Surprise 321

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BILD: GUIDO SÜESS

Wörter von Pörtner Strassenverkehr Kürzlich fand ich mich in der Situation, einer Gruppe Polizisten mit aufmunternden Worten und Gesten mein Wohlwollen über ihr Schaffen kundzutun. Sie büssten Autofahrer, die zu schnell durch die Dreissigerzone gefahren waren. Es war Morgen, die Strasse, an der gemessen wurde, führte zu einem Kindergarten. Ich fragte mich, ob ich jetzt zu einem der von Endo Anaconda besungenen bösen alten Männer werde, der sich freut, wenn andere drankommen. Grundsätzlich herrscht allenthalben Einigkeit, dass die Gesetze eingehalten werden müssen. Noch grössere Einigkeit herrscht bei der Frage, wer sie einhalten soll. Die anderen natürlich. Für sie sind die Gesetze absolut bindend, und jede noch so geringe Übertretung sollte strengstens geahndet werden. Für einen selber sind es bestenfalls Empfehlungen, de-

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nen man nach Gutdünken folgt, schliesslich ist man ein mündiger Bürger. Das gilt ganz besonders im Strassenverkehr. Selbst jene, die sonst stets die volle Strenge des Gesetzes fordern, sehen hier Bemühungen, diese einzuhalten und Verstösse zu ahnden, als nichts weniger als Abzockerei. Mit gleichem Recht könnte man behaupten, die Kontrollen in den öffentlichen Verkehrsmitteln seien Abzockerei, ganz zu schweigen von Warenhausdetektiven und Überwachungskameras in Läden, weil man ja jeweils nur ein Pack Kaugummis klaut und das einem Grossverteiler ja keinen wirklichen Schaden verursacht. Dafür dann grad mit 150 Franken Busse an die Kasse zu kommen, sei doch völlig ungerecht, ebenso die 100 Franken fürs Schwarzfahren, wo man doch nur die zwei Stationen zu ebenjenem Grossverteiler, bei dem man seine Kaugummis klaut, ohne Billet zurückgelegt hat. Wird man selbst einmal erwischt und gebüsst, ist das ein Beweis von Polizeistaat, Willkür und Haben-die-denn-nichts-Besseres-zu-Tun, bemerkt man eine ungeahndete Übertretung bei anderen, handelt es sich um Sittenzerfall, Anarchie und Behörden-Larifari, wenn nicht gar Korruption. Ich habe doch gar nichts gemacht. Ich musste in diesem Geschäft nur schnell etwas abholen und darum mein Auto aufs Trottoir stellen. Dass das Trottoir nicht breiter ist, dafür kann

ich weiss Gott nichts und die Leute sollen halt auf die Strasse ausweichen, auch die Schulkinder von nebenan, da lernen sie grad aufpassen. Schliesslich ist das Recht, mit dem Auto bis vor die Tür zu fahren, in der Bundesverfassung verankert. Soll ich etwa Wege im zweistelligen Meterbereich zu Fuss zurücklegen? Einkaufstüten oder sonstige Waren bis zum Auto schleppen? Niemals. Nicht, weil ich dazu nicht fähig wäre, aber körperliche Ertüchtigung darf bekanntlich nur in der dazu geeigneten Kleidung und in dazu vorgesehenen Zonen (Wald oder Fitnesscenter) ausgeübt werden. Es regnet zwar nicht, aber es könnte. Wo soll ich denn eine Regenjacke herbekommen, wo doch nur alle 300 Meter ein OutdoorStore steht? So oder ähnlich klingt wohl der innere Dialog, wenn man versucht zu rechtfertigen, dass man sich wie ein rücksichtsloser Trottel verhält und andere gefährdet. Darum freue ich mich, wenn diese Trottel wieder auf den Boden der Realität zurückgeholt werden. Und ärgere mich masslos, wenn es sich bei dem Trottel um mich handelt.

STEPHAN PÖRTNER (STPOERTNER@LYCOS.COM) ILLUSTRATION: MILENA SCHÄRER (MILENA.SCHAERER@GMX.CH) SURPRISE 321/14


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