2015 Wasserrahmenrichtlinie

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EU-WASSERRAHMENRICHTLINIE

Fisch&Wasser 4/2015

Wie Fische und Fischer

Foto: Genser

von der EU profitieren

Die EU schreibt hohe Ziele für den Zustand von Gewässern vor. Während Österreichs Seen Naturjuwele sind, sieht es in unseren Flüsse traurig aus: Durch Wasserkraft und Hochwasserschutz aufgestaut oder reguliert. Aber: In den nächsten Jahren sollen 1.000 Fischaufstiegshilfen gebaut werden. Stefan Tesch über Schein und Sein in der Wasserpolitik.

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ie Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) ist im Jahr 2000 in Kraft getreten, um einen EU-weiten Fahrplan in der Wasserpolitik auf den Tisch zu legen. Das Ziel lautet: Bis spätestens 2027 sollen alle Gewässer in der EU einen „guten ökologischen und chemischen Zustand“ haben. Unterm Strich bedeutet das, Verschmutzung soll reduziert werden, Gewässermorphologie (Struktur) erhalten wer-

den und natürliche Verhältnisse an Gewässern sollen wieder hergestellt werden (z. B. durch Renaturierung). Der Fokus liegt auf Fließgewässern. Es besteht ein Verbesserungsgebot und Verschlechterungsverbot für den Zustand aller Gewässer. Die Wasserrahmenrichtlinie ist ein Rechtsakt der Europäischen Union und muss daher von allen Mitgliedsstaaten nationales Recht umwandelt werden. In Österreich erfolgte dies

unter anderem im Zuge der Novelle des Wasserrechtsgesetzes (WRG) 2003.

Österreich vorne dabei. Um die

Richtlinie zu erfüllen, sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtete, eine IstAnalyse durchzuführen sowie sich Ziele zu stecken. In Österreich erfolgt dies mittels zweier nationaler Gewässerbewirtschaftungspläne (NGP), die einem sechsjährigen Zyklus unterliegen. Der zweite NGP befindet sich derzeit im Entwurfstadium. Hierzulande befinden sich derzeit 42 Prozent der Fließwässer in gutem ökologischen Zustand. Ein direkter Vergleich mit anderen Staaten ist nicht möglich, da das Monitoring über den Zustand der Gewässer außerhalb unserer Grenzen nicht flä-

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