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Freitag, 26. April 2019 | Nr. 17 | 61. Jahrgang
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DER SCHENGEN-AUSSCHUSS UND SEINE MACHT
Macht die neue EU-Waffenrichtlinie für die Schweiz Sinn? Ist der private Schiesssport in der Schweiz überhaupt erhaltenswert? Die Befürworter der Waffenrichtlinie behaupten, nur deren Übernahme ermögliche für die Schweiz, die Assoziation an den Schengenvertrag zu erhalten.
Valentin Landmann gew. Kantonsrat SVP, Zürich
Die schweizerische Politik hat Hand in Hand mit vielen Medien ein Novum entwickelt, dass es in dieser Form in der Verhandlungstaktik von Staaten und in der Politik bisher nicht gab: die Selbsterpressung. Das ist etwas sehr Spezielles. Verhandeln wir über etwas oder stehen aufgrund von völkerrecht lichen Verträgen Reaktionen von ande ren Staaten oder internationalen Orga nisationen, wie eben der EU zur Debatte, so warten wir nicht darauf, was ange droht wird und wie sich etwas ent wickelt. Wir machen es anders: Wir malen uns das allerschlimmste Szenario selbst aus nach dem Motto «die andern könn ten ja und werden doch sicher» und be trachten dann dieses worst case Szena rio als die einzig realistische Möglich keit.
Totaler Kniefall Dann ist es nicht mehr weit bis zum to talen Kniefall. Wir warten also nicht darauf, dass irgendjemand auf uns Druck macht. Wir machen den Druck gleich selbst und erpressen uns mit dem absoluten worst case, sodass wir praktisch keine Möglichkeit mehr seh en, als allem nachzukommen, insbe sondere was die EU von uns wünschen könnte. Kniefall im Voraus ist eine Spezialität der schweizerischen Politik geworden. Kniefall hin oder her: Leider hat die Schweiz viele ursprüngliche Grundsät ze ihres Staates bereits sehr stark ein geschränkt, wie etwa die bewaffnete Neutralität, den Grundsatz der Volks armee usw. Und dazu gehört eben auch der Grundsatz, dass die Macht von unten kommt, nämlich vom Volk, und
Claudio Zanetti Nationalrat SVP, Gossau
dass deshalb dem Volk auch grundsätz lich das Recht zukommt, Waffen zu be sitzen. Das schliesst selbstverständlich ein sinnvolles Bewilligungsverfahren, wie wir es heute kennen, nicht aus. Unser Staatssystem und auch unsere Verfassung haben immer den Schwei zer Bürger als fähigen Träger der Demo kratie und auch fähigen Verteidiger der Demokratie betrachtet. Mit der Volks armee ist es inzwischen so eine Sache: unser Armeebestand beträgt rund 100 000. Das entspricht etwas mehr als 1 Prozent der Bevölkerung. Und von diesen Armeeangehörigen nimmt höchstens die Hälfte noch die Waffe mit nach Hause. Das entspricht also etwa einem halben Prozent oder jedem 200sten! Wahrscheinlich stellen sich ausländische Touristen unter bewaffne ter Demokratie und Volksarmee einen erklecklich höheren Prozentsatz von Waffenträgern vor. Vorliegend bei der Waffenrichtlinie hat die Bundesrätin, die das Projekt in öffentlichen Anlässen vertritt, klar fest gehalten, dass die Schweiz von sich aus keine Verschärfung des Waffengesetzes angestrebt hätte. Das kommt also rein von der EU. Nun macht die EU nicht einfach nur schlechte Gesetze. Aber die EU muss Gesetze und Richtlinien machen, die für alle Staaten der EU geeignet sind.
Andere Rahmenbedingungen Bei einer Waffenrichtlinie muss die EU zwangsläufig Länder wie Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Spanien (auch Ka talonien und Baskenland!), Irland usw. berücksichtigen. Macht es nun Sinn, wenn unter völlig anderen Rahmenbe dingungen die gleichen Bestimmungen,
die die Waffen praktisch mit der Zeit einzig der Obrigkeit vorbehalten wol len, auch für die Schweiz gelten? Aus meiner Sicht nicht. Wie steht es denn nun mit der gros sen Angst, die Schweiz könne ihre As soziation an den Schengenvertrag ver lieren? Tatsächlich ist in Art. 7 des Ab kommens über die Assoziierung der Schweiz an das Schengensystem vom 26. Oktober 2004 vorgesehen, dass die Schweiz die Entwicklungen des Rechts der EU auf dem Gebiet des Vertrages mitmacht. Der massgebende Art. 7 des Abkom mens sieht aber ausdrücklich vor (in Abs. 2a): «Der Rat notifiziert der Schweiz unverzüglich die Annahme der Rechtsakte oder Massnahmen nach Abs. 1 auf die die in diesem Abkommen vorgesehenen Verfahren angewendet wurden. Die Schweiz entscheidet, ob sie deren Inhalt akzeptiert und in ihre innerstaatliche Rechtsordnung umsetzt. Der diesbezügliche Beschluss wird dem Rat und der Kommission innerhalb von 30 Tagen nach Annahme der betreffenden Rechtsakte oder Massnahmen notifiziert». Dazu ist für den Fall eines Referen dums eine zusätzliche entsprechend verlängerte Frist vorgesehen. Für den Fall, dass die Schweiz beschliesst, den Inhalt eines Rechtsaktes oder einer Massnahme nicht zu akzeptieren «wird dieses Abkommen als beendet angesehen, es sei denn, der gemischte Ausschuss beschliesst innerhalb von 90 Tagen nach sorgfältiger Prüfung der Möglichkeiten zur Fortsetzung des Abkommens etwas anderes …». Das heisst also konkret, dass im Falle einer Ablehnung der gemischte Aus schuss über die Weiterführung des Schengenvertrages entscheidet. In die sem gemischten Ausschuss ist auch die Schweiz vertreten. Und dieser gemisch te Ausschuss beachtet selbstverständlich die wesentlichen Interessen des Schen gensystems. Wird nun dieser Ausschuss angesichts der zentralen Lage der Schweiz und der getreulichen Umset zung aller übrigen Bestimmungen durch
die Schweiz rein deshalb, weil die Schweiz ein etwas liberales Waffenrecht für ihre Bürger vorsieht, das ganze Schengensys tem mit der Schweiz platzen lassen? Aus meiner Sicht äusserst unwahrschein lich. Der Fahndungsverbund im Schengen system und der Grenzverkehr mit der Schweiz sind für die EU ebenso von Be deutung wie für die Schweiz, wobei der Schweiz nicht nur Vorteile entstanden sind: Die offenen Grenzen gelten nicht nur für erwünschte Personen, sondern auch für alle Personen, die wir in der Schweiz gar nicht haben wollen. Diese dann wieder loszuwerden, ist eine recht mühsame Sache. Und über die Auswir kungen auf die Kriminalität kann man mit guten Gründen streiten.
Brauchen wir das? Wir sollten uns also losgelöst von der Kniefallpolitik betreffend mögliche Schengendrohungen sinnvoll sachlich überlegen, ob wir die Waffenrichtlinie wollen oder nicht. Was ändert sich denn mit der Waffenrichtlinie: Nichts bis wenig behaupten die Befürworter.
Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 Eidgenössische Vorlagen
1. Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) 2. Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EUWaffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
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Fortsetzung auf Seite 2
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