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Der Zürcher Bote vom 21. Januar 2011

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Testament? Erbvertrag?

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Wichtige Fragen und Probleme, die gerne verdrängt, aber bei klarer Sicht der Dinge gelöst und entschieden werden sollten.

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ENTWAFFNUNGS-INITIATIVE VOM 13. FEBRUAR 2011

Das Sturmgewehr gehört in den Kleiderschrank

Die Mündigkeit des Bürgers ist Fundament, aber auch Voraussetzung für jede Demokratie. Jeder mündige Bürger kann abstimmen und wählen. Ebenso kann er sich wählen lassen und so staatsbürgerliche Verantwortung übernehmen. Dieses ausgeglichene Verhältnis von Bürgerrechten und Bürgerpflichten prägt die genossenschaftliche Demokratie der Schweiz. Wer die Mündigkeit des Bürgers anzweifelt, stellt letztlich die Demokratie an sich in Frage.

GREGOR A. RUTZ

VIZEPRÄSIDENT

SVP KT. ZÜRICH

In der direkten Demokratie bildet die Gesamtheit der Bürger zusammen mit dem Parlament die Legislative. Zusammen mit den Kantonen sind die Stimmbürger Verfassungsgeber. Sie bestimmen als Souverän, was gilt in der Eidgenossenschaft. Der genossenschaftliche Geist der Schweiz, welcher derart umfassende politische Rechte und Freiheiten ermöglicht, erfordert aber auf der anderen Seite auch die Erfüllung von Bürgerpflichten. An oberster Stelle steht die Wehrpflicht, welche jeder mündige Schweizer als Angehöriger der Schweizer Armee wahrzunehmen hat (Art. 59 BV). So steht die Milizarmee neben dem Milizparlament; in der Mitte aber ist immer der mündige Bürger.

Die Bürger haben das Recht, sich zu bewaffnen, sich zu versammeln, Vereine zu bilden und sich mit Vorstellungen an alle Regierungsbehörden zu wenden.

der Schweiz immer eng verwoben. Nicht erst seit der französischen Revolution – wie in anderen europäischen Staaten – weiss sich der Schweizer selber zu wehren und bewahrt seine Waffe im eigenen Heim auf. Das Milizsystem hat in der Schweiz eine langjährige Tradition. Anschauliches Beispiel hierfür ist der Entwurf eines «Grundgesetzes für die schweizerische Eidgenossenschaft» von Dr. Troxler anno 1833. Dieser besagt in § 25: «Die Bürger haben das Recht, sich zu bewaffnen, sich zu versammeln, Vereine zu bilden und sich mit Vorstellungen an alle Regierungsbehörden zu wenden». Dass der freie Waffenbesitz in einem Atemzug mit staatsbürgerlichen Rechten genannt wird, ist kein Zufall.

ner/Giacometti). Diese Überlegungen sind im Zeitalter bedingter Geldstrafen (neues Strafgesetzbuch) vielen Politikern und Juristen fremd. Und doch erfreut sich dieser Grundsatz einer einzigartigen Logik: Er berücksichtigt den Grundsatz der Mündigkeit des Bürgers, trägt aber auch denjenigen Fällen Rechnung, welche diesen Anforderungen nicht gerecht werden.

Genossenschaftlicher Geist der Schweiz

Das Werk «Schweizerisches Bundesstaatsrecht» von Fritz Fleiner und Zaccaria Giacometti aus dem Jahre 1949 bringt diese zentralen Grundsätze des schweizerischen Staatswesens nach wie vor trefflich auf den Punkt: «Die schweizerische freiheitliche Staatsidee verlangt die Anerkennung der Persönlichkeit des Individuums im Staate, und zwar sowohl im Sinne der Gewährleistung einer staatsgewaltfreien Sphäre des Einzelnen wie der Heranziehung der Individuen zur staatlichen Willensbildung und der Rechtsgleichzeit. Die föderalistische Staatsidee ihrerseits fordert einen genossenschaftlichen Aufbau des Staates» (S. 30 f.). Die bürgerlichen Rechte und die Freiheit des Waffenbesitzes waren in

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Einstellung der bürgerlichen Rechte und Ehren Heute sprechen viele Politiker von «Grundrechten», von «staatlichen Aufgaben» und von «service public». Auf der anderen Seite erfreuen sich die Bürgerpflichten heute ausserordentlich schlechter Konjunktur. Früher argumentierte man klarer: Wer nicht in der Lage war, seine Bürgerpflichten zu erfüllen, ging unter Umständen seiner bürgerlichen Rechte verlustig. Der Tatbestand der Dienstverweigerung, aber auch andere Verbrechen hatten früher die Einstellung der bürgerlichen Ehrenfähigkeit zur Folge. Diese Nebenstrafe hatte ihren Hauptgrund darin, dass der zu Zuchthaus oder Gefängnisstrafe Verurteilte «nicht mehr würdig erschien, als Staatsorgan tätig zu werden» (Flei-

Wer kriminell ist, gilt zu Recht als Sicherheitsrisiko. Dies schliesst mitunter die Leistung von Militärdienst aus.

Straftäter: dienstuntauglich, aber auch bürgerrechtsuntauglich Gerade mit Blick auf die derzeit in aller Breite besprochenen Einzelfälle, wo Angehörige der Armee sich schwere Straftaten haben zuschulden kommen lassen, erscheint die Wiedereinführung dieser Nebenstrafe eine taugliche Alternative. Wer kriminell ist, gilt zu Recht als Sicherheitsrisiko. Dies schliesst mitunter die Leistung von Militärdienst aus. Die militärischen Behörden sind gefordert, hier seriöse Abklärungsarbeit zu leisten. Wer vorbestraft ist und darum als nicht tauglich erscheint, soll aber nicht nur der Bürgerpflichten enthoben werden, sondern müsste konsequenterweise auch gewisser bürgerlicher Rechte verlustig gehen. Nur so kann das Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten gewahrt werden. Alles andere wäre zwar typischer Ausdruck unserer Anspruchs-Gesellschaft, aber vom Prinzip her falsch: Wer eine Gefahr ist für unsere Armee, ist wohl auch ein Risiko für unsere Parlamente.

Linke Rhetorik blendet wirkliche Probleme aus

Mit ihrer Entwaffnungsinitiative machen es sich die Sozialdemokraten zu leicht. Völlig undifferenziert unterstellen sie jedem Staatsbürger kriminelle Energie und stempeln ihn zum potenzi-

ellen Mörder. Ebenso kaltblütig nützte die SP die Berichterstattung über den Mordfall von Zürich-Höngg im November 2007 und ähnliche Fälle aus. Mangels besserer Argumente zieht die Sozialdemokratie immer wieder den Lausanner Professor Martin Killias als Kronzeugen heran. Dieser hat vor einiger Zeit unter dem Titel «Familiendramen – ein schweizerischer «Sonderfall» seine Sicht der Dinge veröffentlicht. Die SP-Kurzfassung der Darlegungen von Kriminologe Killias lautet: «Jeden Tag wird ein Mensch mit der Armeewaffe getötet.» Killias’ Ausführungen jedoch basieren auf Mutmassungen und Schätzungen. Aus Zahlen, die aus elf Kantonen vorliegen, konstruiert der Professor, dass in der ganzen Schweiz «ungefähr 280 Menschen» pro Jahr an «Schussverletzungen aus Militärwaffen» sterben. Die SP rundet diese Zahl grosszügig auf.

spricht Bände. Um dieses Problem zu lösen, hat die SVP unter anderem die Volksinitiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer lanciert. In durchsichtiger Art und Weise missbrauchen die rot-grünen Parteien nun diese Fakten, um gegen die Armee Stimmung zu machen. Einen Teilerfolg – und damit einen ersten Schritt zur Abschaffung der Armee – haben sie bereits erzielt, indem einzelne bürgerliche Politiker zugestanden haben, den Soldaten die Taschenmunition künftig nicht mehr nach Hause mitzugeben. Dieser Entscheid war grundfalsch. Es ist zu hoffen, dass der fehlgeleitete Beschluss dereinst korrigiert werden kann.

Ja zur Milizarmee –Ja zur Waffentradition Wollen wir die Milizarmee aufrechterhalten, muss jeder Wehrmann über seine Waffe verfügen können. Das Sturmgewehr gehört in den Kleiderschrank. Und auch die Taschenmunition darf den Soldaten nicht vorenthalten werden.

Waffenmonopol für Entwaffnungs-InitiativeVerbrecher?NEIN

Nicht aus jedem Einzelfall ein Gesetz machen Faktum ist: Die Schweiz hat im internationalen Vergleich eine relativ tiefe Mordrate. Die wirklichen Probleme punkto Kriminalität und Gewalttaten liegen namentlich bei illegal erworbenen Schusswaffen, aber auch bei Stichwaffen. Messerstechereien –meist unter Tätern aus dem Balkan oder afrikanischen Ländern – kommen gerade in grösseren Städten immer häufiger vor. Der hohe Ausländeranteil unter den verurteilten Straftätern

Es ist Ausdruck der Demokratie, dass der Bürger das Sagen hat. Ebenso ist es Ausdruck einer echten, freiheitlichen Demokratie, dass der Bürger die Gewalt über die Waffen hat – und nicht irgendwelche staatlichen Instanzen. Abgesehen davon, dass es auch ein sicherheitspolitischer Unsinn wäre, alle Dienstwaffen in den Zeughäusern einzulagern, erinnert dieses Prinzip fatal an die Organisation afrikanischer Militärdiktaturen, wo der jeweilige Herrscher über die Arsenale gebietet und die Waffen den ihm genehmen Gruppierungen verteilt. In der freien Demokratie jedoch bestimmt der Souverän. Wer meint, die Sicherheit könne durch die Nichtabgabe der Munition und das Zurückbehalten der Waffe erhöht werden, der stellt die Mündigkeit der Bürger in Frage. Wer aber die Mündigkeit der Bürger in Frage stellt, traut der Demokratie nicht. Und stellt damit selber eine Gefahr dar –zumindest für die direkte Demokratie.

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Sozialdemokratisches Folterwerkzeug

Erpressung nennen wir den Versuch, sich durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern. Niemand handhabt das politische Folterwerkzeug der Erpressung so virtuos und routiniert wie die Sozialdemokraten. Als mittels Staatsvertrag 4500 Bankkundendossiers an die US-Steuerbehörden verraten werden sollten, sagte die SP vorerst nein. Und machte ihr Ja abhängig von der Einführung einer neuen «Bonussteuer». In Wirklichkeit fordert die SP Banken, die so offen über ihre Konti plaudern wie Nella Martinetti über ihr Leben. In Wirklichkeit ist die «Bonussteuer» eine Unternehmenssteuer, welche die Aktionäre, die Pensionskassen und damit auch die SP-Wähler bezahlen. Doch siehe, die Erpressung – von der «NZZ» vornehm als «Verknüpfung» bezeichnet –funktionierte.

Als der IWF-Kredit von 18 Milliarden Franken anstand, wollte die SP nichts von internationaler Solidarität wissen. Ihre zuständigen Aussenpolitiker – unrettbar mit den Hilfswerken verfilzt – erpressten ihr Ja mit der Erhöhung der Entwicklungshilfe um 800 Millionen. Damit weiterhin die Armen in reichen Ländern die Reichen in armen Ländern finanzieren. Und siehe, die Erpressung – vom «Tages-Anzeiger» vornehm als «Deal» bezeichnet –funktionierte.

Als Eveline Widmer-Schlumpf das Finanzdepartement kaperte und die Sozis das Uvek verloren, drohte der SP-Vizepräsident: «Wir wählen sie nicht mehr.» Flugs buttert jetzt die Finanzministerin drei Milliarden in ihre Wiederwahl durch die Linken. Indem sie alle Sparanstrengungen fahrenlässt und dieses Sümmchen dem Service public als Hätschelkind der SP in die Tasche steckt. Was die SP kann, können ihre Parteimitglieder noch lange. Andreas Gross, einziger Spesenmillionär unter den Nationalräten, erpresst von seinen Genossen und vom Zürchervolk seine gefährdete Wiederwahl. Er könne nur Präsident des Europarats werden, wenn er 2011 den Sprung ins Parlament wieder schaffe. Andernfalls dürfe er weder «von ihm ausgesuchte Länder bereisen» noch «auf Augenhöhe mit allen Regierenden der Mitgliedsländer reden». Sein präsidiales Reisen und Reden durch Europa fände erst 2014 bis 2015 statt. Bereits 2015 sind wieder Nationalratswahlen. Ob Andis Erpressung ein- oder gar zweimal klappt? Kaum. Denn hier entscheidet der Souverän statt schwächliche Mitteparteien.

MEDIENMITTEILUNG SVP SCHWEIZ

FDP wird zur grössten Bedrohung für die Sicherheit der Schweiz

Der Genfer FDP-Sicherheitschef Maudet zeigte diese Woche anlässlich einer Medienkonferenz zusammen mit Sicherheitsexperten seiner Partei die wahren Absichten der FDP in der Sicherheitspolitik auf. Was man bisher ansatzweise annehmen konnte, wird nun bestätigt: Die FDP will letztlich die Wehrpflicht und das Milizsystem abschaffen und stattdessen eine weitreichende sicherheitspolitische Integration in die EU.

MARTIN BALTISSER

GENERALSEKRETÄR

SVP SCHWEIZ

Eine verbleibende ProfiTruppe der Schweizer Armee dürfte demnach wohl insbesondere im Ausland eingesetzt werden. Die SVP lehnt solch unrealistische und verantwortungslose Phantasien entschieden ab. Diese Sicherheitspolitik würde das Ende der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz bedeuten. Mit diesem

Konzept lassen sich weder die Landesverteidigung noch unterstützende Aufträge der Armee zugunsten der Bevölkerung aufrechterhalten.

Die SVP steht zu einer glaubwürdigen Landesverteidigung und zu einer schlagkräftigen Armee, welche die Souveränität und Neutralität der Schweiz sicherstellen. Nur eine eigene, starke Armee garantiert den Status als unabhängiger, neutraler und souveräner Staat. Am Milizprinzip und an der allgemeinen Wehrpflicht ist unter allen Umständen festzuhalten. Nur diese er-

ENTWAFFNUNGS-INITIATIVE VOM 13. FEBRUAR 2011

möglichen eine breite Verankerung der Armee in der Bevölkerung und stellen eine umfassende Auftragserfüllung sicher. Der Hauptauftrag der Armee ist die Landesverteidigung. Auf die bisherige, einseitige Ausrichtung der Armee in Richtung internationale Kooperation, wie sie in den letzten 15 Jahren schrittweise erfolgte, ist in Zukunft zu verzichten. Das internationale Engagement der Armee ist entsprechend zurückzufahren. Die Priorität muss kurzfristig in der Mängelbehebung sowie in der Sicherstellung und Verbes-

serung der Funktionalität der Armee liegen.

Dass die FDP nun ausgerechnet den früheren Armeechef Keckeis vorschickt, um ein neues sicherheitspolitisches Konzept vorzustellen, ist ein Hohn. Keckeis ist einer der Hauptverantwortlichen für die Fehlentwicklungen der Armee in den vergangenen Jahren. Der Genfer Sicherheitsdirektor Maudet sollte besser vor seiner eigenen Türe kehren. Probleme bezüglich Sicherheit gibt es in Genf schliesslich genug.

Misstrauen gegen die Schweizer Armee

Die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt», über die am 13. Februar 2011 abgestimmt wird, zeugt von einem beträchtlichen Misstrauen gegen die Schweizer Armee.

HULDRYCH THOMANN

FÄLLANDEN-BENGLEN

In Abschnitt 4 des vorgeschlagenen neuen Artikels 118a der Bundesverfassung heisst es unter anderem wie folgt:

«Ausserhalb des Militärdienstes werden die Feuerwaffen der Angehörigen der Armee in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt. Angehörigen der Armee dürfen beim Ausscheiden aus der Armee keine Feuerwaffen überlassen werden.» Der Initiativetext unterstellt somit, dass die Angehörigen unserer Armee nicht korrekt mit ihren Waffen umzugehen wüssten. Das ist eine Respektlosigkeit gegenüber allen Soldatinnen und Soldaten. Ausgerechnet jene Mitbürgerinnen und Mitbürger, welche im Falle eines Krieges ihr Leben riskieren würden, um unser Land und unsere Bevölkerung zu schützen, werden indirekt als «Bedro-

hung» dargestellt. Was für eine geistige Verwirrung!

Wie kommen die Initianten dazu, die Dinge dermassen auf den Kopf zu stellen? Bekanntlich wollen sie (gemäss Abschnitt 1 des vorgeschlagenen Artikels 118a) «Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition» erlassen. In der öffentlichen Debatte weisen sie dabei auf den Umstand hin, dass Selbstmörder in Einzelfällen ihre Ordonnanzwaffe eingesetzt hätten, um sich das Leben zu nehmen. Selbstverständlich ist jeder Selbstmord in höchstem Masse tragisch, und zweifellos sollte die Gesellschaft alles unternehmen, um selbstmordgefährdete Menschen vor sich selbst zu retten. Aber in Bezug auf die erwähnte Volksinitiative sind Hinweise auf den Suizid kein logisches Argument. Denn es gibt – leider – auch Selbstmörder, welche sich vor einen fahrenden Zug werfen, und trotzdem fordert niemand, dass alle Lokomoti-

ven zu verbieten seien oder dass der gesamte Eisenbahnverkehr in der Schweiz stillgelegt werde. Auch die Feststellung, dass Ordonnanzwaffen in Einzelfällen sogar für Verbrechen eingesetzt wurden, ist kein wirkliches Argument. Man verlangt ja –richtigerweise! –auch nicht, dass der Zutritt zur Schweiz allen Ausländern zu verwehren sei, weil einzelne Ausländer sich eines Gewaltverbrechens schuldig gemacht haben. Anders gesagt: Es ist immer verkehrt, aus Einzelfällen eine allgemeine Regel oder einen «Generalverdacht» abzuleiten. Es gehört zum Wesen unserer Milizarmee, dass grundsätzlich jeder wehrfähige Bürger seinen persönlichen Beitrag zur bewaffneten Landesverteidigung leistet. Eine bessere Form für eine Armee gibt es nicht. Denn die Milizarmee wird nie zum «Staat im Staat», sie wird nie als verselbständigte, plötzlich ausser Kontrolle geratende Macht die Demokratie gefährden können. Typisch für die

Milizarmee ist es, dass jeder Bürger gleichzeitig Soldat und jeder Soldat gleichzeitig Bürger ist. Schon immer war es so, dass die Milizsoldaten unseres Landes ihre persönliche Waffe besassen, zu Hause aufbewahrten und dafür die Verantwortung trugen. Sie pflegten diese Waffe korrekt aufzubewahren und sie nur dann hervorzunehmen, wenn sie Übungen im Schiesstand zu absolvieren hatten oder in den militärischen Wiederholungskurs einrücken mussten. Dies alles war, genau besehen, nie ein Problem, und es hat nie verhindert, dass die Schweiz zu den friedlichsten und sichersten Ländern der Erde gehört. Es liegt im Interesse der ganzen Bevölkerung, der schweizerischen Milizarmee weiterhin Sorge zu tragen und ihr das verdiente Vertrauen zu schenken. Die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» schürt leider – absichtlich oder ungewollt –das Misstrauen gegen unsere Armee. Die Initiative muss deshalb klar abgelehnt werden.

KANTONSRAT DES EIDGENÖSSISCHEN STANDES ZÜRICH

Gegenvorschlag zum neuen Finanzausgleich

YVES SENN

KANTONSRAT SVP

WINTERTHUR

Diese Woche debattierte der Kantonsrat erneut über den neuen Finanzausgleich, die SterbetourismusInitiative und das Polizei- und Justizzentrum. Hans Frei (SVP, Regensdorf) stellte klar, dass Handlungsbedarf bestehe. Resonanzen aus den betroffenen Gemeinden zeigten, dass der neue Finanzausgleich nicht mehr mitgetragen werde. Darum müsse der Gegenvorschlag unterstützt werden. Der Kantonsrat lehnte den Gegenvorschlag mit 113 zu 52 Stimmen bei 8 Enthaltungen ab. Das letzte Wort wird das Zürcher Stimmvolk am 15. Mai 2011 haben.

Die Junge SVP sammelte zusammen mit dem Bund der Steuerzahler und den Jungfreisinnigen über 4500 Unterschriften für das konstruktive Referendum zum neuen Finanzausgleichsgesetz. Dies mit der Begründung, dass mit dem neuen Finanzausgleich die Städte Zürich und Winterthur massiv mehr Finanzmittel als bisher erhalten. Es könne aber nicht Aufgabe der kantonalen Steuerzahler sein, die ineffiziente und ausgabenfreudige Politik der rotgrünen Stadtregierungen von Zürich und Winterthur zu finanzieren. Bei der hitzigen Debatte im Kantonsrat ging es nur um die Abstimmungsempfehlung. Konkret verlangt der ausformulierte Gegenvorschlag eine Senkung des Zentrumslastenausgleichsbeitrags an die beiden Grossstädte. Die Stadt Zürich soll jährlich 52 Mio. Franken und die Stadt Winterthur jährlich 21 Mio. Franken weniger Zentrumslastenausgleich erhalten. Lorenz Habicher (SVP, Zürich) betonte im Rat, dass die SVP des Kantons Zürich an der Delegiertenversammlung vom 10. Januar 2011 die Vorlage zur Kenntnis genommen habe und den Gegenvorschlag unterstütze. Das Geld werde in Zürich schneller ausgegeben als es auf der Bank sei (siehe Kommentar). René Isler (SVP, Winterthur) doppelte nach: Es sei bekannt, dass die Stadt Winterthur seit Jahren von Links-Grün regiert werde. Darum habe es die Stadt nicht geschafft, eine finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen. Seit Jahrzehnten habe die Stadt Winterthur einen Investitionsstau von 100 Mio. Franken. Es werde alles Wichtige wie z.B. Schulhäuser, Altersheime und Investitionen in öffentlichen Verkehr zurückgestellt. Stattdessen werden Prestigeprojekten wie Fokus und Masterplan Bahnhof gefördert. Der Fraktionspräsident

Sterbetourismus

Mit der Volksinitiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich» wird verlangt, dass der Kanton Zürich rechtliche Bestimmungen erlässt, welche jegliche Beihilfe zum Selbstmord an Personen ohne mindestens einjährigen Wohnsitz im Kanton Zürich (Sterbetourismus) nicht gestatten und unter Strafe stellt. Der Gegenvorschlag des Kantonsrates sieht hingegen vor, dass im Kanton Zürich aufsichtsrechtliche Bestimmungen über die organisierte Suizidhilfe erlässt, in welchen Bewilligungspflichten und deren Voraussetzungen, Verfahrensregeln, Kostenfolgen, Sorgfaltspflichten und Sanktionen für Regelverstösse vorgesehen werden. Willy Haderer (SVP, Unterengstringen) stellte im Rat fest, dass Sterbehilfe schon in früheren Kulturen praktiziert wurde. Auch damals gab es Situationen, wo Menschen nicht mehr stark genug waren, um ihr Leben zu tragen. Mit der modernen Medizin wurde etwas geschaffen, das dazu führte, dass man nicht mehr in der Lage ist, dies mit irgendwelchen Methoden auszuführen. Darum sei es wichtig, dass es Menschen gäbe, welche dazu Hand bieten. Wenn es dies nicht gäbe, müssten andere Lösungen im Gesundheitswesen gesucht werden. Es müsse eine Lösung gesucht werden, die den Selbstwillen des einzelnen Menschen respektiert. Dies sei mit der heutigen Gesetzgebung weitgehend gewährleistet. Darum müsse die Volksinitiative und der Gegenvorschlag abgelehnt werden. Der Rat lehnte nach der

STADT WINTERTHUR –VOLKSABSTIMMUNG VOM 13. FEBRUAR 2011

Nein zum Kauf der Liegenschaften

Obertor/Stadthausstrasse

DANIEL OSWALD

GEMEINDERAT PRÄSIDENT SVP WINTERTHUR

Am 14. November 1977 befürworteten die Winterthurer Stimmbürger die Gründung der Fortuna Obertor AG. Die Gesellschafter waren und sind noch heute die Stadt Winterthur und die AXA Winterthur, welche je 50 Prozent der Anteile besitzen. Die Stadt brachte bei der Gründung die Liegenschaften Obertor 16 bis 28 und Stadthausstrasse 15 bis 27 in die Gesellschaft ein. 1992 wurde noch das Hotel Krone in die Gesellschaft eingebracht, welches aber mittlerweile wieder veräussert wurde. Aufgrund der Anpassung der Anlagerichtlinien kann die AXA Winterthur diese Beteiligung nicht mehr dem gebundenen Vermögen zuweisen, was einen erheblichen Nachteil darstellt. Ausserdem ist der ursprüngliche Gesellschaftszweck erfüllt. Aus diesen Gründen ist sinnvoll, diese Gesellschaft zu liquidieren. Die Frage ist nun, wer die betroffenen Liegenschaften erwerben soll. Der Stadtrat hat dem Grossen Gemeinderat den Kauf dieser Liegenschaften durch die Stadt Winterthur beantragt. Im Grossen Gemeinderat wurde dieser Kauf entgegen dem Willen der Fraktionen von CVP, EVP/EDU und SVP am 21. Juni letzten Jahres befürwortet. Wir von der SVP haben zusammen mit der EVP und CVP darauf das Behördenreferendum ergriffen, welches auch noch von

Debatte die Volksinitiative deutlich mit 123 zu 36 Stimmen und dem Gegenvorschlag mit 152 zu 17 Stimmen ab. Polizei und Justizzentrum Das Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum (PJZ) Zürich schaffte die Grundlage für den Bau eines Megakomplex auf dem Areal Güterbahnhof in Zürich Aussersihl-Hard, in dem zentrale Abteilungen der Kantonspolizei und der Strafverfolgungsbehörden, Ausbildungseinrichtungen der Polizei sowie das Polizeigefängnis und ein weiteres Bezirksgefängnis des Kantons Zürich zusammengeführt werden sollten. Nachdem der Kantonsrat die Bewilligung des Objektkredits abgelehnt hat, ist das Gesetz hinfällig und kann entsprechend aufgehoben werden. Beat Stiefel (SVP, Egg) stellte fest, dass die Aufhebung des Gesetzes die logische Konsequenz des Kantonsratsbeschluss sei. Hans-Heinrich Heusser (SVP, Seegräben) stellte klar, dass der Demokratiebegriff in dieser Debatte etwas gar strapaziert werde. Es gehe nicht darum, ob die Verweigerung des Objektkredits gut oder schlecht war. Es mache keinen Sinn, wenn zu einer Vorlage nur noch ja gesagt werden dürfe. Sonst hätte im Jahr 2003 die Vorlage so abgeändert werden müssen, dass unterschiedliche Resultate nicht möglich gewesen wären. Das Zürcher Stimmvolk habe erwartet, dass der Kantonsrat das fertige PJZ-Projekt beurteile und über die Kreditfreigabe abschliessend entscheide. Darum müsse das demokratische Resultat endlich akzeptiert werden. Willy Haderer (SVP, Unterengstringen) doppelte nach und betonte, dass keine demokratisch unmögliche Situation entstanden sei. Schon in vielen Gemeinden haben die Stimmbürger einen Projektierungskredit genehmigt und die Realisation wurde von den gleichen Stimmbürgern zu einem späteren Zeitpunkt abgelehnt. Der Kantonsrat stimmte der Aufhebung des Gesetzes mit 95 zu 74 Stimmen zu. Die FDP kündigte das Referendum an.

KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG

Finanzausgleichsgesetz: FDP gegen eigene Jungpartei

LORENZ HABICHER KANTONSRAT SVP ZÜRICH 3/9

Der Kantonalvorstand der Zürcher SVP und im Anschluss die kantonale Delegiertenversammlung vom Montag, 10. Januar 2011, haben dem Gegenvorschlag der Jungen SVP, der Jungfreisinnigen und dem Bund der Steuerzahler (BdS) zugestimmt bzw. die Parole bestätigt. Diese deutliche Stellungnahme zum Gegenvorschlag des Finanzausgleichsgesetz (FAG) veranlasste die SVP-Fraktion, dem Auftrag der politischen Basis zu folgen und diesen Montag den entsprechenden Antrag im Kantonsrat zu stellen. Das absolute Minimum, was die Stimmberechtigten vom Kantonsrat erwarten dürfen, ist das dieser seinen Job richtig macht. Wenn zwei Fragen zur gleichen Abstimmungsvorlage gestellt werden (Gesetz und Gegenvorschlag), dann können beide auch mit JA beantwortet werden und es muss eine Stichfrage gestellt werden. Der Kantonsrat gibt seine Empfehlung ab und diese beinhaltet somit auch die gesetzlich vorgesehene Stichfrage. Zum FAG: Der Städte Zürich und Winterthur leben über ihre Verhältnisse. Die Stadt Zürich hat noch immer kein reguläres Budget für das Jahr 2011. Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz liegt eine Finanzvorlage, ein Gesetz vor, dass einzig für die Städte Zürich und Winterthur einen fixen, teuerungsangepassten Betrag für den Zentrumslastenausgleich vorsieht. Einen Betrag der ziemlich abenteuerlich berechnet wurde. Bis heute wird nur von den Zentrumslasten gesprochen, diese wurden auch beziffert –der Zentrumsnutzen der Städte konnte und wurde nie wirklich berechnet! Die bürgerlichen Jungparteien ha-

ben diesen Fehler im Gesetz erkannt und machen einen konstruktiven, einen besseren Vorschlag. Diese Generation, die Jungen, werden die Rechnung dieses Finanzausgleichgesetzes bezahlen müssen. Und vergessen wir nicht, zur Umverteilung vorgesehenes Geld muss erst erwirtschaftet werden, bevor es verteilt werden kann. Dieser Vorschlag entspricht dem Minderheitsantrag der SVP-Fraktion in der Gesetzesberatung und wir haben auch eine Anfrage dazu eingereicht. Die Antwort auf diese Anfrage ist, diplomatisch ausgedrückt, eine Frechheit.

Nur verlief die Diskussion im Kantonsrat nicht um den vorgelegten Gegenvorschlag von Stimmberechtigten und die Stichfrage. Der SVP wurde vorgeworfen «umzufallen», das neue Gesetz und den vor sechs Monaten gefundenen Kompromiss zu gefährden. Ein SP-Sprecher verstieg sich sogar zur Aussage, die SVP sei auf ihrer Seite gestanden. Ein lächerlicher Vorwurf, genauso wie die Behauptung, dass die Städte die Steuern um 4 bis 8 Prozent erhöhen müssten, falls der Gegenvorschlag angenommen wird. Sie sehen, die Einnahmen des Zentrumlastenausgleichs sind schon geplant (wohl auch ausgegeben) noch bevor diese erwirtschaftet und in die Stadtkassen geflossen sind. Wollen Sie wirklich ein solches sozialistisches Finanzgebaren, eine solche verantwortungslose Umverteilungsund Ausgabenpolitik zu Gunsten der rotgrünen Städte Zürich und Winterthur unterstützen? Regierungsrat Markus Notter (SP), aus seiner Feder stammt das Finanzausgleichsgesetz, hatte manchen Lacher auf seiner Seite, als er eine seiner letzten Reden im Ratshaus an der Limmat schwang. Unverständlich ist die Position der FDP, welche ihre Jungpartei im Regen stehen lässt und mit den Linken ins Lotterbett steigt …

DIE SITZUNG IM ÜBERBLICK:

DER KANTONSRAT HAT AM MONTAG …

…ein Postulat betreffend Ersatz der Mitarbeiterbeurteilung durch das jährliche Mitarbeitergespräch nicht für dringlich erklärt.

…dem Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz zugestimmt.

13. Februar 2011

einzelnen Gemeinderäten von anderen Parteien unterstützt wurde. Am 13. Februar 2011 haben Sie nun an der Urne die Gelegenheit, diesen Fehlentscheid des Grossen Gemeinderates zu korrigieren, in dem sie die Vorlage aus folgenden Gründen ablehnen. Die besagten Liegenschaften besitzen eine Gesamtmietfläche von 6700 m², von welchen die Stadt Winterthur zurzeit rund 3200 m² gemietet hat. Da im November letzten Jahres die Stimmbürger der Zentralisierung der Stadtverwaltung zugestimmt haben, wird die Stadtverwaltung diese Büros ab 2015 nicht mehr benötigen und den entsprechenden Mietvertrag auflösen. Die Pensionskasse der Stadt Winterthur hat einen Kauf der Liegenschaften ebenfalls geprüft und sieht von einem Kauf aufgrund des Alters und des Sanierungsbedarfs der Liegenschaft ab. Ausserdem habe die Pensionskasse bessere Anlagemöglichkeiten bei Überbauungen in Wülflingen. Der Auszug der Verwaltung im Falle einer Zentralisierung der Stadtverwaltung hielt die Pensionskasse ebenfalls von einem Kauf der Liegenschaften ab.

Damit wir Geld … … für Altersheime haben … für Sporthallen haben … für Schulhäuser haben

Im Weiteren hat der Stadtrat verschiedentlich auf den grossen Nachholbedarf

bei den Investitionen und den fehlenden finanziellen Mitteln der Stadt Winterthur hingewiesen. Für Schulhäuser, für ein neues Polizeigebäude, für die Sanierung des Fussballstadions, für verschiedene Sporthallen sowie für die Sanierung der Infrastruktur der Altenheime, wie zum Beispiel des Adlergartens, wird die Stadt Winterthur in den nächsten Jahren mehrere hundert Millionen Franken benötigen. Aber auch für bereits beschlossene Projekte wie der Masterplan Bahnhof benötigt die Stadt Winterthur Geld. Es macht deshalb keinen Sinn, dass die Stadt Winterthur Geld für den Kauf von Immobilien aufwendet, für welche sie in naher Zukunft keinen Bedarf mehr hat.

…der Änderung des Kantonsratsgesetzes und des Geschäftsreglements des Kantonsrates betreffend die Kandidatenprüfung für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der für das gesamte Kantonsgebiet zuständigen Gerichte zugestimmt.

…den Gegenvorschlag zum Finanzausgleichsgesetz abgelehnt.

…die Volksinitiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich» abgelehnt.

…das Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum aufgehoben.

17. Januar 2011

Parolen zur Volksabstimmung vom 13. Februar 2011

Die Stadtverwaltung zieht in den Fokus – darum NEIN zur Absicht des Stadtrates, 24 Millionen Franken in den Sand zu setzen.

Von Seiten der Befürworter wurde argumentiert, dass die Stadt verhindern wolle, dass diese Häuser bauliche Veränderungen erfahren, welche nicht dem Stadtbild entsprechen. Deshalb müssen die Häuser aber nicht gekauft werden. Die vorhandenen Gesetze sichern der Stadt den nötigen Einfluss auf die zukünftige bauliche Entwicklung.

Ich danke Ihnen für ein überzeugtes Nein zu dieser Vorlage und für die Unterstützung im Abstimmungskampf.

Eidgenössische Vorlage Volksinitiative «Schutz vor Waffengewalt»

Kantonale Vorlagen

Verkehrssicherheitsinitiative; Kantonale Volksinitiative zur Verwendung der Ordnungsbussen im Strassenverkehr

Beitrag über 20 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds für den Erweiterungsbau des Schweizerischen Landesmuseums Zürich

EIN SVP-MITGLIED STELLT SICH VOR

Koni Langhart

Alter: 47 Jahre

Beruf: Landwirt, Ing.-Agr. FH

Gemeinde: Oberstammheim

Seit wann sind Sie Mitglied bei der SVP und warum sind Sie beigetreten?

Seit 1986. Politik hat mich seit Schulzeiten interessiert. Bei meiner bäuerlichen Herkunft und Berufsausrichtung war die SVP damals naheliegend. Eine linke Partei oder der Freisinn mit seinem damals schon elitärarroganten Gehabe kamen nie in Frage. Auch heute passt das Programm der SVP meistens sehr gut mit meiner persönlichen Weltanschauung überein.

Wie engagieren Sie sich innerhalb der Partei?

Seit bald 8 Jahren bin ich Bezirksparteipräsident von Andelfingen. Gleichzeitig bin ich Vorstandsmitglied der Sektion Oberstammheim, Mitglied des Kantonalvorstandes sowie Delegierter der SVP Schweiz. Mit all diesen Verpflichtungen kommen einige Stunden im Jahr zusammen. Ich engagiere mich sehr gerne für diese Partei. Die anhaltend guten Abstimmungs- und Wahlergebnisse für die SVP in «meinem» Bezirk sowie die vielen interessanten persönlichen Kontakte motivieren immer wieder neu.

Was wünschen Sie sich für die Schweiz?

Mehr persönliche Freiheit. Weniger staatliche Bevormundung. Florierende Wirtschaft. Verantwortungsbewusste Bürger. Funktionierende Infrastrukturen. Weniger Kriminalität. Sichere Sozialwerke. Eigene Nahrungsmittel. Mehr Einbürgerungsqualität. Keine EU-Mitgliedschaft. Und tausend Dinge mehr. Kurz: Mehr SVP!

Welcher Politiker ist Ihr Vorbild und warum?

Es gibt viele gute Politiker, die sich uneigennützig für unsere Gesellschaft, unser Land und unsere Partei einsetzen. Von ihnen allen kann ich etwas lernen. Ausnahmeerscheinungen sind sicher etwa Christoph Blocher und Ueli Maurer. Nicht weil sie es bis in den Bundesrat geschafft haben. Vielmehr weil sie sich von ganz unten hochgearbeitet und Ausserordentliches für die Allgemeinheit geleistet haben. Jeder hat zudem auf seine Art wesentlich zum Aufstieg der SVP beigetragen.

Was sind Ihre nächsten persönlichen Projekte?

Auch in der Bezirkspartei Andelfingen gibt es weiterhin viel zu tun. So gilt es beispielsweise den Mitgliederzuwachs voranzutreiben oder an den regionalen Themen dranzubleiben. Aktuell kandidiere ich zudem in aussichtsreicher Position für den Zürcher Kantonsrat.

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SVP BEZIRK MEILEN

Nein zur Entwaffnungsinitiative

Vor über 130 Teilnehmern fand in Küsnacht eine Podiumsdiskussion zur Volksabstimmung vom 13. Februar statt. Als Gegner der EntwaffnungsInitiative engagierten sich Hans-Peter Amrein (Kantonsratskandidat SVP) und Martin Seyfried, Präsident der Meilemer Sportschützen, auf dem Podium. Nationalrat Josef Lang und Gemeinderat Patrick Angele vertraten den Standpunkt der Befürworter. Als Leiter des Podiums fungierte Gregor A. Rutz.

Pro: GR Patrick Angele, NR Josef Lang –Kontra: Hans-Peter Amrein, Martin Seyfried –Gesprächsleitung: Gregor A. Rutz.

svp. Die Entwaffnungsinitiative bewegt die Emotionen – dies zeigte die Abstimmungsveranstaltung in Küsnacht-Limberg eindrücklich. Über 130 Teilnehmer fanden sich ein und beteiligten sich aktiv an der Diskussion über das SP-Volksbegehren. Vor allem die lokalen Schützenvereine zeichneten sich durch eine hohe Präsenz aus. Verschiedene Sportschützen riefen in Erinnerung, dass den Wehrmännern in der Armee anspruchsvolle Aufgaben übertragen würden. Es sei unverständlich, dass die gleichen Personen im zivilen Leben nun plötzlich nicht mehr fähig sein sollten, diese Verantwortung zu tragen.

Die Initiative sei ein Angriff auf das schweizerische Milizsystem, warfen die Gegner vor. Hans-Peter Amrein warf ein, dass die Initiative die bewährte Milizorganisation der Armee unterlaufe und so die Sicherheit der Schweiz gefährde. Währenddessen wiesen die Initiativbefürworter darauf

hin, dass es ihnen nur darum gehe, die Suizidrate zu senken. Mit einem Angriff auf die Armee habe die Entwaffnungsinitiative nichts zu tun, beteuerten die beiden GSoA-Vertreter Lang und Angele.

Auch Sportschützen und Jäger seien nicht das Ziel der Initianten. Als die Diskussion auf den vorgeschlagenen Verfassungsartikel kam, vermochten die Befürworter allerdings nicht schlüssig zu erklären, wie nichtlizenzierte Schützen den Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis beim Feldschiessen zu erbringen hätten.

Seyfried und Amrein betonten, wie gefährlich die Initiative sei. Sie verursache nicht nur unnötige Bürokratie, sondern rüttle an den Grundfesten des Staates. Dass jeder Bürger a priori als «verdächtig» angeschaut werde, sei unerträglich. Darum gebe es nur eine Antwort: ein klares Nein zur Entwaffnungsinitiative am 13. Februar.

SVP Zürich 7 und 8 Kantonsratswahlen 2011

Donnerstag, 27. Januar 2011, 19.30 Uhr Rest. Vorderberg (Kirche Fluntern, Zürichbergstrasse 71, 8044 Zürich)

Ständerat This Jenny «Was erwartet das Volk von einem(r) Politiker(in)»?

Wir freuen uns, Sie begrüssen zu dürfen

Die Kantonsratskandidaten laden ein:

Theo Toggweiler (Kantonsrat)

Susanne Brunner (Kantonsrätin)

Urs Fehr (Gemeinderat) Walter Anken

Hans-Ueli Vogt Patric Eggler

Schweizer wählen SVP

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Fondue-Plausch vom 28. Januar 2011

Die SVP-Kreispartei Zürich 11 lädt alle zum diesjährigen Fondue-Plausch in der Vereinshütte des Hundevereins SKG ein; Nähe Versuchsanstalt Reckenholz, Reckenholzstrasse in 8046 Zürich.

Angesagt ist gemütliches Zusammensein bei einem feinen Fondue ( F I G U G E G L ).

Der Anlass ist öffentlich und alle sind herzlich willkommen. Wir bitten um Anmeldung bei:

Daniel Regli: Tel. 078 656 85 53, svp.zh11@bluewin.ch

Hüttenwart: Thomas Schwendener, Tel. 079 405 58 00 oder bei Walter Isliker; walter.isliker@stp.stzh.ch

Fondue, Portion / Person Fr. 20.–

Auf Ihren Besuch freut sich Zürich 11

En Guetä wünscht inä allnä

Die Kantonsratskandidaten der SVP vom Wahlkreis Zürich 6

Organisation: Walter Isliker, Kantonsrat und Thomas Schwendener, Gemeinderat

EINLADUNG ZUM BRUNCH

(musikalische Umrahmung mit Alphornklängen und Schwyzerörgelimusik) mit den beiden bisherigen SVP-Regierungsratskandidaten Ernst Stocker und Markus Kägi und unseren beiden Kantonsratskandidaten

Armin Steinmann (bisher) und Patrick Stutz (neu)

Datum/Uhrzeit: Samstag, 5. Februar 2011, 09-11 Uhr Ort: Saal des reformierten Kirchgemeindehauses Adliswil (Kirchstrasse 7, 8134 Adliswil)

Der Vorstand der SVP Adliswil lädt Sie ganz herzlich zu einem gemütlichen Brunch mit den Regierungs- und Kantonsratskandidaten ein. Die Kandidaten werden auch für Fragen zur Verfügung stehen. Für musikalische Unterhaltung ist gesorgt.

Einladung zur traditionellen Lichtmess

Samstag, 29. Januar 2011, 14.30 Uhr, Ziegelhöchi, Schwamendingen

Mit den Referenten:

aBR Christoph Blocher

zum Thema:

«Warum müssen Schweizer SVP wählen»

sowie: Markus Kägi, Regierungsrat Ernst Stocker, Regierungsrat

Begrüssung: Christian Mettler, Kantonsrat

Moderation: GR und Kantonsratskandidat Bruno Wohler

Auch Sie und alle Besucher haben die Gelegenheit, auf dem Schiit-Stock Ihre Meinung zu äussern.

Oberhalb Rest. Ziegelhütte, Hüttenkopfstrasse, 8051 Zürich (Tram Nr. 7 und 9 oder Bus Nr. 61, 62, 63 und 79 bis Schwamendingerplatz)

Keine Parkplätze vorhanden.

Es singt für Sie: Männerchor Schwamendingen mit gratis Wurst

Mir stönd ii – für Sie

Die Kandidaten für die Regierungs- und Kantonsratswahlen 2011 stellen sich vor Donnerstag,27. Januar 2011, 20.00 Uhr Mönchhof, 8617 Mönchaltorf

Referenten:

Regierungsrat Ernst Stocker* Regierungsrat Markus Kägi **

Themen:

*Wirtschaftsstandort Zürich mit grosser Herausforderung in der Zukunft

**Energieversorgung und Raumplanung im Kanton Zürich

Unsere Referenten für den Kantonsrat: Beat Stiefel, Bezirksrichter, Egg (bisher) Karl Bertschinger, Sekundarlehrer, Ebmatingen/Maur Thomas Meier, Rechtsanwalt, Mönchaltorf Ulrich Pfister, Kantonspolizist, Esslingen/Egg Nutzen Sie diese Gelegenheit, Fragen an unsere Kandidaten zu richten! Im Anschluss an die Diskussion wird ein Apéro offeriert. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

EggMaur Mönchaltorf www.svp-egg.chwww.svp-maur.chwww.svp-zuerich.ch

Tafelsilber verjubelt?

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat im Jahr 2010 riesige Fremdwährungspositionen in Euro und in US-Dollars aufgebaut und damit Buchverluste von 26 Milliarden Schweizer Franken eingefahren. Der grösste Jahresverlust in der 103-jährigen Geschichte der Schweizerischen Nationalbank beläuft sich auf rund 21 Milliarden Schweizer Franken.

HANS-PETER AMREIN

KÜSNACHT-FORCH

Wie konnte es dazu kommen?

Unter der Führung ihres jungen und dynamischen Präsidenten (ehemaliger Spitzensportler und Schweizer Meister im Schwimmen, ehemaliger Partner einer grossen Hedge-Fund Firma und ehemaliges Mitglied des «Comité Stratégique» von «Agence France Trésor», des für die gigantische Schuldenwirtschaft Frankreichs zuständigen Organs) hat die Schweizerische Nationalbank im Frühjahr 2011 massiv an den internationalen Devisenmärkten interveniert und allein im ersten Halbjahr 2010 über 100 Milliarden Euros eingekauft. Ziel war es, den Kurs des rasch an Wert gewinnenden Schweizer Frankens zu schwächen und damit die schweizerische Exportwirtschaft zu stützen.

Die grossen Marktteilnehmer bekamen rasch Wind vom Ansinnen der Nationalbank. Sie deckten die SNB mit Euros und US-Dollars ein und schon bald hatte unsere, im globalen Devisenmarkt relativ unbedeutende, kleine Zentralbank ihre Munition verschossen. Die Spieler im Markt fuhren während des ganzen Jahres 2010 fort, im grossen Stile US-Dollars und Euros zu verkaufen. Unterstützt wurden sie dabei durch die galoppierenden Schuldenwirtschaften der EU und der USA. Mit relativ wenig Risiko resultierten für die Spekulanten enorme Gewinne, während die Währungsverluste der zurückgebundenen SNB bis zum Jahresende entsprechend weiter anstiegen.

Berühmt ist das Zitat des verstorbenen Börsengurus André Kostolany: «Wer viel Geld hat, kann spekulieren, wer wenig Geld hat, darf spekulieren und wer kein Geld hat, muss spekulieren». Leider trifft dieses Zitat nicht auf eine Zentralbank eines kleinen Staates wie der Schweiz zu: Sie kann und darf nicht spekulieren, sondern kann nur ganz gezielt intervenieren!

Gemäss Nationalbankgesetz führt die SNB die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse unseres Landes. Sie verwaltet die Währungsreserven und trägt zur Stabilität unseres Finanzsystems und der Preise bei. Die Frage, ob die Bank im letzten Frühjahr mit ihren überhasteten und nicht zielorientierten Interventionen im internationalen Devisenmarkt dem Buchstaben des Gesetzes nicht entsprochen

Öffentliche Veranstaltung

Im Herbst 2010 verpasste der Freiburger Nationalrat JeanFrançois Rime zweimal nur ganz knapp den Einzug in den Bundesrat. In Hombrechtikon wird er über Aktuelles aus Bundesbern referieren.

Donnerstag, 3. Februar 2011, 20.00 Uhr

im Gemeindesaal Blatten, mit Festwirtschaft. Es spielen die Lützelsee-Musikanten auf. Lernen Sie die Kantonsratskandidaten des Bezirks Meilen kennen!

Der Eintritt ist frei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

hat, kann in den Raum gestellt werden, bringt aber die enormen Buchverluste auch nicht zum Verschwinden. Ob kleinere und gezielte Interventionen, so zum Beispiel während Feiertagen (Memorial Day, Independence Day; in Japan über das Jahresende usw.), erfreulichere Resultate erbracht hätten?

Auch diese Frage zu beantworten ist müssig. Sicher ist, dass die von der SNB gehaltenen Euro und US-Dollar Positionen im Gegenwert von rund 200 Milliarden Franken und mit ihnen verbundene, weitere latente Risiken, ein enormes Klumpenrisiko darstellen und die Handlungsfreiheit der Bank stark einschränken. Wahrlich keine gute Ausgangslange für die auch im Jahre 2011 unter überaus fragilen internationalen Marktgegebenheiten mit der Wahrung der Stabilität unseres Finanzsystems bedachte Schweizerische Nationalbank!

Klumpenrisiken auf kantonaler Ebene?

Nach teilweise kostspieligen Ausflügen in den 90er-Jahren «neu erfundene» Auslandstrategien gewisser Kantonalbanken (Auslandstrategie der Schwyzer KB nach der Volksabstimmung vom September 2010 zur Totalrevision des Kantonalbankgesetzes; Einstieg der Zürcher Kantonalbank, ZKB, ins europäische Bankgeschäft mit dem Kauf einer Tochterbank, der PIAG, Privatinvest-Bank AG, Salzburg und Wien*) laden zu berechtigten Fragen betreffend latenter Klumpenrisiken der betroffenen Kantone ein.

Auch das Hypothekargeschäft der Kantonalbanken, insbesondere dasjenige der Zürcherischen Staatsbank laden zu Fragen ein: Den «Allgemeinen Bestimungen zu ZKB Hypotheken», welche jeder Hypothekarnehmer im Prinzip unterschreiben muss, kann (auszugsweise) entnommen werden: « Die Bank ist jederzeit berechtigt, ihre Risiken aus dem Hypothekardarlehensverhältnis mittels derivaten Instrumenten oder anderen Absicherungsgeschäften mit vergleichbarer Wirkung ganz oder teilweise Dritten im In- oder Ausland anzubieten und auf solche zu übertragen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich im gegebenen Fall zur Vornahme der notwendigen Mitwirkungshandlungen …» Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten von Amerika, wo ein Hypothekarschuldner bei Nichtbegleichung seiner fälligen Schulden und Zinsen

«nur» die Schlüssel seines Hauses abgeben muss, haftet der Schweizerische Hypothekarnehmer mit seinem gesamten Vermögen.

Fragt man bei der ZKB nach, warum die Bank vor dem Hintergrund der Sub-Prime-Krise in den USA weiter an diesem Paragraphen festhält, so antwortet diese, die ZKB habe beschlossen die Verbriefungsfähigkeit als Handlungsoption im Falle von künftigen Refinanzierungsengpässen zu erhalten. Das bedeutet nicht weniger und nicht mehr, dass die Bank, sollte sie die Summe der ausgeliehenen Hypotheken nicht mit Kontoeinlagen, Spargeldern und/oder im Geldmarkt refinanzieren/decken können, sich die Option offen hält, die Hypotheken ihrer Kunden an Dritte zu verkaufen. Ob ein grosser chinesischer oder amerikanischer Finanzanleger, welcher von der ZKB ein Paket Hypotheken gekauft hat, im Krisenfall bei Fälligkeit einer Hypothek oder bei Zahlungsausständen des schweizerischen Schuldners zu Konzessionen bereit ist? Wohl kaum! Der Schweizer Schuldner würde umgehend zur Kasse gebeten und verlöre, deckte die Verwertung seines Hauses oder seiner Wohnung die Begleichung der Hypothekar- und Zinsschulden nicht, grosse Teile oder sogar sein ganzes Vermögen.

Gemäss einer Präsentation der ZKB vom Dezember 2010 hielten die Kantonalbanken Ende 2009 rund 33,8 Prozent am schweizerischen Hypothekargeschäft. Aufgrund ihrer dominanten Marktposition kann davon ausgegangen werden, dass die ZKB weit über 30 Prozent am Hypothekargeschäft im Kanton Zürich hält. Daneben ist sie mit rund 17,8 Prozent an der Pfandleihzentrale der schweizerischen Kantonalbanken beteiligt (Aktiven 2009: 24 Milliarden Franken; Einbezahltes Aktienkapital: 165 Millionen Franken), deren Geschäfte sie leitet.

In Anbetracht der starken Marktposition der Zürcher Kantonalbank im Hypothekargeschäft, ihrer substanziellen Beteiligung an der Pfandleihzentrale und damit verbundener Geschäfte, sowie der eingangs erläuterten Strategie der Bank, sind deren Aufsichtsorgane (Kantonsrat und Bankrat) gut beraten, etwaige Klumpenrisiken genau im Auge zu behalten und der unsinnigen Auslandstrategie der ZKB ein sofortiges Ende zu setzen.

Siehe Aufsatz des Schreibenden im Zürcher Boten vom 1.10.10 «Eiertanz auf dem Vulkan».

Fadegrad

Nörgler ausser Dienst

VON ROLF A.

Am Montag, 17. Januar 2011, fand in der neuen Börse eine Diskussionsveranstaltung der Jungparteien der SVP und FDP in Zusammenarbeit mit der Allgemeinen Offiziersgesellschaft Zürich statt. Thema war folgende Frage: «Milizprinzip & Wehrpflicht – veraltet oder zukunftsweisend?» Das Eintretensreferat hielt der Chef VBS, Bundesrat Ueli Maurer. Auf dem Podium waren Oberst Hanspeter Portmann, Kantonsrat FDP und Kommandant einer Fliegerabwehr Kampfgruppe, mit der er im Assistenzeinsatz beim Frankophoniegipfel 2010 war und Hans Fehr, SVP-Nationalrat. Moderiert wurde von Dr. René Zeller, Inland-Redaktor der NZZ. Alle Referenten waren sich einig in der Anerkennung der Leistungsfähigkeit unserer Milizsoldaten. Insbesondere wies Bundesrat Maurer darauf hin, dass die Übung AEROPORTO im letzten Jahr gezeigt hätte, wie viele Soldaten zum Schutz des Flughafens Kloten nötig sind. Gespielt wurde ein realistisches Terrorismus-Szenario, wie wir es im Ausland fast täglich erleben. Für die Übung waren 5000 Soldaten aufgeboten. 5000 Mann sind rund um den Flughafen sehr rasch zu wenig. Sie können nicht ewig ihrer zivilen Arbeit fernbleiben und müssten auch im Ernstfall nach 3–5 Wochen abgelöst werden. Woher sollte die Ablösung aber kommen, wenn die Armee zu klein ist?

Ausserdem ist heute gerade genügend Material vorhanden, um die ersten 5000 auszurüsten. Für weitere Infanteriebataillone waren beispielsweise keine Schützenpanzer mehr da. Die Logistik war teilweise damit überfordert,das Material aus der Übung AEROPORTO in den Folgeeinsatz APOLLINAIRE am Genfersee zu bringen, um den Schutz der Frankophonie-Konferenz sicherzustellen. Aber, Einsatz wie Übung fanden statt. Sie zeigten, dass es auf jeden Fall notwendig ist, ein Mindesmass an Truppenbeständen hinzukriegen. Hier liegt der grosse Vorteil der Miliz. Sie kann massgeschneidert aufgeboten werden. Die zivilen Behörden sind auf die Armee angewiesen, um die Polizei zu unterstützen. Im BLICK vom 18.01.11 las der erstaunte Berufsoffizier, dass der ehemalige Chef der Armee, Korpskommandant ausser Dienst Keckeis der Meinung sei, 20000 Mann seien genug für die Schweiz. 5000 davon müssten der Luftwaffe angehören, 1000 für Katastrophenhilfe bereitstehen, 200 Mann die Bekämpfung von Cyberwar und 2000 die Logistikleistungen erbringen und der Rest von 12000 verteidige dann mit der EU zusammen das Land und fördere den internationalen Frieden. Das wären gerade noch zwei Ablösungen für den Schutz am Flughafen Kloten. Weitere Aufgaben? Keine Mittel! Keckeis regte sich als CdA über die pensionierten Generäle auf, die ihn kritisierten. Er war ein Fan der Miliz, wie er sagte, forcierte die Einsätze und trieb damit die Kosten für Logistik in die Höhe. Er hätte sich seiner eigenen Befindlichkeit als CdA erinnern sollen und besser geschwiegen.

AUS DEM ZÜRCHER GEMEINDERAT

Neue SVP-Gemeinderätin begrüsst

Ratspräsidentin Marina Garzotto begrüsste an der Ratssitzung unsere neue SVP-Gemeinderätin Margrit Haller. Sie tritt die Nachfolge von Karl Zweifel an.

MARTIN BÜRLIMANN

GEMEINDERAT SVP

ZÜRICH 10

Ratspräsidentin Marina Garzotto begrüsste an der Ratssitzung unsere neue SVP-Gemeinderätin Margrit Haller. Sie tritt die Nachfolge von Karl Zweifel an. Karl Zweifel erreichte bei den letzten Kantonsratswahlen ein sehr gutes Ergebnis und konnte kürzlich in den Kantonsrat nachrutschen. Aus zeitlichen Gründen gibt er sein Gemeinderatsmandat ab. Er hat in seiner Ratszeit engagiert mitgearbeitet und war mit seinem Fachwissen als Arzt der SVPFraktion eine grosse fachliche Stützte. Die Fraktion wünscht ihm im Kantonsrat viel Erfolg und Befriedigung bei der politischen Arbeit.

Für Karl Zweifel rückt Margrit Haller nach. Sie ist seit 6 Jahren Präsidentin der Frauengruppe SVP Stadt

Zürich. Ihr Fachgebiet ist ebenfalls das Gesundheitswesen. Sie wird voraussichtlich in die SK GUD (Spezialkommission Gesundheits- und Umweltdepartement) eintreten.

Kalkbreite autofrei

Verschiedene Bauweisungen dominierten die Ratsdebatte. Viel Zeit nahm sich der Rat für das Areal Kalkbreite. Das Kalkbreite-Areal befindet sich an der Stadtachse Badenerstrasse zwischen der Kalkbreitestrasse und dem Seebahneinschnitt. Dieser markante Schnittpunkt stellt den Übergang vom Kreis 4 zum Kreis 3 dar. Die Überbauung ist nach Ansicht des Stadtrates ein erwünschter Aufwertungsbeitrag für den bisher brachliegenden und wenig attraktiven Abschnitt der Badenerstrasse zwischen Kalkbreite und Lochergut.

Daniel Regli vertrat die Position der SVP. Die Genossenschaft wird ungebührlich bevorzugt und das Umfeld belastet. Vor allem gibt es viel zu wenig

DIE KONSEQUENTE WEITERFÜHRUNG DER STÄDTISCHEN SVP-POLITIK

Wer ohne SVP regiert, hat kurze Beine

Parkplätze. Bruno Amacker führte dies weiter aus; das autoarme Wohnen bedingt eine Kontrolle durch die Verwaltung, was äusserst fragwürdig ist und ein Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt. Die Vorlage wurde vom Rat schliesslich mit 81 Ja gegen 41 Nein angenommen.

Subventionierte Grüngutsammlung

Der linke Flügel der FDP hat eine Grüngutabfuhr durchgestiert. In der Stadt Zürich sollen künftig Salatblätter und Käserinden eingesammelt werden. Kürzlich wurde die entsprechende Weisung gegen die Stimmen der SVP verabschiedet. Nun tauchen bereits die ersten Probleme auf: Eine Dringliche Motion von den Fraktionen FDP, GLP, Grüne und SP verlangt ein finanzielles Anreizsystem zur Gewinnung von Grüngutabonnenten.

Der Stadtrat wird in der Motion aufgefordert, bei der Einführung der neuen Grüngutabfuhr für die Biogasanlage auf dem Werdhölzli ein finan-

zielles Anreizsystem einzurichten, um möglichst viele Grüngutabonnenten zu gewinnen. Zu diesem Zweck überweist ERZ der Biogas Zürich AG ab Inbetriebnahme der Biogas-Anlage für vier Jahre einen jährlichen zweckgebundenen Betrag von CHF 600000, mit welchem die Biogas Zürich AG die Kosten des Grüngutabonnements entsprechend reduziert. Die SVP stellte die Frage, warum dieses in höchsten Tönten angepriesene System nicht von alleine genügend Abonnenten finden würde. Die Motion verschleiert den wahren Kern des so genannten Anreizsystems. Es ist nichts weiter als eine Quer-Subvention. 600000 Franken sollen in ein System gepumpt werden, damit die Salatblätter mit grossen, teuren, neuen GrüngutKehrichtwagen eingesammelt werden. Bruno Wohler kritisierte die Weisung, kam aber mit seinen stichhaltigen Argumenten nicht durch. Der Rat überwies die kostensteigernde Weisung mit 86 Ja gegen 36 Nein.

Die SVP der Stadt Zürich führt auch 2011 ihren konsequenten politischen Kurs weiter und macht sich an vorderster Front mit anderen bürgerlichen Parteien stark für einen neuen Voranschlag ohne Defizit.

GEMEINDERAT

ROGER LIEBI

PARTEIPRÄSIDENT

STADT ZÜRICH

Die Rückweisung des Budgets 2011 steht als konsequente Weiterführung der städtischen SVP-Politik und unseres erhöhten Konsenswillens zu Gunsten einer erfolgreichen bürgerlichen Politik, einer prosperierenden Stadt Zürich, zu Gunsten der Schweizerinnen und Schweizer und den integrationswilligen Ausländern in unserer Stadt. Hier soll zuhanden des Stadtrates, zuhanden der städtischen Angestellten – vor allem jener der VBZ, die uns momentan mit E-Mails zudecken –, zuhanden der anderen Parteien und nicht zuletzt zuhanden der Medien deutlich gemacht werden, dass wir kein Yota von der in der bekannten Form verlangten Rückweisung abweichen, nicht zuletzt deshalb, weil es die Minimalforderung aus Sicht der SVP ist.

Schluss mit rot-grüner Klassenkampfpolitik Wir kritisieren den Zürcher Stadtrat, die Exekutive, in aller Schärfe für seine in den letzten Wochen gezeigte Haltung gegenüber dem Mehrheitsbeschluss des Parlamentes. Wie es in unserer Schweizer Demokratie üblich ist, hat die Exekutive die Aufträge der Legislative auszuführen und nicht via

Personalinformationen im Zusammenhang mit dem Lohnzettel oder in internen Sitzungen mit dem Personal zu kritisieren. Welcher Geschäftsleitung in einem Unternehmen käme es in den Sinn, Personal und Kunden gegen Entscheide des Verwaltungsrates aufzuwiegeln?

Die Zeit der rot-grünen Klassenkampfpolitik ist vorbei. Die Zeit, in der die SVP quasi wortlos – legendär ist eine interne Anweisung von SP-Stadträtin Maurer, SVP-Interpellationen möglichst kurz zu beantworten – übergangen werden konnte, ist vorbei. Wer ohne SVP regiert, hat kurze Beine!

Die SVP der Stadt Zürich verlangt von allen Zürcher Stadträten, also auch von jenen der bürgerlichen Minderheiten, dass sie sich endlich ihrer Rolle in unserem politischen System bewusst werden und sich nicht länger dann als Gegenpol des Parlamentes sehen, wenn es ihnen nicht genehm ist. Sollte einem oder mehreren Stadträten solches aus politischen, ideologischen oder persönlichen Gründen nicht möglich sein, so haben sie zum Wohle von Parlament und Bürgern die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.

Gegen Schlechterstellung von Schweizerinnen und Schweizern

Die SVP der Stadt Zürich wird, wie bereits angekündigt, ab 2011 die Entwicklung der Volksschule und die Belange der Jugend verstärkt thematisieren. Zu diesem Zweck setzen wir eine

parteiinterne Kommission unter der Leitung von Uni-Professor Dr. Hans-Ueli Vogt ein, so wie wir dies im Bereich der Verkehrspolitik bereits letztes Jahr mit Roland Scheck getan haben.

Wir werden uns vehement dafür einsetzen, dass Schweizerinnen und Schweizer auf jeder Stufe gegenüber Ausländern nicht mehr schlechter gestellt werden. Dazu gilt es, das Problem an der Wurzel anzupacken und nicht Symptombekämpfung zu betreiben:

–Das Problem steigender Mieten aufgrund des ungebremsten Ausländerzuwachses lässt sich nur durch drei Massnahmen lösen: Neuverhandlung der Personenfreizügigkeit, weniger Staat bei Baugesuchen, verdichtetes Bauen.

–Die Volksschule in der Stadt Zürich muss den Leistungsgedanken in den Vordergrund stellen und aufgrund des hohen Ausländeranteils in den Fächern Deutsch und Mathematik messbare Schwerpunkte le-

gen sowie in erster Linie Schweizer Kultur und Geschichte vermitteln. –Das Prinzip, den Volksschulunterricht nach den Schwächsten auszurichten, gilt es konsequent aufzuheben.

–Integration ist Sache der Ausländer. Eingebürgert werden nur Ausländer, die sich zusätzlich vollständig assimilieren wollen.

Wir werden uns mit geeigneten Vorstössen für gesunde Finanzen in der Stadt Zürich einsetzen. Den Anfang dazu hat die Budgetrückweisung gemacht. Zusätzlich fordern wir den Stadtrat schon heute auf, in seiner gesamten Verwaltung mittelfristig nicht mehr als 5 Prozent (dies ist 1 Prozentpunkt mehr als das Landesmittel) der Gesamtbevölkerung umgerechnet in Vollzeitstellen zu beschäftigen. Auf der Grundlage von 385000 Einwohnern entspräche dies 19250 Stellenprozenten. Zum Vergleich stehen die mit dem Budget 2011 vom Stadtrat total beantragten 19996 Stellen.

Parolen zur Volksabstimmung vom 13. Februar 2011

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Jährlich passieren in der Schweiz viele Unfälle mit Küchenmessern. Nicht nur in Kriminalromanen wird dieses Gerät auch immer wieder als Tatwaffe benutzt. Zum Schutze der Bevölkerung sollten deshalb alle Küchenmesser aus den Küchen verbannt werden. Jedes Jahr nehmen sich in der Schweiz auch viele Personen das Leben, indem sie sich unter den Zug werfen. Müssen wir deshalb das Zugfahren verbieten, nur um die Bevölkerung vor möglichen Selbstmorden zu schützen? Nein. Un-

«Waffeninitiative»

Die Initianten «Für den Schutz vor Waffengewalt» wollen, dass zukünftig die Ordonanzwaffe von unseren gut ausgebildeten Soldaten im Zeughaus gelagert werden muss und damit einmal mehr die grosse Mehrheit der Personen bestraft wird, die sich korrekt verhalten. Obwohl auch die Initianten genau wissen, dass der Anteil an Selbstmorden mit der Ordonnanzwaffe sehr gering ist, geben sie diese als ihre Gründe für die Initiative an. Aber worum geht es ihnen wirklich? Wenn man weiss, dass mehrheitlich Linke und GSoA-Mitglieder hinter der Waffeninitiative stecken, wird rasch klar, dass es diesen Kreisen nicht um die Suizide geht, sondern schlicht und einfach nur darum, die Abschaffung der Armee voranzutreiben. Diese Leute wissen ganz genau –falls die Waffeninitiative angenommen wird –damit in der Folge auch das Interesse am Schiesssport und an der Armee stark abnehmen wird und sie ihrem Ziel –eben die Armee abzuschaffen –ein grosses Stück näher gekommen sind. Genau die Linke, die seit Jahren alles unternimmt, dass die echten Täter von

Einsenden an: Stutz Druck AG, «Zürcher Bauer/Zürcher Bote», Einsiedlerstrasse 29, 8820 Wädenswil

Einsendeschluss: jeweils am Dienstag für die Ausgabe vom Freitag.

Wir können nur Inserate veröffentlichen, für die der korrekte Betrag beiliegt. Besten Dank für Ihr Verständnis.

LESERBRIEFE

ser Staat ist auf den Säulen von Eigenverantwortung und Freiheit aufgebaut. Der Bürger soll und darf nicht entmündigt werden. Er übernimmt Verantwortung. Jeder Autounfall, jeder Unglücksfall mit einer Waffe ist einer zu viel. Die Waffenverbotsinitiative gaukelt uns eine falsche Sicherheit vor. Nur gerade 10 Prozent der Waffen in Schweizer Haushalten sind Armeewaffen und diese sollen eingezogen werden. Was ist mit den restlichen 1,8 Millionen Waffen? Wenn den Initianten ihr

Anliegen wirklich auf den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern zielt, warum denn nicht alle Waffen einziehen lassen? Viele Befürworter der Waffeninitiative kommen aus Kreisen, welche auch die Armee ganz abschaffen wollen. Sagen wir deshalb am 13. Februar Nein zur Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» und Ja zu den Traditionen und Werten unseres Landes.

Bruno Walliser, Kantonsrat

Gerichten nur noch mit Samthandschuhen angefasst werden, spielen sich hier als die grossen Humanisten auf, das ist heuchlerisch. Diese Leute haben bei der Ausschaffungsinitiative alles unternommen, dass Verbrecher nach der Verbüssung der Strafe in unserem Land verbleiben können und damit unsere Bevölkerung dem Risiko bei Rückfall weiterhin ausgesetzt bleibt. Diesen Leuten sollen wir nun glauben, dass es ihnen um die Verhinderung von Selbstmorden geht? Jeder Selbstmord ist eine äusserst tragische Sache. Die Behauptung, dass diese Menschen im Affekt handeln, nur weil eine Waffe verfügbar ist, ist eine reine Annahme. Ein Mensch kann auch auf einer Brücke, einem Hochhaus oder vor einem Zuggeleise im Affekt handeln und sich selber töten. Eine andere Frage ist, wie viele Menschen konnten in der Vergangenheit ihr Leben retten, weil ihnen eine Waffe zu Hause zur Verfügung stand und sie sich durch Notwehr –z.B. bei einem Einbruch – selber schützen konnten? Ich bin überzeugt, dass die Kriminalität noch rasanter zunehmen wird, wenn die Waffeninitiative angenommen wird, denn dann weiss jeder Verbrecher, dass er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit seine kriminelle Handlung erfolgreich ausführen kann, da er keine nennenswerte Gegenwehr mehr erwarten muss. Haben Sie die wahren Motive der Linken und GSoA durchschaut? Ich bin sicher, deshalb ein klares NEIN am 13. Februar 2011. Walter Anken, Zürich

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