Zürcher Bote Nr. 36

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Freitag, 8. September 2017 | Nr. 36 | 59. Jahrgang

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Bis heute sind die Befürworter eines Abschlusses für ein Rahmenabkommen mit der EU dem Grundsätzlichen ausgewichen. Die Bereitschaft, unser Selbstbestimmungsrecht, die Rechtssetzung und Rechtsprechung der EU zu überlassen, war von Beginn weg nicht zu leugnen. Aber dazu stehen, das wollte man nicht.

Christoph Blocher Alt Bundesrat SVP Herrliberg

In verdankenswerter Weise nimmt der Chefredaktor Eric Gujer die längst notwendige Debatte über das Verhältnis der Schweiz zur EU auf. In seinem Leitartikel «Die Schweiz braucht mehr Selbstbewusstsein» (NZZ 26.8.17) spricht er sich dann allerdings für den Abschluss eines Rahmenabkommens mit der Europäischen Union aus, also für ein Abkommen, das die Schweiz verpflichtet, in weiten Rechtsbereichen auf die Selbstbestimmung zu verzichten, diese der EU abzutreten und auch die Streitbeilegung dem EU-Gerichtshof zu übertragen. Oder wie es der damals für dieses Dossier zuständige Staatssekretär, Yves Rossier, in der «NZZ am Sonntag» ausdrückte: «Ja, es sind fremde Richter, es geht aber auch um fremdes Recht.»

Debatten im Halbdunkeln Gujer stört die frühzeitige Stellungnahme zu diesem noch nicht bis ins Detail vorliegenden Rahmenvertrag. Besonders hart geht er mit der SVP ins Gericht, die nicht nur den Vertrag, sondern schon das Verhandlungsmandat ablehnte: Die SVP sei «aussenpolitisch irgendwo zwischen Tells Apfelschuss und dem Jahr 1291 stehengeblieben». Nun, was zwischen Tells Apfelschuss und 1291 passiert ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber so viel steht fest: Wer für die Schweiz ein Rahmenabkommen abschliessen will, das so grundlegende Werte des Landes preisgibt, fällt weit ins Mittelalter und weit vor 1291 zurück. Zumindest haben die einfachen Bauern damals gerade das fremde Recht und diese Art fremder Herrschaft beseitigt.

Gujer bedauert, dass die Debatte beendet sei, bevor sie begonnen habe. Er glaubt, dies sei das Ergebnis «beträchtlicher Denkfaulheit». Tatsächlich wäre genügend Zeit vorhanden gewesen. All­ zu viele scheuten sich aber, über die Absicht und das Ziel dieses Vertrags zu diskutieren, weil dessen Verwerflichkeit sonst allzu rasch erkennbar gewesen wäre. Darum sind der Bundesrat und die Vertragsbefürworter in Parlament, Verwaltung und Medien bis heute dem Grundsätzlichen ausgewichen. Die Bereitschaft, unser Selbstbestimmungsrecht, die Rechtssetzung und Rechtsprechung der EU zu überlassen, war von Beginn weg nicht zu leugnen. Aber da­zu stehen, das wollte man nicht. Schon zu meiner Bundesratszeit – also vor 2007 – war der Rahmenvertrag ein Thema, das aber glücklicherweise damals noch keinen Anklang fand. Am 7. Juli 2011 legte der vom Bundesrat bestellte Zürcher Staatsrechtler Daniel Thürer ein «Gutachten über mögliche Formen der Umsetzung und Anwendung der bilateralen Abkommen» vor. Dieses Gutachten ist eine Anleitung, wie man die Schweiz ohne Volksabstimmung in die EU führt, nämlich dadurch, dass das EU-Recht über das schweizerische Recht gestellt wird, wie es ja das angestrebte Rahmenabkommen vorsieht. Dieses Gutachten sollte streng geheim bleiben. Nicht zuletzt unter dem Druck der SVP stellte es der Bundesrat dann am 20. Dezember 2012 – nach 18 Monaten – doch noch still und leise ins Internet.

Anleitung zum Staatsstreich Die Auffassung des Gutachters, in dieser Weise Volk und Stände zu entmachten, kritisierte ich anlässlich der Albisgütli-Tagung 2013 und bezeichnete das Vorgehen als «Anleitung zum Staatsstreich». Am 10. November 2013 richtete der Präsident der EU-Kommission

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Eidgenössische Vorlagen 1. Bundesbeschluss vom 14. März 2017 über die Ernährungs­ sicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurück­gezogenen Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit») 2. Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinan­ zierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehr­wertsteuer 3. Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der ­Altersvorsorge 2020

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Ja Nein

Nein ein Schreiben an die Schweiz, in dem er klar und deutlich die institutionelle InKantonale Vorlagen tegration bei Rechtssetzung und Recht1. Kantonsverfassung (KV) (Änderung vom 13. März 2017; sprechung verlangte. Dies war eine kla­ Ja ­Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative) re Aufforderung zum «EU-Beitritt auf 2. Steuergesetz (Änderung vom 24. April 2017; Begrenzung Nein Samtpfoten». Der Bundesrat erklärte des Arbeitsweg­kostenabzugs; Leistungsüberprüfung 2016) sich hierauf in einem Verhandlungs3. Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfür­sorge Ja mandat bereit, der Forderung aus Brüs(Änderung vom 23. Januar 2017; Heimfinanzierung) sel zu entsprechen. Doch der genaue 4. Sozialhilfegesetz (Änderung vom 3. April 2017; Aufhebung Ja Sozial­hilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene) Wortlaut des bundesrätlichen Verhandlungsmandats blieb im Dunkeln. Es ist dieses Jahr 25 Jahre her, seit Die Delegation der Rechtssetzung an tigt nicht, die Souveränität der Schweiz das Schweizervolk und die Stände den EWR-Vertrag abgelehnt haben. Dieser eine fremde Macht und der Rechtspre- preiszugeben. Die Schweiz sei im VerVertrag hätte uns ebenfalls verpflichtet, chung an fremde Richter ist unhaltbar. gleich zu Frankreich, Italien, Deutscheinen Grossteil des europäischen Rechts Ersteres ist noch tragischer als das land oder Polen «ein Bollwerk der Stazu übernehmen und uns fremder Ge- Zweite. Doch Eric Gujer behandelt nur bilität und Vertragstreue», stellt Gujer richtsbarkeit zu unterstellen. Es ging die «fremden Richter» und nennt dies fest. Doch die Ursache dieser besseren also auch damals um eine Schweiz «mit beschönigend ein «willkürlich aufge- Position liegt in unseren soliden Staatsfremdem Recht und fremden Richtern». bauschtes Detailproblem»; allfällige säulen, nämlich Unabhängigkeit, FödeDie Konsequenzen eines solchen Ver- Streitigkeiten könnten durch Gerichts- ralismus, Neutralität, direktdemokratrages legte der Bundesrat damals al- höfe von EU oder Efta oder auch durch tische Volksrechte und eine Weltoffenlerdings noch klar auf den Tisch. Er «zusätzliche Schiedsgerichte» erledigt heit, ohne sich in fremde Staatsgebilde schrieb in seiner Botschaft ans Parla- werden. einbinden zu lassen. Ich sage dies ausSchon ein erster Blick auf die offizi- drücklich als langjähriger, internatioment: «Unsere Teilnahme am EWR kann nicht mehr als das letzte Wort in elle Website der Europäischen Union nal tätiger, moderner Industrieller, der unserer Integrationspolitik gelten. Sie genügt, um die Problematik zu erken- die Zustände unseres Landes internatiist im Rahmen einer Europastrategie nen. Sie bezeichnet die Aufgabe des Eu- onal beurteilen kann. zu sehen, die in zwei Phasen ablaufen ropäischen Gerichtshofs ausdrücklich Es ist doch nicht einzusehen, warum soll und den vollumfänglichen Beitritt wie folgt: «Gewährleisten, dass EU-Recht man die erfolgreichen schweizerischen der Schweiz zur EG zum Ziel hat.» Das in allen EU-Mitgliedsländern auf die Staatssäulen dieser EU – laut Gujer «volGleiche soll sich nun mit dem Rahmen- gleiche Weise angewendet wird, und ler Selbstzweifel und Probleme» – opdafür sorgen, dass Länder und EU-Ins- fert. Wir vernehmen die Drohung, ohne vertrag wiederholen. Einigkeit mit der EU würde diese ihre titutionen das EU-Recht einhalten.» Wie soll dieses Gericht beispielswei- Gesetze ohne Mitsprache der Schweiz Es geht um die Grundsatzfrage Um die für unser Land enorme Bedeu- se in einem Streit darüber, ob in einem erlassen. Ja und? Das tun alle anderen tung dieser Fragen konzentriert aufzu- konkreten Fall schweizerisches Recht Staaten der Welt auch. Die gleiche Drowerfen und um den nun einmal ange- oder EU-Recht gelten soll, unparteiisch hung bestand schon vor 25 Jahren im Falle eines Neins zum EWR-Beitritt, den tretenen Irrweg mit allen Mitteln zu urteilen können? verhindern, bin ich im Mai 2014 aus die Schweiz dennoch ablehnte. Der von dem Parlament zurückgetreten. Das Nichts Neues unter der Sonne den Beitrittsbefürwortern kleinmütig von mir präsidierte «Komitee gegen den Es ist nicht neu, dass führende Leute in vorausgesagte wirtschaftliche und geschleichenden EU-Beitritt (EU-No)» be- guten, friedlichen Zeiten die Grundla- sellschaftliche Niedergang des Landes reitet sich für den Abstimmungskampf gen unseres Staates vergessen oder ver- bei einem EWR-Nein ist ausgeblieben. gegen diesen verhängnisvollen Rahmen- nachlässigen, um untergeordnete Anlie- Ja, er hat sich ins Gegenteil gekehrt. vertrag vor. Auf Details des Vertrages gen unter Verletzung wichtiger Staatsmuss nicht gewartet werden. Aus einer maximen durchzusetzen. Auch die wie Erstveröffentlichung als schlechten Absicht und verwerflichen auch immer geartete «WeiterentwickGastkommentar in der Neuen Zürcher Zielen kann nichts Gutes entstehen! Zeitung vom 06.09.2017 lung der bilateralen Verträge» rechtfer-

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