Zürcher Bote Nr. 46

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Freitag, 14. November 2014 | Nr. 46 | 56. Jahrgang

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SELBSTGEFÄLLIGES E XPERTENTUM IM DSCHUNGEL DER ARMUTSVERWALTUNGSINDUSTRIE

KESB und Sozialindustrie – die Fehler im System

Im Jahr 2013 setzten die 171 Gemeinden des Kantons Zürich 1488 Mio. Franken an Sozialausgaben um. Dazu kommt noch der Kanton, der im gleichen Jahr mit 382 Mio. Franken Nettoleistungen dabei war. Im Gegensatz zu den meisten Wirtschaftsbranchen herrscht hier Hochkonjunktur mit traumhaften Wachstumsraten, kein Mangel an Nachfrage und noch weniger Mangel an Kapital, denn die Hilfen in allen Lebenslagen, bestehend aus Fortbildung, Beratung, Familienstabilisierung, Coaching, Fremdplatzierung etc., gehen fast alle zulasten der Allgemeinheit.

Barbara Steinemann Kantonsrätin SVP Regensdorf

Während die Wirtschaft und ihre Exzesse immer wieder ins Fadenkreuz der Kritik gerieten, war das bis vor kurzem bei der Hilfsindustrie anders. Private Betreuungsfirmen arbeiten gewinnorientiert und haben ein Interesse an möglichst vielen Armen – ihren Kunden. Problem gelöst würde bedeuten, Auftrag weg, also wird weiter verwaltet, weiter begleitet, weiter geholfen, weiter unterstützt, gecoacht. Nebst den eigentlichen Unterstützungsleistungen fallen Aufwendungen für die zahllosen Hilfsangebote für Transferbezüger am stärksten ins Gewicht.

Der Staat als Erzieher Typische Merkmale der Unterschicht sind fast immer Bildungsrückstand, Defizite im Sozialverhalten, grundsätzliche Überforderung mit dem Leben, Süchte und ähnliches. Gegen den Geldmangel kann der Staat etwas tun, und das macht er auch nicht

zu knapp: zahlen. Aber Geld putzt den Kleinen nicht die Zähne, holt die Mutter nicht von der Flasche, bringt keiner Importbraut Deutsch bei und holt den Entwicklungsrückstand der Kinder nicht auf. Schule, Psychologen, Ärzte, Therapeuten, Polizei oder Arbeitsämter orten das Einzelproblem, derweil sich dann die verschiedenen Institutionen systematisch auf alle vorstellbaren Hilfen spezialisiert haben.

Therapeuten auf Arbeitssuche … Ein Sozialarbeiter diagnostiziert erzieherischen Notstand bei einem 10-Jährigen mit einer psychisch labilen Mutter und bietet der Gemeinde seine Dienste für 150 Fr. die Stunde wie folgt an: «X benötigt im Alltag stärkere Zuwendung und konkrete Anleitungen, um eine angemessene Selbstverantwortung und Selbstwirksamkeit zu entwickeln. Dies sollte eine Fachperson gewährleisten.» Ist das nicht ein wenig gar lapidar?, denkt man als kommunales Behördenmitglied – vor allem wenn man sich die damit einhergehende Belastung fürs Gemeinwesen vor Augen hält … Wie begründen eigentlich die Antragsteller, also die Sozialarbeiter der Kinder- und Jugendzentren, die sog.

KESB und die privaten Anbieter – ihre Eingaben? Hier einige eher zufällig herausgepickte Begründungen aus Offerten und Empfehlungen, die den Gemeindebehörden oftmals einfach in Aufzählungsform vorgelegt werden: «Belastende Situation über lange Trennungsphase der Eltern, respektvollen Umgang mit der Mutter erlernen, Nachholbedarf in der sozialen Entwicklung, Tagesstruktur mit Mutter besprechen, Unterstützen in der Erzieherrolle, Coaching von Entwicklungsaufgaben, Hilfestellung bei der Gestaltung des Familienalltages, Jugendlichenbegleitung bei schulischen Schwierigkeiten.» Oder der Antrag zur Begründung einer sog. «Familienstabilisierung» für eine mitteleuropäische Familie mit einem 13-jährigen, leicht gehbehinderten Jungen, der zu viele elektronische Medien konsumiert: «Eine Kursänderung im Erziehungsverhalten der Eltern … sei unbedingt notwendig. Die Eltern hätten bisher alle vorgeschlagenen Freizeitbeschäftigungen nicht umsetzen können.» Der Antrag lautet diesmal auf 20000 Fr. für sechs Monate für eine Familienbegleitung, also Erziehungshilfe für die Eltern, nachdem schon das vorgängige halbe Jahr Sozialarbeit für die Füchse war ...

Im Reich der Esoterik Selbstverständlich würde kein kommunales Behördenmitglied auch nur ein Wort der Kritik oder des Widerstandes anbringen, wenn sich aus den Unterlagen ein Hinweis auf Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch ergeben würde. Solche Sachverhalte haben allerdings Seltenheitswert. Rechtfertigen solche schwammigen Formulierungen die Genehmigung von beispielsweise 21168 Fr. für 5,5 Stunden wöchentlichem Arbeitseinsatz innert 6 Monaten für einen Sozialarbeiter? In diesem Falle haben die KESB und das KJZ angeordnet, das Besuchsrecht für einen aus dem Gefängnis entlassenen

Parolen zur Volksabstimmung vom 30. November 2014 SVP des Kantons Zürich EIDGENÖSSISCHE VORLAGEN 1. Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)»

NEIN

2. Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen» (ECOPOP)

NEIN

3. Volksinitiative «Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)»

NEIN

K ANTONALE VORLAGEN 1. Staatsbeitrag an den Bau der Tramverbindung Hardbrücke in Zürich-West (130 Mio. Franken) 2. A. Kantonale Volksinitiative: «Mehr Qualität im Unterricht dank kleinerer Klassen (Klassengrössen-Initiative)» B. Gegenvorschlag des Kantonsrates Lehrpersonalgesetz (LPG)

3. Volksinitiative «Bahnhof Stadelhofen: pünktlich und zuverlässig»

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NEIN NEIN EB VORLAG

Stichfrage

Vater eines 4-Jährigen, der mit der Kindsmutter zerstritten ist, müsse durch eine «Fachperson» gewährleistet sein. Es war nicht die erste Anordnung: Der Antrag sechs Monate zuvor lautete noch auf 17510 Fr … Also gibt diese Gemeinde 38500 Fr. innert einem Jahr aus, damit ein (nicht gewalttätiger) Vater sein Besuchsrecht gegenüber dem Kind wahrnehmen kann! Selbstverständlich werden all diese Anträge mit den Schlagworten «Orientierung am Kindswohl», «weiterer Beziehungsaufbau zu … (Vater/ Mutter)» und angeblichen «in der Zukunft eingesparten Kosten» begründet, wobei man sich bisweilen schon fast im Reich der Esoterik wähnt. Der moderne Sozialstaat erfindet stets neue Formen von versteckter Armut und mangelnden Möglichkeiten. Zusätzlich wird das System mit kanto-

NEIN

NEIN

nal tarifierten 110 bis 180 Fr. Stundenansätzen auch in finanzieller Hinsicht pervertiert. Eine ambulante Familienhilfe kostet zwischen 2500 und 8000 Fr.(!) im Monat, wobei Letzteres eher ein Ausnahmefall bei verwahrlosten Zuständen sein dürfte. Dass problematische Familienverhältnisse für die Allgemeinheit noch weitaus teurer werden können, zeigt ein Einblick ist die Tages(!)-Taxen für Fremdplatzierungen, hier die Institution «Gfellergut» in Schwamendingen. Sofern die ambulanten Familienhilfen nichts fruchten, ist eine Heimeinweisung angesagt.

Teure Massnahmen Weitere Zahlen und Fakten siehe Seite 5


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