Der Zürcher Bote Nr. 6

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Freitag, 7. Februar 2020 | Nr. 6 | 62. Jahrgang

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ABSTIMMUNGSVORL AGE VOM 9. FEBRUAR 2020

Meinungsfreiheit beschneiden? Sagen Sie Nein zum Zensurgesetz! Wir stimmen über die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm ab. Wo uns «Dis­ kriminierungsschutz» verkauft wird, geht es in Wahrheit um ein Zensurgesetz, das die Meinungsfreiheit sowie die Gewissens- und Gewerbefreiheit bedroht. Wie lange regen wir uns schon über die unsägliche Rassismus-Strafnorm auf ? Die Gerichtspraxis ist längst aus dem Ruder gelaufen, die Strafnorm hat sich zu einem veritablen Maulkorb-Paragraphen entwickelt, der unliebsame Äusserungen zur Einwanderungspolitik unter Generalverdacht stellt. Und nun soll dieser schwammige und unsaubere Artikel einer Gesinnungsjustiz gar noch erweitert werden – um den nicht minder schwammigen Begriff der «sexuellen Orientierung». Längst haben findige Moralisten ein Geschäftsmodell daraus gemacht, in den Sozialen Medien nach Aussagen zu suchen, die strafrechtlich relevant sein könnten, um diese zur Anzeige zu bringen. Mit der Erweiterung des Maulkorbartikels soll nun ein weiteres Instrument geschaffen werden, um unliebsame Meinungen mittels Strafrecht auszumerzen. Das dürfen wir nicht zulassen!

Keine schwache und schützenswerte Minderheit Homo- und bisexuelle Menschen sind längst gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft. Sie haben es nicht nötig, zur vermeintlich schwachen und schützen-

Benjamin Fischer Kantonsrat SVP Volketswil

werten Minderheit degradiert zu wer- elementar, weil eine freie Gesellschaft den. Das Zensurgesetz ist angesichts keiner Instanz die Macht geben will, der existierenden Realitäten nicht nur abschliessend darüber zu entscheiden unnötig, sondern in höchstem Masse was Wahr und was Falsch ist. In einer kontraproduktiv. Hass, Ausgrenzung, freien Gesellschaft zählen der offene Mobbing und Gewalt jeglicher Couleur Diskurs und alleine der zwanglose müssen bekämpft werden, unabhän- Zwang des besseren Arguments. Nun steht die Gegenseite natürlich gig davon gegen wen sie sich richten. Das Strafrecht bietet bereits heute nicht offen zu ihrem Ziel, die Meinungsausreichende Instrumente, die bei Hass- freiheit zu beschneiden. Stattdessen wird kriminalität gegen sexuelle Minder- mit der immer selben Ablenkungstakheiten angewendet werden können, so tik argumentiert, so heisst es dann «Nazum Beispiel die Artikel des Strafge- türlich bin ich für Meinungsfreiheit, setzbuches zu Beschimpfung, Verleum- aber Diskriminierung ist keine Meidung oder Drohung. nung». Damit wird die Idee der freien Gerade Gewaltaufrufe und -Anwen- Meinungsäusserung pervertiert. Jeder dung jeglicher Art sind selbstverständ- Diktator stellt sich hinter die Meinungslich schon heute strafbar, sie müssen freiheit, nur um dann zu ergänzen nur konsequent zur Anzeige gebracht «aber XY ist keine Meinung». werden. Wenn beispielsweise ein Bischof sagt Die von LGBTI-Verbänden reklamier- Homosexualität sei nicht von Gott gete Gesetzeslücke besteht einzig darin, wollt: In einer freien Gesellschaft darf dass ein Gesetz fehlt, mit dem auch er das sagen, muss aber auch mit Wigegen allgemein gehaltene, für diskri- derspruch rechnen. In einer freien Geminierend befundene Äusserungen vor- sellschaft hat jede Person das Recht gegangen werden könnte und das auch den Bischof zu kritisieren, aus der KirVereinigungen berechtigen würde, An- che auszutreten, andere zum Austritt zeige zu erstatten. Hier müssen wir aufzurufen oder die Absetzung des Biaber sehr vorsichtig sein. schofs zu fordern. In einer unfreien Gesellschaft hinMeinungsfreiheit ist elementar gegen wird entweder die eine oder die Es kann und soll nie einen Anspruch andere Seite mittels Strafrecht mundgeben, jede mögliche Beleidigungsemp- tot gemacht. Damit werden Diskurs findung per Strafrecht aus der Welt zu und Argumente wertlos. Wir dürfen schaffen, denn die Meinungsfreiheit nicht akzeptieren, dass die Grenzen ist damit nicht vereinbar. Dass nun ge- zwischen unliebsamer Meinung, Anwisse Kreise genau dies versuchen, ist stand und Strafrecht immer weiter verbrandgefährlich. Meinungsfreiheit ist schoben werden.

Natürlich soll gegen Hass vorgegangen werden, jedoch nur dort wo jemand direkt angegriffen ist unabhängig davon, gegenüber wem dieser Hass geäussert wurde. Dafür gibt es wie erwähnt ausreichend Instrumente im Strafrecht. Es braucht keine Sonderrechte für einzelne Gruppen!

Zensurgesetz nützt nichts! Das Zensurgesetz nützt nicht nur nichts, sondern hätte womöglich auch verheerende Auswirkungen auf die Wirtschaftsfreiheit. Ein Rechtsgutachten der renommierten Rechtsanwältin Isabelle Häner zeigt konkret auf, was neu strafbar würde. So müsste eine Organisation für Adoptionsvermittlung, die

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ihre Dienstleistungen nur heterosexuellen Paaren anbieten will, weil sie die Ansicht vertritt, dass Kinder idealerweise einen Vater und eine Mutter brauchen, ebenso mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen wie eine Partnervermittlungsplattform, bei der man nur nach Partnern des entgegengesetzten Geschlechts suchen kann. Halten wir uns vor Augen: Eine Gesellschaft ist noch nie an zu viel Meinungsfreiheit gescheitert. Aber sehr wohl an zu viel unnötiger Gängelung und staatlicher Willkür gegenüber dem Volk. Gehen Sie also unbedingt an die Urnen und stimmen Sie Nein zur Erweiterung der Rassismus-Strafnorm.

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Termin:

Samstag, 7. März 2020

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09:00 bis 13:00 Uhr Parkhotel Wallberg, Volketswil

Die Themen:  Parteiarbeit in den Sektionen  Kampagne Begrenzungsinitiative Reservieren Sie sich schon heute das Datum! Einladung mit Detailprogramm folgt.

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