Zürcher Bote Nr. 18

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Freitag, 5. Mai 2017 | Nr. 18 | 59. Jahrgang

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ABSTIMMUNG VOM 21. MAI 2017

SVP-ABSTIMMUNGSEMPFEHLUNG

Winterthurer Spitäler jetzt für die Zukunft fit machen

Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 Eidgenössische Vorlagen 1. Energiegesetz (EnG)

Die Zürcher Stimmbevölkerung befindet am 21. Mai über die Verselbständigung des Kantonsspitals Winterthur und der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland. Als Aktiengesellschaften sehen die beiden Spitäler einer sicheren Zukunft entgegen.

Mit dem Ja zum revidierten Kranken­ versicherungsgesetz (KVG) im Jahr 2008 hat sich die Schweizer Stimmbevölke­ rung für eine grundlegende Verände­ rung im Spitalwesen ausgesprochen. Seither gilt für Patientinnen und Pati­ enten die schweizweite Spitalwahlfrei­ heit und für die Spitäler eine neue Spi­ talfinanzierung. Als Folge davon hat der Wettbewerb unter den Spitälern zuge­ nommen und wird auch weiter an In­ tensität gewinnen. Dabei kämpfen die Spitäler sowohl um Patienten als auch um qualifiziertes Personal.

Handlungsspielraum ist heute eingeschränkt Das Kantonsspital Winterthur (KSW) und die Integrierte Psychiatrie Winter­

Darum 2x JA zu KSW und ipw stimmen –– Jetzt handeln und KSW und ipw für die Zukunft fit machen –– Schon heute sind die meisten Schweizer Spitäler AGs –– Fitte Spitäler nützen den Patien­ tinnen und Patienten –– Grundversorgung ist durch den Kanton garantiert –– Gleich lange Spiesse für alle Zür­ cher Spitäler –– Parlament und Volk haben immer das letzte Wort

Kantonale Vorlagen 1. Gesetz über die Kantonsspital Winterthur AG

projekt bei den zuständigen Behörden einholen. Wegen diesen bürokratischen Hürden dauerte es schliesslich elf Jahre, bis das KSW die Bewilligung für den Neubau erhielt – so lange, dass der Neu­ bau schon vor Beginn der Bauarbeiten quasi wieder veraltet ist. Als AG hätte das KSW den Neubau doppelt so schnell realisieren können.

Claudio Schmid Kantonsrat SVP Bülach

Ungleich lange Spiesse aufheben

Die Verselbständigung bringt dem Kantonsspital Winterthur Vorteile.

thur – Zürcher Unterland (ipw) sind die einzigen nicht universitären Spitäler, die dem Kanton gehören. Das führt da­ zu, dass KSW und ipw teilweise müh­ samen Entscheidungsprozessen in Po­ litik und Verwaltung unterstellt sind. Somit ist der unternehmerische Hand­ lungsspielraum des KSW als öffentlichrechtliche Anstalt und der ipw als kan­ tonales Amt stark limitiert. Das bremst die Innovationskraft der beiden Spitä­ ler und verhindert die rasche Anpas­ sung an Veränderungen der Patienten­ bedürfnisse und des Spitalumfelds. Ein Beispiel dafür ist der Bau eines neuen Bettenhauses für das KSW. Das Kantonsspital Winterthur betreut heu­ te ca. 200 000 Patientinnen und Patien­ ten jährlich. Die Infrastruktur des KSW konnte schon seit einiger Zeit nicht mehr mit den steigenden Patientenzah­ len mithalten. Deshalb entschied sich das KSW bereits früh für einen Ersatz­ bau des heute 45-jährigen Bettenhaus. Mit dem Neubau sollte das Problem der Raumknappheit gelöst werden. Weil das KSW aber dem Kanton gehört, musste es die Bewilligung für das Bau­

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«Nein zur Energiestrategie des Bundes, damit Energie für alle bezahlbar bleibt!» Natalie Rickli, Nationalrätin SVP

Ja

3. Kantonale Volksinitiative «Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule»

Ja

chen Kontrolle unterstehen. Die Kont­ rolle wurde vom Kantonsrat sogar noch verschärft. Für die ersten fünf Jahre bleibt der Kanton alleiniger Aktionär der beiden Spitäler. Die Wahl der Ver­ waltungsräte, die Eigentümerstrategie sowie die Gründungsstatuten für KSW und ipw müssen vom Parlament geneh­ migt werden. All diese Massnahmen sorgen dafür, dass der Übergang von KSW und ipw in je eine AG geordnet und streng kontrolliert verläuft. Nach Ablauf der ersten fünf Jahre der beiden Spitäler als Aktiengesell­ schaften kann der Kanton lediglich dann Aktien veräussern, wenn die Aus­ richtung der Spitäler auf einen lang­ fristig erfolgreichen Spitalbetrieb ge­ wahrt bleibt. Ein allfälliger späterer Ver­ kauf der Aktienmehrheit durch den Kanton erfordert die Zustimmung des

Als Aktiengesellschaften werden KSW und ipw auch künftig einer mehrfa­

Kantonsrats sowie über das fakultative Referendum letztlich des Volks.

Die Umwandlung in eine AG ist jetzt nötig Gegnerische Stimmen aus den Links­ parteien kritisieren die Verselbständi­ gung der beiden Winterthurer Spitäler. Aus ihrer Sicht ist diese Umwandlung nicht nötig, da sie schon heute sehr er­ folgreich sind und Gewinne erzielen. Dieser Erfolg ist nicht selbstverständ­ lich: In der Vergangenheit konnten sich KSW und ipw in einem kaum wettbe­ werbsorientierten Umfeld gut behaup­ ten. Doch die Rahmenbedingungen ha­ ben sich markant geändert. Jetzt gilt es die Weichen für die Zukunft der beiden Spitäler zu stellen, so können KSW und ipw fitte Spitäler für alle bleiben.

KSW und ipw – Politik und Verwaltung bremsen die Innovationskraft KSW –– Bei einem Entscheid über drei ­Millionen Franken ist der Weg über das Parlament nötig. –– So dauerte es elf Jahre, bis das KSW die Bewilligung erhielt, sein altes Bettenhaus zu ersetzen.

ipw

Parlament und Volk haben das letzte Wort

Ja

2. Gesetz über die Integrierte Psychiatrie ­Winterthur-Zürcher Unterland AG

–– Schon bei Investitionen ab 250 000 Franken ist ein politi­

«Als Familienvater ist mir die Zukunft des Kantonsspitals Winterthur ganz besonders wichtig. Dank der Umwandlung in eine AG bleibt es über Generationen hinweg ein gutes Spital.»

scher Entscheid erforderlich, bei Mietgeschäften sogar bereits ab 100 000 Franken. –– Weil der kantonale Instanzenweg so lange dauert, wird die ipw ihren dringend benötigten Er­ gänzungsbau voraussichtlich erst 2021 beziehen können. –– Der Ausbau des Ambulatoriums in Opfikon dauerte doppelt so lange wie geplant.

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Fitte Spitäler – zum Wohle der Patienten

2 × JA

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In den letzten Jahren wurden viele Spi­ täler, auch im Kanton Zürich, erfolg­ reich in Aktiengesellschaften umgewan­ delt, sodass heute die meisten Schwei­ zer Spitäler AG sind. Ein Beispiel dafür bietet das Spital Bülach, welches 2015 den Schritt von einem Zweckverband in eine Aktiengesellschaft gemacht hat. Es kann sich im verschärften Wettbe­ werb sehr erfolgreich behaupten, ohne dass das medizinische Angebot verän­ dert wurde. KSW und ipw haben einen Wettbewerbsnachteil gegenüber diesen Spitälern. Mit der Umwandlung von KSW und ipw in AGs kann die Sonderregelung für die beiden Winterthurer Spitäler endlich abgeschafft und für einen fai­ ren Wettbewerb gesorgt werden. Als Aktiengesellschaften erhalten KSW und ipw den notwendigen Handlungsspiel­ raum und mehr Flexibilität. So werden sie von den mühsamen Entscheidungs­ prozessen in Politik und Verwaltung befreit und können ihren Patientinnen und Patienten in Zukunft die bestmög­ lichen Leistungen anbieten. Deshalb be­ fürworten die Direktionen beider Spi­ täler sowie Kantonsrat und Regierungs­ rat die beiden Vorlagen.

21.05.2017

Am 21. Mai

Nein

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