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Freitag, 27. März 2015 | Nr. 13 | 57. Jahrgang
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ZU VIEL ARMENHILFE PERPETUIERT ARMUT
Aus dem Reich der Skos – Verschlimmerung der Sozialprobleme Ein Gewerbebetrieb fragt bei lokalem Sozialamt nach einem Magaziner. Der Unternehmer bietet nicht nur Arbeit, sondern gleich noch Ausbildung samt Karriereplanung mit Aufstiegsmöglichkeiten. Ein besseres Angebot kann eine Gemeindeverwaltung mit ihren kommunalen Sozialarbeitern mit Stellenvermittlungsobliegenheiten nicht erreichen. Aus der zahlreichen Fürsorgekartei-Kundschaft wurde schliesslich ein durchaus motivierter, 35-Jähriger ohne Lehrabschluss ausgewählt und ihm damit die Chance geboten, diese Stelle anzutreten. Aber bereits beim Vorstellungsgespräch zeigten sich die Diskrepanzen: Der Gewerbebetrieb bot 5000 Fr. Lohn, aber der Sozialhilfeempfänger mit Frau und zwei Kindern hatte gelernt, mit dem Taschenrechner umzugehen: Unter 6500 Fr. Lohn rentierte für ihn die Stelle nicht. Denn mit einem 4-Personenhaushalt heimst er dank den Skos-Richtlinien ohne Anstrengung für rund 5000 Fr. Leistungen ein – steuer- und abgabenfrei, und ohne jeden Morgen aufzustehen und 100 Prozent zu arbeiten. Er schlug das Angebot – nicht zuletzt zu seinem eigenen Entsetzen – aus.
Barbara Steinemann Kantonsrätin SVP Watt
Der Fall ist nicht erfunden, sondern hat sich genauso im Kanton Zürich abgespielt und sich durch das Beziehungsnetz sowohl des Gewerblers als auch des damaligen Fürsorgeempfängers in der Region herumgesprochen. Er zeigt: Wer sich nicht von der Sozialhilfe abnabelt, hat dafür einen guten Grund: das Geld. Der vierköpfige Haushalt im obigen Beispiel erhält 2110 Fr. Grundpauschale aufs Konto überwiesen, bei einem Ein-Personen-Haushalt sind es 986 Fr., ein Fünf-Personen-Haushalt bekommt 2386 Fr. Daneben übernehmen die Gemeinden stets die Kosten für die Wohnung und Krankenkasse. Hinzu kommen noch alle Vergütungen, die unter dem Titel «situationsbedingte Leistungen» bezahlt werden, das sind Zahnarztrechnungen, Abonnemente, Kinderkrippenkosten, Sprachkurse, Arbeitsintegrationsmassnahmen, neue Sportausrüstung, Schulutensilien, amtliche Papiere, Brillen und anderes. Das muss die Familie, die mit einem bescheidenen Lohn auszukommen hat, alles aus eigener Tasche berappen. So richtig abenteuerlich kostenintensiv wird`s dann bei den ambulanten Hilfen bei Erziehungsdefiziten oder bei Fremdplatzierungen von Kindern aus problembefrachteten Sozialhilfe-Haushalten, für die der kommunale Steuerzahler jeweils pro Monat mehrere Tausend Franken hinblättern muss. Lohnabstandsgebot missachtet Das ist aber bei Weitem noch nicht alles: Wie überdreht das Skos-System ist, sieht man daran, dass all jene, die sich um Arbeit bemühen, eine Integrationszulage in Höhe von 100 bis 300 Fr. be-
kommen. Diese Motivationszulage soll Fürsorgeempfänger ermuntern, wenigstens Teilzeit zu arbeiten oder ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Und für diese Selbstverständlichkeit sollen die Gemeinden extra zahlen?! Alleinerziehende, gesundheitlich Angeschlagene oder um Verbesserung ihrer Situation Bemühte verfügen ebenfalls über einen Anspruch auf diese zusätzlichen 100 bis 300 Fr. als «Massnahme zur Förderung von Gegenleistungen» wie es die Skos definiert. Die Skos-Richtlinien, die schweizweit mittels Tarifen die Leistungen an die Fürsorgebezüger definieren, orientieren sich an den untersten 10 Prozent des Durchschnittseinkommens in der Schweiz, ein Abstand zu den Geringverdienern ist also gar nicht erst gewollt. So können Familien mit mehreren Kindern ein steuerfreies Einkommen von 5000 bis 6000 Franken im Monat erzielen, vor allem, wenn man keinen Bildungshintergrund vorzuweisen vermag. Sozialrenten statt Abnabelung Ein früherer Stadtzürcher EVP-Gemeinderat führte jahrelang eine Kinderkrippe und gab einst der Sonntagspresse seine Feststellungen zu Protokoll: «Ich sehe, wie Ehepaare den ganzen Monat krampfen – und weniger Einkommen haben als Familien in der Sozialhilfe.» Tatsächlich hat eine Agglomerationsstadt im Kanton Zürich kürzlich ausgerechnet, wie viel Leistungen der Sozialstaat an Personen erbringen muss: 2525 Fr. sind es bei Einpersonen-Haushalten. Um nach allen Abzügen, Prämien und Spesen auf denselben Nettobetrag zu kommen, müsste ein Arbeitnehmer rund 3400 Fr. verdienen. Für den Elternmit-zwei-Kinder-Haushalt beträgt das «Einkommen» knapp 5000 Fr. pro Monat, eine sechsköpfige Grossfamilie mit vier Kindern hat Anspruch auf etwas mehr als 6000 Fr. Leistungen. Wer nimmt da schon einen Job an, wo er viel mehr arbeiten, aber weniger oder gleich
viel verdienen würde? Zu dieser Ungerechtigkeit kommt Widersinn: Wer sich auf eigene Beine stellt, wird dafür bestraft, denn aufgrund der Pfl icht, Steuern zu bezahlen und aufgrund des Verlustes von Vergünstigungen stehen ihm jährlich mehrere tausend Franken weniger zur Verfügung. Immer mehr beziehen immer länger Fürsorge war einst als vorübergehende Nothilfe konzipiert. Heute ist die Anzahl Personen, die länger als ein Jahr Sozialhilfe beziehen, stetig am Wachsen. Wobei selbstverständlich gesagt sei, dass es sich nicht jeder Langzeitbezüger in dieser Rolle gemütlich eingerichtet hat. Fatal wirkt sich das nicht nur auf die Kinder aus, sondern insbesondere auf ungelernte Migranten: Sie lernen von Anfang an, dass man bei uns nichts für seinen Lebensunterhalt tun muss. Denn haben es Einwanderer einmal ins System des Schweizer Sozialstaats geschafft, verfügen sie, ohne dass ihnen eine Arbeits- und Integrationsleistung abgefordert wird, über ein Einkommen, das sie in ihrer Heimat zu
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wohlhabenden Bürgern machen würde. So dürften die Fürsorgekarrieren ganzer Familiengenerationen ihren Lauf nehmen … Der überbordende Wohlfahrtsstaat verschlimmert die sozialen Probleme, weil er falsche Anreize setzt, gerade auch im Zusammenhang mit Jugendlichen: Wer 18 Jahre alt ist, darf einen eigenen Anspruch auf obengenannte Leistungen – Wohnung, KK-Prämien, situationsbedingte Leistungen, plus die erwähnten 986 Fr. Grundbedarf geltend machen. Da fragt man sich einfach, wer dann noch die Motivation hat, sich drei oder vier Jahre lang mit einem Lehrlingslohn zu begnügen, wenn er auch mit Nichtstun Anspruch auf die vollen Leistungen nach Skos hätte. Wenig Kritikfähigkeit Einer der grössten Systemfehler der Skos dürfte die mangelnde Differenzierungsmöglichkeit sein, denn das System vermag nicht zu unterscheiden zwischen einem 60-Jährigen, kürzlich Ausgesteuerten, der vierzig Jahre lang in der Schweiz gearbeitet und gelebt hat und der neu eingewanderten Grossfamilie aus Afrika, die mangels Ausbildung und Sprachkenntnissen niemals eine Chance auf einen 6000 Fr. Monatslohn auf dem Arbeitsmarkt hat. Für den ersten Fall ist die heutige Höhe der Sozialhilfe durchaus angemessen, für den zweiten dürfte der Fürsorgebezug regelrecht rentieren. Wer ein Einkommen bezieht, das kein Resultat der eigenen Leistung ist, kann durch grössere Anstrengungen kaum seine wirtschaftliche Situation verbessern. Viele Langzeitarbeitslose, vor allem wenn noch Kinder im Haushalt sind, haben keine realistische Chance, durch Arbeit mehr Geld zu verdienen, als ihnen das lokale Sozialamt monatlich überweist – überweisen muss. Wie verquer ist der momentane Vorschlag der Skos, die Sozialhilfe für Einpersonenhaushalte um rund 10 Pro-
zent erhöhen? Und der kommt erst noch wenige Tage nachdem die Wirtschaft ihren Arbeitnehmern wegen der Frankenstärke eine Lohnsenkung in Aussicht stellt … Seit Jahren sind sich die politischen Akteure obiger Mechanismen und Defizite durchaus bewusst, bewegt hat sich aber nur wenig: Mehrere Kantonsparlamente haben letztes Jahr abweichende Regeln zu den offiziell geltenden Skos-Richtlinien geschaffen, manche haben den Grundbetrag linear für alle Fürsorgebeziehenden gekürzt, andere den Grundbetrag für bestimmte Kategorien gesenkt. Die Skos interpretiert das als eine Art «Negativwettbewerb», wonach sich die Kantone und Gemeinden gegenseitig die «Armen» zuschieben würden. In Zürich haben sowohl der Kantonsrat als auch das Parlament der Stadt Zürich mehrmals versucht, die Skos-Leistungen auf ein angemessenes Mass zu kürzen. Passiert ist bisher nichts. Provokatives Fazit, das indes schwierig zu beweisen ist: Das ist politisch so gewollt. Der Zürcher Regierungsrat und das kantonale Sozialamt wollen es so, die Skos will das sowieso. Und die Sozialindustrie lebt davon. Wie ideologisch verblendet diese tatsächlich ist, zeigt eine Aussage des CoPräsidenten der Skos, Felix Wolffers, wonach er die zahllosen Fürsorgebezüger – rund eine Viertelmillion, die insgesamt immer länger in der Anhängigkeit verbleiben – mit dem Hinweis relativiert, wir würden ja in der Schweiz immer noch über mehr Millionäre als über «sozial Schwache» verfügen. Es gibt sie, die Menschen, die völlig unverschuldet in die Sozialhilfe fallen. Darum wird diese Institution auch von niemandem in grundsätzlicher Weise in Frage gestellt. Aber ohne die moralischen und finanziellen Hemmungen, die viele vom Gang zum Sozialamt abhalten, wäre dieses System sicher nicht tragbar.
Fortsetzung auf Seite 2
Wieder in den Kantonsrat Für Sicherheit & Stabilität jhofer.ch Liste1 2 x auf Ihre Liste
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Jacqueline
Hofer
· Kantonsrätin Dübendorf · 1. Vize-Präsidentin GR Dübendorf · Justizkommission des Kantons Zürich · Parlamentarische Gewerbegruppe, Wohn- und Grundeigentum und Sport · Vorstand Kantonaler Gewerbeverb. Zürich · Präsidentin Bezirksgewerbeverband Uster · HEV Dübendorf & Oberes Glattal / Uster Wahlspenden: PC-Konto Nr. 87-786913-1 Markus Kägi und Ernst Stocker wieder in den Regierungsrat