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Wichtige Fragen und Probleme, die gerne verdrängt, aber bei klarer Sicht der Dinge gelöst und entschieden werden sollten.
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Dr. iur. Michael E. Dreher, MBA HSG
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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
DEVISENMARKTINTERVENTIONEN DER SCHWEIZERISCHEN NATIONALBANK (SNB)
Für einen unabhängigen Schweizer Franken – gegen eine schleichende Euro-Übernahme
Erlauben Sie mir als Unternehmer im Finanzdienstleistungsbereich ein Wort zur gegenwärtig vieldiskutierten Währungssituation in der Welt, in Europa und in unserer Schweiz.

THOMAS MATTER UNTERNEHMER MEILEN
Vorab ist mit aller Deutlichkeit festzuhalten: Ein starker Franken ist nicht einfach schlecht: Er ist ein Zeichen des internationalen Vertrauens in die Schweiz. Der Frankenkurs widerspiegelt die vorbildliche Leistung unserer Volkswirtschaft, die politische Stabilität in unserem Land und vergleichsweise bessere Schuldensituation der öffentlichen Hand. Ein starker Franken bringt für Lohnempfänger, Sparer, Rentenberechtigte, Immobilienbesitzer, Konsumenten usw. erhebliche Vorteile. Tatsache ist aber auch, dass Teile der Exportwirtschaft bei einem irreal hoch bewerteten Franken kurzfristig grosse Nachteile erleiden. Die rasante Aufwertung des Schweizer Franken war für die Exportwirtschaft nicht mehr verkraftbar. Aber selbst Exportunternehmer haben beim Einkauf von Materialien, bei den Transportkosten oder bei Übernahme ausländischer Firmen gewisse Vorteile. Unbefriedigend an der gegenwärtigen öffentlichen Diskussion ist die Tatsache, dass nun die Stärke der Schweiz gewissermassen als Schwäche der Schweiz ausgelegt wird. Dabei ist der starke Franken gleichzeitig das Produkt der Schwäche anderer Währungen, speziell von Euro und US-Dollar.
Dauerhafte Abschwächung des Frankens?
Seit dem 6. September, 10.00 Uhr, ist der Franken laut Mitteilung der Nationalbank teilweise an den Euro gebunden mit einer Untergrenze von CHF 1.20 zum Euro. Erleben wir mit dem heutigen Euro ein Happy End,

dann wird die Nationalbank einen riesigen Gewinn einfahren und alle werden jubeln. Droht uns allerdings ein schlechtes Ende mit dem Euro, was ich nicht mehr ausschliesse, dann steht seit dem 6. September viel auf dem Spiel. Ich bin mir nicht sicher, ob sich dieses enorme Risiko, welches die SNB eingegangen ist, für die Schweiz ausbezahlt. Was mich aber am meisten stört, ist die Pressemitteilung der Nationalbank: Sie spricht von einer «dauerhaften» Abschwächung des Schweizer Frankens. «Dauerhaft» heisst langfristig, ja sogar ewig. Dies bedeutete eine historische geldpolitische Kehrtwende. Seit über 100 Jahren ist der Schweizer Franken eine harte Währung und trug entscheidend bei zur Erfolgsgeschichte der Schweiz. Der starke Franken ist die Basis unseres Wohlstandes.
Es gibt kein Land auf der Welt mit hohem Wohlstand und langfristig schwacher Währung. Wir würden alle Vorteile, die wir mit einer starken Währung haben, verlieren: tiefe Inflationsrate, tiefe Hypothekarzinsen, starke Kaufkraft, trotz allen momentanen Widrigkeiten immer noch ein starker Finanzplatz usw. Wir würden den Wohlstandsvorsprung zur EU preisgeben. Die Währung ist ein Spiegelbild des Gesundheitszustandes einer Volkswirtschaft. Die SVP steht aus wirtschaftspolitischen Gründen hinter der jüngsten Intervention der SNB, aber sie geht davon aus, dass die teilweise Anbindung an den Euro eine kurz- oder höchstens mittelfristige Intervention ist. Auf jeden Fall wird die SVP eine dauerhafte Anbindung an den Euro und eine dauerhafte Abschwächung des Frankens nicht akzeptieren. Denn dies wäre eine Katastrophe für unsere Volkswirtschaft
Schreinerei Hanspeter Rütschi

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und das Ende unseres Wohlstands. Zu einem unabhängigen Land gehört auch eine unabhängige Währung.
Werkplatz Schweiz entlasten
Die Massnahmen der Politik sind nicht nur hilflos, sondern geradezu absurd. In Bundesbern wurde ein 870Millionen-Hilfspaket geschnürt – eine reine Verlegenheitslösung ohne jede Wirkung auf den Frankenkurs. Diese Ausgaben dienen einmal mehr hauptsächlich halb- und ganzstaatlichen Institutionen. Gleichzeitig beschloss der Zürcher Regierungsrat eine Steuererhöhung um 7 Prozent, angeblich, um das Loch in der kantonalen Pensionskasse zu stopfen und die Pflegefinanzierung sicherzustellen.
Kurz: Auf Bundesstufe wird Steuergeld verteilt, auf Kantonsstufe zieht man den Steuerzahlern noch viel mehr Geld aus der Tasche.
Revitalisierung für den Wirtschaftsstandort
Nötig wäre stattdessen ein Revitalisierungsprogramm für die Schweizer Wirtschaft. Genau so, wie heute die Firmen angesichts der Währungssituation ihre Kosten senken müssen, muss auch der Staat seine Kosten senken. Nur wenn der Staat durch Entlastungen mithilft, die Produktionskosten zu senken, kann der Unternehmensstandort Schweiz nachhaltig gestärkt werden. Dazu sind insbesondere die Belastungen durch Steuern, Abgaben und Gebühren, die staatlichen Belastungen der Transport- und Energiekosten sowie die bürokratisch-administrativen Auflagen für die Unternehmen wirkungsvoll zu reduzieren. Die SVP hat im schweizerischen Parlament entsprechende Anträge für ein wirkungsvolles Revitalisierungsprogramm eingereicht.

Dienstag, 27. September 2011 20.00 Uhr
Anschliessend Apéro Restaurant zur Sonne (Marktgasse 13/15, Winterthur)
Moderation: Jakob Bächtold (Landbote)







Marx statt Mensch und Markt

VON CHRISTOPH MÖRGELI
Er hat es schon immer gewusst beim Marsch durch die Institutionen. Res Strehle ist seit den siebziger Jahren Vordenker der hiesigen Sekte der Marxisten. Heute amtet Strehle als Chefredaktor des Tages-Anzeigers, laut Selbstdeklaration «die grösste abonnierte Tageszeitung der Schweiz». Und titelt dort: «Wo Karl Marx recht hatte.» Karl Marx – so der Grundton des seitenlangen Artikels – habe richtig vorausgesagt, dass sich der Kapitalismus selber zerstöre. Der Kapitalismus scheitere «am höchsten Punkt seiner Entwicklung». Dann sei «die Zeit reif für die Revolution».
So weit die grandiose Vision des Kapitalismuskritikers Karl Marx. Welcher zeitlebens auf Kosten von Kapitalisten schmarotzte und dessen Lehren zu Massenenteignung, Massenarmut und Massenmord führten. Doch Tagi-Chef Strehle bejubelt Marx als «grossen deutschen Ökonomen und Philosophen». Marx hatte also doch recht! Offenbar war die Liquidierung der UdSSR ein historischer Fehler. Der Sturz der Berliner Mauer ein einziges Missverständnis. Der Abriss einiger tausend Marx-Denkmäler in der Ex-DDR ein peinlicher Irrtum. Höchste Zeit, dass wir uns endlich am leuchtenden Vorbild Nordkorea orientieren!
Die Firma Tamedia AG tickt irgendwie schizophren. Geschäftsführer Martin Kall kaufte nach knallharten kapitalistischen Grundsätzen im ganzen Land zwanzig neue Zeitungen hinzu. Die Besitzerfamilie Coninx scheffelte mit dem Gang an die kapitalistische Börse Hunderte von Millionen Franken. Und in der wichtigsten Zeitung des Medienhauses feiert ein marxistischer Chefredaktor den Marxismus. Ähnlich dem angestellten Chefarzt einer Privatklinik, der seine Patienten mit Medikamenten von 1850 heilen will. Karl Marx war entgegen der Behauptung seines Nachbeters Strehle kein «Humanist». Seine Lehre führte in der realen Umsetzung zwangsläufig zu Unmenschlichkeit und humanitärer Katastrophe. Der Marxismus ist auch theoretisch längst widerlegt: Staatliche Preise verhindern eine marktgerechte Wirtschaftsrechnung und vernichten Kapital und Wohlstand. Einzig der Kapitalismus mit Privateigentum und Arbeitsteilung garantiert die menschliche Freiheit und ein funktionierendes Wirtschaftssystem. Ausufernde Wohlfahrtsstaaten führen ins ökonomische Chaos. Wie die dicken Wälzer von Papa Marx. Und die dünnen Artikel von Res Strehle.
SESSIONSBERICHT 2. WOCHE
Frankenstärke, Teilrevision Raumplanungsgesetz und Bauen ausserhalb der Bauzone
In einer ausserordentlichen Session diskutierte der Nationalrat die aktuelle Wirtschaftslage und das bundesrätliche Massnahmenpaket. Sodann beriet der Rat einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative und stimmte einer Erleichterung bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone zu.

HANS RUTSCHMANN
NATIONALRAT SVP RAFZ
Anfang Woche diskutierte der Nationalrat im Rahmen einer «ausserordentlichen Session» die wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung als Folge der Währungsschwankungen. Nachdem sich 38 Rednerinnen und Redner äusserten, stimmte der Rat über eine Vielzahl von Motionen, Postulate ab, welche in diesem Zusammenhang eingereicht wurden.
Anschliessend beriet der Rat ein befristetes Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Bekanntlich vermindert der starke Franken die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft gegenüber ausländischen Konkurrenten erheblich. Gleichzeitig trüben sich die Aussichten auf der Ebene der Weltwirtschaft ein. Die Binnenkonjunktur befindet sich zwar noch in einer robusten Verfassung, aber es verdichten sich die Anzeichen, dass einzelne Sektoren ausserordentlich von der Frankenstärke betroffen sind. Deshalb beantragte der Bundesrat zwei Massnahmenpakete. Ein erstes Massnahmenpaket von ungefähr 870 Millionen Franken umfasst die Äufnung der Arbeitslosenversicherung sowie kurzfristige Massnahmen zur Abfederung
der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Ein zweites Paket im Umfang von maximal einer Milliarde Franken wird dem Parlament in Form einer Nachmeldung zum Voranschlag 2012 separat unterbreitet.
Rückweisungsantrag der SVP
Die SVP stellte einen Rückweisungsantrag mit dem Auftrag an den Bundesrat, eine Senkung der Mehrwertsteuer vorzubereiten. Gemäss dem Fraktionssprecher der SVP, Pirmin Schwander, ist das vom Bundesrat vorgelegte Massnahmenpaket konzept- und ratlos und dient vor allem dazu, die Gemüter zu beruhigen. Wörtlich führte er u.a. aus: «Es gehört offenbar zum guten Ton, in einer schwierigen Situation einfach einmal etwas zu tun.» Unser Nichteintretensantrag wurde jedoch mit 118:61 Stimmen abgelehnt.
Untauglicher Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative Am Mittwoch diskutierte der Rat eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes. Der Bundesrat beantragte diese Gesetzesänderung als indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Die SVP beantragte Nichteintreten. Nach unserer Ansicht kann die Volksinitiative ohne Weiteres ohne einen Gegenvorschlag dem Volk zur Ablehnung empfohlen werden. Diese will die Bauzonen die nächsten 20 Jahre nicht antasten. Gemäss den Prognosen des



















Bundesamtes für Statistik ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass die Schweiz im Jahre 2020 gegen 9 Millionen Einwohner zählen wird. Momentan beträgt die Nettoeinwanderung zwischen 80000–100000 Personen pro Jahr. Unter diesen Voraussetzungen die Bauzonenfläche während 20 Jahren nicht antasten zu dürfen ist so unrealistisch, dass diese VI kaum eine Chance haben wird. Es besteht deshalb kein Anlass, ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Dies umso mehr als der Gegenvorschlag, wie er heute vorliegt, praktisch alle Forderungen der Landschaftsinitiative umsetzten will und in einzelnen Punkten sogar noch wesentlich weiter geht. Bekanntlich schickte der Bundesrat vor einiger Zeit einen Entwurf für eine Totalrevision des Raumplanungsgesetzes in die Vernehmlassung. Die Reaktion auf diesen Entwurf war derart vernichtend, dass ihn der Bundesrat umgehend wieder zurückzog. Trotzdem sind nun ein schöner Teil der damaligen Vorschläge in der heutigen Vorlage wieder enthalten. Man hat den Eindruck, dass der Bundesrat den gescheiterten Entwurf nun scheibenweise dem Parlament vorlegen will. Die Vorlage hat deshalb wiederum die gleichen Mängel. So sollen sich beispielsweise die Kantone zwischen einer Mehrwertabgabe oder einem Flächenausgleich bei Neueinzonungen entscheiden. Mit einem Flächenausgleich würde die Bauzonenfläche für die nächste Generation definitiv
eingefroren. Weiters sollen die Bauzonenreserven neu regional festgesetzt werden. Die damit verbundenen Baulandumlegungen würden dazu führen, dass einzelne Gemeinden über keine Baulandreserven mehr verfügen würden. Bei dieser Übung wäre vor allem der ländliche Raum der grosse Verlierer. Aber auch kleinere Ortschaften benötigen in Zukunft eine bauliche Entwicklung, damit ihre Infrastruktur wie Schulen, Kindergärten oder Dorfläden überleben können. Leider war auch hier unser Nichteintretensantrag chancenlos.
Erleichterungen beim Bauen ausserhalb der Bauzone Eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen forderte die Beseitigung von Ungerechtigkeiten bei Umbauten ausserhalb der Bauzone. Heute wird bei Baugesuchen unterschieden, ob ein Gebäude in den 70er-Jahren landwirtschaftlich genutzt wurde oder nicht. Damals landwirtschaftlich genutzte Bauten dürfen weder erweitert noch ersetzt werden. Diese ungerechte Behandlung führte in der Praxis zu Problemen und soll nun mit einer Gleichstellung aller betroffener Bauten behoben werden.
Gleichzeitig wurden auf Antrag von SVP-Vertretern in der vorberatenden Kommission einige weitere Erleichterungen eingebaut, damit auch bei diesen Bauten ein zeitgemässes Wohnen ermöglicht werden kann.












KANTONSRAT DES EIDGENÖSSISCHEN STANDES ZÜRICH Zusatzkredit für die Einhausung der Autobahn Schwamendingen

YVES SENN
KANTONSRAT SVP
WINTERTHUR
Diese Woche debattierte der Kantonsrat über einen Zusatzkredit für die Einhausung der Autobahn Schwamendingen und begann mit der Detailberatung zum Strassengesetz. schöpfung schaffe und die enormen Kosten durch die zukünftigen Generationen getragen werden müssten. Christian Mettler (SVP, Zürich) stellte zudem fest, dass sich die Realisation der Einhausung endlos hinziehe und der Bevölkerung viel versprochen wurde und dadurch die Kosten überschritten wurden. Die Bevölkerung habe jedoch ein legitimes Anrecht auf die baldige Realisation. Der Volkswirtschaftsdirektor Ernst Stocker (SVP) betonte, dass der Bund 50 Prozent der Kosten trage und die Federführung habe. Zudem würden sämtliche Mehrkosten zu 100 Prozent durch den Bund getragen. Der Zusatzkredit wurde mit 157 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen bewilligt.
Stefan Krebs (SVP, Pfäffikon) eröffnete in seiner Funktion als Präsident der Kommission für Planung und Bau die Debatte um den Zusatzkredit. Mit 110000 Fahrzeugen pro Tag gehöre die Autobahn bei Schwamendingen zu den meistbefahrenen Strassen der Schweiz. Bereits im Jahre 1999 wurde eine Volksinitiative eingereicht und im Jahre 2006 bewilligte der Kantonsrat den entsprechenden Kredit einstimmig. Der Bund beschloss die Sanierung des Schöneich-Tunnels in das Projekt Einhausung zu integrieren. Dadurch müsse nur einmal gebaut werden. Der Zusatzkredit sei nötig, da der Baugrund schlechter sei als angenommen und strengere Sicherheitsvorschriften umgesetzt würden. Den Löwenanteil mache jedoch die aufgelaufene Bauteuerung aus. Der Kostenanteil am Projekt steige darum von 50,6 Mio. auf 73,3 Mio. Franken. Hans-Heinrich Heusser (SVP, Seegräben) stellte klar, dass die Einhausung der Autobahn von der SVP seit der Lancierung der Volksinitiative unterstützt wurde. Der Zusatzkredit komme nicht überraschend und es sei für einmal begrüssenswert, dass der Antrag vor Baubeginn gestellt werde. Trotz einigen Bedenken stehe die SVP weiterhin zu diesem Projekt. Dies vor allem, da der Bund versichert habe, dass keine weiteren Zusatzkosten mehr auf den Kanton zukommen würden und die betroffene Bevölkerung weiterhin hinter dem Projekt stehe. Lorenz Habicher (SVP, Zürich) monierte die Zusatzkosten und die Totalsperrung von mindesten einem Jahr und HansPeter Amrein (SVP, Küsnacht) betonte, dass die Einhausung keine Wert-
Strassengesetz
Ruedi Menzi (SVP, Rüti) eröffnete in seiner Funktion als Referent der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt die Debatte um das Strassengesetz. Seit dem Erlass des Strassengesetzes habe sich das Umfeld der Finanzierung der kantonalen Strasseninfrastruktur in verschiedener Hinsicht verändert. Zum einen erhebe der Bund seit 2001 die Schwerverkehrsabgabe, an deren Einnahmen die Kantone beteiligt seien. Und im Jahre 2006 hätte der Regierungsrat das Gesamtverkehrskonzept des Kantons Zürich beschlossen, indem die Grundsätze für die Finanzierung und die Steuerung der kantonalen Strasseninfrastrukturpolitik festgehalten worden seien. Und schliesslich habe sich in verschiedener Hinsicht das regulatorische Umfeld bzw. das übergeordnete Recht verändert, so z.B. in Bezug auf die Anforderungen an den behindertengerechten Ausbau öffentlicher Anlagen, die geänderte Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Nationalstrassenwesen oder den Verzicht auf das
DIE SITZUNG IM ÜBERBLICK:
DER KANTONSRAT HAT AM MONTAG …
…eine parlamentarische Initiative betreffend Zugang von erwerbslosen Personen zu Weiterbildungs- und Beschäftigungsprogrammen einstimmig abgelehnt.
…einem Zusatzkredit für die Einhausung der Autobahn Schwamendingen einstimmig zugestimmt.
…auf das Strassengesetz eingetreten und mit der Detailberatung begonnen (Fortsetzung am 26.09.11).
19. September 2011




beim Erlass des Strassengesetzes geplante Erschliessungsbeitragsgesetz (Grundeigentümerbeiträge). Das Strassengesetz müsse darum an diesem veränderten Umfeld angepasst werden. Die Revision sei zudem zur Verbesserung sprachlicher Schwachstellen des heutigen Gesetzes und für eine Modernisierung des Erlasses zu nutzen. Hanspeter Haug (SVP, Weiningen) stellte klar, dass die Regierung einen ausgewogenen Vorschlag zur Revision des Strassengesetzes zur Diskussion gebracht habe. Im Verlaufe der Verhandlungen wurden allerdings von linksgrüner Seite Anträge gestellt, die das Gesetz aus dem Lot bringen würden. So solle zum einen dem Strassenfonds nur noch die Hälfte des kantonalen Anteils der LSVA zugute kommen, zum anderen sollen aber aus dem Strassenfonds den Gemeinden Beiträge für Bau und Unterhalt ihres Strassennetzes ausgerichtet werden (siehe Kommentar). Lorenz Habicher (SVP, Zürich) betonte, dass der erste Wurf zum Strassengesetz bereits an der Vernehmlassung scheiterte. Eine Hauptforderung eines überwiesenen Postulates von SVP und EDU betreffend Oberaufsicht des Kantons auf dem ganzen Strassennetz inkl. den Städten Zürich und Winterthur müsse umgesetzt werden. Es gehe nicht an, dass diese beiden Städte weiterhin als blinder Fleck teilautonom über fremdes Gebiet bestimmen dürften. Mit 17 Minderheitsanträgen sei zudem die Schmerzgrenze bei der Beratung eines Gesetzes im Kantonsrat erreicht. Es müsse darum das Wünschbare vom nötigem getrennt werden. Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) stellte zudem klar, dass die Minderheitsanträge der Ratslinken zum Ziel hätten, den motorisierten Berufs- und Individualverkehr in und durch das grösste Wirtschaftszentrum (Stadt Zürich) weiter einzuschränken und mittels zusätzlicher bürokratischer, planerischen und baulicher Auflagen, Massnahmen und Schikanen zu behindern. Durch die Annahme dieser Anträge würde die Volkswirtschaft unseres Kantons nachhaltig geschädigt und das Gewerbe in der Ausführung seiner Tätigkeit zusätzlich eingeschränkt und behindert.
In der Detailbratung wurde die Sonderregelung der Städte Zürich und Winterthur aufgehoben, verkehrslenkende Massnahmen und Begegnungszonen zementiert und die Bedürfnisse des öffentlichen Verkehrs priorisiert. Die Detailberatungen werden in einer Woche fortgesetzt.
KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG
Zähes Ringen um eine Strassengesetzrevision

LORENZ HABICHER
KANTONSRAT SVP
ZÜRICH 3/9
Nachdem vor einer Woche das Verkehrsabgabegesetz in erster Lesung beraten wurde, folgte diesen Montag die Teilrevision des Strassengesetzes. Mit dieser Vorlage möchte der Regierungsrat auf das veränderte Umfeld reagieren und das bestehende Planungsinstrument, das Strassenbauprogramm, der Planung des öffentlichen Verkehrs angleichen. Der erste Wurf, einer kombinierten Strassen- und Verkehrsabgabengesetzgebung scheiterte bereits in der Vernehmlassung. Das Vorhaben wurde von allen Seiten zerpflückt
Ein parl. Vorstoss das in Teil B zur Abschreibung vorgesehene dringliche Postulat KR-Nr. 160/2009 stammt von der SVP. Als Hauptforderung des überwiesenen Postulats wird klar und unmissverständlich gefordert, dass die Oberaufsicht und Zuständigkeit über die Hauptverkehrsstrassen (Staatsstrassen) auf dem ganzen Kantonsgebiet wahrgenommen wird. Der Sonderbehandlung mit Aufgabenübertragung an die Städte Zürich und Winterthur sollte damit ein Ende bereitet werden. In dieser Frage konnte ein Erfolg verbucht werden, umso bitterer sind die Niederlagen bei den Abstimmungen zu Minderheitsanträgen in den Planungsgrundsätzen. Mit Hilfe der Mitteparteien CVP und EVP konnte die Ratslinke im § 14 Widersprüchliches festhalten. So müsste zukünf-
tig der Kanton Begegnungszonen fördern und den öffentlichen Verkehr priorisieren. Begegnungszonen sind gemäss Signalisationsverordnung (SSV) Verkehrsflächen, in denen Fussgänger und Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten grundsätzlich Vortritt haben, die Fahrzeuge aber nicht unnötig behindern dürfen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h und Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. Weiter wird für Begegnungszonen gefordert, dass Strassen mit getrennten Nutzungsflächen (Fahrbahn, Parkierung, Trottoir) zurückzubauen sind. Wie auf solchen Strassen die Bedürfnisse des öffentlichen Verkehrs prioritär zu berücksichtigen sind, diejenigen der zu Fuss Gehenden und der Radfahrenden noch angemessen, ist wohl den wenigsten der befürwortenden Exponenten im Kantonsrat wirklich klar. Der grösste Brocken der Beratungen, die Finanzierung, wird aber erst am kommenden Montag in Angriff genommen. Einer linksgrünen Umverteilungspolitik muss dann entschieden entgegengetreten werden. Es wird sich zeigen, wo die Mitteparteien zu diesem Zeitpunkt stehen und ob sie ihre Meinung erneut geändert haben. Für die SVP-Fraktion stellt sich hier die Frage, ob das revidierte Strassengesetz (StrG) – in der heutigen Form –nicht grundsätzlich abgelehnt werden muss. Sollten also diese Beschlüsse des Kantonsrates nicht in zweiter Lesung korrigiert werden, wird eine Ablehnung in der Schlussabstimmung die unmittelbare Folge sein.
Persönliche Erklärung Kantonsrat
Bruno Walliser, 19. September 2011

BRUNO WALLISER KANTONSRAT SVP VOLKETSWIL
Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen Mit Erstaunen, ja sogar mit Befremden habe ich als Gemeindepräsident und Finanzvorstand die Medienmitteilung zum Budget und KEF des Regierungsrates zur Kenntnis genommen. Woher nimmt sich der Regierungsrat das Recht heraus, den Gemeinden zu empfehlen ja sogar vorzuschreiben, die Steuern zu senken. Die Regierung begründet dies mit der neuen Spitalfinanzierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus eigener Erfahrung als Gemeindepräsident und Finanzvorstand weiss ich, was das heisst. Im Übergangsjahr 2011 übernehmen die Gemeinden sowohl die Spitalkosten wie auch den grössten Anteil der Pflegekosten. Die Entlastung im Jahr 2012 für Volketswil durch die Spitalfinanzierung des Kanton beträgt 1,9 Mio. Fran-
ken. Die Belastung im Jahr 2012 für Volketswil durch die Übernahme der Pflegefinanzierung beträgt 1,6 Mio. Franken. Ich bin überzeugt, dass langfristig die Belastung der Gemeinden durch die Pflegefinanzierung steigen wird, da die Bevölkerungsgruppe der 80-Jährigen und älteren Personen steigen wird, wie zum Beispiel im Glattal bis ins Jahr 2020 voraussichtlich um 70 Prozent. Das müsste auch dem Regierungsrat bekannt sein. Übrigens die Ausfälle des Ausgleichs der kalten Progression betreffen die Gemeinden genau so wie den Kanton. Ich ersuche den Regierungsrat, seine kantonalen Finanzen und seinen Steuerfuss im Griff zu halten. Wir Gemeinden machen dies für uns eigenständig und brauchen die Ratschläge und Bevormundungen des Regierungsrates nicht.
Besten Dank
Bruno Walliser
Gemeindepräsident/Finanzvorstand und Kantonsrat



Schützen Landsgemeinde Sonntag, 2. Oktober 2011
Festzelt bei der Schiessanlage GESA in Hinwil (beim Betzholzholzkreisel - Zufahrt signalisiert)
Referenten:
Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher VBS
André Blattmann Chef der Armee
Markus Gygax , Kommandant der Luftwaffe
Markus Kägi, Regierungsrat Kanton Zürich
Ernst Stocker, Regierungsrat Kanton Zürich Musikalische Unterhaltung undFestwirtschaft mitSpezialitätenOberländer während des ganzenAnlasses


EIN SVP-MITGLIED STELLT SICH VOR

Rafael Seeh
Alter: 22 Jahre
Beruf: Landwirt, Produktmanager
Gemeinde: Wiesendangen
Seit wann sind Sie Mitglied bei der SVP und warum sind Sie beigetreten?
Seit 2007 bin ich Mitglied in der SVP Wiesendangen und wurde gleich in den Vorstand gewählt. Der JSVP Stadt und Bezirk Winterthur trat ich im selben Jahr ebenfalls bei.
Wie engagieren Sie sich innerhalb der Partei?
Zurzeit bin ich nur Vorstandsmitglied. Jedoch trifft man mich an verschiedenen Anlässen der SVP an, wo ich tatkräftig mithelfe. Das Highlight ist jeweils das Albani-Fest. Auch an anderen Anlässen helfe ich gerne mit.
Was wünschen Sie sich für die Schweiz?
–Freiheit, Sicherheit und Unabhängigkeit –eine starke Landwirtschaft –faire Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft
–starken Mittelstand –den Erhalt der Schweizer Kultur Welcher Politiker ist Ihr Vorbild und warum?
Hillary Clinton. Sie hat das gewisse Etwas, was vielen Politikern leider fehlt. Auch wenn Sie eigentlich nicht auf meine politische Gesinnung hindeutet, so hat auch Sie Ansätze, welche ich sehr interessant finde. Den Weg in die Politik fand ich übrigens durch eine Abschlussarbeit, in welcher ich den Wahlkampf zwischen Barack Obama und Hillary Clinton dokumentierte. Dabei nahm ich sowohl ihre Vergangenheit wie auch aktuelle Themen auf.
Was sind Ihre nächsten persönlichen Projekte?
Zurzeit bin ich voll im Wahlkampffieber. Zudem setze ich mich für die Entwicklung und Zukunft innerhalb der Landwirtschaft sehr ein. Ich denke, dort gibt es sicherlich die eine oder andere «Baustelle».

Dienstag,
Anschliessend
Restaurant
Moderation:
Die SVP an der Züspa
Diesen Freitag eröffnet die Züspa 2011 ihre Tore. Die SVP des Kantons Zürich wird an der diesjährigen Ausgabe mit einem Messestand präsent sein. Besuchen Sie den Stand in der Halle 1 und lernen Sie die Nationalratskandidatinnen und -kandidaten der SVP, der Jungen SVP und der SVP International persönlich kennen. Weitere SVP-Persönlichkeiten, unter anderem Toni Brunner und unsere Regierungsräte Ernst Stocker und Markus Kägi, werden den Stand besuchen. Am Glücksrad und beim grossen SVP-Wettbewerb können Sie attraktive Preise gewinnen.
Freitag, 23. September: 12–17 Uhr: Silvan Eberhard, Karin EgliZimmermann, Martin Suter, Rafael Wohlgemuth, Bruno Zuppiger
17–21 Uhr: Simone Akermann, Thomas Matter, Christoph Mörgeli, Rafael Seeh, Ernst Schibli, Mauro Tuena, Patrick Walder
Samstag, 24. September: 10.00–14.30 Uhr: Anita Borer, Miriam Fischer, Pascal Theiler, Rafael Wohlgemuth
14.30–19.00 Uhr: Susanne Brunner, Hans Frei, Kerstin Keller, Mauro Tuena, Ernst Stocker, Rafael Wohlgemuth
Sonntag, 25. September: 10.00–14.30 Uhr: Toni Bortoluzzi, Miriam Fischer, Rafael Wohlgemuth
14.30–19.00 Uhr: Hans Frei, Alfred Heer, Hans-Ulrich Lehmann, Mauro Tuena, Patrick Walder, Rafael Wohlgemuth, Claudio Zanetti
Montag, 26. September: 12–17 Uhr: Toni Brunner (bis 15 Uhr), Thomas Matter, Rafael Wohlgemuth
17–21 Uhr: Susanne Brunner, Rafael Wohlgemuth, Orlando Wyss, Claudio Zanetti
Dienstag, 27. September: 12–17 Uhr: –17–21 Uhr: Karin Egli-Zimmermann, Martin Haab, Martin Suter
Mittwoch, 28. September: 12–17 Uhr: Inge Schütz, Bruno Walliser, Rafael Wohlgemuth
17–21 Uhr: Simone Akermann, Rafael Seeh, Rafael Wohlgemuth, Claudio Zanetti
Donnerstag, 29. September: 12–17 Uhr: Gregor Rutz
17–21 Uhr: Rochus Burtscher, Hans Egloff, Inge Schütz, Rafael Wohlgemuth
Freitag, 30. September: 12–17 Uhr: Barbara Steinemann, Pascal Theiler
17–21 Uhr: Susanne Brunner, Hans-Ulrich Lehmann, Inge Schütz, Mauro Tuena, Rafael Wohlgemuth, Claudio Zanetti
Samstag, 1. Oktober:
10.00–14.30 Uhr: Miriam Fischer, Markus Kägi, Kerstin Keller, Barbara Steinemann
14.30–19.00 Uhr: Mauro Tuena
Sonntag, 2. Oktober:
10.00–14.30 Uhr: Miriam Fischer, Ueli Schlüer
14.30–19.00 Uhr: Simone Akermann, Anita Borer, Susanne Brunner, Gregor Rutz, Mauro Tuena, Bruno Walliser, Claudio Zanetti
Sie finden die SVP in der Halle 1, Stand A 12.

Susanne Brunner
Blocher und Brunner
Einladung zur Herbsttagung
«Die Kraft der direkten Demokratie»
Samstag, 1. Oktober 2011, 14.15 bis 17.30 Uhr Hotel Restaurant Römertor, Guggenbühlstrasse 6, 8404 Winterthur
Referenten
Nationalrat Pirmin Schwander
Nationalrat Lukas Reimann Frau Dr. iur. Marianne Wüthrich
Programm
Begrüssung und Einführung
Reinhard Koradi
Die fundamentalen Stärken der Schweiz
Nationalrat Pirmin Schwander
Die Souveränität der Schweiz im internationalen Umfeld insbesondere in Zusammenhang mit der EU und dem EURO-Land Nationalrat Lukas Reimann
Die politische Kraft des selbstverantwortlichen freien Bürgers Frau Dr. iur. Marianne Wüthrich
Podiumsgespräch
Moderation:Theobald 0. Schmid
Schlusswort Thomas Seitz
Wir freuen uns, Sie am 1. Oktober begrüssen zu dürfen.
Eintritt frei
Bewegung für Unabhängigkeit | Komitee selbstbewusste freie Schweiz | Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt

in den Nationalrat Standort Schweiz sichern!
Einladung zur öffentlichen Wahlveranstaltung Die Schweizer Rechtsordnung –Standortvorteil oder Hypothek?

Mittwoch, 28. September 2011, 20.00 Uhr Wirtschaft zum Doktorhaus (Winde, 3.Stock)
Alte Winterthurerstrasse 31, 8304 Wallisellen
Begrüssung: Dr. Christian Steinmann, Präsident HEV Zürich
Wir kaufen Mehrfamilienhäuser Abbruchobjekte Bauland und Villen
Angebote an: Konrad Gadient, Postfach
8501 Frauenfeld 052 720 34 35 – 079 207 49 80, konrad.gadient@bluewin.ch











Ist die Schweiz noch ein souveräner Rechtsstaat?
Hans-Ueli Vogt
Prof. Dr. iur., Kantonsrat / Professor an der Universität Zürich



Ist die direkte Demokratie völkerrechtswidrig? Erfahrungen bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative
Gregor A. Rutz lic. iur., Kantonsrat / Mitglied EJPD-Expertenkommission
Eintritt frei – alle sind herzlich willkommen!
Im Anschluss an die Veranstaltung wird ein Apéritif offeriert.

MASSENEINWANDERUNG STOPPEN
Kontrollierte Zuwanderung statt Personenfreizügigkeit: Den Systemwechsel in der Zuwanderungspolitik wagen
Die Zuwanderungspolitik der Schweiz basiert auf drei Pfeilern: Personenfreizügigkeit gegenüber den EU-Staaten, kontrollierte Zuwanderung von Personen zum Zweck einer Erwerbstätigkeit aus Drittstaaten und die Gewährung von Asyl für Flüchtlinge. Die SVP-Initiative «Masseneinwanderung stoppen!» will diese Zuwanderungspolitik ändern und gibt damit Anlass zur Frage, was die richtige Migrationspolitik für die Schweiz ist.

HANS-UELI VOGT
KANTONSRAT SVP
ZÜRICH
Personenfreizügigkeit bedeutet, dass der Staat auf eine Steuerung der Zuwanderung verzichtet. Sie ist eine liberale Zuwanderungspolitik. Weil die Zuwanderung jedoch nicht nur die Interessen der Arbeitgeber und des Einzelnen betrifft, der sich in einem bestimmten Land aufhalten will, ist Personenfreizügigkeit nicht ohne Weiteres eine gute Zuwanderungspolitik. Das ist sie erstens nur dann, wenn Personen einzig aus gesellschaftlich erwünschten Gründen einwandern und im Land bleiben, zum Beispiel zur Deckung eines Bedarfs an Arbeitskräften. Zweitens ist Personenfreizügigkeit nur dann eine gute Zuwanderungspolitik, wenn die Staaten, zwischen denen sie gilt, hinsichtlich der die Migration bestimmenden Faktoren ein ähnliches Niveau haben: in etwa gleiche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, gleicher Wohlstand usw.
Die Volksinitiative «Masseneinwanderung stoppen!» der SVP gibt Anlass zur Frage, ob die genannten zwei Voraussetzungen einer liberalen Migrationspolitik im Verhältnis Schweiz-EU erfüllt sind. Die Initiative will nämlich zu einer Politik der kontrollierten Zuwanderung übergehen. Sie will – das ist ihr erster Hauptpunkt –, dass nicht nur die Zuwanderung aus Drittstaaten, sondern auch diejenige aus den EU-Staaten kontrolliert und damit begrenzt ist. Kontrollierte Zuwanderung von erwerbstätigen Personen aus Drittstaaten gemäss heute geltender Ordnung bedeutet, dass die Zuwanderung im Hinblick auf die Interessen der Gesamtwirtschaft gesteuert wird. Die Steuerung ist einerseits eine quantitative, indem für die einzelnen Kategorien von Aufenthaltsbe-
«FREIHEIT STATT SCHIKANEN»
willigungen jährlich Kontingente festgelegt werden. Andererseits wird die Zuwanderung unter qualitativen Gesichtspunkten gesteuert, indem Bewilligungen im Rahmen des Kontingents insbesondere nur dann erteilt werden, wenn kein in der Schweiz oder in der EU Ansässiger für eine bestimmte Stelle gefunden werden kann (Vorrangprinzip). Die Initiative will dieses System gegenüber allen Ausländern zur Anwendung bringen und einen Inländervorrang statuieren.
Der zweite Hauptpunkt der Initiative ist die Einführung eines Kontingentssystems und damit eine quantitative Begrenzung auch im Asylbereich. Eine solche Begrenzung gibt es bis jetzt nicht.
Was spricht für die Volksinitiative?
Das wichtigste Argument zu Gunsten der Initiative lautet, dass eine kontrollierte Zuwanderung für die Schweiz die bessere Migrationspolitik ist als die Personenfreizügigkeit. Die an sich denkbaren Vorzüge der Personenfreizügigkeit kommen im Verhältnis Schweiz-EU zu wenig zum Tragen, die Nachteile überwiegen. Die Wohlstandsniveaus sind im Verhältnis zu den EU-Staaten – jedenfalls zu einzelnen unter ihnen – zu unterschiedlich. Und der Personenverkehr ist nicht allein volkswirtschaftlich, insbesondere nicht nur durch den Arbeitsmarkt bestimmt, sondern er folgt auch sachfremden, gesellschaftlich unerwünschten Gesichtspunkten. Das sieht man etwa daran, dass der Zuwanderungsüberschuss im Verhältnis zur EU während der Finanzund Wirtschaftskrise zwar zurückgegangen ist, aber dennoch auf sehr hohem Niveau geblieben ist (zirka 40000 Personen pro Jahr), während gleichzeitig zugewanderte Personen in Berufen mit niedrigem Lohnniveau überproportional stark arbeitslos wurden. Der hohe, gesellschaftlich zum Teil unerwünschte Zuwanderungsüberschuss lässt die Bevölkerungs-
zahl auf unbestimmte Zeit stetig anwachsen. Der Frage, wohin das führen soll, kann sich niemand verschliessen. Die Zuwanderung führt zu einer Übernutzung der Infrastrukturen und der natürlichen Ressourcen, zu Problemen der Integration usw. Personenfreizügigkeit ist unter den Umständen, wie sie heute im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU bestehen, auf Dauer nicht verkraftbar und darum keine nachhaltige Migrationspolitik.
Für die Initiative spricht zweitens, dass sie den heute geltenden Vorrang von Personen aus der EU gegenüber anderen Ausländern aufheben und stattdessen den Inländervorrang festschreiben will. Wenn der Staat den Unternehmen überhaupt Vorgaben machen soll, nach welchen Kriterien sie die Arbeitnehmer auswählen müssen – als Wirtschaftsliberaler hat man Bedenken gegenüber solchen Vorgaben –, dann sind die bereits im Land Ansässigen gegenüber den noch nicht Ansässigen, also gegenüber allen Personen aus dem Ausland zu bevorzugen. Denn die bereits Ansässigen sind im Arbeitsmarkt und meistens auch gesellschaftlich integriert, sodass es sich rechtfertigt, nicht Ansässige erst einzustellen, wenn für eine bestimmte Stelle niemand zu finden ist, der sich bereits in der Schweiz aufhält.
Das dritte Argument zu Gunsten der Initiative ist die Einführung eines Kontingentssystems auch für das Asylwesen. Die bekannten Probleme, die in diesem Bereich bestehen, sind wesentlich auch Probleme, die mit der schieren Anzahl der zu bewältigenden Fälle zu tun haben. Eine quantitative Steuerung ist darum gerechtfertigt. Dabei können die Kontingente problemlos so festgelegt werden, dass die Schweiz ihre humanitären Verpflichtungen aufgrund des zwingenden Völkerrechts erfüllen kann.
Was ist zu den Argumenten gegen die Volksinitiative zu sagen?
Gegen die Initiative wird angeführt, dass die Schweiz auf qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sei. Das ist tatsächlich so. Ohne die Zuwanderung dieser Fachkräfte, aber auch ohne die nach wie vor starke Zuwanderung im Bereich der niedrigen Erwerbseinkommen wäre die Erfolgsgeschichte der Schweizer Wirtschaft in den letzten Jahren und insbesondere von 2004–2008 nicht möglich gewesen. Eine solche Zuwanderung und wirtschaftliche Entwicklung soll mit der Initiative aber auch gar nicht verhindert werden.
Die Kontingente würden mit Blick auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen festgesetzt. Wenn sie nicht zu knapp bemessen sind, könnte die Zuwanderung in einem System mit Kontingenten während eines Aufschwungs so gross sein, wie wenn Personenfreizügigkeit bestünde.
Wer die Initiative kritisiert mit dem Hinweis auf den Bedarf an Fachkräften aus dem Ausland, muss darum den Nachweis erbringen, dass der Aufschwung der Jahre 2004–2008 mit einem System der kontrollierten Zuwanderung nicht möglich gewesen wäre. In einem Abschwung oder in einer Krise könnte die Zuwanderung mit einem Kontingentssystem begrenzt werden, während sie unter dem Regime der Personenfreizügigkeit nicht genügend stark nachlässt und es vor allem keine genügende Rückwanderung gibt. Gegen die Initiative wird weiter angeführt, sie gefährde die bilateralen Beziehungen zur EU. Hierzu ist zuerst festzuhalten, dass das, was die Initiative will, dem Personenfreizügigkeitsabkommen tatsächlich widerspricht: hier freier, unkontrollierter Personenverkehr mit Privilegierung von Personen aus der Schweiz und der EU, dort Kontingentierung mit
1000 Motorradfahrer an der 1. Töff-Landsgemeinde der SVP
Vorrang der Inländer gegenüber allen Ausländern. Ein Ja zur Initiative würde aber nicht das Ende der guten Beziehungen mit der EU bedeuten. Die Schweiz steht seit dem EWR-Nein andauernd in bilateralen Verhandlungen mit der EU über die verschiedensten Sachgeschäfte. In einem solchen Verhandlungsverhältnis kann der Personenverkehr als Geschäft wieder eingebracht werden, wo er dann im Verbund mit anderen Geschäften neu geregelt wird. Die Vertreter der EU werden auch nicht aus allen Wolken fallen, wenn die Schweiz erklärt, dass sie den Personenverkehr neu regeln will; dass die Personenfreizügigkeit Probleme verursacht, hat man in manchen EULändern auch festgestellt (so kürzlich in Spanien, das mit Bezug auf die Zuwanderung aus Rumänien die Ventilklausel angerufen hat).
Schliesslich ist auch nicht anzunehmen, dass eine Neuverhandlung des Personenverkehrs zum Dahinfallen der übrigen Verträge der Bilateralen I führen würde (obwohl dies, weil die verschiedenen Verträge miteinander verbunden sind, theoretisch denkbar ist), denn die EU hat an etlichen dieser Verträge selber ein grosses Interesse, namentlich am Landverkehrsabkommen.
Kontrollierte Zuwanderung heisst nicht Abschottung, sondern aktive Einflussnahme des Staates darauf, wer sich auf seinem Territorium aufhält. Sie ist für die Schweiz die bessere Migrationspolitik als die Personenfreizügigkeit. Darum sollte der Personenverkehr mit der EU neu geregelt werden, im Sinne einer kontrollierten Zuwanderung. Die damit verbundene vorübergehende Unsicherheit in den bilateralen Beziehungen ist in Kauf zu nehmen, und allfällige Nachteile bei anderen Geschäften sind als Teil eines Verhandlungsergebnisses zu akzeptieren, wenn dieses insgesamt gut ist.
Die «erste Motorrad-Landsgemeinde» auf dem Raten in Oberägeri, organisiert von der SVP Schweiz und vom Komitee «Freiheit statt Schikanen», war ein voller Erfolg. Umrahmt von Country- und Rockmusik forderten alt Bundesrat Christoph Blocher und die Nationalräte Hans Fehr und Walter Wobmann «mehr Freiheit statt Schikanen» für die mehreren hunderttausend Motorradfahrer in der Schweiz. Die Landsgemeinde verabschiedete einstimmig eine Resolution mit konkreten Forderungen, welche die SVP im Parlament durchsetzen will.

In einmaliger Umgebung, auf dem Ratenpass zwischen Oberägeri und Einsiedeln, hat die SVP Schweiz am vergangenen Samstag auf Initiative von Hans Fehr erstmals eine «MotorradLandsgemeinde»durchgeführt. Der riesige Parkplatz beim Restaurant Raten war gefüllt mit Motorrädern, ihren Besitzern und Beifahrern und erfüllt von Country- und Rockmusikklängen und dem Duft von Grillwürsten. Christoph Blocher, der in einem Seitenwagengespann herangeführt wurde, bekannte, er beneide jeweils die Motorradfahrer als Inbegriff der Freiheit, wenn er sich im Büro mit Paragraphen und andern freiheitsfeindlichen Dingen herumschlagen müsse. Er warnte sowohl vor den zunehmenden Schikanen gegen die Motorradfahrer als auch generell vor dem Angriff auf unsere einzigartigen Volks- und Freiheitsrechte durch die sogenannte Elite in Bundesbern. Diese Kreise wollten die ihr lästigen Volksrechte einschränken, um damit Hürden für den EU-Beitritt wegzuräumen. Walter Wobmann, Präsident der Fédération Motocyclistes Suisses (FMS), warnte vor einem möglichen Benzinpreis von vier Franken und vor weiteren Schikanen, welche den Individualverkehr und insbesondere die Motorradfahrer zur Milchkuh der Nation zu machen drohten. Darum sei es

entscheidend, dass am 23. Oktober die SVP gestärkt werde. Schliesslich wurde eine von Hans Fehr präsentierte Resolution mit den folgenden Schwerpunkten verabschiedet: Nein zu Benzinpreiserhöhungen und zu einer CO2-Abgabe; nein zu «Abzocker-Blechpolizisten», nein zu Autobahnvignetten für Motorräder und nein zur Diskriminierung des Motorsports in der Schweiz. Gefordert wer-


den mehr Motorrad-Parkplätze in den Städten, technische Massnahmen für mehr Sicherheit, die Aufhebung des Rundstrecken-Rennverbots sowie der Einsatz der Bussengelder für mehr Si-
cherheit statt zur Äuffnung der Staatskassen.Laut Hans Fehr will die SVP die Töff-Landsgemeinden für «Freiheit statt Schikanen» künftig periodisch weiterführen.
Ich empfehle Thomas Matter in den Nationalrat ...





Toni Brunner










Parteipräsident SVP Schweiz ... weil Thomas Matter felsenfest zur Schweiz, ihren Stärken und Tugenden steht, und weil er über wichtige wirtschaftliche Erfahrungen verfügt, die wir dringend in Bern benötigen.
Fadegrad

VON ROLF A. SIEGENTHALER
Hakim versteht die Aufregung um ihr Buch nicht. Für sie geht es um eine besondere Form von Macht, über die nur Frauen verfügten. Die zunehmende Sexualisierung mag sie deshalb nicht kritisieren: «Let’s relax. Weshalb gegen den Strom schwimmen, wenn es mit dem Strom einfacher geht?» Abgesehen davon sei die Herkunft weitaus entscheidender für eine erfolgreiche Karriere – und daran könne man nichts ändern. Das sei unfair. Aus sich etwas machen könne indes jede. Und sie zitiert Schönheitsunternehmerin Helena Rubinstein, die einst gesagt hatte: «Es gibt keine hässlichen Frauen. Nur faule.» Es geht um ein Buch, geschrieben von der englischen Soziologin Catherine Hakim. Es trägt den Titel: «Honey Money –The Power of Erotic Capital.» Nein, auch ich habe es nicht gelesen. Nur am Artikel im Tages-Anzeiger vom 21.9.11 bin ich hängen geblieben. Im Grunde genommen ist es ja nichts Neues, dass attraktive Frauen gefallen. Neu ist aber, dass es wieder Frauen gibt, zumal Soziologinnen, die ihren Geschlechtsgenossinnen empfehlen, ihr «erotisches Kapital» bewusst einzusetzen. Kein Wunder, dass das weibliche Soziologie-Establishment Schreikrämpfe kriegt, wenn ein derartiger Einbruch in die Errungenschaften des Feminismus droht. Jahrzehntelang haben sich die Blaustrümpfe Mühe gegeben, die Männer dazu zu erziehen, die Frauen nicht als Lustobjekt, sondern als intelligente Arbeitskolleginnen und Chefinnen anzusehen. Frauen mit geraden Beinen, die in Strümpfe gehüllt sind und deren untere Enden in 12 Zentimeter hohen Stöckelschuhen stecken, werden von den Suffragetten selbst als intelligenzdefizitär beargwöhnt. Dass beides möglich ist, intelligent zu sein und auch noch gut auszusehen, war den Männern längst klar – natürlich auch bei Frauen. Bettina Weber vertieft die Frage in unserem Leibblatt und lässt zum Glück nicht nur die Vertreterinnen des Gendermainstreams zu Wort kommen, sondern auch unsere Nationalratskandidatin Inge Schütz, die auf der Auslandschweizer Liste figuriert und als Geschäftsführerin die Wirtschaftsfrauen Schweiz vertritt. Sie weiss, wie wichtig gutes Aussehen in einer Dienstleistungsgesellschaft ist. Doch zu gestylt dürfe man auch nicht sein, um nicht Neid und Missgunst zu wecken. Und was lernen wir aus dem Ganzen? Dass es den Mainstream zwar gibt, aber glücklicherweise in unserer modernen Gesellschaft alternative Modelle davon nicht erdrückt werden. Ausserdem scheint sich zu bewahrheiten, dass die Welt sich in Zyklen bewegt. Modische Kleider und ein gepflegter Auftritt sind en vogue. Das wissen Jugendliche, die ihre Wunsch-Lehrstelle suchen. Sie müssen auch auf die Erscheinung achten. Erstaunlich nur, dass der Tagi als Beispiel für den erfolgreichen Einsatz des erotischen Kapitals, Micheline Calmy-Rey nennt. Die Geschmäcker bleiben eben verschieden.






























