OÖ RAK

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OÖ. Rechtsanwaltskammer

Zahlungsverzugsgesetz

Wahrnehmensbericht 2012/2013

Mit BGBl I 50/2013 wurde am 20.3.2013 das Zahlungsverzugsgesetz ausgegeben. Unter anderem wurde festgelegt, dass für Raummiete der Zins am 05. eines jeden Monates zu entrichten ist. Zahlungen sind grs. so rechtzeitig zu leisten, dass sie zum Fälligkeitszeitpunkt bereits auf dem Konto des Empfängers gutgebucht sind. Für Betreibungskosten kann ein Pauschalbetrag von € 40,-- angesetzt werden. Im Unternehmensbereich beträgt der Verzugszinssatz nunmehr 9,2% über dem Basiszinssatz; der gleiche Zinssatz gilt auch für Lohnforderungen.

Wir ersuchen Sie, die Beiträge für die Erstellung des Wahrnehmungsberichtes betreffend Mängel der Rechtspflege (Bezirksgerichte, Landesgericht, OLG Linz) und Verwaltung, insbesondere UVS, für 2012/2013 der OÖ. Rechtsanwaltskammer bis Ende Juni 2013 zukommen zu lassen.

Rechtsanwaltsprüfung Zur Anmeldung für die Rechtsanwaltsprüfung beim Oberlandesgericht Linz sind zwei Unterlagen bei der OÖ. Rechtsanwaltskammer einzuholen: das Zeugnis über die praktische Verwendung, vidimiert durch die Rechtsanwaltskammer, und eine Bestätigung über die Teilnahme an den erforderlichen Ausbildungsveranstaltungen. Da hier neben einer entsprechenden Vorbereitungszeit auch einzukalkulieren ist, dass hier die Unterschriften von Präsident und Präsident-Stellvertreter erforderlich sind, ersuchen wir Sie, diese Unterlagen zeitgerecht bei der OÖ. RAK einzureichen. Z.B: Anmeldefrist für den Oktobertermin: 1. Juni 2013: Die Unterlagen sollten spätestens bis Ende April bei der OÖ. RAK eingelangt sein. Ausnahme: Sollte bis zum letzten Tag der Anmeldefrist die Praxiszeit noch nicht erreicht sein oder eine Seminar-Bestätigung fehlen, kann die Anmeldung beim OLG trotzdem erfolgen und es wird eine Nachfrist zur Vorlage der fehlenden Unterlagen gesetzt.

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