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Auf oder zu?

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Vive la Fair

Vive la Fair

Sind Öffnungszeiten die Archillesferse des stationären Modeeinzelhandels? 24/7 Shopping, wie es das Internet leistet, kann jedenfalls nicht das Ziel sein.

Ein Kommentar von Kay Alexander Plonka

Wenn es um das Pro und Contra zum Ladenöffnungsgesetz geht, fällt als Erstes der Satz: Das Internet hat ja auch rund um die Uhr geöffnet. Und dann geht’s weiter mit: Beschäftigte, die bei Polizei, Feuerwehr, in Krankenhäusern, im Nah- und Fernverkehr oder im Gastronomie- und Hotelgewerbe arbei ten, müssen auch rund um die Uhr im Einsatz sein. Stimmt soweit. Umso beeindruckender das Konzept einer Einzelhändlerin aus dem Groß raum Wien, die nur wenige Stunden am Tag ihren Store öffnet und selbstbewusst argu mentiert, die Kundinnen mögen sich Bitteschön nach ihrem Tagesrhythmus richten. Sie könne schließlich nicht unentwegt im Laden stehen und darauf warten, bis jemand vorbeikommt. Zugegeben, ein sehr seltenes, aber zu be glückwünschendes Beispiel. In Deutschland werden die Ladenöffnungszeiten von den 16 Bundesländern einzeln geregelt, um aus verschiedenen Gründen, wie beispielswei se dem Arbeitnehmerschutz oder zum Schutz der Sonn- und Feiertage die Schirmherrschaft dar über zu behalten, wann, wo und wie lange etwas eingekauft werden darf. In Österreich ist es ein Bundesgesetz. Das Ganze ist als Ver botsregelung mit Ausnahmen angelegt. Sprich, wann man seinen Laden öffnet, bleibt einem freigestellt, solange es nicht außerhalb der festgelegten Schlusszeiten ist. Ähnlich ist es in fast allen europäischen Ländern. Nur im Internet kann jeder kaufen, wann er will. Da gibt es keine Schlusszeit.

Wer nun in Paris am Sonntag durch das Zentrum bummelt, wird feststellen, dass in der fran zösischen Hauptstadt eine Ausnahme eingeführt wurde. Hier können Touristen nach Herzenslust in der Innenstadt shoppen. Die meisten klei nen Läden öffnen ab dem Mittag und schließen

wieder am frühen Abend, damit alle pünktlich zum Essen daheim oder im Restaurant sind. Läuft super: Läden voll, Cafés voll, Straßen voll. Wer sonntags nichts Besseres zu tun hat oder nur dann Zeit findet, kann shoppen oder flanieren – alle sind happy. Unter der Wo che machen die meisten Stores, egal ob Feinkostladen oder Schuhgeschäft, pünktlich um 19 Uhr zu, weil ohnehin Niemand mehr kommt, da entweder längst die Kinder bekocht werden oder die potenziellen Konsumenten schon beim Aperitif im Bistro sitzen. In Deutschland ist das immer noch bürokrati scher geregelt. Der Drogeriemarkt am Alexanderplatz in Berlin ist zwar sechs Tage in der Woche bis 22 Uhr geöffnet und an der Schön hauser Allee in Prenzlauer Berg hat sogar ein kleiner Supermarkt einer namhaften Kette von montags bis samstags rund um die Uhr 24 Stun den durchgehend auf, nur sonntags haben sie beide zu. Genau wie alle anderen Läden. Denn in Berlin dürfen Geschäfte nur an acht fest gesetzten Sonntagen öffnen. In anderen Bundesländern sind es weitaus weniger Sonntage, an denen das möglich ist. Grotesk ist das Neuerdings sogar viele der legendären Berliner „Spätis“ die Getränke, Gemüse oder Fertigpizza verkaufen, an Sonnund Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Das gilt für alle Läden, die mehr als Blumen, Zeitungen, Brötchen und Milchprodukte verkau fen, wie aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts hervorgeht. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich glaube auch nicht, dass durch längere Öffnungszei ten mehr Umsatz zu generieren ist. Aber ich glaube, dass eine Bevormundung, wann etwas gekauft werden darf, so nicht mehr zeitge mäß ist. Gehen Sie mal sonntags in Berlin auf einen der zahlreichen Flohmärkte. Sie werden sich wundern, was hier von Kleinunternehmern umgesetzt wird. Arbeitnehmerschutz gehört groß geschrieben, keine Frage, aber letztlich geht es um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Gewerbetreibenden. Und wenn jemand einen Laden, den er für 365 Tage im Jahr gemietet hat, dann öffnet, wenn der Kunde Bereitschaft zeigt, zu kommen, dann muss es dem Unter nehmer freigestellt sein, öffnen zu dürfen, wann er es für richtig hält, und nicht zu den Zeiten, die eine Verbotsregelung vorschreibt. In diesem Sinne: gute Geschäfte – wann auch immer!

2—4 JULY 2019

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