Zürcher Bote Nr. 35

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AZA CH -8600 Dübendorf P. P. / Journal Post CH AG

Freitag, 1. September 2017 | Nr. 35 | 59. Jahrgang

Retouren an: SVP, Lagerstrasse 14 , 8600

WOCHENZEITUNG FÜR DEN MIT TELSTAND PUBLIK ATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES K ANTONS ZÜRICH

VOLKSABSTIMMUNG VOM 24. SEPTEMBER 2017

Es gilt Mass zu halten Die Abstimmung vom 24. September 2017 stehen vor der Tür – mit wichtigen Vorlagen für die SVP. Sowohl bei der kantonalen Änderung des Sozialhilfegesetzes und beim Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative, als auch bei den eidgenössischen Vorlagen zur Altersvorsorge 2020 und zum Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit geht es um richtungsweisende Entscheide. Für alle diese Vorlagen stellt sich eine wichtige Frage: Überborden wir weiter auf Kosten künftiger Generationen oder halten wir endlich Mass?

Unfaire und falsche Anreize stoppen Ja zu leistungsfähigen Strassen! Stefan Schmid Kantonsrat SVP Vizepräsident SVP Kanton Zürich

Heute gewähren nur noch die Kantone Basel-Stadt und Zürich den vorläufig Aufgenommenen (Asyl-F) Sozialhilfe nach SKOS. Auch Luzern wechselte per 2015 zurück zu den Asyltarifen. Derselbe Weg will in Zürich der Regierungsrat, sowie die Kantonsratsfraktionen von SVP, FDP, EDU, CVP, BDP und Teile der GLP einschlagen. Vorläufig Aufgenommene sind abge­wiesene Asylbewerber, welche aufgefordert wurden, die Schweiz zu verlassen. Sie haben «Duldungsstatus», weil sie vorübergehend nicht ausgeschafft werden können. In vielen Fällen sind es Migranten welche Ihre Identität verschleiern. 2016 reisten beispielsweise 81 Prozent aller Asylbewerber ohne Ausweis in die Schweiz ein. Integrationshemmende Leistungen Dass diese Personen auch im Kanton Zürich keine grosszügige SKOS -Sozialhilfe mehr erhalten sollen, ist generell sachlich gerechtfertigt. Es wäre zum einen unverantwortlich, noch mehr Wirtschaftsflüchtlinge mit grosszügigen Sozialtarifen über das Mittelmeer zu locken. Zum anderen ist es unfair gegenüber der heimischen Bevölkerung, unechte Flüchtlinge sozial gleich zu stellen wie Inländer. Selbst unsere Bundespolitiker sehen dies so. Das Ausländergesetz schreibt seit dem 1. Oktober 2016 vor, dass vorläufig Aufgenommene finanziell nicht gleich gestellt werden dürfen, wie die Inländer. Aktuell zählt der Kanton Zürich bereits über 7000 Personen mit Asyl-F, darunter nicht etwa nur Personen aus Kriegsgebieten, sondern über 1100 Eri-

treer, auch rund 400 Personen aus sicheren Europäischen Ländern wie Serbien, Ru­mänien und Albanien. Partizipierten bis 2012 von den vorläufig AufRoland Scheck genommenen noch 43,4 Prozent am Kantonsrat SVP Berufsleben, sackte dieser Wert per Zürich Ende 2016 auf 30,3 Prozent ab. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die Sozialhilfe nach SKOS ist für Wirtschafts- Am 24. September 2017 stimmt der Kanmigranten zu attraktiv. ton Zürich über den Gegenvorschlag zur Eine Einzelperson erhält 1000 Fran- «Anti-Stauinitiative» ab. Diese wur­de von ken Grundbedarf, freie Wohnungswahl der SVP des Kantons Zürich lanciert für 1200 Franken, Krankenkasse, Ext- mit dem Ziel, die Staatsstrassen ausreiras wie Brillen und Zahnkorrekturen – chend zu dimensionieren und den sysalles steuerfrei. Die Summe dieser Leis- tematischen Kapazitätsabbau, wie ihn tungen entspricht einem Jahressalär vor allem die links-grünen Städte prakvon rund 40 000 Franken. Den meisten tizieren, zu unterbinden. Nach dem ZuPersonen mit Asyl-F fehlt dadurch der standekommen der Volksinitiative ha­ Anreiz, finanziell eigenständig zu wer- ben der Regierungs- und der Kantonsrat den. Sozialhilfe nach SKOS ist für vor- das Anliegen aufgenommen und einen läufig Aufgenommene offensichtlich Gegenvorschlag ausgearbeitet, der die in­tegrationshindernd. Stimmen wir da­ «Anti-Stauinitiative» weitestgehend erher Ja zur Änderung des Sozialhilfe­ füllt. Infolgedessen hat das Initiativkogesetzes. mitee in Absprache mit der SVP ent-

schieden, die Volksinitiative zurückzuziehen und den mehrheitsfähigen Gegenvorschlag zu unterstützen.

Flüssiger Verkehr nützt allen Die Vorlage sorgt dafür, dass der motorisierte Individualverkehr analog dem öffentlichen Verkehr in der Verfassung des Kantons Zürich explizit verankert wird. Der Kanton wird dazu verpflichtet, für ein leistungsfähiges Staatsstrassennetz zu sorgen, was vor dem Hinter­ grund des stetigen Bevölkerungswachstums unabdingbar ist. Eine zweite Verfassungsbestimmung besagt, dass die Verminderung der Leistungsfähigkeit von Staatsstrassen in einzelnen Abschnitten im umliegenden Strassennetz zu kompensieren ist, damit die Gesamtleistung des Strassensystems er­halten bleibt. Damit werden mutwillige Eingriffe in die Verkehrskapazitäten, wie zum Beispiel Pförtneranlagen oder Spur­ abbauten, inskünftig untersagt. Hinge-

Nein zur ungerechten AHV-Scheinreform!

Natalie Rickli Nationalrätin SVP Winterthur

Mit der AHV (1. Säule) soll zusammen mit der beruflichen Vorsorge (2. Säule) nach der Pensionierung der gewohnte Lebensstandard fortgesetzt werden können. Die Schweizer Altersvorsorge muss in den nächsten Jahren aber grosse Herausforderungen bewältigen: Weil die Bevölkerung immer älter wird, die Generation der Babyboomer ins Rentenalter kommt und die Zahl der Kinder und Jugendlichen nicht merk-

lich wächst, ist die Finanzierung der ersten und zweiten Säule nicht mehr gewährleistet. Gerade in der AHV tragen immer weniger berufstätige Personen die Finanzierung für eine Rente: Bereits seit 2015 zahlt die AHV mehr Renten aus, als die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Bund einzahlen! Dass wir vor diesem Hintergrund die AHV sanieren müssen, sollte eigentlich klar sein.

Renten sichern statt ausbauen Mit der nun vorliegenden Reform wird die AHV aber nicht saniert, sondern die Leistungen werden ausgebaut. Es wird eine Zweiklassen-AHV eingeführt: Während Neurentner 70 Franken mehr pro Monat erhalten, gehen bisherige Rent-

ner leer aus. Sie müssen die höheren Renten aber durch höhere Mehrwertsteuern (+0,6%) mitfinanzieren. Frauen müssen ein Jahr länger arbeiten. Diese Massnahme war als Entlastung für die AHV-Kasse gedacht, da daraus 1,2 Milliarden Franken Mehreinnahmen resultieren. Bereits im Jahr 2030 kostet der Ausbau aber 1,4 Milliarden. Die vorliegende Revision löst die strukturellen Probleme also nicht wie vorgesehen, sondern wirkt wie ein Brandbeschleuniger, der diese verschärft. Die arbeitende Generation müsste zusätzlich höhere AHV-Lohnbeiträge (+0,3%) entrichten. Ausserdem würden die Altersgutschriftensätze in der Pensionskasse erhöht, damit mehr gespart

für KMU und Kanzlei Privatpersonen

Projektion | Bühne | Rigging

wird. Das ist deshalb notwendig, weil der Um­wandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt wird. Das heisst, pro 100 000 Franken an angespartem Pensionskassenkapital sinkt die jährliche Rente von 6800 auf 6000 Franken. Die «Übergangsgeneration» – Jahrgang 1973 und älter – erhält die Zusicherung, dass die Pensionskassenrente nicht sinkt, dennoch erhalten sie 70 Franken mehr AHV. Die Jungen, die zukünftig noch mehr Lohnabzüge ha­ ben werden und noch mehr Mehrwertsteuern zahlen müssen, ohne Gewissheit, dass auch sie einmal eine sichere Rente ha­ben werden. Darum NEIN zur Kündigung des Generationenvertrags zwischen Jung und Alt!

Liebe Leserinnen und Leser

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gen garantiert die Verfassungsbestimmung den Gemeinden die Möglichkeit, nach dem Bau einer Umfahrungsstrasse die entlastete alte Verbindung zu redimensionieren und den Ausbaustandard auf den gemeindeeigenen Ziel-/ Quellverkehr sowie auf die Bedürfnisse der Einwohner auszulegen. Der Strassenverkehr soll mit der Verfassungsänderung wieder mehr Gewicht erhalten. Sie steht aber in keiner Art und Weise im Widerspruch zur Förderung des öffentlichen Verkehrs so­wie des Langsamverkehrs. Im Gegenteil – beide profitieren ebenso von leistungsfähigen Strassen. 57 Prozent der durch den öffentlichen Verkehr geleisteten Personentransporte finden mit Bussen, also auf der Strasse statt. Gibt es weniger Stau, wird auch die Betriebsqualität des öffentlichen Verkehrs verbessert. Flüssiger Verkehr nützt allen. Darum Ja zum ­Gegenvorschlag zur «Anti-Stau­ initiative».

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