Der Zürcher Bote Nr. 19

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AZA CH -8600 Dübendorf P. P. / Journal Post CH AG

Freitag, 3. Mai 2019 | Nr. 18 | 61. Jahrgang

Retouren an: SVP, Lagerstrasse 14 , 8600

Inhaber Stephan Iten

WOCHENZEITUNG FÜR DEN MIT TELSTAND PUBLIK ATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES K ANTONS ZÜRICH

ABSTIMMUNG VOM 19. MAI

STAF: ein gut-schweizerischer Kompromiss Die Schweiz und der Kanton Zürich sind sehr gute Wirtschaftsstandorte. Aber ein Standort bleibt nur so lange gut, als er regelmässig gepflegt wird. Dazu muss man hin und wieder etwas investieren, genauso wie bei einer Liegenschaft. Die Steuervorlage STAF ist eine solche Investition, die wir vornehmen müssen, wenn wir Steuererträge von Kanton und Gemeinden sowie unsere Arbeitsplätze wirksam sichern wollen.

te kantonale Umsetzungsvorlage, mit welcher der Kanton Zürich seine Gemeinden weit gehend schadlos halten. Deshalb stehen auch die Gemeinden mit allen ihren Repräsentanten hinter der Vorlage, darunter auch die Städte Zürich und Winterthur.

Soziale Kompensation

Ernst Stocker Regierungsrat SVP Finanzdirektor des Kantons Zürich

Nehmen wir an, Sie bezahlen eine Wohnungsmiete von 2000 Franken. Eines Tages kommt der Vermieter und sagt: Ab nächstem Jahr sind es 4000 Franken. Oder fast 6000 Franken. Was würden Sie tun? Ich bin sicher: Sie würden sich nach einer weniger teuren Alternative umschauen und sich mit der Möglichkeit eines Umzugs befassen. Genauso erginge es vielen Unternehmen im Kanton Zürich, wenn am 19. Mai die AHV-Steuervorlage abgelehnt würde. Der Bundesrat würde dann die international nicht mehr haltbare, bevorzugte Besteuerung der sogenannten Statusgesellschaften trotzdem abschaffen, ohne dass die Kantone neue Instrumente zur Milderung des Aufschlags erhal-

ten. Dazu zählen Abzüge für Aufwendungen für Forschung und Entwicklung oder für eine gesunde Eigenfinanzierung. Kommen diese Instrumente nicht, leidet darunter vor allem der Kanton Zürich, weil wir nicht in der Lage sind, die Gewinnsteuern der Unternehmen auf das Niveau von Niedrigsteuerkantonen zu senken.

wir uns in Bern erkämpft haben und die speziell auf uns zugeschnitten sind. Die STAF legt auch die Basis für die vom Kantonsrat mit grosser Mehrheit befürworte-

Nun wird die STAF kritisiert wegen ihrer Verbindung mit einer AHV-Zusatzfinanzierung von zwei Milliarden Franken durch den Bund. Bloss, das ist eine Kon-

STEUERREFORM UND AHV-FINANZIERUNG

Um was geht es?

Mit STAF weiterhin konkurrenzfähig In dieser Situation würden die bisher begünstigten, sehr mobilen Unternehmen wegziehen, denn niemand zahlt auf einen Schlag zwei- oder bis zu dreimal mehr Steuern. Mit ihnen würden wir im Kanton Zürich 6000 Arbeitsplätze, viele Aufträge für Dienstleistungsbetriebe und schätzungsweise über 300 Millionen Franken Steuern verlieren. Mit der STAF können wir hingegen den Wirtschaftsstandort konkurrenzfähig halten. Für unseren Kanton ist die STAF besonders wichtig und gut, weil sie Instrumente wie den Eigenfinanzierungsabzug ermöglicht, die

SO STIMMEN SIE RICHTIG!

Volksabstimmung vom 19. Mai 2019

Am 19. Mai 2019 wird über die nationale «AHV-Steuervorlage» abgestimmt. Der fein austarierte Kompromiss ermöglicht Fortschritte in zwei der dringendsten Dossiers – der AHV-Finanzierung und den Unternehmenssteuern. Die nationale «AHV-Steuervorlage» schafft zudem die Grundlage für die jeweiligen kantonalen Umsetzungsvorlagen. Vernünftiger Kompromiss Der Kompromiss ist eine Tugend in der Schweizer Politik. Durch die Verknüpfung der beiden Vorlagen konnte ein dringend benötigter Durchbruch in zwei der wichtigsten und schwierigsten Themen erreicht werden.

2 Milliarden Franken für die AHV Die steigende Lebenserwartung und die in Pension gehende Baby-BoomerGeneration machen dem wichtigsten Schweizer Sozialwerk zu schaffen. Mit der «AHV-Steuervorlage» bekommt

Eidgenössische Vorlagen

die AHV eine jährliche Zusatzfinanzierung von rund 2 Milliarden Franken. Die dringend notwendige, strukturelle Reform der AHV kann so sorgfältig angegangen werden.

Steuergleichheit für alle Unternehmen

2. Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

JA

NEIN Neu sollen gleiche Steuersätze für alle Unternehmen gelten.

Der Kantonsanteil bei den Bundessteuern wird von heute 17 Prozent auf neu 21,2 Prozent erhöht. Diese Massnahme sorgt bei den Kantonen für Mehreinnahmen von rund 1 Mrd. Franken pro Jahr. Die Kantone teilen diese Mehreinnahmen mit den Städten und Gemeinden.

Mit der Abschaffung der kantonalen Sonderregelungen wird Steuergerechtigkeit bei den Unternehmens- Rechtssicherheit für Unternehmen steuern erreicht. Mit der «AHV-Steu- Die zunehmende Zahl an Verfahren ervorlage» gelten für alle Unterneh- wegen Doppelbesteuerung ist eine Bemen – egal ob sie in der Schweiz oder lastung für die Unternehmen. Die international tätig sind – dieselben «AHV-Steuervorlage» löst diese Probsteuerlichen Bedingungen. lematik nachhaltig, und die Unternehmen erhalten die dringend benötigte Rechtssicherheit. KMU profitieren – Die Umsetzung der «AHV-Steuervorlage» variiert zwischen den Kantonen. Eines ist aber allen gemeinsam: Unternehmen, die bisher von Steuervorteilen profitiert haben, bezahlen in Zukunft höhere Steuern. Dafür werden die bisher ordentlich besteuerten Unternehmen – dazu zählen vor allem die KMU – entlastet.

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Mehr Bundessteuern für Kantone, Städte und Gemeinden

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1. Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

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zession an die Sieger der Abstimmung zur USR III und eine soziale Kompensation an unser wichtigstes Sozialwerk, das diese Finanzierung als Übergangsmassnahme gut brauchen kann. Das mag nicht ganz die reine akademische Lehre sein, aber es ist ein legitimer, für meine Begriffe guter Kompromiss – einer jener Kompromisse auf jeden Fall, mit denen unser Land wie kein anderes schon viele Probleme gelöst hat. Deshalb verdient die STAF ein überzeugtes Ja.

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