Ist die Grundprämie einmal festgelegt, bedeutet dies allerdings nicht, dass jedes Jahr derselbe Betrag bezahlt werden muss. Bei den Autohaftpflichtversicherungen wenden die Versicherungsgesellschaften ein Prämienrabattsystem an, das unfallfreies Fahren belohnt und Verursacher von Schadenereignissen bestraft. Dieses sogenannte Bonus-Malus-System besteht aus ca. 20 Prämienstufen. Dabei wird man mit jedem schadenfreien Jahr um eine Stufe bessergestellt, bis die Minimalstufe erreicht ist, die 30 bis 40 % der Grundprämie beträgt. Mussten in einem Jahr jedoch Versicherungsleistungen erbracht werden, steigt die Prämie nicht etwa um eine, sondern gleich um vier Stufen, bis die maximale Malusstufe erreicht ist. Diese liegt je nach Versicherungsgesellschaft bei 150 bis 350 %. Dieses System kann dazu führen, dass bei mehreren Schadensjahren in Folge die Prämie um ein Mehrfaches ansteigen kann. ■ Beispiel Bonus-Malus-System Prämienstufe
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Prämie in % der Grundprämie
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Bei diesem Bonus-Malus-System gibt es für jede Bonus- bzw. Malus-Stufe einen Betrag, bis zu dem Kleinschäden mit Vorteil selbst getragen werden, weil die Bonusverschlechterung insgesamt mehr kosten würde. Bei Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten kann die Versicherung nach Bezahlung der Schadenersatzforderungen auf den Halter und Lenker Rückgriff nehmen. Wir sprechen in diesem Zusammenhang vom «Regressrecht» der Versicherung. Als Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht wird z. B. das Fahren mit abgenutzten Pneus, mit schlecht funktionierenden Bremsen oder in angetrunkenem Zustand verstanden. Verkehrsunfälle, die durch solche Ursachen entstehen, können den Versicherten trotz Versicherung mehrere hunderttausend Franken kosten. Oft sind aber bei solchen Fällen spezielle Gutachten zu erstellen.
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