Grünbuch Arbeiten 4.0

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Arbeitsförderung Das Recht der Arbeitsförderung, einschließlich der Arbeitslosenversicherung, ist ein Kernstück der sozialen Sicherung in Deutschland. Es wird durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende ergänzt. Neben der finanziellen Absicherung bei Arbeitslosigkeit soll die Arbeits­förderung Arbeitslosigkeit vermeiden und abbau­ en, insbesondere durch eine Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit, sowie zu einem hohen Beschäftigungsstand und zur Verbesserung der Beschäftigtenstruktur beitragen. Die gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Träger (Jobcenter) übernehmen bereits heute in großem Umfang die Aufgaben der Arbeitsförderung: Drei Viertel der arbeitslosen Menschen werden von den Trägern der Grundsicherung betreut. Diese Justierung zwischen Versicherungssystem und Fürsorgesystem und die unterschiedlichen Strukturen und Aufgaben müssen bei der Anpassung der Arbeitsförderung an künftige Herausforderungen bedacht werden. Schon jetzt steht die Arbeitsförderung vor der Herausforderung, den Versicherungsgedanken zu stärken. Der Präventionsgedanke spielt bereits eine große Rolle. Mit dem Wandel hin zu der Wertschöpfung und Produktion von morgen verändern sich Berufe und Qualifikationen. In verstärktem Maße dürften präventive Unterstützungen nicht nur mit Bezug zu drohender Arbeitslosigkeit, sondern auch mit Bezug zu beruflicher Flexibilität und zu beruflicher Weiterbildung weit vorher notwendig werden. Diese Herausforderungen werden neben den Institutionen der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende – und sogar weit stärker und primär – etwa die Bildungs- und Ausbildungsstrukturen in Deutschland betreffen. Dies muss bei der Finanzierung neuer Aufgaben mit bedacht werden.

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