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Freitag, 6. März 2020 | Nr. 10 | 62. Jahrgang
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Eidgenössische Politik
Kanton Zürich
Aktuell
Bericht der 1. Woche Frühjahrssession
Spannende Themen im Kantonsrat
Die SVP fordert Antworten!
Seite 2
Seite 3
Seite 4 –5
71 Tage bis zur Abstimmung zur SVP Begrenzungsinitiative
Veranstaltungs-Tipp
GV JSVP mit Andreas Glarner Seite 8
ZUR ABSTIMMUNG VOM 17. MAI 2020
JA zur Begrenzungsinitiative – JA zum Gewerbe Die Personenfreizügigkeit betrifft auch das einheimische Gewerbe. Nicht nur die grenznahen Betriebe und deren Angestellte sind durch die Missstände der Personenfreizügigkeit massiv betroffen. Der Lohndruck steigt, ältere Arbeitnehmende landen auf dem Abstellgleis, sie werden ausgemustert. Im Jahr 2014 haben Volk und Stände die Masseneinwanderungsinitiative angenommen. Gemäss dem neuen Verfassungsartikel 121a muss die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuern, so wie dies jeder souveräne Staat auf dieser Welt auch tut. Das eidgenössische Parlament verweigerte die Umsetzung dazu, stattdessen kreierten das Parlament unter Federführung von FDP und SP einen zahnlosen Inländervorrang, welcher nur zusätzlichen Bürokratieaufwand für das Gewerbe produziert. Der Volkswille wurde nicht umgesetzt! Wie bei der Abstimmung zum EWR heisst es wieder, alle Parteien und Wirtschaftsverbände gegen die SVP. Ein weiteres Mal David gegen Goliath. Sie können sich sicher noch erinnern: Der damalige Wirtschaftsminister Jean-Pascal Delamuraz bezeichnete später den Abstimmungstag als «schwarzen Sonntag», die Befürworter eines EWR-Beitrittes sagten uns voraus, dass wir das Armenhaus von Europa werden. Wie ist es den tatsächlich heute? Die Arbeitslosenquote in der EU ist mehr als
Bruno Walliser Kaminfegermeister, Nationalrat SVP Volketswil
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doppelt so hoch wie in der Schweiz. Die EU beneidet uns um unseren Wohlstand und unsere gut ausgebauten Sozialwerke. Dies weckt grosse Begehrlichkeiten! Auch 28 Jahre nach der EWR-Abstimmung versuchen die Gegner der Begrenzungsinitiative mit den gleichen Argumenten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zu verunsichern. Die Befürworter der Personenfreizügigkeit, allen voran der Wirtschaftsverband Economiesuisse, sagen, die Personenfreizügigkeit sei wichtig, um den Mangel an hochqualifizierten Arbeitskräften in der Schweiz zu beheben. Die innovativen Schweizer Unternehmen seien auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Auch nach 13 Jahren Personenfreizügigkeit ist der Mangel bei Weitem nicht behoben, im Gegenteil! Doch wer behauptet, die EU-Zuwanderer seien primär Fachkräfte, verkennt die Realität. Tatsächlich ist nur jeder fünfte EU-Zuwanderer hochqualifiziert. Die andern 80 % arbeiten in anderen Bereichen. Eine Studie des Zürcher Amts für Wirtschaft und Arbeit zeigt, dass von den zwischen 2007 und 2014 in die Schweiz zugewanderten Arbeitskräften im Durchschnitt nicht mal jeder Fünfte (19,8 %) in einem Beruf arbeitet, bei dem ein Fachkräftemangel herrscht. Bei den Grenzgängern sprechen die Statistiken eine noch deutlichere Sprache.
Nur gerade 16,6 % der Grenzgänger tragen zur Verringerung des Fachkräftemangels bei. Die erdrückende Mehrheit der Zugewanderten und Grenzgänger arbeitet in Berufen, in denen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt genügend einheimische Bewerber vorhanden wären. Das betrifft insbesondere Berufe, die keine weitergehende Ausbildung erfordern, wie beim administrativen Büro- und Verkaufspersonal sowie in Maschinenbedien- und Montageberufen. Dies lässt nur den Schluss zu, dass die Zuwanderer vor allem deshalb eingestellt werden, weil sie sich mit weniger Lohn zufriedengeben. Darunter leiden vor allem ältere Schweizer Arbeitnehmende. Profiteure sind Unternehmen, welche Schweizer durch billige EU-Ausländer ersetzen. Profiteure sind aber auch die Gewerkschaften, die an den sogenannten flankierenden Massnahmen mitverdienen. Der Bundesrat hat das Problem erkannt, leider aber die falschen Schlüsse daraus gezogen. Anstatt die Zuwanderung endlich wieder selber zu steuern, will er lieber in einer Feuerwehrübung ein weiteres Sozialwerk mit einer Überbrückungsrente für ältere Arbeitnehmer installieren, mit unbekannten Kostenfolgen für uns alle. Die Kostenprognosen des Bundesrates waren in vielen Fällen falsch. Immer gab es Mehrkosten.
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Mit einer Überbrückungsrente steigt die Wahrscheinlichkeit, dass noch mehr ältere Schweizer Arbeitnehmende entlassen und durch günstigere EUAusländer ersetzt werden. Denn der Arbeitgeber kann die finanziellen Folgen der Entlassungen bequem an den Staat delegieren. Folglich würden ältere Schweizerinnen und Schweizer noch häufiger entlassen. Die Rechnung wird durch die Allgemeinheit bezahlt, die Rendite der Unternehmen steigt und die Bonuszahlungen in der Teppichetagen steigen weiter und weiter. Der Vorstand des KMU- und Gewerbeverbandes Kanton Zürich (KGV) hat anlässlich seiner Sitzung vom 6. Februar 2020 nach einer Patt-Abstimmung die Stimmfreigabe zur eidg. Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» beschlossen. Dank der Personenfreizügigkeit können Wirtschaft und KMU benötigte Fachkräfte aus dem EU-Pool rekrutieren, welche der inländische Arbeitsmarkt aktuell nicht hergibt. Da der Fachkräftemangel in gewissen Branchen akut ist, sorgt die Personenfreizügigkeit dafür, dass dieser gelindert werden kann. Gleichzeitig ist die Per-
sonenfreizügigkeit für eine Zuwanderung verantwortlich, welche weit über die benötigten Fachkräfte hinaus geht. Die Zuwanderung von unqualifiziertem Personal bringt negative Begleiterscheinungen im Arbeitsmarkt mit sich, belastet die Sozialwerke überdurchschnittlich und sorgt dafür, dass die bestehende Infrastruktur in den Ballungsgebieten in Stosszeiten stark beansprucht wird. Diese negativen Begleiterscheinungen belasten die KMU und die Gewerbebetriebe. Der Vorstand des KGV hat eine Güterabwägung vorgenommen und festgestellt, dass es stichhaltige Argumente für und gegen die «Begrenzungsinitiative» gibt. (Quelle Homepage KGV 17.2.2020) Es gibt für mich nur eine Schlussfolgerung: Ein Ja am 17. Mai 2020 zur Begrenzungsinitiative, damit wir die Zuwanderung wieder eigenständig steuern können. Die Engländer machen es vor. Selbst handeln, selbst entscheiden, zum Wohl des eigenen Landes. Gute bilaterale Verträge mit der EU als gleichberechtigter Partner auf Augenhöhe. Die Zeit der devoten Haltung gegenüber der EU ist vorbei – lernen wir von den Engländern!
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Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz bezeichnete den Abstimmungstag Bild: AdobeStock zum EWR als «schwarzen Sonntag».
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Botschaft abgel. v. «Bote»; <lat.> nuntius (Bote, Botschaft) Ohne klare und verständliche Botschaft kein Wahloder Abstimmungserfolg. Denn die Botschaft überbringt die Kernaussage Ihres Anliegens. Wir verleihen Ihrer Botschaft Flügel, damit Sie schnell Ihr Ziel erreichen. Wir freuen uns auf Sie! Alexander Segert, Geschäftsführer Tel. 043 499 24 00 info@goal.ch, www.goal.ch
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