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Amtliches / Diverses
Gottesdienste
Sonntag, 21. Januar 2018 10 Uhr, Friedenskirche Allianz-Gottesdienst Pfr. U. Kaiser Predigt: S. Würth, FEG Näheres im «Kirchenboten» www.ref-olten.ch
Donnerstag, 18. Januar 2018 | Nr. 3
1. Auftrag
Fahrzeug-Beschaffung
2. Auftraggeberin
Einwohnergemeinde der Stadt Olten, Werkhof Direktion Bau, Werkhofstrasse 9, 4600 Olten, Tel. 062 206 17 48, werkhof@olten.ch.
3. Verfahren
Offenes Verfahren, Vergabeverfahren Deutsch.
4. Arbeitsumfang
Lieferung eines Kanalspülfahrzeuges
5. Generalunternehmer
Der Aufbauer tritt als Generalunternehmer auf.
6. Ausführung
2018
7. Unterlagen
Diese können schriftlich bis Mittwoch, 31. Januar 2018, beim Werkhof Olten, Werkhofstrasse 9, 4600 Olten, bestellt werden. Es ist ein adressiertes und frankiertes C4-Antwortkuvert beizulegen.
8. Postversand Unterlagen
NOTFALLNUMMERN Polizei 117 Feuer-/Oelwehr 118 Sanitätsnotruf 144 REGA 1414 Vergiftungen 145 Ärztlicher Notfalldienst 0848 112 112 (Zuerst immer Hausarzt anrufen!) Zahnärztlicher Notfalldienst 0848 004 600 (Zuerst immer Hauszahnarzt anrufen!) Notfallapotheke Sonntag, 21. Januar Bifang-Apotheke, Olten 062 296 28 28 Spital Olten 062 311 41 11 Spital Aarau 062 838 41 41 Spital Zofingen 062 746 51 51 Spital Langenthal 062 916 31 31 Hebammenzentrale Netz Täglich 9.00-17.00, 079 344 73 03 Tierarzt Notfall 062 213 05 55 Pannenhilfe TCS 140 Dargebotene Hand 143 Störungsdienst Strom/Gas/Wasser Bürozeiten 062 205 56 56 Pikettdienst 062 205 56 05
ab Montag, 5. Februar 2018.
9. Einreichen
Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk «Ersatz Kanalspülfahrzeug» bis Freitag, 16. März 2018 (Poststempel, A-Post), an den Werkhof Olten, Werkhofstrasse 9, 4600 Olten, einzureichen.
10. Preisverhandlungen
Ausgeschlossen. Es sind Nettoangebote einzureichen. Skonti, Rabatte, MwSt usw. müssen im Angebot aufgeführt werden.
11. Vergabekriterien
Diese sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
12. Vergabe
Die Zuschlagsverfügung wird den Anbieterinnen und Anbietern mit Brief eröffnet.
13. Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.
Werkhof Direktion Bau Olten
Verleger: Peter Wanner NamhafteBeteiligungennachArt.322Abs.2StGB: AZ Anzeiger AG, AZ Fachverlage AG, AZ Management Services AG, AZ Regionalfernsehen AG, AZ TV Productions AG, AZ Verlagsservice AG, AZ Vertriebs AG, AZ Zeitungen AG, Belcom AG, Dietschi AG, Media Factory AG, Mittelland Zeitungsdruck AG, Vogt-Schild Druck AG, Vogt-Schild Vertriebs GmbH, Weiss Medien AG Beteiligungen der AZ Medien AG auf www.azmedien.ch
Am 4. März 2018 findet in der Stadt Olten folgende kommunale Abstimmung statt: Fachstelle für Kultur Zustellung des Stimmmaterials Die Zustellung des Stimmmaterials an die Stimmberechtigten erfolgt bis spätestens Samstag, 10. Februar 2018. Briefliche Stimmabgabe Das Stimmrecht kann ab Erhalt des Materials nicht nur rechtzeitig per Post, sondern auch persönlich bis am Samstag vor dem Abstimmungssonntag erfolgen (Briefeinwurf Stadthauseingang links). Später eingegangene Zustellkuverts werden nicht entgegengenommen. Die Stimmzettel sind offen in das Zustellkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und dem Zustellkuvert beizulegen.
STADTKANZLEI OLTEN
IMPRESSUM
Registrierte Marke: Oltner Woche ISSN 1664-8919 Herausgeberin: AZ Anzeiger AG, Olten Geschäftsführer: Stefan Biedermann Adresse Verlag/Redaktion Stadtanzeiger Olten Ziegelfeldstrasse 60, 4601 Olten Tel 058 200 47 00 Fax 058 200 47 10 info@stadtanzeiger-olten.ch www.stadtanzeiger-olten.ch Kennzahlen Auflage: 35’001 Ex. Erscheinung: jeden Donnerstag Kontakt: Mitarbeiter erreichen Sie unter: vorname.name@azmedien.ch Verlag / Anzeigen Verlagsleitung Predi Vukovic-Häfliger, Tel. 058 200 47 05 Stv. Leiterin Verkauf Sibylle Strähl, Tel. 058 200 47 01 Verkauf Eduard Krauer, Tel. 058 200 47 02 Mario Agostino, Tel. 058 200 47 03 Verkaufssupport Daniela Iten, Tel. 058 200 47 00 Anzeigenschluss Dienstag, 10.00 Uhr Redaktion Mirjam Meier (mim), Tel. 058 200 47 06 Viviane Weber (vwe), Tel. 058 200 47 07 redaktion@stadtanzeiger-olten.ch Copyright: Herausgeberin Aboservice / Zustellung abo@azmedien.ch Tel 058 200 55 86 Fax 058 200 55 56 Abopreise 2018 (inkl. 2,5% MWST) CHF 80.- (12 Monate) CHF 50.- (6 Monate) CHF 30.- (3 Monate) Druck: Mittelland Zeitungsdruck AG, Neumattstrasse 1, 5001 Aarau Eine Publikation der
Einberufung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zum Urnengang vom 4. März 2018 für die kommunale Abstimmung
Sitzung des Gemeindeparlamentes der Stadt Olten Donnerstag, 25. Januar 2018, 19.00 Uhr Stadthaus, Olten Traktandenliste:
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) betreffend Fahrbahnerneuerung in Olten und Wangen bei Olten Gemeinden Olten, Wangen bei Olten Gesuchstellerin Schweizerische Bundesbahnen (SBB) Strecke 410 Olten – Solothurn – Biel/Bienne Gegenstand Erneuerung von Ober- und Unterbau des Gleises 542/93 in Olten und Wangen bei Olten (km 41,2 – km 42,6). Für Detailinformationen wird auf die öffentlich aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
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1. Mitteilungen 2. Schulraumplanung/Grundsatzentscheide 3. Steuerreglement und Gebührenordnung/ Teilrevisionen 4. Reglement über die Erhebung einer Übernachtungstaxe durch die Einwohnergemeinde der Stadt Olten/Teilrevision 5. Pflichtenheft für die Finanzkommission (Fiko) des Parlamentes der Einwohnergemeinde Olten/ Genehmigung 6. Parlamentarische Vorstösse/Begründung, Beantwortung und Weiterbehandlung (Die Liste der vierzehn zur Behandlung vorgesehenen Vorstösse ist im Publikumsschrank des Stadthauses ersichtlich) Olten, 12. Januar 2018 STADTKANZLEI OLTEN
Verfahren Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Bauherrschaft: Künzli Stephan und Simone, 4600 Olten
Öffentliche Auflage Die Planunterlagen können vom 22. Januar bis 20. Februar 2018 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: Baudirektion Olten, Stadthaus, Dornacherstrasse 1, 4601 Olten. Bauverwaltung Wangen bei Olten, Dorfstrasse 65, 4612 Wangen (1. OG).
Bauobjekt: Projektergänzung Wärmepumpe mit Erdwärmesonde
Aussteckung Auf eine Aussteckung wird verzichtet, da sich die auszusteckenden Objekte im Sicherheitsbereich der Bahn befinden. Einsprachen Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18 f. Abs. 2 EBG in Verbindung mit Art. 35 – 37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 des EntG. Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen. Bern, 11. Dezember 2017, Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern
Projektverfasser: Edi Stuber • Thomas Germann dipl. Architekten ETH / SIA, 4600 Olten
Bauplatz: Schöngrundstrasse 21, GB Olten Nr. 1372 Bauherrschaft: Marti Patrik und Waldmeier Tanja, 4600 Olten Projektverfasser: Patrik Marti, dipl. Architekt FH, 4600 Olten Bauobjekt: Umbau best. Wohnhaus Bauplatz: Seidenhofweg 65, GB Olten Nr. 4027 Einsprachefrist: 1. Februar 2018
Direk tion Bau