45 Prozent der Schweizer Exporte, die in den EU-Raum gehen würden. Unsere heutigen Wachstumsmärkte liegen in Asien und in Amerika. Interessanterweise existieren mit keinem dieser Länder Vereinbarungen, die mit den Bilateralen I vergleichbar wären, geschweige denn ein Abkommen betreffend Personenfreizügigkeit. Ebenfalls heisst es, die Bilateralen I gewährten uns den Marktzutritt in die EU. In Wirklichkeit garantiert schon das Freihandelsabkommen von 1972 den gegenseitigen Marktzutritt zwischen der EU und der Schweiz. Und dieser Vertrag ist völlig unbestritten. Ausserdem ist die Schweiz ebenso wie die EU Mitglied der Welthandelsorganisation WTO. Diese verbietet diskriminierende Massnahmen im gegenseitigen Handel. In Wahrheit ist unser EU-Marktzutritt dank Freihandelsabkommen und WTO zu weit über 90 Prozent geregelt und garantiert. Heute tun die Wirtschaftsverbände und die anderen Parteien so, als sei die Personenfreizügigkeit ein Bedürfnis und ein grosser Vorteil für die Schweiz. Sie wollen nicht begreifen, dass eine Zuwanderung einer doppelten Stadt Zürich seit der Einführung der Personenfreizügigkeit die Schweiz total überfordert und für unser Land langfristig nicht verkraftbar ist.

Kosten für den Werkplatz Die Masseneinwanderung überlastet uns, kostet uns, stresst uns und nimmt uns ein grosses Stück Lebensqualität. Es ist «die» Lebensqualität, die unser Land zum schönsten der Welt gemacht hat – ohne Dichtestress, Kriminalität, Zubetonierung, Sozialkollaps, Ängste

um den Arbeitsplatz und Parallel­gesell­ schaften vieler Nichtintegrierbarer. Seltsam blind erscheinen die Wirtschaftsverbände auch gegenüber den Kosten der «flankierenden Massnahmen» zur Personenfreizügigkeit. Ohne Personenfreizügigkeit würde es ja keine «flankierende Massnahmen» geben. Ich habe bis heute von der Economiesuisse noch nie ein Wort über die Kosten der Personenfreizügigkeit gehört oder gelesen. Dabei sind es mittlerweile unglaubliche Summen, die unseren Werkplatz mit ständig weiter ausgebauten Gesamtarbeitsverträgen, flächendeckenden Mindestlöhnen, bürokratischen Kontrollen oder durch den absurden «Inländervorrang light» verteuern. Zur Freude der Gewerkschaften werden inzwischen pro Jahr über 35 000 Unternehmen und über 150 000 Personen überprüft. Die Lohnpolizei lässt grüssen! Schon heute

dürften die Kosten der flankierenden Massnahmen in die Multi-Milliarden gehen. Noch kurz ein paar Zahlen zum Aussenhandel mit der EU: Allein das Defizit der Schweizer DienstleistungsHandelsbilanz gegenüber der EU beträgt jährlich fast 50 Milliarden Franken. Für diesen gewaltigen Betrag hat die EU mehr Dienstleistungen in die Schweiz exportiert als aus der Schweiz importiert. Unser Waren-Handelsbilanz­ defizit allein gegenüber Deutschland beträgt über 10 Milliarden Franken. Die Europäische Union profitiert von uns, weil wir eine weltoffene Wirtschaft pflegen.

Von grossen Konzernen dominiert Die infrage stehenden Verträge der Bilateralen I bei einer Kündigung der Personenfreizügigkeit wären für die Schweiz keineswegs überlebenswichtig. Warum weigern sich die Wirtschaftsverbände hartnäckig, all diese Nachteile zur Kenntnis zu nehmen? Eine Erklärung liegt darin, dass die Economiesuisse von den grossen Konzernen dominiert wird. Deren Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen bestehen heute

SVP. Mit dieser Massnahme hat der links-grüne Stadtrat von Zürich in Tat und Wahrheit beschlossen, die Ausländerkriminalität vor der Bevölkerung zu vertuschen. Sämtliche Statistiken belegen, dass die Kriminalität in der Schweiz wesentlich mit der Migration zusammenhängt. Nicht zuletzt deswegen hat die Schweizer Bevölkerung im November 2010 die Ausschaffungsinitiative der SVP angenommen und entschieden, dass kriminelle ausländische Staatsbürger des Landes zu verweisen sind.

Während die Mehrheit des Schweizer Volkes kriminelle Ausländer ausschaffen will, versucht die Stadt Zürich nun der Ausländerkriminalität mit Faktenvertuschung Herr zu werden. Es sind genau diejenigen links-grünen Kreise, die dauernd Transparenz einfordern und das Öffentlichkeitsgesetz hochhalten. Dass nun dieselben Kreise das Öffentlichkeitsprinzip ganz gezielt für Fälle, welche nicht in ihr ideologisches Weltbild passen, untergraben wollen, ist in aller Form zu verurteilen.

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Die SVP duldet die Zensurpolitik der Stadt Zürich nicht. Das Büro der Parteileitung hat deshalb diese Woche beschlossen, eine kantonale Volksinitiative zu lancieren, welche fordert, dass in den Meldungen der Polizei die Nationalität von Tätern und Tatverdächtigen zu nennen ist. Die Unterschriftensammlung startet im Januar 2018. Für das Zustandekommen einer Kantonalen Volksinitiative müssen innert sechs Monaten 6000 gültige Unterschriften gesammelt werden.

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Fortsetzung auf Seite 2

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mehrheitlich (68 Prozent) aus ausländischen Managern. Diese haben – und dafür habe ich durchaus Verständnis – keine grosse Ahnung, wann und woher wir unseren einmaligen Wohlstand und unseren Top-Brand «Made in Switzerland» aufgebaut haben. Sie wissen kaum, dass wir dies unseren Staatssäulen verdanken und den Schweizer Tugenden wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Präzision, Innovation und unserem jahrhundertalten Bildungssystem.

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