Zürcher Bote Nr. 39

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Freitag, 29. September 2017 | Nr. 39 | 59. Jahrgang

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GEFÄHRLICHES NEUES KINDER- UND JUGENDHEIMGESETZ

Planwirtschaftliche Wende der Heimlandschaft Am Sonntag hat das Zürcher Stimmvolk das geltende Gesetz über die Jugendheime und Pflegekinderfürsorge mit 74,5 Prozent der Stimmen unterstützt. Am Montag wirft es der Kantonsrat trotzdem über Bord und beschliesst dafür ein neues Kinder- und Jugendheimgesetz. Es geht um 300 Millionen und alle Parteien mit Ausnahme der SVP werden in der Heimlandschaft die Planwirtschaft einführen. Ein grosser Kuchen zum Verteilen

Matthias Hauser Kantonsrat SVP Hüntwangen

Erinnern Sie sich an die schrecklichen Bilder aus den kommunistischen Kinder- und Jugendheimen, nachdem sich in den 90er-Jahren der Eiserne Vorhang öffnete? Es wurde offensichtlich, was in jedem Wirtschaftsbuch steht: In der Planwirtschaft wirken sich fehlende Motivation, zentrale Planungsfehler der Verwaltung (Misswirtschaft) und die Anfälligkeit für Korruption menschenverachtend aus. Es ging dem Ostblock wirtschaftlich nicht gut, die Kinderund Jugendheime aber wurden richtiggehend ausgehungert.

Freie Zürcher Heimlandschaft Im Kanton Zürich gab es immer wieder enthusiastische Personen, die im Arbeitsalltag oder familiären Umfeld den echten Bedarf erkannten und freiwillig eine Betreuungseinrichtung für Kinder- und Jugendliche gründeten. Wirklicher Bedarf als Triebfeder eines sozialen Engagements. Finanziert werden die Heime vor allem von denjenigen, die ihr Kind erziehen müssten, von den Eltern, und oft, weil diese nicht bezahlen können, von den Gemeinden innerhalb der Sozialkosten oder von Schulgemeinden, bei Schulheimen. Und vom Kanton. Fakt ist: Die Existenz eines Kinderoder Jugendheimes basierte im Kern immer auf einer echten Nachfrage und Menschen, die engagiert und freiwillig diese abdecken, oft als Trägerverein oder Stiftung organisiert. Diesen «marktwirtschaftlichen Kern» wird der Kantonsrat am Montag zerstören.

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Doch zuerst nochmals zurück zu den Finanzen: Es geht um viel Geld. Um rund 300 Millionen Franken pro Jahr. Diese werden vor allem für die Löhne, die täglichen Lebenskosten der rund 2400 in Heimen untergebrachten Kinder und Jugendlichen und für die Liegenschaften gebraucht. CHF 125 000 kostet somit ein Heimplatz durchschnittlich. Für viele Eltern zu viel, um es bezahlen zu können. Deshalb ist im kurzen Gesetz über die «Jugendheime und Pflegekinderfürsorge» von 1962 die Beteiligung des Kantons geregelt. Daraus ergab sich die Praxis, dass Eltern zusammen mit den Gemeinden die nach Art des Heimes (Schulheim, Erziehungsheim, Justizvollzug) unterschiedlich hoch festgelegten Versorgertaxen bezahlten (rund 65 Prozent der Gesamtkosten) und der Kanton den Rest (35 Prozent). Ein bisschen Bundesgelder und IV-Renten sind auch im Topf – und da die Versorgertaxen alle paar Jahre festgelegt wurden, da Defizite der Heime manchmal höher und manchmal geringer ausfallen, variierte die Verteilung oft. Es ging nicht ohne Anträge und Diskussionen.

Keine Verluderung Missbrauch und Verwahrlosung sind eine Gefahr, wenn Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, nicht beaufsichtigt werden, besonders (aber nicht nur) wenn es fremde Kinder und Jugendliche sind. Die Aufsicht über erzieherische, sittliche und hygienische Vorgaben liegt ebenfalls beim Kanton. Samt dem Recht, Einrichtungen, bei denen Missstände festgestellt werden, zu schliessen. Das ist gut. Aus dem Kanton Zürich sind kaum Fälle von Verluderung der Zustände in ei­nem Heim bekannt, die Heime sind sensibel und treffen Vorkehrungen, damit Missbrauchsfälle selten werden. Die Auf-

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Einfache und schlanke Alternative, falls FDP zur Raison kommt Die SVP-Fraktion hat Anträge gestellt, mit denen das juristisch Notwenige erfüllt wird. Damit die Kosten für den Kanton nicht ausufern und die Abläufe administrativ einfacher werden, schlagen wir vor, statt der bisherigen Subventionierung den kantonalen Beitrag pro Fall auszurichten. Im Übrigen lassen wir die Situation, wie sie ist: Keine Gesamtplanung, keine Kostenabwälzung an die Allgemeinheit, keine staatliche Preisbildung. Es wundert nicht, dass mit den SVP-Anträgen das Gesetz erheblich kürzer wird als die Version der Regierung. Was hingegen wundert, ist, dass die Marktwirtschaft von jenen, die sich selbst liberal nennen (FDP, GLP) ohne Not geopfert wird. Es scheint fast, als hätten sie die falschen Parteimitglieder in die vorberatende Kommission abgeordnet, jene, die dem 300-MillionenKuchen nahestehen, statt Marktwirtschaft verstehen. Mein Wunsch wäre, dass die beiden Parteien über das Wochenende noch zur Raison kommen!

Altersvorsorge Wie geht es weiter nach dem kläglichen Scheitern der Berset-Reform? Lesen Sie den Artikel auf Seite 5.

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Kommen Ihnen diese fünf Punkte bekannt vor? Richtig: Es sind die Charakteristiken der Planwirtschaft. Und da­ mit zurück zum Anfang des Artikels: Bei Kinder- und Jugendheimen wird schlicht die bedarfsgerecht-selbstmoti­ vierte Aufgabenerfüllung abgeschafft. Kommen wirtschaftliche schwierigere Zeiten auf uns zu, wird es für Kinderund Jugendliche gefährlich.

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Der juristisch zwingende Grund für die Anpassung ist gleichzeitig der kleinste und er kommt von oben: Die eidgenössische Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) macht betref- Weniger bezahlen für Gemeinden, fend Bewilligung von Heimen Vorga- mehr Sicherheit für Heime, Vereinfaben: Der Kanton darf Heime nicht nur chung und Steuerung für den Kanton: beaufsichtigen und notfalls schliessen, Das tönt auf den ersten Blick vernünfer muss sie stattdessen bewilligen. Das tig. Wäre da nicht der zweite Blick auf wäre, nüchtern gesehen, fast dasselbe, die dafür vorgesehenen Massnahmen: einfach umgekehrt ausgedrückt. Doch –– Zentrale Gesamtplanung: Die Bildie nüchterne Betrachtungsweise hat dungsdirektion plant neu die Heimsich weder beim Regierungsrat noch in versorgung und muss neue Heime der Kommission für Bildung und Kulnur dann bewilligen, wenn sie in die Gesamtplanung passen. Nur dann ertur (KBIK), die das neue Gesetz für den Kantonsrat vorbereitete, durchgesetzt. hält ein Heim eine LeistungsvereinIm Gegenteil. Die notwendige kleine barung und somit Arbeit. Änderung wurde als Anlass für Wunsch- –– Staatliche Preisbildung: Die Tarife der Heime werden in den Leistungsrealisierungen genommen: –– Einige Gemeinden wollen Kosten abvereinbarungen kantonal festgelegt. wälzen: Dank der neuen PAVO ent- –– Heime mit Leistungsvereinbarung müssen sich nicht mehr um Einkünfscheidet die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) über die te und daher um AngebotsoptimieBetreuung eines Kindes, wenn das rung kümmern. Kindswohl gefährdet ist. Damit ha­ –– Kostenverteilung an alle: Die Geben die Sozialbehörden der Gemeinmeinden bezahlen nicht mehr ihre Fälle, sondern ca. CHF 10 pro Kopf den, welche den höchsten Anteil der Versorgungstaxen der Eltern bezahder Bevölkerung. Diesen Betrag lielen, Einfluss verloren. Oft winken fern sie dem Kanton ab, welcher ihn sie KESB -Beschlüsse durch, statt sie an die Heime verteilt. Wenn ein wekritisch zu hinterfragen. Also wollen niger optimales Heim gewählt wird viele Gemeinden auch weniger beoder eine Heimeinweisung sogar verzahlen. hindert wird: Es kostet immer gleich –– Sicherheit für Heime: Die Finanzieviel. rung der Heime funktioniert heute, –– Bürokratie: Die kantonale VerwalReferat von Divisionär Peter Regli doch schwankender Bedarf aD an Plättung spricht zu jedem einzelnen Fall nach Antrag der KESB und Beschluss zen bedeutet ein unbequemes Risider Gemeinde eine eigene Kostengutko. So ist Markt halt. Fixe Leistungs-

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Der ehemalige Chef des Schweizer Nachrichtendienstes, Divisionär aD Peter Regli, spricht in einem spannenden Vortrag zum Thema:

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sicht funktioniert. Auch wenn unterschiedliche Gesetze dahinterstehen: Bei Pflegeheimen das Gesundheitsgesetz, bei Schulheimen das Volksschulgesetz, bei den Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschulalter das Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz. Auch letztere beide passt der Kantonsrat an.

vereinbarungen wären bequemer und böten sichere Arbeitsplätze. –– Administrative Vereinfachung: Die kantonale Mitfinanzierung der Hei­ me bedeutet manchmal die Koordination von drei Ämtern (Jugend- und Berufsberatung, Volksschulamt, Justizvollzug) zur Prüfung von Gesuchen. Und die Verwaltung klagt über den Aufwand für Jugendliche, die ausserhalb des Kantons betreut werden, diese managt sie, weil dazu eine interkantonale Vereinbarung existiert. –– Aber vor allem: Trotz Aufsicht und Mitfinanzierung fehlt dem Kanton die Macht zum Steuern. Denn noch darf jeder, der die qualitativen Anforderungen erfüllt, ein Heim gründen und die KESB und die Gemeinden können Fälle zuweisen.

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