Steirische Wirtschaft, Ausgabe 9

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• Betriebsübergaben: Wer haftet für die Steuern? • Tipp von Andreas Kalcher zur Einkommensteuer-Vorauszahlung • Indizes • Filmtipp: Roadmovie-Episoden im UCI-Kino Annenhof

Tabak-Trafik Ausseerland Tabakfachgeschäft Lotto-Toto, ab sofort zu vermieten. Anfragen unter Tel. 03623/20115 (ab 19 Uhr), ID: 25817 K&K Getränketechnik! Anbieter von gebrauchten und generalüberholten Getränkemaschinen sucht Nachfolger, Standort Laßnitzthal-Gleisdorf. Anfragen unter Tel. 0664/403 3464, ID: 25871 Schnellimbiss Bezirk Weiz Betriebsgröße: 180 m², Pachthöhe: 2000 Euro inkl. Ablöse für Einrichtung und Inventar: VB 18.000 Euro. Anfragen unter Tel. 0664/39 10 866, ID: 25872 Gasthaus in Wallfahrtsort Bezirk Weiz. Traditionsgasthaus, Betriebsgröße: EG: ca. 230 m², DG (ausbaufähig): ca. 250 m², Wohnung: ca. 75 m². Pacht oder Kauf möglich. Anfragen unter Tel. 0316/601-1101 oder Tel. 0316/601-765, followme@wkstmk.at, ID: 25932

Fördergeld für die Sicherheit Kleinstunternehmer, die sich gegen Räuber & Co. wappnen, bekommen Sicherheitsanlagen gefördert. Fachkundiger Einbau vorausgesetzt. Die schlechte Nachricht: Die Zahl der Einbrüche, vor allem in Kleinstunternehmen, steigt. Die gute Nachricht: Im Fördertopf liegen 800.000 Euro, aus denen Sicherheits-Schecks für KMU finanziert werden. Gefördert werden sicherheitstechnische Investitionen zum Schutz von Betriebstätten vor Einbrüchen (Videoüberwachungssysteme, Sicherheitstüren oder -fenster, Alarmanlagen). In den Genuss von 33 Prozent der Kosten bzw. max. 1500 Euro in Form eines Schecks kommen Kleinstunternehmen

Nur für fachkundig eingebaute Sicherheitssysteme gibt es Geld. mit weniger als zehn Mitarbeitern und maximal zwei Millionen Euro Umsatz (max. zwei Millionen Bilanzsumme). Verpflichtende Voraussetzung für die Zuteilung der Förderung ist auch die Rechnungslegung durch einen autorisierten Fachmann, „um damit die Einhaltung aller Richtlinien und

Normen zu garantieren“, ergänzt Doris Url vom zentralen Förderungsservice der Wirtschaftskammer (WK). Anträge müssen vor Projektbeginn bei der Steirischen Förderungsgesellschaft (SFG) eingelangt sein. Infos: www.foerderungsservice.at, www.sfg.at, Tel. Doris Url, 0316/601-626.

Gefälschte Anwaltsmails im Internet 100 Euro Strafe sollen Unternehmer für (angeblich) pornografisches Material aus dem Netz berappen. Die deutschen Anwaltsmails sind gefälscht! Besonders dreist gehen Betrüger im Netz vor: Sie klagen (auch) steirische Unternehmer in gefälschten Anwalts-E-Mails an, widerrechtlich pornografisches Material aus dem Internet herunter geladen zu haben und sich damit der Urheber-

Freitag, 5. März 2010

Foto: ÖWD

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Redaktion: Daniela Kozissnik

rechtsverletzung schuldig gemacht zu haben. Darüber hinaus drohen die Übeltäter, dass die Staatsanwaltschaft Essen in dieser Causa bereits ermittle. In Folge wird den Adressaten Gelegenheit gegeben, den Schadenersatz des Urhebers völlig anonym mittels PaySafeCard in Höhe von 100 Euro zu bezahlen, worauf dann alle Ermittlungen eingestellt werden. Als Absender scheint die deutsche Kanzlei „KUW“ auf, die allerdings seit 30. Juni 2008

nicht mehr existiert. Die Nachfolgekanzlei U + C Rechtsanwälte weist ausdrücklich darauf hin, dass die E-Mails nicht aus ihrem Haus stammen. Da steirische Betriebe massiv betroffen sind, empfiehlt die Wirtschaftskammer Steiermark, alle eingehenden Schreiben und Forderungen genau zu prüfen und Einzahlungen erst nach Rücksprache mit den Rechtsexperten zu tätigen. Alle Infos zu den Betrugsfällen: Rechtsservice, Tel. 0316/601-601.

Service

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