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LK-Innovationspreis „Vifzack 2023” geht an Südoststeirer

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Spannende Initiativen mit frischem Wind: Die LK zeichnet zukunftsweisende und clevere Projekte aus.

Auch in der Steiermark ist die Arbeitswelt in den vergangenen drei Jahren von starken und dynamischen Veränderungen erfasst worden – angefangen mit der Covid-Pandemie und der historisch höchsten Arbeitslosigkeit bis hin zum Ukraine-Krieg, Inflation und branchenübergreifendem Arbeitskräftemangel. In diesem turbulenten Umfeld haben Sozial- und Wirtschaftsressort des Landes Steiermark gemeinsam mit ExpertInnen der Sozialpartner und des Arbeitsmarktservice Steiermark die Arbeitsmarktpolitische Strategie Steiermark 2030 erarbeitet: Fachkräfte für die Zukunft sichern und Teilhabechancen am Arbeitsmarkt erhöhen sind dabei die beiden strategischen Hauptziele, die in 14 Unterkapiteln vertieft und ausformuliert werden. Mit praktischem Leben erfüllt wird die Strategie durch ein parallel entwickeltes, erstes Maßnahmenpaket für das Jahr 2023, das auf diesen strategischen Grundsätzen aufbaut und das von Land und AMS mit insgesamt 46,7 Mio. Euro dotiert ist. Davon entfallen 33,5 Mio. Euro auf das AMS und 13,2 Mio. auf das Land. Insgesamt sollen davon mehr als 11.000 Personen profitieren. Beides – die Strategie und das Maßnahmenpaket – sollen den steirischen Arbeitsmarkt und die Menschen in der Steiermark fit für die Zukunft machen, betonten Soziallandesrätin Doris Kampus, Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl und AMSGF Karl-Heinz Snobe bei der Präsentation. Die Qualifizierung arbeitsuchender Personen in enger Zusammenarbeit mit den steirischen Betrieben bleibt dabei ein wesentlicher Schwerpunkt.

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Mit dem Agrarinnovationspreis „Vifzack 2023“ werden frische Ideen, neue Impulse und zukunftsweisende Lösungen der steirischen Bäuerinnen und Bauern ausgezeichnet. „Der Preis fördert die Innovationskraft der steirischen Landwirtschaft und soll ein Booster für besondere Ideen sein und die Innovationspotenziale entfesseln“, betont LK-Vizepräsidentin Maria Pein. Bereits zum sechsten Mal verleiht die Landwirtschaftskammer den „Vifzack“, heuer erstmals mit Unterstützung der Steiermärkischen Sparkasse. Beim Publikumsvoting wurden insgesamt knapp 34.000 Online- und Unterschriftenstimmen abgegeben. Die sechs Bestplatzierten wurden kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellt, die Ehrungsfeier für alle teilnehmenden Betriebe ist am 2. März im Steiermarkhof. Das Preisgeld für den Sieger ist mit 2.500 Euro dotiert. Der Zweitplatzierte erhält 1.500 Euro und der dritte Platz wird mit einem LFI-Weiterbildungsgutschein von 500 Euro gewürdigt. Unter den Bestplatzierten ist auch ein Südoststeirer: Stefan Kirchengast mit seinem Projekt „Rare KreativBiere“. Unter der Dachmarke „Terra Cervisiae“ firmieren die Kreativbiere, die in Schützing unweit der bekannten südoststeirischen Manufakturen Gölles und Zotter gebraut werden. Bierkenner schätzen die fein abgestimmten Nuancen seiner Bier-Raritäten, deren Zutaten teils aus regionalem Wildhopfen und saisonalen Früchten bestehen: Je nach Sorte erkennt der Gaumen frische, vom verwendeten Hopfen stammende Zitrusaromen wie bei der Sorte „Sorrent“, Honigaromen aus der eigenen Imkerei enthält die Sorte „Riegersburg“, blumig-duftige Aromen von Holunderblüten aus eigenem Anbau lassen sich beim „Kornberg“ ausmachen. Mit der dunklen Biersorte „Santorin“ sind die Bierliebhaber auf den Spuren des Vulkanlandes, hat sie doch ein kräftiges Röstaroma sowie ein Schoko- und Kaffee-Bouquet, welches das Malz liefert. Exotisch schmeckt die Sorte „Havanna“ und einen zart-hopfigen Ton besitzt das Wildhopfenbier „Schützing“, das nach seinem Heimatort benannt ist. Nach dem ersten Brauversuch vor drei Jahren ist der Bioobstbauer Stefan Kirchengast bereits auf dem Wachstumspfad: Die neu angeschaffte Brauanlage wird in neuen Räumlichkeiten installiert, um voraussichtlich ab Mai/Juni monatlich 200 Liter seines Hopfensaftes herzustellen. Die Produktionsmenge soll langsam, aber stetig gesteigert werden. Der ausgebildete Obstbaumeister arbeitet umweltund ressourcenschonend und sieht für sein neu entwickeltes betriebliches Standbein sehr gute Marktchancen –eine Einschätzung, die die Landwirtschaftskammer mit der Verleihung des Innovationspreises feierlich bestätigt.

Die land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsgrenzen sind wie folgt für die Veranlagung 2023 angehoben worden:

• Anhebung der Jahresumsatzgrenze für die Anwendung der Pauschalierungsverordnung auf € 600.000.

• Anhebung der einheitswertGrenze des Betriebes für die Anwendung der Teilpauschalierung auf € 165.000.

• Anhebung der einnahmengrenze für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf € 45.000.

Maßgeblich ist die im jeweiligen Jahr geltende Umsatzgrenze (also bis 2022 € 400.000 und ab 2023 € 600.000) – keine „rückprojezierung“ der neuen Grenze auf alte zeiträume. Als maßgebender einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gilt der einheitswert für das während des Veranlagungsjahres bewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Vermögen zuzüglich der einheitswertanteile der während des Veranlagungsjahres bewirtschafteten zupachtungen abzüglich der Verpachtungen. Für die ermittlung der einheitswertanteile der zu- und Verpachtungen ist der Hektarsatz des Pächterbetriebes maßgebend.

Wir unterstützen Sie bei Fragen sehr gerne.

Mag.Michaela Künzel-Painsipp

Notar Spezial

Die Schenkung (und die Vererbung) von Geldvermögen, wie Bargeld, Kontoguthaben, Sparbüchern, Bausparverträgen, Wertpapieren usw., ist steuerfrei möglich, da die Erbschafts-und Schenkungssteuer bereits mit Wirkung zum 31.07.2008 aufgehoben wurde.

Geldschenkungen

Dennoch müssen gewisse Schenkungen zwingend dem Finanzamt gemeldet werden. Es handelt sich dabei um eine reine Meldepflicht, es wird keine Steuerpflicht ausgelöst. Die Verletzung der Meldepflicht löst jedoch recht hohe Strafen aus. Im Angehörigenkreis betrifft dies Schenkungen über 50.000 Euro innerhalb eines Jahres und außerhalb des Angehörigenkreises werden Schenkungen über 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren erfasst. Ihr Notar/Ihre Notarin kann ermitteln, ob eine Schenkung gemeldet werden muss und diese Schenkungsmeldung beim Finanzamt für Sie erledigen. Soll ein beschenktes Kind durch die Schenkung in seinem Pflichtteil gänzlich abgegolten werden, so rate ich, gleichzeitig mit der Schenkung einen entsprechenden Pflichtteilsverzichtsvertrag abzuschließen, um künftige Pflichtteilsansprüche und damit verbundene Erbstreitigkeiten zu verhindern. Dieser Pflichtteilsverzichtsvertrag muss zu seiner Gültigkeit in Form eines Notariatsaktes errichtet werden.

Notariat Künzel-Painsipp

Mag. Michaela Künzel-Painsipp Mag. Kurt Painsipp

8330 Feldbach, Bürgergasse 40 Tel. 03152/4050-0, notar@kuenzel.at

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