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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND
BVK: Milliardenzahlungen auf Kosten der Steuerzahler?
Die Pensionskasse des Kantons Zürich ist in besorgniserregendem Zustand. Führungsfehler, Millionenverluste, eine massive Unterdeckung und auch Korruptions- und Straffälle prägen das traurige Bild der BVK. Seit 10 Jahren macht die SVP im Zürcher Kantonsrat auf die Missstände aufmerksam. Jahrelang haben die anderen Parteien geschwiegen. Nun muss es plötzlich schnell gehen: 2 Milliarden Steuergelder sollen in die Kasse eingeschossen werden. Diese wird auf Januar 2013 verselbständigt.

KANTONSRAT
GREGOR A.RUTZ
VIZEPRÄSIDENT
SVP KT. ZÜRICH
Als Vorsorgeeinrichtung für die Angestellten des Kantons gehört die BVK dem Kanton Zürich. An die BVK sind aber nicht nur kantonale Angestellte, sondern auch politische Gemeinden, Schulgemeinden und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften angeschlossen. Die BVK ist eine der grössten Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz. Bis dato ist die BVK eine sog. «unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt». Das heisst: Die BVK hat bislang keine eigene Rechtspersönlichkeit und kein eigenes Vermögen. Dies soll nun ändern. Gemäss neuen bundesrechtlichen Vorgaben müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen rechtlich verselbständigt werden – ungeachtet ihres Deckungsgrades. Darum muss die BVK aus der Verwaltungsstruktur des Kantons Zürich herausgelöst werden.
Miserable Zustände
Die Verselbständigung trifft die BVK in einem schwierigen Moment:
len, die fast unerreichbar scheinen –und Finanzbedarf in Milliardenhöhe bedeuten. Seit rund zehn Jahren macht die SVP in regelmässigen Abständen auf Führungsfehler und Defizite im Controlling der BVK aufmerksam. Die Liste der Verfehlungen reicht bis zu handfesten Korruptionsfällen. Nach etlichen Vorstössen und jahrelangem Druck hat der Kantonsrat im September 2010 endlich eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt, welche Licht in die Affären der BVK bringen und die Missstände punkto Führung und Controlling aufdecken soll. Durch Indiskretionen wurde bekannt, dass die BVK-Führung – und damit auch die kantonale Finanzdirektion – ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben soll. Die PUK hat nach diesen Zeitungsberichten Strafanzeige eingereicht. Die Enthüllungen hinterlassen einen schalen Nachgeschmack, da sie sämtliche Befürchtungen hinsichtlich der Führungsdefizite bestätigen.
Eine genaue Analyse der Missstände ist unumgänglich.
Die BVK weist seit Jahren eine Unterdeckung auf. Der Deckungsgrad betrug per Ende 2010 noch 86,5%, per Februar 2012 sogar nur noch 85,1%. Um den Marktrisiken genügend Rechnung zu tragen, genügt ein Deckungsgrad von 100% nicht: Es muss eine Wertschwankungsreserve gebildet werden. Die Sollgrösse für den aktuarischen Deckungsgrad liegt bei über 110%: Bei einem Deckungsgrad von 112,6% wäre gemäss Angaben der Kantonsregierung eine «ausreichende Risikofähigkeit», bei 118,9% eine «gute Risikofähigkeit» gegeben. Zah-

PUK-Bericht muss auf den Tisch Mit Blick auf all diese Vorkommnisse ist es höchst fragwürdig, dass die Beschlüsse zur Sanierung der BVK gefasst werden sollen, bevor die Resultate des PUK-Berichtes vorliegen. Jeder Unternehmer weiss: Gibt es in einem Betrieb ökonomische Probleme, Führungsfragen oder Defizite im Bereich Controlling, muss zwingend zunächst eine saubere Lagebeurteilung vorgenommen werden, bevor man Geld für die Sanierung aufwendet. Dass im Fall BVK auf Drängen der Kantonsregierung nun Milliardenkredite beschlossen werden sollen, ohne dass genau erörtert worden ist, wo überall Bedarf zu Massnahmen und Verbesserungen besteht, ist unseriös.
Darum wird die SVP am kommenden Montag beantragen, dass die Beratung der BVK-Vorlage so lange sistiert wird, bis die Ergebnisse des PUK-Berichts vorliegen. Um eine zielführende Sanierung gewährleisten zu können, ist eine genaue Analyse der Missstände unumgänglich. Mit der parlamentarischen Untersuchung der BVK sollen Schwachstellen in der Bewirtschaftung und Führung der Versicherungskasse aufgezeigt werden. Für den Kantonsrat sind die PUK-Ergebnisse unverzichtbar, um die richtigen Beschlüsse zur Sanierung der BVK fassen zu können.
Leistungsumfang zu reduzieren, um langfristig sanieren zu können.
Die Sanierungsmassnahmen sind noch immer ungenügend.
PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH Präsentieren Sie Ihre Werbung bei der Leserschaft von

Dreiteilige BVK-Vorlage Die BVK-Vorlage besteht aus drei Teilvorlagen. Die Teilvorlage A beinhaltet einen Beschluss über die Einmaleinlage von zwei Milliarden Franken in die BVK. Mit der Teilvorlage B beantragt die Regierung dem Kantonsrat, dass vier Fünftel der Einmaleinlage dem mittelfristigen Ausgleich nicht belastet werden. Teilvorlage C schliesslich umfasst die Änderung der BVKStatuten.
Zu Teilvorlage C kann der Kantonsrat nur Ja oder Nein sagen – inhaltliche Änderungen sind nicht möglich. Die SVP wird der Statutenänderung zustimmen, allerdings mit wenig Begeisterung. Die Statutenrevision ist nicht befriedigend, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Die Sanierungsmassnahmen sind noch ungenügend und entsprechend auch nicht den Standards der meisten Gewerbebetriebe. Seit Jahren fordert die SVP ein ordentliches Beitragsverhältnis von 50:50 (Arbeitnehmer/Arbeitgeber). Sodann müssen die Arbeitnehmer stärker in die Pflicht genommen werden. Man wird nicht umhin kommen, den bisherigen


Regierung umgeht Verfassung Brisant ist der finanzpolitische Teil. Der Regierungsrat will einen Teil der Einmaleinlage nicht in den mittelfristigen Haushaltsausgleich einrechnen. Ein klarer Verstoss gegen die Kantonsverfassung, welche die Behörden verpflichtet, den Finanzhaushalt mittelfristig auszugleichen: Über eine Frist von sieben Jahren muss die Laufende Rechnung ausgeglichen sein. Gibt es in einem Jahr einen Aufwandüberschuss, muss dies in einem anderen Jahr durch einen Ertragsüberschuss ausgeglichen werden. Ausserordentliche Beträge sind zu berücksichtigen.
Nun will die Kantonsregierung vier Fünftel der Einmaleinlage von zwei Mia. Franken von der Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrechnung ausnehmen. Dafür verweist sie auf den Golderlös der Schweizerischen Nationalbank von 2005 (1,6 Mia. Franken). Eine absurde Idee, denn dieser Golderlös ist längst ver-
braucht worden. Der Regierungsrat schrieb vor fünf Jahren: «Der Golderlös hat es dem Kanton Zürich somit erlaubt, sowohl drastische Einschnitte in sein Leistungsniveau als auch Steuererhöhungen zu vermeiden. Insofern sind diese Mittel direkt der ganzen Bevölkerung zugute gekommen.» Dem ist nichts hinzuzufügen.
Die Einmaleinlage von der Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs der Kantonsverfassung auszunehmen, ist verfassungswidrig. Dass der Regierungsrat die Verantwortung für diesen Schritt nicht nur dem Parlament überlässt, sondern sich auch um seine Sparaufgaben drückt, macht die Sache nicht besser: Gemäss §4 Abs. 2 CGR müsste die Regierung konkrete Massnahmen zur «dauerhaften Senkung von Ausgaben» vorschlagen, wenn der mittelfristige Ausgleich in Gefahr ist. Etwas, was der Finanzdirektion offensichtlich widerstrebt.
Wenn der Kantonsrat dem Antrag der Regierung entspricht und die zwei Milliarden nicht in den mittelfristigen Ausgleich einrechnen will, wird die SVP gegen diesen Beschluss das Behördenreferendum ergreifen. Der Einmaleinlage stimmt die SVP nur unter der Bedingung zu, dass die Teilvorlage B zurückgewiesen oder abgelehnt wird.
Vorankündigung
einer a.o. Delegiertenversammlung vom Dienstag, 24.April 2012, 20.00 Uhr, Altrüti in Gossau Programm und Einladungen folgen.



Am Stehtisch und am Biertisch

VON CHRISTOPH MÖRGELI
Tele Züri lässt er gewöhnlich links liegen. Umso lieber plaudert Zürichs Leitender Oberstaatsanwalt Andreas Brunner landesweit bei «10vor10». Diese Sendung hatte übrigens schon über die Hausdurchsuchungen bei Christoph Blocher Bescheid gewusst, bevor die Strafverfolger an dessen Türe klopften. Eine Amtsgeheimnisverletzung. Und damit ein Fehler. Brunner stellte sich an den Stehtisch des Schweizer Fernsehens und plapperte über «potenziell beweisrelevantes Material». Wieder ein Fehler. Weil alles Material versiegelt wurde. Mit seinem grossspurigen Auftritt machte sich Brunner im Fall Blocher faktisch zum Verfahrensführer. Ein dritter Fehler. Denn er hat nun als Oberaufseher jede Handlungsfreiheit verloren.
Brunners Stellvertreter, Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser, prahlte zu später Stunde am Biertisch eines Bülacher Pubs vor zwei Kollegen mit Interna rund um das Strafverfahren und die Hausdurchsuchungen bei Christoph Blocher. Er plapperte auch über die staatsanwaltschaftliche Absicht, bis Mittwoch nächster Woche in Bern ein Gesuch um Aufhebung von Blochers Immunität zu deponieren. Dies sei damals den Medien schon kommuniziert worden, sagt Bürgisser jetzt. Falsch. Am Freitagabend sprach oder schrieb noch niemand vom Mittwoch als Termin des Gesuchs. Eine Amtsgeheimnisverletzung.
Bürgisser bedauert nachträglich seine mangelnde Sensibilität beim Thema Hildebrand/Nationalbank/ Blocher. Er bedauert aber auch, dass ich ihn vor Öffentlichmachung seiner – sagen wir mal – forschen Aussagen im Kollegenkreis nicht vorher um Stellungnahme ersucht habe. Nur: Bürgisser hat mich an jenem Freitagabend vor seinen unqualifizierten Tiraden gegen meine Person auch nicht um vorherige Stellungnahme ersucht.
Bei seinem Stammtischgezeter über Blochers Immunität habe er nur seine «Meinung als Bürger» geäussert, sagt Bürgisser jetzt. Falsch. Wer in seiner obrigkeitlichen Funktion Berufsgeheimnisse wahren muss, darf sich beim Ausplaudern nicht auf seine Bürgerrechte berufen. Nicht illegal, dafür entlarvend war das am Nebentisch mitgehörte verbale Verdreckeln der SVP und von deren Exponenten durch Bürgisser. Die Zürcher Staatsanwaltschaft will explizit die SVP und deren Exponenten schwächen. Sie verfolgt rein politische Motive. Jetzt rinnt es aus allen Löchern. Wie in einem Saftladen.
HAUSDURCHSUCHUNG BEI NATIONALRAT CHRISTOPH BLOCHER
Politisch motiviertes «Gefälligkeits-Verfahren»?
Wie kommt es, dass selbst in der Schweiz Medienleute bereitstehen, wenn im Rahmen eines kurz zuvor eröffneten Strafverfahrens Hausdurchsuchungen durchgeführt werden?

ULRICH SCHLÜER
A. NATIONALRAT SVP
FLAACH ZH
Solches Geschehen kann aufgrund von zwei Möglichkeiten Tatsache werden: Entweder hat die Redaktionsleitung der TV-Nachrichtensendung «10 vor 10» Wohnhaus und Bürohaus von Nationalrat Christoph Blocher während Wochen rund um die Uhr beobachten lassen, auf dass eine Meldung über ungewohntes Geschehen sofort mit Entsendung einer Kamera-Equipe hätte beantwortet werden können. Allerdings ist eher unwahrscheinlich, dass derartige, während Wochen anhaltende Dauerbeobachtung niemandem aufgefallen wäre.
Die Show
Die andere Möglichkeit: Der Monopolsender erhielt gezielt eine Vor-Information, die ihm in Ausführung begriffenes Geschehen gleichsam wohlfeil als «Knüller» vor die Kamera warf, auf dass ein genüsslich grinsender Präsentator dem staunenden Publikum «die Sensation» süffig aufbereitet präsentieren konnte. Dies in einem Land, wo für Beschuldigte prinzipiell die «Unschuldsvermutung» gilt, solange kein Urteil als Ergebnis eines rechtstaatlichen Prinzipien genügenden Verfahrens vorliegt. Trifft diese zweite Möglichkeit zu, dann hätte die Oberstaatsanwaltschaft des Standes Zürich – aus fahrlässiger Schludrigkeit oder aus bewusster Berechnung – Hand geboten, auf dass ein eigentlich ebenfalls das Recht auf Unschuldsvermutung besitzender Beklagter bereits ab erster Sekunde des Verfahrens, nur weil er ein prominenter Politiker ist, dem Medienpranger ausgeliefert worden wäre.
Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft ist nach dieser Vorab-Information an «10 vor 10» den mit soliden Beweisen zu unterlegenden Nachweis schuldig, dass sie mit dem erlebten KampagnenJournalismus anlässlich der Hausdurchsuchung bei Nationalrat Blocher nichts, aber auch gar nichts zu tun hat. Hier stehen elementarste Regeln des Rechtstaates auf dem Prüfstand.
Ausschlachtung
Die «10vor10»-Redaktion weidete sich selbstverständlich genüsslich am ihr vorgeworfenen Beutestück. Und sofort waren all jene Windhunde zur Stelle,
KRIMINALSTATISTIK
deren Nasen generell nie weit entfernt von TV-Kameras nach günstigen Auftritten schnüffeln. Umgehend breiteten sie ihre Empörung mimenden Kommentare aus. Einer, nämlich der (allenfalls erst von sich selbst) designierte FDP-Präsident entblödete sich dabei nicht, seiner Genugtuung darüber Ausdruck zu geben, dass die zu Herrliberg inszenierte Show immerhin zeige, dass hierzulande «der Rechtstaat» auch gegenüber Mächtigen funktioniere … Respekt ist – im Gegensatz zum von Schadenfreude triefenden Votum des Philipp Müller – andererseits dem SPNationalrat und Strafrechts-Professor Daniel Jositsch zu zollen: Seine klare, juristisch wohlbegründete Distanzierung vom Politmanöver, als das er die medial demonstrativ ausgeschlachtete Hausdurchsuchung bei Blochers einstufte, liess rechtstaatliches Augenmass erkennen.
Die Immunitätsfrage Ein amtierender Nationalrat kann bekanntlich nicht einfach in ein Strafverfahren verwickelt werden. Er geniesst grundsätzlich Immunität. In der Pose der herrischen Urteilsvollstreckerin wusste die Sprecherin der Staatsanwaltschaft vor laufender Kamera allerdings zu verkünden, dass die Oberstaatsanwaltschaft Zürich entschieden habe, dass «in diesem Fall» die Immunitätsregel nicht gelte. Was hat denn die Staatsanwaltschaft in Sachen Immunität eines eidgenössischen Parlamentariers überhaupt zu entscheiden? Nichts hat sie zu entscheiden! Rein gar nichts! Ihr Entscheid ist pure, rechtswidrige Anmassung. Über die Immunität eines Parlamentariers entscheidet einzig und allein die Legislative dieses Landes, das Parlament bzw. die vom Parlament für solche Entscheide und die dazu erforderlichen Untersuchungen geschaffene Kommission. Niemand anders! Mit Bestürzung muss man zur Kenntnis nehmen, dass die Oberstaatsanwaltschaft Zürich, wenn sie sich auf den politischen Kriegspfad gegen ein vielleicht nicht so geliebtes Parlamentsmitglied begibt, elementare Kenntnis in Sachen Gewaltentrennung offensichtlich vermissen lässt. Einem Elefanten im Porzellanladen gleich trampelt sie willkürlich grundlegende, in der Bundesverfassung festgeschriebene Prinzipien der Machtabgrenzung nieder.
Nicht minder willkürlich mutet das Vorgehen an, die einem Untersuchungsorgan zwingend auferlegte Konsultation des Nationalratspräsidenten vor der Eröffnung eines Verfahrens gegen einen amtierenden Parlamentarier «in diesem Fall» kurzerhand als «überflüssig» zu erklären. Und all das aufgezogen als öffentliche Show vor laufenden Kameras. Mag sein, dass das üblicher Untersuchungspraxis in Harare oder in einer anderen Bananen-Republik entspricht. Greift derartige Willkür Platz in der Schweiz, dann müsste dies höchste Alarmstufe auslösen. Oder gelten rechtsstaatliche Regeln dann, wenn ein prominentes SVP-Mitglied im Visier selbstherrlicher Strafverfolger steht, plötzlich nicht mehr?
Verfassungswidriger Beeinflussungsversuch Indem die Oberstaatsanwaltschaft juristische Belehrungen zur Immunitätsfrage verbreitet, macht sie sich eines Beeinflussungs-Versuchs gegenüber einer parlamentarischen Instanz schuldig, der gegenüber jedem Versuch der Entscheid-Beeinflussung schlicht und einfach verfassungswidrig ist. Ist diese Tatsache, dieses elementare Grundprinzip der Gewaltentrennung im Rechtstaat Schweiz der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft tatsächlich unbekannt? Oder glaubt sie sich, wenn sie sich ins Polit-Feuergefecht gegen einen möglicherweise ungeliebten Exponenten einer wenig geschätzten politischen Kraft stürzt, über selbstverständliche Grundprinzipien des freiheitlichen Rechtstaates hinwegsetzen zu können? Handeln diese Untersucher so kopflos vorbei an den Rechtstaats-Regeln, nur weil in den vergangenen Wochen massiver – selbst von der Bundespräsidentin angeheizter – Mediendruck gegen Blocher, seine politische Haltung und sein politisches Handeln aufgebaut worden ist? Wähnen sich die Untersucher eingereiht in eine politische Kampffront, aus der heraus sie – aus Gefälligkeit gegenüber den eine Fertigmacher-Kampagne inszenierenden Politikern und Medienleuten – ihre höchste Aufgabe, den Regeln des Rechtstaates Respekt zu verschaffen, von sich aus ausser Kraft setzen?
Der «Privatmann» und die «Magistratin» Äusserst aufschlussreich auch die Begründung, welche die Oberstaatsan-
waltschaft Zürich ihrem sich angemassten Immunitäts-Aberkennungsentscheid unterstellte: Blocher habe, als er mit den ihm übergebenen Unterlagen zu den Devisen-Transaktionen des Notenbankchefs den in jeder Beziehung korrekten Weg zur Chefin der Wahlbehörde des SNB-Direktoriums, zur Bundespräsidentin einschlug, als «reiner Privatmann» gehandelt. In welcher Eigenschaft handelte denn aufgrund solch skurriler Interpretation der Oberstaatsanwaltschaft die Bundespräsidentin, als sie Blochers Überlegungen und in einer späteren Phase auch seine schriftlichen Informationen dazu entgegennahm und damit Untersuchungen in die Wege leitete – Untersuchungen, die schliesslich zum Rücktritt des SNB-Direktionspräsidenten geführt haben? Hat Frau Calmy-Rey dabei etwa auch als «Privatfrau» gehandelt? Soll auch ihr die Immunität aberkannt werden?
Die Exekutive, also der Bundesrat, untersteht bezüglich seiner Amtsführung der Aufsicht und der Kontrolle des Parlaments. Als Angehöriger dieses Kontrollorgans hat Nationalrat Christoph Blocher die Bundespräsidentin unter Wahrung höchster Vertraulichkeit auf Vorgänge aufmerksam gemacht, die, wie Blocher argumentierte, genauerer Untersuchungen bedürften. Will die Oberstaatsanwaltschaft dazu die Fiktion festschreiben, Blocher –Mitglied des Aufsichtsorgans über den Bundesrat – habe als Privatmann gehandelt, als er die Bundespräsidentin –Vorsitzende der Wahlbehörde der SNB-Spitze – auf vermutete Unregelmässigkeiten an dieser NationalbankSpitze aufmerksam machte? Wahrlich eine ebenso absonderliche wie durchsichtige Argumentation – Grundprinzipien unserer Verfassung geradezu der Lächerlichkeit preisgebend! Nicht ausgeschlossen, dass es angesichts dieser den Kern unserer Verfassung treffenden Vorgänge einigen Zeitgenossen allmählich dämmert, dass in unserem Land derzeit nicht bloss um «Stilfragen» gerungen wird. Was heute auf juristischer und politischer Ebene vorgeht, bedroht die persönliche Freiheit und die politische Freiheit jeder Schweizerin und jedes Schweizers. Und es bedroht Rechtsstaat und Demokratie der Schweiz. Denn es stellt sich nicht bloss die Frage, ob sich anlässlich der Attacke auf Blocher eine juristische Untersuchungsbehörde von gewissen Drahtziehern einer Polit-Kampagne hat instrumentalisieren lassen. Es stellt sich auch die Frage, ob diese Untersuchungsbehörde nicht selber zu den Drahtziehern gehört.
Dr. Ulrich Schlüer ist Chefredakor der «Schweizerzeit»
Mehr kriminelle Asylbewerber und mehr Kriminaltouristen
Die kürzlich veröffentlichte Kriminalstatistik zeigt ein erschreckendes Bild. Kriminaltouristen und kriminelle Asylbewerber lassen die Zahl der Delikte explodieren.
SVP. Die Kriminalstatistik für das vergangene Jahr zeigt eine markante Zunahme der Straftaten (total 692 954; +5,5 Prozent). In einigen Schweizer Städten (z.B. Lausanne, Genf, Bern) explodiert die Zahl der begangenen Delikte förmlich. Erstmals war eine Mehrheit der Täter, die gegen das Strafgesetzbuch verstiessen, ausländischer Herkunft. Die Statistik zeigt insbesondere, dass immer mehr Asylbewerber kriminell werden und vermehrt Kriminaltouristen in unser Land kommen. Die SVP verlangt vor dem Hintergrund dieser Zahlen endlich die Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Ausschaffungsinitiative. Ebenso ist härter gegen kriminelle Asylbewerber vorzugehen und das gescheiterte Schengen-Abenteuer mit offenen Grenzen für alle Kriminellen abzubrechen.
1½ Jahre nach Annahme der Ausschaffungsinitiative hat der Bundesrat noch nicht einmal einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des von Volk und
Ständen angenommenen Verfassungsartikels in die Vernehmlassung geschickt. Für die SVP ist dies inakzeptabel. Sie treibt deshalb die Lancierung einer Volksinitiative zur Durchsetzung des Ausschaffungsartikels in der Bundesverfassung voran.
Eine Mitverantwortung für die weitere Zunahme der Straftaten tragen neben dem Bundesrat auch die Mittelinks-Parteien. So hat beispielsweise in der vergangenen Frühjahrssession eine Mehrheit aus Vertretern von SP, Grünen, CVP und FDP eine Parlamentarische Initiative der SVP abgelehnt, welche Drogenhändler vom Asylverfahren ausschliessen wollte. Die neusten statistischen Zahlen zeigen demgegenüber, wie wichtig es wäre, endlich konsequent gegen kriminelle Asylbewerber vorzugehen. Die Statistik macht aber auch deutlich, dass die Schweiz wegen der offenen und kaum kontrollierten Grenzen immer stärker von Kriminaltouristen
überschwemmt wird. Der versprochene Sicherheitsgewinn durch den Beitritt zum Schengenraum wird immer mehr als glatte Lüge des Bundesrates und der Schengen-Befürworter entlarvt. Das desaströse SchengenAbenteuer ist besser heute als erst mor-
gen zu beenden. Aus diesem Grund wurde aus der SVP-Fraktion in der Frühjahrssession 2012 der Eidgenössischen Räte eine Motion eingereicht, welche die Auflösung des SchengenVertrags fordert.

KANTONSRAT DES EIDGENÖSSISCHEN STANDES ZÜRICH
568,6 Millionen
Franken für den
Bau des Polizei- und Justizzentrums bewilligt
Diese Woche bewilligte der Kantonsrat den Kredit für den Bau des Polizei- und Justizzentrums deutlich. Ausserdem wurde über die Reduktion des CO2-Ausstosses und die produzierende Landwirtschaft debattiert.

YVES SENN
KANTONSRAT SVP
WINTERTHUR
Stefan Krebs (SVP, Pfäffikon) eröffnete in seiner Funktion als Präsident der Kommission für Planung und Bau (KPB) die Debatte um das Polizei- und Justizzentrum (PJZ) und stellte klar, dass die Vorlage derjenigen aus dem Jahr 2010 entspricht. Bei der Vorberatung in der Kommission seien viele Details geklärt und 92 Fragen zum PJZ gestellt worden. Die Mehrheit der Kommission stimmte in der Folge dem Kreditbeschluss zu und beantragte dies auch dem Kantonsrat. Hans-Heinrich Heusser (SVP, Seegräben) erklärte, dass das Bauprojekt in dieser Grössenordnung alles andere als ein Pappenstiel ist und der Kantonsrat darum im Jahr 2010 den Kredit ablehnte. Da aber eine zweite Volksabstimmung Klarheit geschaffen habe, werde die SVP-Fraktion diese Entscheidung respektieren und dem Kredit zustimmen (siehe Kommentar). In der Folge bewilligte der Kantonsrat den Kredit über 568,6 Mil-
lionen Franken mit 120 zu 12 Stimmen bei 38 Enthaltungen.
CO2-Ausstoss
Mit einem Postulat forderten SP, EVP und CVP den Regierungsrat auf, einen Massnahmenplan auszuarbeiten, um eine jährliche Reduktion des CO2-Ausstosses von drei Prozent für die nächsten vier Jahre zu erreichen. Die Reduktionsziele sollen laufend überprüft und bei Verfehlungen die getroffenen Massnahmen angepasst werden. Hanspeter Haug (SVP, Weiningen) stellte klar, dass im Energiegesetz die schrittweise Absenkung des CO2-Ausstosses pro Person und Jahr auf 2,2 Tonnen bis ins Jahr 2050 vorgesehen ist. Eine weitergehende Reduktion des CO2-Ausstosses hätte massive Eingriffe in die persönlichen Tätigkeiten zur Folge. Die Energiepolitik des Kantons Zürich messe sich an der des Bundes. Nach dem überstürzten Beschluss zum Ausstieg aus der Kernenergie wisse man dort allerdings noch nicht, wie es weitergehen soll. Eine Neuausrichtung der Energiepolitik zum heutigen Zeitpunkt sei noch weitgehend unbekannt. Der Kantonsrat schrieb das Postulat knapp mit 87 zu 82 Stimmen ab.
Landwirtschaft
Mit einer Interpellation forderten Hans Frei (SVP, Regensdorf) und Ruth Frei (SVP, Gibswil) zusammen mit der EDU eine Debatte und das Bekenntnis zu der produzierenden Landwirtschaft. Ruth Frei bedankte sich bei der Regierung für das klare Bekenntnis. Gerade weil der Kanton Zürich zu den fünf wichtigsten Agrarkantonen gehöre und der drittgrösste Ackerbaukanton der Schweiz sei, betrachte sie aus Sicht der Landwirtschaft das Seilziehen um die verschiedenen Interessen mit Besorgnis. Das Raumplanungsgesetz verpasse den Landwirten enge Fesseln und verhindere zukunftsrelevante Änderungen an Bauten. Sehr wichtig sei das Kompetenzzentrum Strickhof, welches die jungen Berufsleute auf die künftigen Herausforderungen vorbereite und das nötige Wissen dazu vermittle. Sowohl die Aus- und Weiterbildung für Bäuerinnen und Bauern in den diversen Sparten sei für den Bildungskanton Zürich aber auch für die ganze Schweiz von enormer Bedeutung. (Lesen Sie zu diesem Thema die Erklärung von Hans Frei zu der Interpellation, siehe unten.)
INTERPELLATION «BEKENNTNIS ZU EINER PRODUZIERENDEN LANDWIRTSCHAFT»
Die produzierende Landwirtschaft stärken
Vor vier Jahren wurde der Regierungsrat zum Bekenntnis für eine produzierende Landwirtschaft eingeladen. Die Forderung hat in der Zwischenzeit nichts an Bedeutung eingebüsst.

KANTONSRAT
HANS FREI
FRAKTIONSPRÄS. SVP WATT
Das Bevölkerungswachstum eilt der weltweiten Nahrungsmittelproduktion voraus. Die Versorgung der Weltbevölkerung wird noch in diesem Jahrhundert zur grössten Herausforderung. Wir leben nur noch von der Hand in den Mund, unsere Läden sind voll, die Vorratskammern sind leer.
Mit der Einforderung einer Stellungnahme des Regierungsrates für eine produzierende Landwirtschaft wurde das Augenmerk vor vier Jahren auf die Agrarpolitik des Bundes gerichtet, die letztlich ein Mandat zu Verhandlungen für ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU beschlossen hatte.
In der Zwischenzeit können wir feststellen, dass der innenpolitische Widerstand gewachsen ist und die Sorgen des Schweizer Agrar- und Lebensmittelsektors in ihrer Tragweite erkannt wurden. Die Bestrebungen für einen Agrarfreihandel sind mittlerweile aufs Eis gelegt. Leider verpasste der Ständerat Anfang März die Chance, definitiv auf ein Abkommen mit der EU zu verzichten. Dies ist besonders bedauerlich, nachdem wir die jüngsten Äusserungen des EU-Kommissionspräsidenten in Sachen bilateraler Zusammenarbeit zur Kenntnis nehmen mussten.
Auch in anderen Ländern setzt ein Umdenken ein, die gesicherte Versorgung der eigenen Bevölkerung rückt bei verschiedenen Staaten wieder näher ins volkswirtschaftliche Bewusstsein, nicht anders ist zu erklären, dass die WTO-Verhandlungen beim Agrardossier ins Stocken gerieten.
Ein klares Bekenntnis des Regierungsrates heute noch viel wichtiger Daher ist ein Bekenntnis des Regierungsrates zu einer produzierenden Landwirtschaft heute noch wichtiger als zum Zeitpunkt, als der Vorstoss eingereicht wurde. Wir anerkennen den Willen des Regierungsrates, dass er sich für die produzierende Landwirtschaft einsetzen will. Auch die im Bericht aufgeführten Leistungen gegen-
über der Zürcher Landwirtschaft, im Besonderen auch zu Gunsten unseres Bildungszentrums Strickhof sind aus der Sicht der Landwirtschaft zu würdigen. Denn eine umfangreiche Ausbildung unserer Berufsfachleute ist eine der tragenden Säulen einer nachhaltigen Landwirtschaft. In der Zwischenzeit ist klar, dass weitere Taten folgen müssen. Zu viele Akteure versuchen die Landwirtschaftspolitik in ganz gezielte Visionen einzubinden oder räumlich zu strukturieren. Davon macht leider auch die Agrarpolitik 2014–17 keinen Halt. Wird das Korsett an Rahmenbedingungen für die bäuerlichen Familienbetriebe enger geschnallt, wird der Leistungsauftrag stärker vom Staat und weniger durch Innovation der einzelnen Betriebe bestimmt. Der Handlungsspielraum muss zwingend für die produzierende Landwirtschaft erhalten bleiben. Da vermissen wir die gezielte Unterstützung der Landwirtschaft in den kommenden Jahren durch den Regierungsrat. Wieso ist bei den Richtlinien der Regierungspolitik 2011–2015 die Landwirtschaft kein Thema?
An Entwicklungsschwerpunkten würde es sicher nicht fehlen; z.B. –Stärkung der Abteilung Landwirtschaft innerhalb der Baudirektion –Verbesserte Koordination der verschiedenen Ämter und Fachstellen zu Gunsten einer produzierenden Landwirtschaft
–Sicherung von düngbaren Flächen im Landwirtschaftsgebiet –Verhindern von Gewässerraumausscheidungen bei landwirtschaftlichen Nutzflächen
–Reduktion des Flächenanspruches beim Pufferzonenschlüssel
Diese Liste könnte noch beliebig fortgesetzt werden.
Mehr Dynamik im Projekt zukunftsfähige Landwirtschaft
Das Projekt zukunftsfähige Landwirtschaft ist eine zweckmässige und effiziente Projektorganisation, um die Landwirtschaft zu unterstützen und Konfliktpotenzial auszuräumen. Diese Struktur braucht aber eine dynamische Fortsetzung unter der Leitung des Amtes für Landschaft und Natur.
Neue Baustellen eröffnen sich über Nacht. Wir stellen immer wieder fest, dass mit der Auslegung von gesetzlichen Grundlagen die Perspektiven für eine produzierende Landwirtschaft ausgeblendet sind. Die Mitwirkung der wichtigsten Ansprechpartner ausserhalb des Siedlungsgebietes wie Landwirte, Bewirtschafter, Grundeigentümer werden bei Projekten jeglicher Art ungenügend berücksichtigt. Gerichtsurteile in einzelnen Sachverhalten werden unmittelbar zu einer flächendeckenden Vollzugspraxis herangezogen. Die zusammenhängenden Voraussetzungen für eine produzierende Landwirtschaft werden geradezu ausgehöhlt.
Folgende Schwerpunkte sollten im Vordergrund bleiben:
1. Volkswirtschaftliche Bedeutung Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die Versorgung unserer Bevölkerung mit gesunden und hochwertigen Nahrungsmitteln von grösster Bedeutung. Die Landwirtschaft hat dazu einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Qualität und Anforderungen werden im eigenen Land bestimmt. Die direkte Abhängigkeit vom Ausland bleibt untergeordnet. Um diesen Auftrag aus der Bundesverfassung erfüllen zu können, braucht die Landwirtschaft langfristig Investitions- und Planungssicherheit. Nur mit Perspektiven sind junge Betriebsnachfolger bereit eine anspruchsvolle und vielseitige landwirtschaftliche Ausbildung in Angriff zu nehmen.
2. Produktionskosten senken durch günstige Rahmenbedingungen Im Gegensatz zur regierungsrätlichen Antwort sind eben doch die Vorschriften und Auflagen massgebend für die hohen Produktionskosten und nicht die hohen Lohnkosten. Geradezu beängstigend sind für die Landwirtschaft die baurechtlichen Auflagen. Jede Fachstelle wehrt sich für ihre Haut. Der Tierschutz fordert mehr Bewegungsraum für die Tiere, was zwangsläufig zu grösseren Ställen führt; der Landschaftsschutz will am liebsten keine Gebäude mehr in der offenen Land-
KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG
Das Volk hat gesprochen. Verstanden!

HANS-H. HEUSSER KANTONSRAT SVP SEEGRÄBEN
Seit über zehn Jahren wird das Grossprojekt für den Neubau eines Polizei- und Justizzentrums (PJZ) auf dem Areal des alten Güterbahnhofes in Zürich Aussersihl-Hard verfolgt. Dieser Neubau soll rund 30 bisherige Standorte der Polizei und der Justiz sowie die Gefängnisplätze des Kasernenareals ersetzen. Insgesamt soll das PJZ dereinst 1850 Arbeitsplätze sowie 156 Gefängniszellen beherbergen. Die SVP bekämpfte damals das Projekt, da ihr dieses mit Baukosten von über einer halben Milliarde Franken zu gigantisch vorkam. Es wurde auch nicht verstanden, dass ein solches Vorhaben mitten in der Stadt Zürich auf einem der teuersten Areale verwirklicht werden sollte. Für die Verwirklichung des PJZ wurde ein eigenes Gesetz geschaffen, das von der SVP folgerichtig im Parlament bekämpft wurde. Im Jahre 2003 wurde dieses PJZ-Gesetz jedoch vom Zürcher Stimmvolk angenommen und somit der Standort sowie das Grobkonzept für die Zusammenführung von Polizei und Justiz genehmigt und dafür ein Kostenrahmen von 490 Millionen Franken gesprochen. Während der folgenden Planungsphase zeichneten sich durch Projektänderungen wegen zusätzlichen Begehrlichkeiten des Bundes und der Stadt Zürich zwischenzeitlich Kosten von über 700 Millionen Franken ab. Im Jahre 2010 wurde schlussendlich über ein definitives Bauprojekt von 570 Mio. Franken debattiert, wobei in der SVP-Fraktion höchst umstritten war, wie weit dieses Projekt den Vorgaben des PJZGesetzes von 2003 zu genügen vermöge. Die SVP-Fraktion lehnte das Bauprojekt grossmehrheitlich ab und
im Gegensatz zu 2003 auch eine Mehrheit des Kantonsrates. Folgerichtig hob der Kantonsrat im Januar 2011 das PJZ-Gesetz von 2003 auf. In der Volksabstimmung vom September 2011 lehnte das Zürchervolk die Aufhebung des Gesetzes jedoch mit 54 Prozent Nein-Stimmen ab. In der Abstimmungszeitung legte der Regierungsrat dar, dass er im Falle eines Volks-Neins wieder mit dem gleichen Bauprojekt und dem gleichen Kostenvoranschlag vor den Kantonsrat gelangen würde.
Die SVP-Kantonsräte standen somit einerseits vor der Frage, ob sie den Volksentscheid bestätigen und dem neuerlich beantragten Kredit zustimmen sollten. Auf der anderen Seite muss es in einer Demokratie auf eine Fragestellung jeweils mehr als eine einzige Antwortmöglichkeit geben. Wenn es nur eine Antwort geben darf, soll man nicht fragen, denn sonst verkommt die Demokratie zur Farce. In diesem Fall entschied sich die SVP-Fraktion für die Zustimmung zum Bauprojekt. Dieser Entscheid wurde dadurch erleichtert, dass die Stimmbürger ihren Entscheid vom September 2011 in genauer Kenntnis des Standortes, des Konzeptes, dieses Bauprojektes und dieses Kostenvoranschlages gefällt hatten. Faktisch genehmigte somit das Stimmvolk das vorliegende Projekt an der Urne, so dass ein Nein im Kantonsrat einer groben Missachtung des Volkswillens gleichgekommen wäre. Positiv ins Gewicht fällt zudem der Umstand, dass es sich hier um eine langfristige Investition handelt, von der auch zukünftige Generationen werden profitieren können. So wie unsere Generation heute von lange zurückliegenden Infrastruktur-Investitionen profitiert. Dies im Gegensatz zu den laufenden Ausgaben, die vor allem für die Zunahme der Staatsquote zuständig ist.
DIE SITZUNG IM ÜBERBLICK:
KANTONSRAT HAT AM MONTAG …
…ein Postulat betreffend Energieeffizienz auch bei den Haushaltgeräten überwiesen.
…vier Einzelinitiativen betreffend Haftungsgesetz, Plagiatsprüfungen, Tierschutzgesetz und Medikamentenverbrauch nicht vorläufig unterstützt.
…ein Postulat betreffend keiner Enteignung von Gewässerräumen für dringlich erklärt.
…den Bericht der Geschäftsprüfungskommission zur Kenntnis genommen.
…der Verordnung über die Reform des Verwaltungsverfahrensrechts zugestimmt.
…den Gesetzesänderungen zur Volksinitiative «Umweltschutz statt Vorschriften» zugestimmt.
…ein dringliches Postulat betreffend Mietermodell statt Eigentümermodell überwiesen.
…dem Kredit für den Neubau eines Polizei- und Justizzentrums (PJZ) zugestimmt.
…ein Postulat betreffend Reduktion des CO2-Ausstosses von jährlich 3% für die nächsten 4 Jahre abgeschrieben.
…eine Interpellation betreffend Bekenntnis zu einer produzierenden Landwirtschaft mit Diskussion erledigt.
…ein Postulat betreffend Studie über die Trinkwasserkraftwerke überwiesen.
…eine Motion betreffend Energieeffizienzsteigerungen bei Bauten und Anlagen (Änderung Gewässerschutzgesetz) überwiesen.
…eine Motion betreffend Energieeffizienzsteigerungen bei Bauten und Anlagen (Änderung Gemeindegesetz) abgelehnt.
…eine Motion betreffend Energieeffizienzsteigerungen bei Bauten und Anlagen (Änderung Wasserwirtschaftsgesetz) überwiesen.
…die Kantonsschulen Oerlikon und Birch aufgehoben und die Errichtung einer neuen Kantonsschule am Standort Oerlikon bewilligt.
Fortsetzung von Seite 3.
schaft, die Luftspezialisten wollen die Ställe wiederum auf einer Distanz von mindestens 300 Meter vom Siedlungsrand; der Gewässerschutz will dass jede Quelle im Boden gesichert bleibt und gleichzeitig sämtliche öffentliche Gewässer offengelegt werden; die Fachstelle Bodenschutz beaufsichtigt und überwacht jede Bodenverschiebung usw. Für die produzierende Landwirtschaft muss die Flut an widersprüchlichen Auflagen und Vorschriften amtsintern stärker koordiniert und auf einen pragmatischen Weg geführt werden.
3. Eine schweizerische Agrarpolitik genügt
Die kleine Schweiz braucht eine verlässliche Agrarpolitik. Sie kann nicht bestimmt werden von jeder unterschiedlich motivierten Planungsgruppe in den Agglomerationsräumen. Sie kann nicht durch Planungs- und Ökobüros fremdbestimmt werden. Die zeitlichen und vor allem natürlichen Abläufe sind nun mal in der Landwirtschaft vorgegeben, wer glaubt man könne die Land-
wirtschaft Kurskorrekturen aussetzen wie dem Kursverlauf an der Börse, liegt völlig auf dem Holzweg.
4. Die Landwirtschaft bewältigt Veränderungen
In kaum einer Berufsgruppe hat der Strukturwandel in den vergangenen Jahren so deutliche Spuren zurückgelassen. Nicht die Betriebsgrösse allein wird in Zukunft die Überlebensfähigkeit garantieren. Dies beweist uns die Entwicklung bereits ausserhalb unserer Landesgrenzen. Hohe Investitionen sind zunehmend nicht mehr über die Produktepreise abzuschreiben. Alle Nahrungsmittel, die wesentlich zur Versorgungssicherheit beitragen und eine begrenzte Vorratshaltung erst ermöglichen (Getreide, Hackfrüchte etc.), sind weit unter ihrem Wert auf dem Handel, dies ruiniert letztlich jede Initiative einer hochwertigen Nahrungsmittelproduktion. Da helfen übrigens auch die Direktzahlungen nicht. Da gibt es nur eine Antwort, hochwertige Nahrungsmittel verdienen einen höheren Preis am Markt, dafür haben wir uns einzusetzen, dafür sind wir bereit zu kämpfen.
STRASSENBAUPROGRAMM STADT ZÜRICH 2012–2020
Die Strassen durch die Stadt Zürich –weiter eine
grosse «Rückbaustelle»
5. Agrarfreihandel ist keine Option für die Schweiz Die heutigen Auswüchse im Rahmen des Agrarfreihandels sind alles andere als Sicherheiten in der Nahrungsmittelversorgung. Tragen wir Sorge zur Leistungsfähigkeit unserer Landwirtschaft, die nachfolgende Generation wird uns dafür danken.
Forderung an den Regierungsrat Der Regierungsrat wird einladen, der produzierenden Landwirtschaft in jeder Beziehung wieder mehr Raum einzuräumen. Die Bedeutung der produzierenden Landwirtschaft muss wieder Einzug in die Legislaturziele des Regierungsrates nehmen. Prioritäten müssen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit gesetzt werden. Die Agrarpolitik ist grundsätzlich Bundespolitik, trotzdem ist es sehr wichtig, dass sich der Kanton Zürich als einer der grössten Landwirtschaftskantone in einer zukunftsorientierten Landwirtschaftspolitik positioniert und sich tatsächlich für die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel einsetzt.
Das Strassennetz der Stadt Zürich wird schon bald einer Grossbaustelle gleichen. Es drohen Rückbauten und eine massiv beschnittene Verkehrskapazität.

HANS-PETER AMREIN KANTONSRAT SVP KÜSNACHT
Auf dem Strassennetz rund um das Seebecken und auf den Achsen von Witikon und Rehalp bis Hirschengraben folgt ab Herbst 2012 eine Grossbaustelle der anderen. Begleitend baut die rot-grüne Stadtregierung gezielt Strassenraum auf dem gesamten Strassennetz (Staats- und Gemeindestrassen) zurück. Eine Vielzahl von Parkplätzen werden abgebaut. Insbesondere auf den beiden Haupteinfalls- und Durchgangsachsen aus Osten in und durch die Stadt Zürich sowie im Raume Bellevue, Kreuzplatz und Pfauen werden durch die geplanten Rückbaumassnahmen Staus gezielt gefördert und noch länger. Eine Einflussnahme seitens des Kantons gegen diese das Gewerbe und die gesamte Volkswirtschaft schädigenden Massnahmen erfolgte in der Vergangenheit – wenn überhaupt – nur zögerlich und verhalten.
Gesetzliche Vorgaben bei der Planung von Strassenbauprojekten
Strassengesetz des Kantons Zürich
(StrG, 722.1):
Artikel 45: «Die Stadträte arbeiten die Projekte aus … Die Projekte werden durch die Stadträte festgesetzt … Die bereinigten Projekte bedürfen der Genehmigung durch den Regierungsrat …»
Artikel 51: «Anstelle der Städte kann der Staat jederzeit Strassen des kantonalen Verkehrsplans … erstellen oder ausbauen, wenn er das Vorhaben … aus verkehrstechnischen Gründen für notwendig hält und die Standortgemeinde dessen Verwirklichung ablehnt.»
Ab dem Jahr 2012 geplante und zur Ausführung kommende
Grossbauprojekte
–Sechseläutenplatz (von der Wiese zur Steinwüste, Abbau einer Fahrspur auf dem Utoquai)
–Forchstrasse (unter anderem Bau eines Veloweges von der Burgwies bis zur Rehalp)
BILD DER WOCHE

Man beachte die saubere Abgrenzung.
–Fraumünsterstrasse (wohl unumgänglicher, temporärer Abbau einer Vielzahl von Parkplätzen – sobald dieses Vorhaben beendet ist, soll der Münsterhof autofrei und die Fraumünsterstrasse in eine Begegnungszone umgewandelt werden)
–Limmattalstrasse (längere Sperrung aufgrund der Bautätigkeit)
– Ulmbergtunnel/Bleicherweg/Tunnelstrasse/Alfred-Escher-Strasse (Aufhebung Unterführung, unnötige, staufördernde Signalanlage)
–Bahnhof Oerlikon
–Seeuferweg Wollishofen (Bundesgerichtsurteil gegen Einsprachen wird noch 2012 erwartet)
–Stadtanbindung Bahnhof (Löwenstrasse/Erweiterung Shopville: einspurige Verkehrsführung, Postbrücke temporär gesperrt, Parkplatzabbau)
–Pflanzschul-/Feld-/Stauffacherstrasse (Sperrungen, Umleitungen, Einbahnregime)
–Vulkanplatz
–Bahnhof Oerlikon/Quartieranbindung Ost, Ausbau Bahnhofpassage (temporäre Verkehrsbehinderungen)
Vorverlegter Inserateannahme- und Redaktionsschluss
Für die Nummer 14/2012 vom Donnerstag, 5. April, müssen infolge der Osterfeiertage Redaktions- und Inserateannahmeschluss auf Montag, 2.April, vorverlegt werden.
Texte: 12.00 Uhr, Inserate: 15.00 Uhr.
Wir bitten unsere Inserenten und Mitarbeiter, diese Änderung zu beachten. Redaktion und Verlag
























